Corona-Scheinimpfungen: Hausarzt muss vor Gericht

Es ist Zufall daß die­ser Arti­kel über juris­ti­sche Ver­fol­gungs­wut auf br​.de am glei­chen Tag ver­öf­fent­licht wur­de wie der über die unglaub­li­che Mil­de eines Gerichts "Impf­schä­den" betref­fend (s. »Es sei nicht so gewe­sen, dass die Impf­ärz­tin schon mit auf­ge­zo­ge­ner Sprit­ze beim Imp­fen gestan­den habe«). Der Baye­ri­sche Rund­funk schreibt unter obi­gem Titel am 14.2.23 Widersprüchliches:

»Über 300 Betrof­fe­ne gab es im Fall des soge­nann­ten Impf­skan­dals von Wem­ding. Die Klein­stadt im Land­kreis Donau-Ries hat­te 2021 Schlag­zei­len gemacht, weil dort ein Haus­arzt Hun­der­te Coro­na-Imp­fun­gen zum Schein ver­ab­reicht hat­te – und das ohne Wis­sen der Patienten.

Das Land­ge­richt Augs­burg hat nun im Ver­fah­ren gegen den 73-jäh­ri­gen Medi­zi­ner das Haupt­ver­fah­ren eröff­net und die Ankla­ge der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Nürn­berg unver­än­dert zur Haupt­ver­hand­lung zuge­las­sen. Das hat das Gericht am Diens­tag­mor­gen mit­ge­teilt. Dem­nach wird die 15. Straf­kam­mer des Land­ge­richts Augs­burg das Ver­fah­ren ab dem 2. Mai 2023 verhandeln.

Patienten gingen von einer wirkungsvollen Impfung aus

Aktu­ell sei­en bis Ende Sep­tem­ber 2023 22 Haupt­ver­hand­lungs­ta­ge ange­setzt. Dem Ange­klag­ten wird vor­ge­wor­fen, von Mit­te April bis Ende Sep­tem­ber 2021 einer drei­stel­li­gen Zahl von Pati­en­ten eine Imp­fung ledig­lich vor­ge­täuscht zu haben, so dass die­se gut­gläu­big von einer Imp­fung aus­gin­gen. Dabei soll er ihnen lee­re Sprit­zen ins Gesäß gesto­chen haben – laut Staats­an­walt­schaft eine vor­sätz­li­che Körperverletzung.

Impfungen trotzdem abgerechnet

Die­se ver­meint­li­chen Leis­tun­gen soll der Ange­klag­te gegen­über der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung Bay­ern abge­rech­net haben. Dane­ben soll er aber auch Men­schen behan­delt haben, die eine Imp­fung bewusst vor­täu­schen woll­ten. Damit sei der KVB ein Scha­den von über 3.000 Euro entstanden.

Gegen einen Teil der betrof­fe­nen Pati­en­ten ergin­gen bereits Straf­be­feh­le. Je nach­dem, ob sie sich eine oder zwei angeb­li­che Imp­fun­gen haben abstem­peln las­sen, lie­gen die Straf­be­feh­le zwi­schen 80 und 120 Tages­sät­zen. Die Höhe der jewei­li­gen Tages­sät­ze rich­tet sich nach dem monat­li­chen Net­to­ein­kom­men. Es wur­de gegen min­des­tens 100 Beschul­dig­te wegen Ver­stö­ßen gegen das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ermittelt.

Berufsverbot für Wemdinger Hausarzt

Außer­dem wur­de dem 73-Jäh­ri­gen ein Berufs­ver­bot erteilt, die Vor­aus­set­zun­gen dafür sei­en wegen der gro­ben Ver­let­zung sei­ner beruf­li­chen Pflich­ten gege­ben. Das Amts­ge­richt Nürn­berg hat­te bereits ein vor­läu­fi­ges Berufs­ver­bot verhängt.

Körperverletzung, Betrug und unrichtige Dokumentation

Die Gene­ral­staats­an­walt­schaft Nürn­berg, genau­er gesagt die Baye­ri­sche Zen­tral­stel­le zur Bekämp­fung von Betrug und Kor­rup­ti­on im Gesund­heits­we­sen, wirft dem Ange­klag­ten ins­ge­samt vor­sätz­li­che Kör­per­ver­let­zung, Betrug und wis­sent­li­che unrich­ti­ge Doku­men­ta­ti­on von Schutz­imp­fun­gen gegen das Coro­na­vi­rus vor.«

24 Antworten auf „Corona-Scheinimpfungen: Hausarzt muss vor Gericht“

  1. 73 Jah­re, da ist die­sem tap­fe­ren Arzt ein Berufs­ver­bot egal. Er hat eine Auf­wands Ent­schä­di­gung ver­dient. Nie­mand ist an Neben­wir­kun­gen gestor­ben, das zählt

  2. Ein ins­ge­samt lus­ti­ges Ver­fah­ren: der Arzt woll­te doch ver­hin­dern, dass es zu einer Kör­per­ver­let­zung kommt. 

