Corona-Pandemie und Ukraine-Krise: Feststellung der Katastrophe in Bayern

So wächst zusammen, was zusammen gehört. Unter dem genannten Titel ist auf gesetze-bayern.de der Text einer "Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 10. November 2021" zu lesen, in dem es heißt:

»Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt folgende Bekanntmachung:

Aufgrund der Corona-Pandemie wird ab 11. November 2021 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt. Aufgrund der Ukraine-Krise wird ab 10. März 2022 das Vorliegen der Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayKSG auch aus diesem Grund festgestellt.

Begründung:

Die Infektionszahlen in Bayern haben seit Beginn der Corona-Pandemie einen Höchststand erreicht. Die 7‑Tage-Inzidenz beträgt am 10. November 2021 landesweit 395,8...  Die Belastung der Kliniken geht teilweise noch über das aus den bisherigen Pandemiewellen erlebte Ausmaß hinaus. Die Corona-Pandemie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der obersten Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

Mit dem Fortgang der kriegerischen Handlungen in der Ukraine werden auch die Fluchtbewegungen aus der Ukraine Richtung Deutschland zunehmen, weiter fortdauern und es muss auch in Bayern mit einer Vielzahl von Flüchtlingen und deren Aufnahme gerechnet werden. Dieser Zustrom von Flüchtlingen, die zum Teil auch medizinische Indikationen und ggf. Corona-Infektionen haben, könnte sowohl bei den Flüchtlingen als auch bei der bayerischen Bevölkerung zu einer Situation führen, bei der Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet werden könnte, sofern nicht eine schnelle und geordnete Unterbringung und medizinische Versorgung sichergestellt werden kann. In der Ukraine besteht eine Impfquote von ca. 35 % und es wurden häufig in der EU nicht zugelassene Impfstoffe wie Sputnik verwendet. Zudem sind Krankenhausverlegungen einer größeren Anzahl Verwundeter und Verletzter zu erwarten. Sollte es bei der Aufnahme, geordneten Unterbringung und medizinischen Versorgung zu solch massiven Engpässen kommen, dass diesen nur mit den gebündelten und koordinierten Maßnahmen, wie sie das Katastrophenschutzsystem vorsieht und zur Verfügung stellt, begegnet werden können, können ausnahmsweise die Strukturen des Katastrophenschutzes dazu herangezogen werden, die elementaren Auswirkungen in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Fachbehörden zu bekämpfen. In anderen Worten, diese Ausnahmesituation kann nur bewältigt werden, wenn unter der Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken. Die Zuständigkeit für die Durchführung von konkreten Maßnahmen bzw. deren Vorbereitung im jeweiligen Fachgebiet verbleibt jedoch auch in diesem Fall im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Fachbehörde.

Joachim Herrmann
Staatsminister«

14 Antworten auf „Corona-Pandemie und Ukraine-Krise: Feststellung der Katastrophe in Bayern“

  1. dass die­sen nur mit den gebün­del­ten und koor­di­nier­ten Maßnahmen, wie sie das Katastrophenschutzsystem vor­sieht und zur Verfügung stellt, begeg­net wer­den kön­nen, kön­nen aus­nahms­wei­se die Strukturen des Katastrophenschutzes dazu her­an­ge­zo­gen wer­den, die ele­men­ta­ren Auswirkungen in ("der" fehlt) Zusammenarbeit mit den jeweils zustän­di­gen Fachbehörden zu bekämpfen.

    Wünsche viel Freude bei der Bekämpfung der Zusammenarbeit!

  2. Und ich dach­te immer, der Katastrophenfall wäre in Bayern ein­ge­tre­ten, als die CSU allein­se­lig­ma­chen­de Staatspartei wurde.

    Oder schon vor­her, als Adolf hier durch die Straßen putsch­te und das bay­ri­sche Volk an all­ge­mei­ner Gehirnerweichung darbte.

    Oder schon vor­her, als der Prinzregent herrsch­te unter Kaiser Willi, dem Vollgasnarrischen aus Preußen.

    Oder viel­leicht gar schon IMMER?
    Der Katastrophenzustand als "Normalzustand"?
    Armes Bavaria.

  3. Italien macht das auch so: der Corona-Ausnahmezustand endet am 31.3.22 (darf auch laut Gesetz nicht mehr ver­län­gert wer­den), ein Kriegs-Ausnahmezustand wird aber gleich zum 1.4.22 ausgerufen.

