CORONA-IMPFPFLICHT: Vorbild Reichsimpfgesetz

Dieser Gedanke wird am 2.3. unter genann­tem Titel auf faz​.net dis­ku­tiert (Bezahlschranke).

»Wahr­schein­lich wer­den sich die Abgeordneten, die bis­her Vorschläge für eine erwei­ter­te Corona-Impfpflicht for­mu­liert haben, noch ein­mal zusam­men­set­zen. We­der der Gruppenantrag für eine Impfpflicht aller Erwachsenen noch jener für eine Impfpflicht von 50 Jahren an haben Aussicht auf eine Mehrheit im Bundestag.

Gleiches gilt für den Vorstoß der CDU/CSU-Fraktion, die zunächst den Auf­­bau eines Impfregisters for­ciert und eine Impfpflicht für Ältere spä­ter ermög­li­chen möch­te. Soll also über­haupt eine erwei­ter­te Impfpflicht kom­men, wer­den alle Antragsteller Kompromisse machen müs­sen – und ver­mut­lich über einen ganz neu­en Gesetzentwurf nachdenken.

Als Formulierungshilfe bie­tet sich da­bei ein Dokument an, das mehr als 148 Jahre alt ist: Das Reichsimpfgesetz von 1874 regel­te im Deutschen Reich die Impfpflicht gegen die Pocken. Es galt in Deutschland über hun­dert Jahre lang. Anders als das heu­ti­ge Infektionsschutzgesetz kommt es weit­ge­hend ohne kom­pli­zier­te Formulierungen und ver­schach­tel­te Ausnahmetatbestände aus – und re­gelt den­noch alles Wesentliche…

Mit einer ein­ma­li­gen Impfpflicht hat­te es zu Beginn des 19. Jahrhunderts das Königreich Bayern ver­sucht: Bereits im August 1807 ver­kün­de­te König Maximilian I. Joseph, das alle über Dreijährigen, die noch kei­ne Pocken hat­ten, bis zum 1. Juli 1808 geimpft sein müs­sen. Der Mo­narch hat­te sich dar­über geär­gert, dass vie­le sei­ner Untertanen „auf die­se gro­ße Wohlthat ver­zich­ten“. Für jedes nicht­ge­impf­te Kind muss­ten Eltern nach dem Stichtag eine Geldbuße je nach Vermögen zahlen…

Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 brei­te­ten sich die Pocken in der deut­schen Bevölkerung stark aus. Da sich das nicht wie­der­ho­len soll­te, beschloss der Reichstag we­nig spä­ter das Reichsimpfgesetz. Die Ab­geordneten berück­sich­tig­ten dabei neue wis­sen­schaft­li­che Erkenntnisse und die Erfahrungen aus den Einzelstaaten.

Neben der zusätz­li­chen Auffrischungsimpfung führ­te das zu einer recht kla­ren Vollzugsregelung: In jedem Bundesstaat wur­den Impfbezirke gebil­det, „deren je­der einem Impfarzte unter­stellt“ wurde…

Zwangsimpfungen nicht ausgeschlossen

… Zwangsimpfungen gegen den Willen der Betroffenen sah das Reichsimpfgesetz dage­gen nicht vor – schloss sie aber auch nicht aus. Das war ein Kompromiss. Da sich die Reichstagsabgeordneten in die­sem Punkt nicht eini­gen konn­ten, blieb es den Ländern über­las­sen, ob sie die­ses äußer­ste Mittel des Impfvollzuges nutzten.

