Es ist Zufall daß dieser Artikel über juristische Verfolgungswut auf br.de am gleichen Tag veröffentlicht wurde wie der über die unglaubliche Milde eines Gerichts "Impfschäden" betreffend (s. »Es sei nicht so gewesen, dass die Impfärztin schon mit aufgezogener Spritze beim Impfen gestanden habe«). Der Bayerische Rundfunk schreibt unter obigem Titel am 14.2.23 Widersprüchliches:
»Über 300 Betroffene gab es im Fall des sogenannten Impfskandals von Wemding. Die Kleinstadt im Landkreis Donau-Ries hatte 2021 Schlagzeilen gemacht, weil dort ein Hausarzt Hunderte Corona-Impfungen zum Schein verabreicht hatte – und das ohne Wissen der Patienten.
Das Landgericht Augsburg hat nun im Verfahren gegen den 73-jährigen Mediziner das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Das hat das Gericht am Dienstagmorgen mitgeteilt. Demnach wird die 15. Strafkammer des Landgerichts Augsburg das Verfahren ab dem 2. Mai 2023 verhandeln.
Patienten gingen von einer wirkungsvollen Impfung aus
Aktuell seien bis Ende September 2023 22 Hauptverhandlungstage angesetzt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, von Mitte April bis Ende September 2021 einer dreistelligen Zahl von Patienten eine Impfung lediglich vorgetäuscht zu haben, so dass diese gutgläubig von einer Impfung ausgingen. Dabei soll er ihnen leere Spritzen ins Gesäß gestochen haben – laut Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung.
Impfungen trotzdem abgerechnet
Diese vermeintlichen Leistungen soll der Angeklagte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern abgerechnet haben. Daneben soll er aber auch Menschen behandelt haben, die eine Impfung bewusst vortäuschen wollten. Damit sei der KVB ein Schaden von über 3.000 Euro entstanden.
Gegen einen Teil der betroffenen Patienten ergingen bereits Strafbefehle. Je nachdem, ob sie sich eine oder zwei angebliche Impfungen haben abstempeln lassen, liegen die Strafbefehle zwischen 80 und 120 Tagessätzen. Die Höhe der jeweiligen Tagessätze richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen. Es wurde gegen mindestens 100 Beschuldigte wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt.
Berufsverbot für Wemdinger Hausarzt
Außerdem wurde dem 73-Jährigen ein Berufsverbot erteilt, die Voraussetzungen dafür seien wegen der groben Verletzung seiner beruflichen Pflichten gegeben. Das Amtsgericht Nürnberg hatte bereits ein vorläufiges Berufsverbot verhängt.
Körperverletzung, Betrug und unrichtige Dokumentation
Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, genauer gesagt die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen, wirft dem Angeklagten insgesamt vorsätzliche Körperverletzung, Betrug und wissentliche unrichtige Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus vor.«
73 Jahre, da ist diesem tapferen Arzt ein Berufsverbot egal. Er hat eine Aufwands Entschädigung verdient. Niemand ist an Nebenwirkungen gestorben, das zählt
Ein insgesamt lustiges Verfahren: der Arzt wollte doch verhindern, dass es zu einer Körperverletzung kommt.
Besser wäre es gewesen, er hätte nicht abgerechnet. Aber warum soll er seinen ärztlichen Dienst sich nicht vergüten lassen?
Ein guter Anwalt wird das schon ausräumen.
Selbst ein "guter" Anwalt wird in diesem verkorksten (Un-) Rechssystem nicht mehr viel erreichen können.
"…vorsätzliche Körperverletzung, Betrug und wissentliche unrichtige Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus."
Im Grunde alles Tatbestände des etablierten "Impf"-Verbrechens.
"Patienten gingen von einer wirkungsvollen Impfung aus"
Weil ihnen Politik und Medien dies fälschlicherweise suggeriert haben – korrekt!
Wo laufen jetzt die Prozesse?
Gibt es so etwas wie Beihilfe zur Notwehr? Er könnte sich darauf und seine Pflicht zum Wohle der Patienten berufen. Die Patienten könnten sich auf die Menschenrechte und körperliche Unversehrtheit berufen.
