Dieser Gedanke wird am 2.3. unter genanntem Titel auf faz.net diskutiert (Bezahlschranke).
»Wahrscheinlich werden sich die Abgeordneten, die bisher Vorschläge für eine erweiterte Corona-Impfpflicht formuliert haben, noch einmal zusammensetzen. Weder der Gruppenantrag für eine Impfpflicht aller Erwachsenen noch jener für eine Impfpflicht von 50 Jahren an haben Aussicht auf eine Mehrheit im Bundestag.
Gleiches gilt für den Vorstoß der CDU/CSU-Fraktion, die zunächst den Aufbau eines Impfregisters forciert und eine Impfpflicht für Ältere später ermöglichen möchte. Soll also überhaupt eine erweiterte Impfpflicht kommen, werden alle Antragsteller Kompromisse machen müssen – und vermutlich über einen ganz neuen Gesetzentwurf nachdenken.
Als Formulierungshilfe bietet sich dabei ein Dokument an, das mehr als 148 Jahre alt ist: Das Reichsimpfgesetz von 1874 regelte im Deutschen Reich die Impfpflicht gegen die Pocken. Es galt in Deutschland über hundert Jahre lang. Anders als das heutige Infektionsschutzgesetz kommt es weitgehend ohne komplizierte Formulierungen und verschachtelte Ausnahmetatbestände aus – und regelt dennoch alles Wesentliche…
Mit einer einmaligen Impfpflicht hatte es zu Beginn des 19. Jahrhunderts das Königreich Bayern versucht: Bereits im August 1807 verkündete König Maximilian I. Joseph, das alle über Dreijährigen, die noch keine Pocken hatten, bis zum 1. Juli 1808 geimpft sein müssen. Der Monarch hatte sich darüber geärgert, dass viele seiner Untertanen „auf diese große Wohlthat verzichten“. Für jedes nichtgeimpfte Kind mussten Eltern nach dem Stichtag eine Geldbuße je nach Vermögen zahlen…
Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 breiteten sich die Pocken in der deutschen Bevölkerung stark aus. Da sich das nicht wiederholen sollte, beschloss der Reichstag wenig später das Reichsimpfgesetz. Die Abgeordneten berücksichtigten dabei neue wissenschaftliche Erkenntnisse und die Erfahrungen aus den Einzelstaaten.
Neben der zusätzlichen Auffrischungsimpfung führte das zu einer recht klaren Vollzugsregelung: In jedem Bundesstaat wurden Impfbezirke gebildet, „deren jeder einem Impfarzte unterstellt“ wurde…
Zwangsimpfungen nicht ausgeschlossen
… Zwangsimpfungen gegen den Willen der Betroffenen sah das Reichsimpfgesetz dagegen nicht vor – schloss sie aber auch nicht aus. Das war ein Kompromiss. Da sich die Reichstagsabgeordneten in diesem Punkt nicht einigen konnten, blieb es den Ländern überlassen, ob sie dieses äußerste Mittel des Impfvollzuges nutzten.
In der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus blieb das Reichsimpfgesetz bestehen – auch wenn es in unterschiedlicher Intensität vollzogen wurde. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren sich darin einig, dass das Grundgesetz Impfpflichten weiter ermöglichen sollte. So blieb das Reichsimpfgesetz auch in der Bundesrepublik erhalten. Sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesverwaltungsgericht stuften es ausdrücklich als verfassungsgemäß ein. Erst ab Mitte der 1970er Jahre wurde die Pockenimpfpflicht in der Bundesrepublik schrittweise abgeschafft. Wenig später verkündete die Weltgesundheitsorganisation, die Seuche sei ausgerottet.«
Impfpflicht kann jederzeit wieder eingeführt werden
Das ist zu lesen in einem Artikel "Zur Geschichte der Schutzimpfung" vom 6.11.2020 auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung:
»Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes 2001 kann eine Impfpflicht jedoch jederzeit wieder eingeführt werden. Nach Paragraf 20 Absatz 6 und Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes bedarf es lediglich einer einfachen Rechtsverordnung, um Impfungen verbindlich zu machen. So beschloss der Bundestag im November 2019 eine bundesweite Impfpflicht gegen Masern an allen deutschen Schulen, bei Tagesmüttern und für Kindertagesstätten, aber auch in anderen Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften sowie für medizinisches Personal.«
Mich würde das nicht wundern, wenn die Abg. aus der Nazigesetzgebung "kreativ" 🙁 gesetzgeberisch schöpfen würden. Im Schwerbehindertenrecht haben die das und hat der Staat BRD das getan.