In der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus blieb das Reichsimpfgesetz bestehen – auch wenn es in unter­schied­li­cher Intensität voll­zogen wur­de. Die Mitglieder des Par­lamentarischen Rates waren sich dar­in ei­nig, dass das Grundgesetz Impfpflichten wei­ter ermög­li­chen soll­te. So blieb das Reichsimpfgesetz auch in der Bun­des­republik erhal­ten. Sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesverwaltungsgericht stuf­ten es aus­drück­lich als ver­fas­sungs­ge­mäß ein. Erst ab Mitte der 1970er Jahre wur­de die Pockenimpfpflicht in der Bundesrepublik schritt­wei­se abge­schafft. Wenig spä­ter ver­kün­de­te die Weltgesundheitsorganisation, die Seu­che sei ausgerottet.«


Impfpflicht kann jederzeit wieder eingeführt werden

Das ist zu lesen in einem Artikel "Zur Geschichte der Schutzimpfung" vom 6.11.2020 auf der Seite der Bundeszentrale für poli­ti­sche Bildung:

»Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes 2001 kann eine Impfpflicht jedoch jeder­zeit wie­der ein­ge­führt wer­den. Nach Paragraf 20 Absatz 6 und Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes bedarf es ledig­lich einer ein­fa­chen Rechtsverordnung, um Impfungen ver­bind­lich zu machen. So beschloss der Bundestag im November 2019 eine bun­des­wei­te Impfpflicht gegen Masern an allen deut­schen Schulen, bei Tagesmüttern und für Kindertagesstätten, aber auch in ande­ren Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften sowie für medi­zi­ni­sches Personal.«

Siehe auch Vom immu­ni­sier­ten Volkskörper zum „prä­ven­ti­ven Selbst“. Impfen als Biopolitik und sozia­le Praxis vom Kaiserreich zur Bundesrepublik.

16 Antworten auf „CORONA-IMPFPFLICHT: Vorbild Reichsimpfgesetz“

  1. Gesetzgeberisch im Deutschen "Reich" sich bedienen um eine Zwangs"impfung" "gegen" "C" gesetzgeberisch salonfähig zu machen. sagt:

    Mich wür­de das nicht wun­dern, wenn die Abg. aus der Nazigesetzgebung "krea­tiv" 🙁 gesetz­ge­be­risch schöp­fen wür­den. Im Schwerbehindertenrecht haben die das und hat der Staat BRD das getan.

  2. 2019 wur­de die Impfpflicht gegen Masern ein­ge­fuehrt. Betrachtet man den Verlauf der Masern Infeltionszahlen seit dem Jahr 2000, so sieht man, dass es auch vor­her schon einen "Abwaertstrend der Fallzahlen" beob­ach­ten konn­te, und dass sich durch die Impfpflicht zwar ein abfal­len der Fallzahlen statt­ge­fun­den hat, aber nur proen­tu­al und nicht in abso­lu­ten Zahlen wirk­lich gra­vie­rend. Um zu beur­tei­len, ob die Masernimpfung tat­saech­lich sinn­voll ist, muess­te man Impfnebenwirkungen mit den Schaeden durch die Erkrankung abglei­chen, was aber mei­nes Wissens nach nie wirk­lich unter­sucht wur­de. Masern ver­ur­sa­che­nen bei anson­sten gesun­den und aus­rei­chend ernaehr­ten Kindern eher sel­ten blei­ben­de Schaeden. Die Enwicjlung der Fallzahlen in Deutschland sind hier dargestellt:
    https://​www​.nali​-imp​fen​.de/​m​o​n​i​t​o​r​i​n​g​-​d​a​t​e​n​/​k​r​a​n​k​h​e​i​t​s​f​a​e​l​l​e​-​i​n​-​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​m​a​s​e​rn/
    Da in 2022 bereits in den ersten 2 Monaten 6 Faelle auf­ge­tre­ten zu sein schei­nen, muss man wohl fuer die­ses Jahr trotz Impfpflicht wie­der von stei­gen­den Zahlen ausgehen …
    Darueber, wie vie­le der 543 Faelle in 2018 und 514 Faelle in 2019 in Deutschland eine Behandlung im Krankenhaus oder blei­ben­de Schaeden zur Folge hat­ten, dazu habe ich nir­gends Zahlen gefun­den, eben­so­we­nig wie Zahlen zu Impfschaeden in den bei­den Jahren. Die Antwort auf die Frage nach dem Sinn der Masernimpfpflicht laesst sich also anhand der publi­zier­ten Daten (zumin­dest anhand der von mir gefun­de­nen) nur schwer beur­tei­len. Bei der Covid-Impfung bestae­ti­gen aber Zahlen aus ande­ren Laendern zumin­dest bei Omikron ein­deu­tig die feh­len­de Sinnhaftigkeit der Impfung.

