Auf dem Portal "BibliomedManager. Das Portal für Entscheider im Krankenhaus" ist zu erfahren, welche Krankenhäuser von der "Corona-Prämie" der Krankenkassen profitieren. Bei wem die Gelder tatsächlich ankommen, ist offen.
»Der Bund hatte die Krankenkassen mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verpflichtet, 100 Millionen Euro für eine "Corona-Prämie" bereitzustellen. Das Geld sollen die Kliniken an ausgewählte Mitarbeiter verteilen. Welche Kliniken anspruchsberechtigt sind und wie viel Geld sie kriegen, hat nun das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht. Anspruch haben Kliniken, die zwischen Januar und Mai 2020 bei der Behandlung von Covid-19-Patienten besonders viel geleistet haben. Die Liste und eine kurze Einführung in die Methodik hat das Institut zum Download gestellt.
Anspruchsberechtigt sind demnach 433 Kliniken. Das Prämiengeld variiert von knapp 50.000 bis zu über einer Million Euro pro Klinik. Maximalversorger und Unikliniken erhalten in der Regel zwischen 400.000 und 800.000 Euro. Am meisten Geld erhält der kommunale Klinikkonzern Vivantes aus Berlin mit über 2,2 Million Euro, gefolgt von der Berliner Charité mit 1,3 Millionen Euro.
Nun müssen Kliniken das Geld beantragen und mit ihren Mitarbeitervertretern aushandeln, welche Berufsgruppen wie viel Geld bekommen. Das dürfte heikel werden, da das Geld nicht für alle reicht. Spannend dürfte in dem Zusammenhang auch sein, welche Länder – und welche Träger – bereit sind, die Prämie aufzustocken. Sollte kein zusätzliches Geld kommen, rät die Gewerkschaft Verdi den Betriebsräten zur Zurückhaltung bei der Prämienverhandlung.«
Warum sich Personalräte und Gewerkschaft nicht den Schwarzen Peter beim Verteilungsspiel mit unzureichenden Nasenprämien zuschieben lassen:
»„Die Prämie ist eine knausrige Lösung, da kann man einfach nur verlieren. Es ist eine extrem unangenehme Situation, in die uns das Ministerium gebracht hat und es ist schwer, das in der Belegschaft zu vermitteln“, bemerkt etwa Lena Mayr, Personalratsvorsitzende der Uniklinik Tübingen. Die Klinik hat 10.500 Mitarbeiter und etwa 3.500 Pflegekräfte. „Wir haben das Land Baden-Württemberg und die Geschäftsführung deutlich aufgefordert, diesen Betrag aufzustocken, sonst wird es für uns schwierig, an einer Lösung mitzuarbeiten.“«
Die Uniklinik Tübingen sollte aus meiner persönlichen Sicht folgendermaßen vorgehen: Sie teilt das gesamte zur Verfügung gestellte Geld durch die Anzahl der sämtlichen Mitarbeiter. D.h. für jeden Mitarbeiter wird in jedem Fall der gleiche Betrag vorgesehen. Dann schreibt sie alle Mitarbeiter mit einem persönlichen Anschreiben incl. Rückantwortbogen an und teilt darin den (Mindest-) Anspruch für jeden Mitarbeiter mit. Jeder Mitarbeiter kreuzt dann auf dem Antwortschreiben an, ob er das Geld in Anspruch nehmen möchte oder nicht (plus Unterschrift). Die Antwort wird in einem verschlossenen Umschlag in im Hause bereitgestellte "Briefkästen" eingeworfen. Einsendeschluss ist z.B. nach drei Wochen. Dann wird ausgezählt, wie viele Mitarbeiter freiwillig verzichten wollen. Dadurch erhöht sich der Betrag für jeden anderen Mitarbeiter, der das Geld tatsächlich haben möchte. Dann wird von der Personalverwaltung die Auszahlung an die rückgemeldeten Mitarbeiter mit der Gehaltsabrechnung entsprechend vorgenommen.
Diese Verteilung wäre streng demokratisch, fair und geheim. Sie würde aber gleichzeitig automatisch die Dummheit und Undankbarkeit der Politiker offenbaren, wenn damit jedem Mitarbeiter nur ein "Kleckerbetrag" von z.B. 35 € zugesprochen wird.
Und richtig interessant wird das Experiment, wenn plötzlich z.B. eine einzige Putzfrau das gesamte zur Verfügung stehende Geld ausgezahlt bekommt, weil alle anderen verzichtet haben 😉