    Bes­ser wäre es gewe­sen, er hät­te nicht abge­rech­net. Aber war­um soll er sei­nen ärzt­li­chen Dienst sich nicht ver­gü­ten lassen?

    Ein guter Anwalt wird das schon ausräumen.

  3. "…vor­sätz­li­che Kör­per­ver­let­zung, Betrug und wis­sent­li­che unrich­ti­ge Doku­men­ta­ti­on von Schutz­imp­fun­gen gegen das Coronavirus."

    Im Grun­de alles Tat­be­stän­de des eta­blier­ten "Impf"-Verbrechens.

    "Pati­en­ten gin­gen von einer wir­kungs­vol­len Imp­fung aus"

    Weil ihnen Poli­tik und Medi­en dies fälsch­li­cher­wei­se sug­ge­riert haben – korrekt!
    Wo lau­fen jetzt die Prozesse?

  4. Gibt es so etwas wie Bei­hil­fe zur Not­wehr? Er könn­te sich dar­auf und sei­ne Pflicht zum Woh­le der Pati­en­ten beru­fen. Die Pati­en­ten könn­ten sich auf die Men­schen­rech­te und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit berufen.

    Bei der hohen Anzahl an Betei­lig­ten könn­ten die gemein­sam die Gerich­te und Behör­den bis zum Sankt Nim­mer­lein beschäf­ti­gen. Geld sam­meln könn­ten die auch und eben­so gegen die Irren vor­ge­hen, von denen sie unter ande­rem erpresst und belo­gen wurden.

    Nur so ein paar Gedan­ken. Ich bin kein Jurist. Aber Spaß muss sein.

    1. https://​www​.buss​geld​ka​ta​log​.net/​n​o​t​w​e​hr/

      Puta­tiv Not­wehr. Not­wehr, Abwehr von einer Gefahr, die durch Anwen­dung eines nach­ge­wie­sen toxi­schen Stof­fes für einen gesun­den Men­schen ent­ste­hen kann.

      Der Arzt, die Ärz­tin hat Kennt­nis von der Gefahr des Prä­pa­rats. Woher sie die Kennt­nis hat, spielt kei­ne Rol­le. Ich könn­te mir vor­stel­len, hier greift Putativ-Notwehr.

      Zum Wohl des Pati­en­ten kei­ne Behand­lung mit toxi­schen Stof­fen, zumal das RKI zugibt im Auf­klä­rungs­bo­gen zur "Coro­naschutz­imp­fung":

      "Ein­zel­ne Per­so­nen verstarben."

      Der Arzt oder die Ärz­tin geben die War­nung des RKI als Grund an, war­um sie so gehan­delt haben. Sie woll­ten ihre Pati­en­ten nicht ster­ben las­sen und kei­nen gesund­heit­li­chen Risi­ken aussetzen.

      —-

      Prak­ti­sches Beispiel:
      Wenn ich weiß, da vorn ist eine brü­chi­ge Eis­flä­che, weil ich selbst vor einer Minu­te fast ein­ge­bro­chen wäre, und sehe ein Kind oder egal wen auf eben die­se Flä­che zuge­hen, muss ich rufen und schreien:

      STOP, geh da nicht rauf, das Eis hält nicht. Wenn der oder die­je­ni­ge nicht reagiert, kann ihn zurück zer­ren, auch wenn es ihm kurz mal weh tut. Ich kann auch einen Selbst­mör­der so lan­ge mit Gewalt fest­hal­ten, bis der Not­arzt­wa­gen kommt. Wenn der Selbst­mör­der dabei blaue Fle­cken am Arm von mei­nem Griff bekommt, war das Not­wehr, ich woll­te ihn vor dem Sprung retten.

      Wür­de ich ihn näm­lich NICHT fest­hal­ten und lächelnd sei­nem Sprung von der Brü­cke pas­siv zuse­hen, hät­te ich spä­ter ein Pro­blem, wenn raus­kommt, ich hät­te sei­nen Tod mit Fest­hal­ten ver­hin­dern kön­nen, nein: ver­hin­dern MÜSSEN!!