Bei der hohen Anzahl an Beteiligten könnten die gemeinsam die Gerichte und Behörden bis zum Sankt Nimmerlein beschäftigen. Geld sammeln könnten die auch und ebenso gegen die Irren vorgehen, von denen sie unter anderem erpresst und belogen wurden.
Nur so ein paar Gedanken. Ich bin kein Jurist. Aber Spaß muss sein.
https://www.bussgeldkatalog.net/notwehr/
Putativ Notwehr. Notwehr, Abwehr von einer Gefahr, die durch Anwendung eines nachgewiesen toxischen Stoffes für einen gesunden Menschen entstehen kann.
Der Arzt, die Ärztin hat Kenntnis von der Gefahr des Präparats. Woher sie die Kenntnis hat, spielt keine Rolle. Ich könnte mir vorstellen, hier greift Putativ-Notwehr.
Zum Wohl des Patienten keine Behandlung mit toxischen Stoffen, zumal das RKI zugibt im Aufklärungsbogen zur "Coronaschutzimpfung":
"Einzelne Personen verstarben."
Der Arzt oder die Ärztin geben die Warnung des RKI als Grund an, warum sie so gehandelt haben. Sie wollten ihre Patienten nicht sterben lassen und keinen gesundheitlichen Risiken aussetzen.
—-
Praktisches Beispiel:
Wenn ich weiß, da vorn ist eine brüchige Eisfläche, weil ich selbst vor einer Minute fast eingebrochen wäre, und sehe ein Kind oder egal wen auf eben diese Fläche zugehen, muss ich rufen und schreien:
STOP, geh da nicht rauf, das Eis hält nicht. Wenn der oder diejenige nicht reagiert, kann ihn zurück zerren, auch wenn es ihm kurz mal weh tut. Ich kann auch einen Selbstmörder so lange mit Gewalt festhalten, bis der Notarztwagen kommt. Wenn der Selbstmörder dabei blaue Flecken am Arm von meinem Griff bekommt, war das Notwehr, ich wollte ihn vor dem Sprung retten.
Würde ich ihn nämlich NICHT festhalten und lächelnd seinem Sprung von der Brücke passiv zusehen, hätte ich später ein Problem, wenn rauskommt, ich hätte seinen Tod mit Festhalten verhindern können, nein: verhindern MÜSSEN!!
Widerspruch?
Hmm… Ich hatte mich gefragt, wie er wohl aufgeflogen ist…
"Dem Angeklagten wird vorgeworfen, von Mitte April bis Ende September 2021 einer dreistelligen Zahl von Patienten eine Impfung lediglich vorgetäuscht zu haben, so dass diese gutgläubig von einer Impfung ausgingen. Dabei soll er ihnen leere Spritzen ins Gesäß gestochen haben – laut Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung."
Wahrscheinlich wurden zu wenig "Impfschäden" aus dem Patientenkreis des Arztes ans PEI gemeldet. 😉
Wahrscheinlich kam ein Patient zu ihm und klagte über massive Impfnebenwirkungen. Der Arzt beruhigte ihn indem er ausplauderte, dass er garnicht geimpft wurde.…..
"leere Spritzen ins Gesäß" ist also "vorsätzliche Körperverletzung"?
Interessantes Konstrukt, das immerhin nachvollziehbar wäre, wenn mir mein Hausarzt "irgendwas gefährliches" nicht-Leeres einspritzt, statt dem, was ich "bestellt" habe.
Aber wenn's gähnende Leere ist? – sich die "vorsätzliche Körperverletzung" also auf etwas (minus Risiko X!) bezieht, das ich auch gehabt hätte, wenn der bestellte "Impfstoff" drin gewesen wäre??
Wahrscheinlich stellt es die Staatsanwaltschaft so dar, dass den arglosen "Impflingen" durch das Unterlassen (statistisch!) ein "schwererer Verlauf" drohte? (Und wird jeden Einzelnen "Impfling" entsprechend mit dieser juristischen Spitzfindigkeit "vollständig impfen").
Nach den Erfahrungen der letzten 2 Jahre wird eine große Mehrheit der "Impflinge" dann zuverlässig die Schuld des ärztlichen Betrügers am eigenen schweren Verlauf (oder gar der verstorbenen Oma) bezeugen.
