Corona-Impfung: „Von Freiwilligkeit kann man nicht mehr reden.“

Wenn das eine Lehrstuhlinhaberin für Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg behaup­tet, dann kann sie wohl kaum auf dem Boden der FDGO ste­hen. Katrin Gierhake führt in einem Interview auf regens​burg​-digi​tal​.de am 20.9. aus:

»Die Impfentscheidung muss dem ein­zel­nen selbst­be­stimm­ten und urteils­fä­hi­gen Bürger anver­traut blei­ben. Durch eine unfrei­wil­li­ge, weil „indi­rekt erzwun­ge­ne“ Impfung sind unmit­tel­bar zwei Grundrechte betrof­fen: Das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit gemäß Art 2 Abs. 2 Satz 1 GG und das Selbstbestimmungsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.

Es ist aner­kannt, dass alle medi­zi­ni­schen Maßnahmen durch den frei­en Willen des Patienten gedeckt sein müs­sen. „Aus eige­nem frei­em Willen“ meint, dass die Entscheidungsfindung frei von phy­si­schem oder psy­chi­schem Zwang und ohne Willensmängel statt­fin­den muss. Diese freie Wahl wird erheb­lich erschwert, wenn nicht sogar unmög­lich gemacht, wenn der Druck auf „unge­impf­te“ Bürger (gemeint sind nur die­je­ni­gen, die bis­her eine Corona-Impfung abge­lehnt haben) ste­tig in einer Weise erhöht wird, die ein Leben ohne Corona-Impfung gezielt erschwert, z.T. auch unmög­lich macht. Dies geschieht etwa durch eine 2 G‑Regelung, aber auch durch eine 3 G‑Regelung, die so ange­legt ist, dass täg­lich gete­stet wer­den muss, und sich zusätz­lich auch noch durch einen erschwer­ten Zugang zu (kosten­lo­sen und ört­lich ver­füg­ba­ren) Tests auszeichnet…

Können Sie dies an einem Beispiel verdeutlichen?

Gerne. Nehmen Sie eine Familie mit Kindern, bei der die Eltern unge­impft sind. Die Familie ist gesund und mun­ter und der Herbst kommt. Man plant einen Schwimmbad- oder Theaterbesuch, ein Pizza-Essen oder ähn­li­ches. Soweit die Aktivitäten plan­bar sind, kann man die Tests viel­leicht noch mit­ein­pla­nen; lästig und bald auch kosten­in­ten­siv, aber gera­de noch mach­bar. So die Theorie.

Die Praxis ist aber anders: Nach der Schule ver­ab­re­den sich die Kinder, danach tref­fen sich spon­tan die Familien, alle haben Hunger und wol­len schnell etwas essen gehen: Und sie­he da, die Teststationen haben zu oder lie­gen zu weit weg. Oder: Das Kind möch­te spon­tan am Sonntag in die Kletterhalle oder man erfährt von Freikarten für ein Konzert, sie­he da: Die Teststationen haben zu oder sie sind zu weit weg. Wenn dem­nächst auch noch die Kostenpflicht hin­zu kommt, sind die kosten­be­wuss­te Familien raus aus dem sozia­len Leben. Die gesam­te Spontanität des Lebens ist dahin.

Die Eltern, die sich nicht imp­fen las­sen wol­len, wer­den es sich also fünf­mal über­le­gen, ihren Kindern Möglichkeiten zu neh­men, ihnen Lebensfreude und viel­sei­ti­ge Freizeit- und Bildungsgestaltung zu ent­zie­hen. Sie wer­den durch die staat­li­che 3 G‑Regel zur Impfung genö­tigt. Das ist indi­rek­ter Impfzwang und genau der ist auch gewollt. Ob das eine ratio­nal begründ­ba­re staat­li­che Maßnahme ist oder nicht, mag umstrit­ten sein, aber von „Freiwilligkeit der Impfung“ kann man nun nicht mehr reden…

Allein die Tatsache, dass sich Geimpfte eben­so infi­zie­ren kön­nen wie Ungeimpfte (nur selbst bes­ser vor schwe­ren Verläufen geschützt sind), spricht dafür, dass unter dem Gesichtspunkt des Fremdschutzes, also der Gefahrenabwehr für ande­re, kei­ne unter­schied­li­che Behandlung gerecht­fer­tigt ist.

Ob man sich selbst gefähr­den will oder nicht, muss in einem frei­heit­li­chen Rechtsstaat im Übrigen jedem selbst über­las­sen blei­ben. Ob man Fallschirm sprin­gen möch­te, ob man raucht, trinkt oder zu viel Schokolade isst, ob man Medikamente ein­nimmt oder nicht, all das hat mit Gefahrenabwehr nichts zu tun.