      Wider­spruch?

  5. Hmm… Ich hat­te mich gefragt, wie er wohl auf­ge­flo­gen ist… 

    "Dem Ange­klag­ten wird vor­ge­wor­fen, von Mit­te April bis Ende Sep­tem­ber 2021 einer drei­stel­li­gen Zahl von Pati­en­ten eine Imp­fung ledig­lich vor­ge­täuscht zu haben, so dass die­se gut­gläu­big von einer Imp­fung aus­gin­gen. Dabei soll er ihnen lee­re Sprit­zen ins Gesäß gesto­chen haben – laut Staats­an­walt­schaft eine vor­sätz­li­che Körperverletzung."

    1. Wahr­schein­lich kam ein Pati­ent zu ihm und klag­te über mas­si­ve Impf­ne­ben­wir­kun­gen. Der Arzt beru­hig­te ihn indem er aus­plau­der­te, dass er gar­nicht geimpft wurde.…..

  6. "lee­re Sprit­zen ins Gesäß" ist also "vor­sätz­li­che Körperverletzung"?
    Inter­es­san­tes Kon­strukt, das immer­hin nach­voll­zieh­bar wäre, wenn mir mein Haus­arzt "irgend­was gefähr­li­ches" nicht-Lee­res ein­spritzt, statt dem, was ich "bestellt" habe.
    Aber wenn's gäh­nen­de Lee­re ist? – sich die "vor­sätz­li­che Kör­per­ver­let­zung" also auf etwas (minus Risi­ko X!) bezieht, das ich auch gehabt hät­te, wenn der bestell­te "Impf­stoff" drin gewe­sen wäre??

    Wahr­schein­lich stellt es die Staats­an­walt­schaft so dar, dass den arg­lo­sen "Impf­lin­gen" durch das Unter­las­sen (sta­tis­tisch!) ein "schwe­re­rer Ver­lauf" droh­te? (Und wird jeden Ein­zel­nen "Impf­ling" ent­spre­chend mit die­ser juris­ti­schen Spitz­fin­dig­keit "voll­stän­dig impfen").
    Nach den Erfah­run­gen der letz­ten 2 Jah­re wird eine gro­ße Mehr­heit der "Impf­lin­ge" dann zuver­läs­sig die Schuld des ärzt­li­chen Betrü­gers am eige­nen schwe­ren Ver­lauf (oder gar der ver­stor­be­nen Oma) bezeugen.
    Die Ver­tei­di­gung wird dage­gen­hal­ten, dass den "Impf­lin­gen" (je nach Alters­grup­pe) dadurch (sta­tis­tisch!) ein Scha­den erspart blieb.

    Wird sicher ein span­nen­der Prozess.
    Der Aus­gang ist ange­sichts des (immer noch) herr­schen­den Wahns ziem­lich klar. Lei­der wird das Ver­fah­ren wohl zu des­sen Auf­recht­erhal­tung beitragen.

    1. "Wahr­schein­lich stellt es die Staats­an­walt­schaft so dar, dass den arg­lo­sen "Impf­lin­gen" durch das Unter­las­sen (sta­tis­tisch!) ein "schwe­re­rer Ver­lauf" drohte?"

      Das wäre zumin­dest wider­leg­bar, wenn ein oder meh­re­re "unge­schütz­te" und arg­lo­se Betrof­fe­ne eine nach­weis­lich getes­te­te C‑Grippe mit einem leich­ten Ver­lauf oder gar kei­nen Ver­lauf aka nix beson­de­res bemerkt hatten.

      1. @Das Klei­ne im Gro­ßen und Ganzen:
        "Das wäre zumin­dest wider­leg­bar, wenn ein oder meh­re­re "unge­schütz­te" und arg­lo­se Betrof­fe­ne eine nach­weis­lich getes­te­te C‑Grippe mit einem leich­ten Ver­lauf oder gar kei­nen Ver­lauf aka nix beson­de­res bemerkt hatten."

        Nö. Das wäre nur dann als Wider­le­gung zu deu­ten, wenn das für ALLE "arg­lo­sen Betrof­fe­nen" gäl­te (was aus­zu­schlie­ßen ist).