Die Verteidigung wird dagegenhalten, dass den "Impflingen" (je nach Altersgruppe) dadurch (statistisch!) ein Schaden erspart blieb.
Wird sicher ein spannender Prozess.
Der Ausgang ist angesichts des (immer noch) herrschenden Wahns ziemlich klar. Leider wird das Verfahren wohl zu dessen Aufrechterhaltung beitragen.
"Wahrscheinlich stellt es die Staatsanwaltschaft so dar, dass den arglosen "Impflingen" durch das Unterlassen (statistisch!) ein "schwererer Verlauf" drohte?"
Das wäre zumindest widerlegbar, wenn ein oder mehrere "ungeschützte" und arglose Betroffene eine nachweislich getestete C‑Grippe mit einem leichten Verlauf oder gar keinen Verlauf aka nix besonderes bemerkt hatten.
@Das Kleine im Großen und Ganzen:
"Das wäre zumindest widerlegbar, wenn ein oder mehrere "ungeschützte" und arglose Betroffene eine nachweislich getestete C‑Grippe mit einem leichten Verlauf oder gar keinen Verlauf aka nix besonderes bemerkt hatten."
Nö. Das wäre nur dann als Widerlegung zu deuten, wenn das für ALLE "arglosen Betroffenen" gälte (was auszuschließen ist).
Es wäre allenfalls vorstellbar, dass es vom Gericht so gewertet wird, wenn dies nur bei einer Mehrheit der Fall wäre.
Allerdings hat sich, mit hoher Wahrscheinlichkeit, die überwiegende Mehrheit des Gerichts (beim Landgericht i.d.R. 3 Profis + 2 Laien) im festen Glauben über den dadurch erworbenen Schutz (mehrfach!) dem echten "Impfstoff" ausgesetzt und natürlich, wie >99% der anderen "Gepieksten", überlebt (wenn nicht, wären sie ja auch nicht mehr im Gericht).
Zudem werden die bis zum Überdruss bekannten Aussagen (über die "Schutzwirkung des Impfstoffs") von PEI, RKI und Stiko als Beweise gewertet.
Unvoreingenommenheit ist insofern nicht zu erwarten.
(Befangenheitsanträge werden natürlich entrüstet zurückgewiesen).
Während unsere (nicht meine) Politiker Millarden mit unsinnigen Corona-Maßnahmen in den Sand setzten wird ein Arzt wegen eines vierstelligen Betrages angeklagt. Das beweist wieder einmal deutlich wie unabhängig unsere Staatsanwaltschaft ist u. mit den Richtern dürfte es kaum anders sein. Uns was ist mit den Ärzten welche mit der Impfung Tod u. Krankheit verursacht haben. Hier liegt auch eine erhebliche Straftat vor. Ich hoffe, daß es die Ankläger u. Richter, welche sich impfen ließen richtig hart trifft.
Der gute Mann hat mit seinem Handeln mit SIcherheit ein paar Fälle von "impf"induzuzierter Myokarditis verhindern können.
Zitat aus "Clinical outcomes of myocarditis after SARS-CoV‑2 mRNA vaccination in four Nordic countries: population based cohort study":
"Im Zeitraum 2018–22 wurden 7292 Patienten (in Dänemark, Finnland, Schweden und Norwegen) mit neu auftretender Myokarditis ins Krankenhaus eingeliefert, wobei 530 (7,3 %) als Myokarditis im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-mRNA-Impfung, 109 (1,5 %) als Myokarditis im Zusammenhang mit der Covid-19-Erkrankung und 6653 (91,2 %) als konventionelle Myokarditis eingestuft wurden." (1,2)
Demnach waren also die modRNA-Injektionen 4,86 Mal häufiger als vermutete Ursache angegeben als Covid-19!
(1) Clinical outcomes of myocarditis after SARS-CoV‑2 mRNA vaccination in four Nordic countries: population based cohort study >>> https://bmjmedicine.bmj.com/content/2/1/e000373
Screenshot Table 3. >>> https://twitter.com/AB34555325/status/1625619872397795346/photo/1
War das jetzt Abrechnungsbetrug, oder wie ist der Arzt aufgeflogen? Hat ihn ein „Impfling“ verpfiffen?