2019 wurde die Impfpflicht gegen Masern eingefuehrt. Betrachtet man den Verlauf der Masern Infeltionszahlen seit dem Jahr 2000, so sieht man, dass es auch vorher schon einen "Abwaertstrend der Fallzahlen" beobachten konnte, und dass sich durch die Impfpflicht zwar ein abfallen der Fallzahlen stattgefunden hat, aber nur proentual und nicht in absoluten Zahlen wirklich gravierend. Um zu beurteilen, ob die Masernimpfung tatsaechlich sinnvoll ist, muesste man Impfnebenwirkungen mit den Schaeden durch die Erkrankung abgleichen, was aber meines Wissens nach nie wirklich untersucht wurde. Masern verursachenen bei ansonsten gesunden und ausreichend ernaehrten Kindern eher selten bleibende Schaeden. Die Enwicjlung der Fallzahlen in Deutschland sind hier dargestellt:
https://www.nali-impfen.de/monitoring-daten/krankheitsfaelle-in-deutschland/masern/
Da in 2022 bereits in den ersten 2 Monaten 6 Faelle aufgetreten zu sein scheinen, muss man wohl fuer dieses Jahr trotz Impfpflicht wieder von steigenden Zahlen ausgehen …
Darueber, wie viele der 543 Faelle in 2018 und 514 Faelle in 2019 in Deutschland eine Behandlung im Krankenhaus oder bleibende Schaeden zur Folge hatten, dazu habe ich nirgends Zahlen gefunden, ebensowenig wie Zahlen zu Impfschaeden in den beiden Jahren. Die Antwort auf die Frage nach dem Sinn der Masernimpfpflicht laesst sich also anhand der publizierten Daten (zumindest anhand der von mir gefundenen) nur schwer beurteilen. Bei der Covid-Impfung bestaetigen aber Zahlen aus anderen Laendern zumindest bei Omikron eindeutig die fehlende Sinnhaftigkeit der Impfung.
Das Reichsimpfgesetz von 1874 regelte im Deutschen Reich die Impfpflicht gegen die Pocken.
Finden Sie das nicht komisch? Viren wurden erst 60 Jahre später entdeckt und konnten erst in den 1940ern nachgewiesen werden als es die ersten Elekronenmikroskope gab.
Wer um 1874 einen Impfstoff gegen Pocken verkauft hat war mit Sicherheit ein Betrüger!
"Finden Sie das nicht komisch? Viren wurden erst 60 Jahre später entdeckt …"
Das ist NICHT merkwürdig. Kein bisschen.
Es ist in den Naturwissenschaften üblich, dass zunächst Hypothesen oder Postulate über Sachverhalte aufgestellt werden, und Hin- oder Nachweise zu ihrer Richtigkeit zwar im Prinzip gefordert sind, aber "nachgeliefert" werden dürfen.
Dies unterscheidet naturwissenschaftliche Hypothesen von freischwebender Spekulation wie in der Esoterik, oder der idealistischen Philosophie, in der die Konsistenz des Ideengebäudes ausreicht, um als "gültig" betrachtet zu werden. Ein Beispiel ist die Mathematik, die gewöhnlich in die Nähe der Naturwissenschaft verortet wird, aber dort nicht hingehört. Sie ist sehr nützlich, aber selbst ist sie keine! Eine "freilaufende Zwei" wird niemals beobachtet werden können …
Dass Belege für eine naturwissenschaftliche Hypothese schwer, oder zum Zeitpunkt der Aufstellung definitiv nicht zu erbringen sind, ist gar nicht selten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tests_der_allgemeinen_Relativit%C3%A4tstheorie
Die medizinischen Hypothesen "Infektion", "Erreger", "Virus" sind alle viel älter als ihre Nachweise, und im 19 Jhd. definitiv gut empirisch untermauert gewesen.