    So ein Zufall, dass das so naht­los beim Ausnahmezustand bleibt.

    https://​exx​press​.at/​u​k​r​a​i​n​e​-​k​r​i​e​g​-​i​t​a​l​i​e​n​-​w​i​l​l​-​d​r​e​i​m​o​n​a​t​i​g​e​n​-​a​u​s​n​a​h​m​e​z​u​s​t​a​n​d​-​a​u​s​r​u​f​en/

  4. Ich greif mal vor: "Aufgrund der kata­stro­pha­len Unfähigkeit der Landesregierung wird ab 1. April 2022 das Vorliegen der Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayKSG festgestellt."

  5. Sind Länder mit meh­re­ren Grenzen zu einem „Kriegsland“ der (guten) USA auch Katastrophengebiete? Also Südafrika wg. Jemen zum Beispiel. Oder kann man da wg ande­rer Muhtanten nicht ver­glei­chen? Der Irre sag­te doch auch mal, dass „unser“ bun­des­deut­sches Virus in kei­nem Fall mit den laschen Versionen ande­rer Länder ver­gli­chen wer­den kann.
    Wenn ich’s mir so Recht über­le­ge, war das in Bayern und ganz Blödland schon immer eine Katastrophe. Nur waren die Verbrecher frü­her wenig­stens weni­ger dreist und ver­such­ten zumin­dest noch, das unauf­fäl­lig zu machen. Jetzt spucken die uns täg­lich ins Gesicht. Aber macht nix, Tagesschau und SZ sagen, es ist alles super.

  6. Als sein ARD-Scheibenwischer zum Reaktorunglück in Tschernobyl in der gan­zen BRD, jedoch nicht in Bayern aus­ge­strahlt wur­de, kom­men­tier­te es der unver­ges­se­ne Dieter Hildebrandt mit den Worten:
    "liber­tas bava­riae in afte­ro provinzialis" 

    Dieses ultra­mon­ta­ne Völkchen hat seit jeher eine etwas … eige­ne Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit. 

    S.P.

  7. Politisch gese­hen war Bayern schon immer eine ein­zi­ge und
    dau­er­haf­te Katastrophe.
    Aber lei­der gehört es land­schaft­lich zu den schön­sten Bundesländern. Verdammte Zwickmühle !

  8. Söder heu­te: Bayern nut­ze mit der Übergangsregel jetzt "die letz­te Patrone, die noch bis 2. April mög­lich ist".
    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​b​a​y​e​r​n​/​c​o​r​o​n​a​-​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​e​n​-​b​a​y​e​r​n​-​v​e​r​l​a​e​n​g​e​r​t​-​l​o​c​k​e​r​t​-​a​b​e​r​,​T​0​8​T​vti

    Ich muss­te dabei unwill­kür­lich an einen "Spiegel"-Artikel von 1992 über die Schlacht um Stalingrad denken:
    "Was wird, wenn die Armee in Erfüllung des Befehls des Führers die letz­te Patrone ver­schos­sen haben sollte.…."
    "Der Führer haut uns raus" – Hitlers Durchhaltebefehle und der Kadavergehorsam der ver­sa­gen­den Generalität führ­ten die 6. Armee in den Untergang.….

  9. Die "grö­ße­re Anzahl Verwundeter und Verletzter" ist sicher­lich das Ergebnis einer "Modellierung". Momentan haben Verwundete und Verletzte (was ist da eigent­lich der Unterschied?) offen­bar noch bes­se­res zu tun als in Busse nach Bayern zu steigen.

  10. der mag­gus und der achim haben nicht alle tas­sen im schrank und der achim ist schon ein spe­zi­el­ler fall … 

    ich bin ent­setzt, die zie­hen das alles rigo­ros durch. ab 2024 kommt dann der lasten­aus­gleich und die ent­eig­nung der immo­bi­li­en durch bus­geld­ver­fah­ren, die kei­ner mehr bezah­len kann – 

    kein wort über die wirt­schaft und den mit­tel­stand – voll­kom­men abge­ho­be­ne poli­ti­ker und alle abge­ord­ne­ten mucken nicht auf – was ist da blos los ??? – auch in den ande­ren bundesländern !!!

  11. Diese gan­ze Flüchtlingsmobilität ist auch nicht gut für das Klima. Ich schla­ge vor, dass wir gleich noch die Klimakatastrophe ausrufen.

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