Deswegen ist der ein­zig rich­ti­ge Umgang der, allen ein Impfangebot zu machen, beson­ders vul­nerable Personen dop­pelt und drei­fach zu schüt­zen (z. B. durch eine Testpflicht für alle – Geimpfte wie Ungeimpfte – vor Alten- und Pflegeheimen) und im Übrigen ein nor­ma­les Leben wie­der zu ermög­li­chen. Jegliche mir bekann­te Argumentation für die unglei­che Testpflicht, oder über­haupt für flä­chen­decken­de 3 G- oder gar 2 G‑Regeln ist aus mei­ner Sicht fehlerbehaftet…

Laut Sicherheitsbericht des PEI für die Zeit vom 27. Dezember 2020 bis 31. Juli wur­den für die­sen Zeitraum 131.671 Einzelfallberichte zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach Impfung mit COVID-19-Impfstoffen in Deutschland regi­striert. Die Melderate betrug für alle Impfungen mit COVID-19-Impfstoffen 1,4 Fälle pro 1.000 Impfdosen, für schwer­wie­gen­de Fälle betrug sie 0,2 (auf­ge­run­det) pro 1.000 Impfdosen.

14.027 Meldungen wur­den als „schwer­wie­gend“ ein­ge­stuft. Als schwer­wie­gen­de Reaktionen gel­ten sol­che, bei denen die Personen im Krankenhaus behan­delt wer­den, oder Reaktionen, die als medi­zi­nisch bedeut­sam ein­ge­ord­net wur­den. In 1.254 Verdachtsfallmeldungen wur­de über einen töd­li­chen Ausgang in unter­schied­li­chem zeit­li­chem Abstand zur Impfung berich­tet.«

Inzwischen lie­gen neue­re Zahlen vor, sie­he Paul-Ehrlich-Institut: Über 150.000 Verdachtsfälle zu "Impfstoffen", davon 1.450 töd­lich.

»Bei einem flä­chen­decken­den, die gesam­te Bevölkerung betref­fen­den Einsatz eines neu­ar­ti­gen Impfstoffs ist ganz beson­de­re Vorsicht, ganz beson­de­re Aufmerksamkeit, ganz beson­ders gründ­li­che Aufklärung not­wen­dig. Beim „Impfen to go“ scheint mir das ein wenig zu kurz zu kommen.

Im Mai 2021 war noch unge­klärt, ob Geimpfte an der Weiterverbreitung des Corona-Virus in nicht unwe­sent­li­chem Ausmaß betei­ligt sind. Der regie­rungs­be­ra­ten­de Virologe Drosten hat in einem DLF-Interview neben­bei mit­ge­teilt, „dass Geimpfte nach ein paar Monaten, nach vier, fünf, sechs Monaten deut­lich den Übertragungsschutz ver­lie­ren“, eine RNA-Viruslast also auch ein iso­lier­ba­res Virus in ihren Atemwegen haben, sprich ansteckend so kön­nen. Hätte die­se Erkenntnis nicht zu einer Überarbeitung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung füh­ren müs­sen, in der Geimpfte der­zeit kate­go­risch als Nicht-Ansteckende betrach­tet wer­den und des­halb kei­ner Testpflicht unterliegen?

Ja, rich­tig. Zumal Herr Drosten nicht der ein­zi­ge ist, den man dafür fra­gen könn­te und die­se Erkenntnis in Fachkreisen schon län­ger vorliegt…

Wie lan­ge soll denn eigent­lich der staat­li­che Corona-Schutz-Zustand mit dau­er­haf­ten Tests bzw. Impfnachweisen auf­recht erhal­ten blei­ben? Wie lan­ge muss man sich als Bürger noch täg­lich und über­all als „unge­fähr­lich“ aus­wei­sen? Gibt es eigent­lich eine „Exitstrategie“?

Zur Zeit besteht weder eine Überlastung der Krankenhäuser noch droht das Gesundheitssystem zusam­men­zu­bre­chen. Es besteht zudem die nicht rea­li­täts­fer­ne Hoffnung, dass im Herbst/Winter zwar eine Steigerung der Infektionen bevor­steht, ohne aber zum Zusammenbruch der Krankenversorgung zu füh­ren. Wenn dem so wäre, hät­ten wir im Übrigen inzwi­schen ein­ein­halb Jahre Zeit gehabt, mit­tels mas­si­ver Aufrüstung und Investition im Gesundheitssektor dem entgegenzuwirken.

Die rele­van­ten Fragen wären: Werden Pflegekräfte inzwi­schen deut­lich bes­ser bezahlt? Wird der Beruf auf­ge­wer­tet und attrak­tiv gemacht? Werden die Krankenhäuser bes­ser aus­ge­stat­tet, Ärzte durch attrak­ti­ve Bedingungen gebun­den, das Gesundheitswesen finan­zi­ell bes­ser aus­ge­stat­tet und von Privatisierung und Gewinnerzielungsdruck ent­kop­pelt?…«

17 Antworten auf „Corona-Impfung: „Von Freiwilligkeit kann man nicht mehr reden.““

  1. die indi­rek­te impf­pflicht umgeht die über­nah­me der haftung.
    der genö­tig­te ist trotz­dem voll ver­ant­wort­lich und selbst schuld.