Die klassische Pockenimpfung wurde 1796 beschrieben, war aber auch keine wirkliche Neuentdeckung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Edward_Jenner
Um 1874 also bewährte Wissensanwendung, und sicher kein Betrug.
in der DDR gab es auch Impflichtgesetzen, welche ebenso vorbildlich heranziebar wären
@Wann ist…: Ein Vergleich wäre sicher hilfreich. Ansonsten bitte ich Sie, Ihren Usernamen zu ändern. Hier wird auch weiterhin keinen Gewaltphantasien ein Forum geboten.
@ aa
Die Gewaltphantasien lebt das Politgesindel vorbildlich vor. Und bei Phantasien bleibt es nicht mal – Sie berichten darüber.
Übrigens spricht es Bände, wie sich eine angebliche Republik in affirmativer Weise auf die Gesetzgebung menschenverachtender Monarchien bezieht, in denen mitunter nicht mal die Leibeigenschaft abgeschafft war. Und ein angebliches Leitmedium findet das gut. Vielleicht verstehen jetzt mehr Menschen, dass sie keine Bürger, sondern immer noch Untertanen sind.
Was war daran vorbildlich? Es gab nach "Impfungen" "gegen" "Kinderlähmungs" viele Kinder mit "Impf"schäden. Diese "Impf"schäden behielten die Betroffenen ein Leben lang.
@Gesetzgeberisch…: Medikamente und Impfungen haben immer Nebenwirkungen, eine Abwägung von Nutzen und Schaden muß seriös vorgenommen werden.
Bei den zwei Vorkommnissen, die mir bekannt wurden, war eine davon mit mir nicht bekanntem Dreckzeug, Zeug, was in den "Impf"stoff nicht hineingehörte, kontaminiert.
Der Betreffende ist an den Folgeschäden des ihm als Kleinkind verabreicht wordenen "Impf"stoffes in einem jungen Alter (als Endzwanziger) in den 1990er Jahren leider gestorben. War ein heller, wacher freundlicher Mann, Diplom-Mathematiker von der HU Berlin.
Sars-Cov2 ist nicht die Pockenkrankheit. Lasst den ganzen Schwachsinn fallen. Frieden, Freiheit, Selbstbestimmung.
https://www.reuters.com/business/healthcare-pharmaceuticals/deutsche-telekom-build-global-covid-vaccine-verification-app-who-2022–02-23/
Und schon wieder beteiligt sich ein deutsches Unternehmen an diesem Mist.
@ak: Siehe auch hier T‑Systems-Großauftrag: Digitale Impfzertifikate für WHO-Länder.
Um die Vernünftigkeit und Unaufgeregtheit des Reichsimpfgesetzes voll würdigen zu können, hier ein Verweis:
https://de.wikisource.org/wiki/Impfgesetz
"Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt … "
Man beachte das Vorkommen des Ausdrucks "Impfling", der als Neu-Coronasprech verdächtigt wurde.
Auch schön: https://de.wikisource.org/wiki/Gesetz,_betreffend_die_Bek%C3%A4mpfung_gemeingef%C3%A4hrlicher_Krankheiten
– "IfSG" Reichsgesetz von 1900; vergleiche die §§ 11–27 zu möglichen Schutzmaßnahmen mit der absurden Praxis des Coronismus.
"… Zwangsimpfungen gegen den Willen der Betroffenen sah das Reichsimpfgesetz dagegen nicht vor – schloss sie aber auch nicht aus. Das war ein Kompromiss."
Und heute: Staatsrechtler zu Impfpflicht:
Freiheitsstrafen und Zwangsimpfung für Impfunwillige möglich
- Zur Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht ist laut Fachleuten auch Zwang denkbar.
– Freiheitsstrafen und Zwangsimpfung hält etwa der Göttinger Staatsrechtler Thiele für möglich.
– Zuvor hatte auch schon der Verfassungsrechtler Pestalozza gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) die Möglichkeit einer Zwangsimpfung betont.
23.11.2021, 22:03 Uhr
https://www.rnd.de/politik/staatsrechtler-zu-impfpflicht-freiheitsstrafen-und-zwangsimpfung-fuer-impfunwillige-moeglich-VLTTNMEY73VXYBBKNWGVDZQUQU.html
Aufgeben ist keine Option 🙂
Verfassungsbeschwerde Impfzwang >>>
https://t.me/Masernschutzgesetz/352