Gibt es eine Statistik, die zeigt, wie viele seiner „geimpften“ Patienten nach der leeren Spritze (mehrfach) an Covid19 erkrankt sind?
Wer bietet denn den Nährboden für derartige Kriminalität?
Dass ein Fall aufgeflogen ist, kann ja passieren. Aber wie kommt der Staatsanwalt auf 300, und wie beweist er die? Ob das gute Zeuch in den Popo oder in den Abfluss ging, kann man doch nicht stichfest nachweisen. Fehlende Antikörper können ja auch an einer kaputten Charge oder daran liegen, dass der Patient eben keine Antikörper entwickelt hat, das passiert bei anderen Impfstoffen ja auch. Ok, wahrscheinlich ist das vielleicht nicht, aber eben auch nicht absolut auszuschließen.
Sind wir aber denn nicht für Eigenverantwortung und gegen Bevormundung? Sind wir nicht dagegen, dass wir uns gegen unseren Willen beschützen lassen müssen? Mit Masken, Besuchsverboten, etc?
Deswegen sehe ich die Fälle, in denen der Arzt Patienten in dem Glauben gelassen hat, wirklich "geimpft" worden zu sein, äußerst kritisch. Wenn er die "Impfungen" für gefährlich hält, hätte er diese Spritzen in seiner Praxis gar nicht verabreichen müssen. Oder er hätte zumindest versuchen können, Patienten ausführlich über die Gefahren aufzuklären und sie so davon zu überzeugen, sich nicht "impfen" zu lassen. Wenn ein Patient aber trotzdem "geimpft" werden möchte, dann sollte sein Wille aber auch respektiert werden. Anstatt ihn nur zum Schein zu "impfen" und diese Behandlung dann auch noch bei der Kasse abzurechnen.
Womöglich hat der Arzt so gehandelt, damit seine "Tarnung" nicht auffliegt und er auch weiter falsche "Impfnachweise" ausstellen kann. Trotzdem verabscheue ich Lügen jeglicher Art. Und ein Arzt darf seine Patienten einfach nicht belügt, selbst wenn er noch so gute Absichten haben sollte.
@King Nothing: Ich wäre vorsichtig mit dieser Behauptung des BR. Wenn die PatientInnen unwissend gewesen wären, warum wird dann "gegen mindestens 100 Beschuldigte wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt"?
@aa: Naja, laut Artikel gab es eben beides:
„Dem Angeklagten wird vorgeworfen, von Mitte April bis Ende September 2021 einer dreistelligen Zahl von Patienten eine Impfung lediglich vorgetäuscht zu haben, so dass diese gutgläubig von einer Impfung ausgingen.
(…)
Daneben soll er aber auch Menschen behandelt haben, die eine Impfung bewusst vortäuschen wollten.“
Und gegen jene wird eben nun ermittelt. Fraglich allerdings, wie man das beweisen will. Die Beschuldigten wären ja schön blöd, wenn sie zugeben würden, dass sie wussten, dass sie gar nicht wirklich „geimpft“ wurden. Höchstens aus Anstand dem Arzt gegenüber, falls sich dies positiv auf seinen Prozess auswirken könnte.
Ich hoffe, dass der Arzt die Gelegenheit nutzt, um öffentlichkeitswirksam die vermeintliche Wirksamkeit der Pfizer-Spritze gründlich zu demontieren. Die Wirksamkeit der Pfizer-Spritze wird er mit der Kochsalzlösung locker ebenfalls erreichen bei weit niedrigeren Nebenwirkungen.
Wer mit dem Finger auf andere zeigt und "Körperverletzung, Betrug und unrichtige Dokumentation" ruft, der zeigt mit drei Fingern auf sich selbst.
Was der Bayrische Rundfunk verschweigt: Selbst eine wirksame Impfung, die mehr nützt als schadet (falls es so etwas mal geben sollte) und in die der Patient informiert und wirkam eingewilligt hat, ist eine vorsätzliche Körperverletzung. Die offene Rechtsfrage ist nur, ob sie rechtswidrig ist oder nicht.
Man wird nie erfahren, wie viele Menschen er vor Impfschäden bewahrt hat, oder gar vor dem Tod.
"Patienten gingen von einer wirkungsvollen Impfung aus"
- müsste dann nicht jeder Impfarzt angeklagt werden?