    1. @ hol­ger blank.
      Nö, wenn der Impfmediziner nicht voll­um­fäng­lichst gem. BGB §630 ua., auf­ge­klär­te, hät­te die­ser Impfmediziner die @karte -> Beweislastumkehr, Verjährungsfrist >20J(?). Und des­sen Privatvermögen wird kaum für die Schäden eines ein­zel­nen von ihm geschä­dig­ten C19-Experimztalimpflings aus­rei­chen, wetten?

  2. "Das Testimonies Project wur­de ins Leben geru­fen, um all jenen eine Plattform zu bie­ten, die nach der Covid-19-Impfung betrof­fen waren, und um sicher­zu­stel­len, dass ihre Stimmen gehört wer­den, da sie in den israe­li­schen Medien nicht gehört werden.

    Wir hof­fen, dass die­ses Projekt mehr und mehr Menschen dazu ermu­tigt, ihre Geschichte zu erzäh­len." (Übersetzer)

    https://​www​.vax​te​sti​mo​nies​.org/​en/

    https://t.me/s/impfenmussfreiwilligbleiben/7598

  3. Nunja, die rele­van­ten Fragen wer­den in der größ­ten Pandemie aller Zeiten halt nicht gestellt…

    Zitat: "Die rele­van­ten Fragen wären: Werden Pflegekräfte inzwi­schen deut­lich bes­ser bezahlt? Wird der Beruf auf­ge­wer­tet und attrak­tiv gemacht? Werden die Krankenhäuser bes­ser aus­ge­stat­tet, Ärzte durch attrak­ti­ve Bedingungen gebun­den, das Gesundheitswesen finan­zi­ell bes­ser aus­ge­stat­tet und von Privatisierung und Gewinnerzielungsdruck entkoppelt?…«"

    größ­te Irreführung aller Zeiten
    q.e.d.

  4. Wir müs­sen uns völ­lig klar dar­über sein, dass der Faschismus kei­ne Orts-oder zeit­ge­bun­de­ne vor­über­ge­hen­de Erscheinung ist."
    (George Dimitroff)

    1. @ Weißer Rabe:
      Vielen Dank fürs Posten des Zitats.
      Hätten Sie viel­leicht eine Quelle fürs Zitat, die Sie nach­rei­chen könnten?

      Danke. /Bolle.

        1. @H.Milde Jaspers ist der ganz Große unter den Philosophen – wenig­stens für mich.
          "Der Mensch kann nur das eine oder ande­re wol­len, wenn er wesent­lich wird."
          Ein wun­der­ba­rer Satz. Aber wei­ter sagt er, schwan­ken die mei­sten Menschen wie Schilf im Winde und die Entscheidung wird je nach Bedürfnis ausgesetzt.

  5. Interessante Nebenbemerkung zu den Medikamenten. Das heißt fol­ge­rich­tig, daß in Zukunft bei den mei­sten Patienten die Medikamenteneinnahme kon­trol­liert wer­den muß (Aufsicht? Handyvideo? Blockwarte?), damit eine Überlastung des run­ter­ge­fah­re­nen Gesundheitssystems ver­hin­dert wird. Sonst gibt's auch kei­ne Lohnfortzahlung, kein Krankengeld, kein Hartz-IV.

    1. …oder auch umge­kehrt, wesent­lich weni­ger Medikamente ver­ord­net und ein­ge­nom­men wer­den dür­fen, um die Gesundheit nicht zu beeinträchtigen.

      Die Handy-gestütz­te Medikamenten – ein­nah­me gibt es übri­gens schon und Arzt und Kasse wis­sen, wie lan­ge eine ver­ord­ne­te Packung reicht

  6. Wie nennt das die Juristin denn, wenn von Freiwilligkeit kei­ne Rede mehr sein kann?

    Nötigung (im Amt)? Wenn sich die Genötigten fügen, (schwe­re und – oder – gefähr­li­che) Körperverletzung (mit Todesfolge)? Von ande­ren in Betracht kom­men­den, schwer­wie­gen­de­ren Straftatbeständen gar nicht zu sprechen.

  7. Wenn die Maßnahmen mal irgend­wann been­det wer­den soll­ten, kann ich als Ungeimpfter dann Klage wegen see­li­scher Grausamkeit gegen die Regierung erhe­ben? Und als Geimpfter eben­so? Also Ungeimpfter wegen der gan­zen Maßnahmen, als Geimpfter auf­grund der stän­di­gen Angst, plötz­lich zu versterben.

  8. "Das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit gemäß Art 2 Abs. 2 Satz 1 GG"

    In die­sem Punkt hat sich die­se tol­le Regierung doch längst abge­si­chert. Im "Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite (25.04.21)" fin­det sich unter §28b fol­gen­der Abschnitt… 

    (11) Die Grundrechte der kör­per­li­chen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wer­den ein­ge­schränkt und kön­nen auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 ein­ge­schränkt werden.

    …und die epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Trageweite wur­de ja gera­de schnell noch­mal bis Ende November verlängert.

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