        Es wäre allen­falls vor­stell­bar, dass es vom Gericht so gewer­tet wird, wenn dies nur bei einer Mehr­heit der Fall wäre.
        Aller­dings hat sich, mit hoher Wahr­schein­lich­keit, die über­wie­gen­de Mehr­heit des Gerichts (beim Land­ge­richt i.d.R. 3 Pro­fis + 2 Lai­en) im fes­ten Glau­ben über den dadurch erwor­be­nen Schutz (mehr­fach!) dem ech­ten "Impf­stoff" aus­ge­setzt und natür­lich, wie >99% der ande­ren "Gepieks­ten", über­lebt (wenn nicht, wären sie ja auch nicht mehr im Gericht).
        Zudem wer­den die bis zum Über­druss bekann­ten Aus­sa­gen (über die "Schutz­wir­kung des Impf­stoffs") von PEI, RKI und Sti­ko als Bewei­se gewertet.
        Unvor­ein­ge­nom­men­heit ist inso­fern nicht zu erwarten.
        (Befan­gen­heits­an­trä­ge wer­den natür­lich ent­rüs­tet zurückgewiesen).

  7. Wäh­rend unse­re (nicht mei­ne) Poli­ti­ker Mil­lar­den mit unsin­ni­gen Coro­na-Maß­nah­men in den Sand setz­ten wird ein Arzt wegen eines vier­stel­li­gen Betra­ges ange­klagt. Das beweist wie­der ein­mal deut­lich wie unab­hän­gig unse­re Staats­an­walt­schaft ist u. mit den Rich­tern dürf­te es kaum anders sein. Uns was ist mit den Ärz­ten wel­che mit der Imp­fung Tod u. Krank­heit ver­ur­sacht haben. Hier liegt auch eine erheb­li­che Straf­tat vor. Ich hof­fe, daß es die Anklä­ger u. Rich­ter, wel­che sich imp­fen lie­ßen rich­tig hart trifft.

  8. Der gute Mann hat mit sei­nem Han­deln mit SIcher­heit ein paar Fäl­le von "impf"induzuzierter Myo­kar­di­tis ver­hin­dern können.

    Zitat aus "Cli­ni­cal out­co­mes of myo­car­di­tis after SARS-CoV‑2 mRNA vac­ci­na­ti­on in four Nor­dic count­ries: popu­la­ti­on based cohort study":

    "Im Zeit­raum 2018–22 wur­den 7292 Pati­en­ten (in Däne­mark, Finn­land, Schwe­den und Nor­we­gen) mit neu auf­tre­ten­der Myo­kar­di­tis ins Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert, wobei 530 (7,3 %) als Myo­kar­di­tis im Zusam­men­hang mit der SARS-CoV-2-mRNA-Imp­fung, 109 (1,5 %) als Myo­kar­di­tis im Zusam­men­hang mit der Covid-19-Erkran­kung und 6653 (91,2 %) als kon­ven­tio­nel­le Myo­kar­di­tis ein­ge­stuft wur­den." (1,2)

    Dem­nach waren also die modR­NA-Injek­tio­nen 4,86 Mal häu­fi­ger als ver­mu­te­te Ursa­che ange­ge­ben als Covid-19!

    (1) Cli­ni­cal out­co­mes of myo­car­di­tis after SARS-CoV‑2 mRNA vac­ci­na­ti­on in four Nor­dic count­ries: popu­la­ti­on based cohort stu­dy >>> https://​bmj​me​di​ci​ne​.bmj​.com/​c​o​n​t​e​n​t​/​2​/​1​/​e​0​0​0​373

    Screen­shot Table 3. >>> https://​twit​ter​.com/​A​B​3​4​5​5​5​3​2​5​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​5​6​1​9​8​7​2​3​9​7​7​9​5​3​4​6​/​p​h​o​t​o/1

  9. War das jetzt Abrech­nungs­be­trug, oder wie ist der Arzt auf­ge­flo­gen? Hat ihn ein „Impf­ling“ verpfiffen?
    Gibt es eine Sta­tis­tik, die zeigt, wie vie­le sei­ner „geimpf­ten“ Pati­en­ten nach der lee­ren Sprit­ze (mehr­fach) an Covid19 erkrankt sind?

  10. Dass ein Fall auf­ge­flo­gen ist, kann ja pas­sie­ren. Aber wie kommt der Staats­an­walt auf 300, und wie beweist er die? Ob das gute Zeuch in den Popo oder in den Abfluss ging, kann man doch nicht stich­fest nach­wei­sen. Feh­len­de Anti­kör­per kön­nen ja auch an einer kaput­ten Char­ge oder dar­an lie­gen, dass der Pati­ent eben kei­ne Anti­kör­per ent­wi­ckelt hat, das pas­siert bei ande­ren Impf­stof­fen ja auch. Ok, wahr­schein­lich ist das viel­leicht nicht, aber eben auch nicht abso­lut auszuschließen.