  3. Das Reichsimpfgesetz von 1874 regel­te im Deutschen Reich die Impfpflicht gegen die Pocken.

    Finden Sie das nicht komisch? Viren wur­den erst 60 Jahre spä­ter ent­deckt und konn­ten erst in den 1940ern nach­ge­wie­sen wer­den als es die ersten Elekronenmikroskope gab.

    Wer um 1874 einen Impfstoff gegen Pocken ver­kauft hat war mit Sicherheit ein Betrüger!

    1. "Finden Sie das nicht komisch? Viren wur­den erst 60 Jahre spä­ter entdeckt …"

      Das ist NICHT merk­wür­dig. Kein bisschen.
      Es ist in den Naturwissenschaften üblich, dass zunächst Hypothesen oder Postulate über Sachverhalte auf­ge­stellt wer­den, und Hin- oder Nachweise zu ihrer Richtigkeit zwar im Prinzip gefor­dert sind, aber "nach­ge­lie­fert" wer­den dürfen.

      Dies unter­schei­det natur­wis­sen­schaft­li­che Hypothesen von frei­schwe­ben­der Spekulation wie in der Esoterik, oder der idea­li­sti­schen Philosophie, in der die Konsistenz des Ideengebäudes aus­reicht, um als "gül­tig" betrach­tet zu wer­den. Ein Beispiel ist die Mathematik, die gewöhn­lich in die Nähe der Naturwissenschaft ver­or­tet wird, aber dort nicht hin­ge­hört. Sie ist sehr nütz­lich, aber selbst ist sie kei­ne! Eine "frei­lau­fen­de Zwei" wird nie­mals beob­ach­tet wer­den können …

      Dass Belege für eine natur­wis­sen­schaft­li­che Hypothese schwer, oder zum Zeitpunkt der Aufstellung defi­ni­tiv nicht zu erbrin­gen sind, ist gar nicht selten.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Tests_der_allgemeinen_Relativit%C3%A4tstheorie

      Die medi­zi­ni­schen Hypothesen "Infektion", "Erreger", "Virus" sind alle viel älter als ihre Nachweise, und im 19 Jhd. defi­ni­tiv gut empi­risch unter­mau­ert gewesen.
      Die klas­si­sche Pockenimpfung wur­de 1796 beschrie­ben, war aber auch kei­ne wirk­li­che Neuentdeckung:
      https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​E​d​w​a​r​d​_​J​e​n​ner

      Um 1874 also bewähr­te Wissensanwendung, und sicher kein Betrug.

  4. in der DDR gab es auch Impflichtgesetzen, wel­che eben­so vor­bild­lich her­an­zie­bar wären

    1. @Wann ist…: Ein Vergleich wäre sicher hilf­reich. Ansonsten bit­te ich Sie, Ihren Usernamen zu ändern. Hier wird auch wei­ter­hin kei­nen Gewaltphantasien ein Forum geboten.

      1. @ aa

        Die Gewaltphantasien lebt das Politgesindel vor­bild­lich vor. Und bei Phantasien bleibt es nicht mal – Sie berich­ten darüber.

        Übrigens spricht es Bände, wie sich eine angeb­li­che Republik in affir­ma­ti­ver Weise auf die Gesetzgebung men­schen­ver­ach­ten­der Monarchien bezieht, in denen mit­un­ter nicht mal die Leibeigenschaft abge­schafft war. Und ein angeb­li­ches Leitmedium fin­det das gut. Vielleicht ver­ste­hen jetzt mehr Menschen, dass sie kei­ne Bürger, son­dern immer noch Untertanen sind.