  11. Sind wir aber denn nicht für Eigen­ver­ant­wor­tung und gegen Bevor­mun­dung? Sind wir nicht dage­gen, dass wir uns gegen unse­ren Wil­len beschüt­zen las­sen müs­sen? Mit Mas­ken, Besuchs­ver­bo­ten, etc?

    Des­we­gen sehe ich die Fäl­le, in denen der Arzt Pati­en­ten in dem Glau­ben gelas­sen hat, wirk­lich "geimpft" wor­den zu sein, äußerst kri­tisch. Wenn er die "Imp­fun­gen" für gefähr­lich hält, hät­te er die­se Sprit­zen in sei­ner Pra­xis gar nicht ver­ab­rei­chen müs­sen. Oder er hät­te zumin­dest ver­su­chen kön­nen, Pati­en­ten aus­führ­lich über die Gefah­ren auf­zu­klä­ren und sie so davon zu über­zeu­gen, sich nicht "imp­fen" zu las­sen. Wenn ein Pati­ent aber trotz­dem "geimpft" wer­den möch­te, dann soll­te sein Wil­le aber auch respek­tiert wer­den. Anstatt ihn nur zum Schein zu "imp­fen" und die­se Behand­lung dann auch noch bei der Kas­se abzurechnen.

    Womög­lich hat der Arzt so gehan­delt, damit sei­ne "Tar­nung" nicht auf­fliegt und er auch wei­ter fal­sche "Impf­nach­wei­se" aus­stel­len kann. Trotz­dem ver­ab­scheue ich Lügen jeg­li­cher Art. Und ein Arzt darf sei­ne Pati­en­ten ein­fach nicht belügt, selbst wenn er noch so gute Absich­ten haben sollte.

    1. @King Not­hing: Ich wäre vor­sich­tig mit die­ser Behaup­tung des BR. Wenn die Pati­en­tIn­nen unwis­send gewe­sen wären, war­um wird dann "gegen min­des­tens 100 Beschul­dig­te wegen Ver­stö­ßen gegen das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ermittelt"?

      1. @aa: Naja, laut Arti­kel gab es eben beides:

        „Dem Ange­klag­ten wird vor­ge­wor­fen, von Mit­te April bis Ende Sep­tem­ber 2021 einer drei­stel­li­gen Zahl von Pati­en­ten eine Imp­fung ledig­lich vor­ge­täuscht zu haben, so dass die­se gut­gläu­big von einer Imp­fung ausgingen.
        (…)
        Dane­ben soll er aber auch Men­schen behan­delt haben, die eine Imp­fung bewusst vor­täu­schen wollten.“

        Und gegen jene wird eben nun ermit­telt. Frag­lich aller­dings, wie man das bewei­sen will. Die Beschul­dig­ten wären ja schön blöd, wenn sie zuge­ben wür­den, dass sie wuss­ten, dass sie gar nicht wirk­lich „geimpft“ wur­den. Höchs­tens aus Anstand dem Arzt gegen­über, falls sich dies posi­tiv auf sei­nen Pro­zess aus­wir­ken könnte.

  12. Ich hof­fe, dass der Arzt die Gele­gen­heit nutzt, um öffent­lich­keits­wirk­sam die ver­meint­li­che Wirk­sam­keit der Pfi­zer-Sprit­ze gründ­lich zu demon­tie­ren. Die Wirk­sam­keit der Pfi­zer-Sprit­ze wird er mit der Koch­salz­lö­sung locker eben­falls errei­chen bei weit nied­ri­ge­ren Nebenwirkungen.
    Wer mit dem Fin­ger auf ande­re zeigt und "Kör­per­ver­let­zung, Betrug und unrich­ti­ge Doku­men­ta­ti­on" ruft, der zeigt mit drei Fin­gern auf sich selbst.

  13. Was der Bay­ri­sche Rund­funk ver­schweigt: Selbst eine wirk­sa­me Imp­fung, die mehr nützt als scha­det (falls es so etwas mal geben soll­te) und in die der Pati­ent infor­miert und wir­kam ein­ge­wil­ligt hat, ist eine vor­sätz­li­che Kör­per­ver­let­zung. Die offe­ne Rechts­fra­ge ist nur, ob sie rechts­wid­rig ist oder nicht.

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