    2. Gesetzgeberisch im Deutschen "Reich" sich bedienen um eine Zwangs"impfung" "gegen" "C" gesetzgeberisch salonfähig zu machen. sagt:

      Was war dar­an vor­bild­lich? Es gab nach "Impfungen" "gegen" "Kinderlähmungs" vie­le Kinder mit "Impf"schäden. Diese "Impf"schäden behiel­ten die Betroffenen ein Leben lang.

      1. @Gesetzgeberisch…: Medikamente und Impfungen haben immer Nebenwirkungen, eine Abwägung von Nutzen und Schaden muß seri­ös vor­ge­nom­men werden.

        1. Gesetzgeberisch im Deutschen "Reich" sich bedienen um eine Zwangs"impfung" "gegen" "C" gesetzgeberisch salonfähig zu machen. sagt:

          Bei den zwei Vorkommnissen, die mir bekannt wur­den, war eine davon mit mir nicht bekann­tem Dreckzeug, Zeug, was in den "Impf"stoff nicht hin­ein­ge­hör­te, kontaminiert.
          Der Betreffende ist an den Folgeschäden des ihm als Kleinkind ver­ab­reicht wor­de­nen "Impf"stoffes in einem jun­gen Alter (als Endzwanziger) in den 1990er Jahren lei­der gestor­ben. War ein hel­ler, wacher freund­li­cher Mann, Diplom-Mathematiker von der HU Berlin.

  5. Um die Vernünftigkeit und Unaufgeregtheit des Reichsimpfgesetzes voll wür­di­gen zu kön­nen, hier ein Verweis:
    https://​de​.wik​is​our​ce​.org/​w​i​k​i​/​I​m​p​f​g​e​s​etz

    "Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
    ver­ord­nen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolg­ter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt … "

    Man beach­te das Vorkommen des Ausdrucks "Impfling", der als Neu-Coronasprech ver­däch­tigt wurde.

    Auch schön: https://de.wikisource.org/wiki/Gesetz,_betreffend_die_Bek%C3%A4mpfung_gemeingef%C3%A4hrlicher_Krankheiten
    – "IfSG" Reichsgesetz von 1900; ver­glei­che die §§ 11–27 zu mög­li­chen Schutzmaßnahmen mit der absur­den Praxis des Coronismus.

  6. "… Zwangsimpfungen gegen den Willen der Betroffenen sah das Reichsimpfgesetz dage­gen nicht vor – schloss sie aber auch nicht aus. Das war ein Kompromiss."

    Und heu­te: Staatsrechtler zu Impfpflicht:
    Freiheitsstrafen und Zwangsimpfung für Impfunwillige möglich

    - Zur Umsetzung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht ist laut Fachleuten auch Zwang denkbar.
    – Freiheitsstrafen und Zwangsimpfung hält etwa der Göttinger Staatsrechtler Thiele für möglich.
    – Zuvor hat­te auch schon der Verfassungsrechtler Pestalozza gegen­über dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) die Möglichkeit einer Zwangsimpfung betont.

    23.11.2021, 22:03 Uhr

    https://​www​.rnd​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​s​t​a​a​t​s​r​e​c​h​t​l​e​r​-​z​u​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​f​r​e​i​h​e​i​t​s​s​t​r​a​f​e​n​-​u​n​d​-​z​w​a​n​g​s​i​m​p​f​u​n​g​-​f​u​e​r​-​i​m​p​f​u​n​w​i​l​l​i​g​e​-​m​o​e​g​l​i​c​h​-​V​L​T​T​N​M​E​Y​7​3​V​X​Y​B​B​K​N​W​G​V​D​Z​Q​U​Q​U​.​h​tml

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