Corona-Scheinimpfungen: Hausarzt muss vor Gericht

Es ist Zufall daß die­ser Artikel über juri­sti­sche Verfolgungswut auf br​.de am glei­chen Tag ver­öf­fent­licht wur­de wie der über die unglaub­li­che Milde eines Gerichts "Impfschäden" betref­fend (s. »Es sei nicht so gewe­sen, dass die Impfärztin schon mit auf­ge­zo­ge­ner Spritze beim Impfen gestan­den habe«). Der Bayerische Rundfunk schreibt unter obi­gem Titel am 14.2.23 Widersprüchliches:

»Über 300 Betroffene gab es im Fall des soge­nann­ten Impfskandals von Wemding. Die Kleinstadt im Landkreis Donau-Ries hat­te 2021 Schlagzeilen gemacht, weil dort ein Hausarzt Hunderte Corona-Impfungen zum Schein ver­ab­reicht hat­te – und das ohne Wissen der Patienten.

Das Landgericht Augsburg hat nun im Verfahren gegen den 73-jäh­ri­gen Mediziner das Hauptverfahren eröff­net und die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg unver­än­dert zur Hauptverhandlung zuge­las­sen. Das hat das Gericht am Dienstagmorgen mit­ge­teilt. Demnach wird die 15. Strafkammer des Landgerichts Augsburg das Verfahren ab dem 2. Mai 2023 verhandeln.

Patienten gingen von einer wirkungsvollen Impfung aus

Aktuell sei­en bis Ende September 2023 22 Hauptverhandlungstage ange­setzt. Dem Angeklagten wird vor­ge­wor­fen, von Mitte April bis Ende September 2021 einer drei­stel­li­gen Zahl von Patienten eine Impfung ledig­lich vor­ge­täuscht zu haben, so dass die­se gut­gläu­big von einer Impfung aus­gin­gen. Dabei soll er ihnen lee­re Spritzen ins Gesäß gesto­chen haben – laut Staatsanwaltschaft eine vor­sätz­li­che Körperverletzung.

Impfungen trotzdem abgerechnet

Diese ver­meint­li­chen Leistungen soll der Angeklagte gegen­über der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern abge­rech­net haben. Daneben soll er aber auch Menschen behan­delt haben, die eine Impfung bewusst vor­täu­schen woll­ten. Damit sei der KVB ein Schaden von über 3.000 Euro entstanden.

Gegen einen Teil der betrof­fe­nen Patienten ergin­gen bereits Strafbefehle. Je nach­dem, ob sie sich eine oder zwei angeb­li­che Impfungen haben abstem­peln las­sen, lie­gen die Strafbefehle zwi­schen 80 und 120 Tagessätzen. Die Höhe der jewei­li­gen Tagessätze rich­tet sich nach dem monat­li­chen Nettoeinkommen. Es wur­de gegen min­de­stens 100 Beschuldigte wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt.

Berufsverbot für Wemdinger Hausarzt

Außerdem wur­de dem 73-Jährigen ein Berufsverbot erteilt, die Voraussetzungen dafür sei­en wegen der gro­ben Verletzung sei­ner beruf­li­chen Pflichten gege­ben. Das Amtsgericht Nürnberg hat­te bereits ein vor­läu­fi­ges Berufsverbot verhängt.

Körperverletzung, Betrug und unrichtige Dokumentation

Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, genau­er gesagt die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen, wirft dem Angeklagten ins­ge­samt vor­sätz­li­che Körperverletzung, Betrug und wis­sent­li­che unrich­ti­ge Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus vor.«

24 Antworten auf „Corona-Scheinimpfungen: Hausarzt muss vor Gericht“

  1. 73 Jahre, da ist die­sem tap­fe­ren Arzt ein Berufsverbot egal. Er hat eine Aufwands Entschädigung ver­dient. Niemand ist an Nebenwirkungen gestor­ben, das zählt

  2. Ein ins­ge­samt lusti­ges Verfahren: der Arzt woll­te doch ver­hin­dern, dass es zu einer Körperverletzung kommt. 

    Besser wäre es gewe­sen, er hät­te nicht abge­rech­net. Aber war­um soll er sei­nen ärzt­li­chen Dienst sich nicht ver­gü­ten lassen?

    Ein guter Anwalt wird das schon ausräumen.

  3. "…vor­sätz­li­che Körperverletzung, Betrug und wis­sent­li­che unrich­ti­ge Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus."

    Im Grunde alles Tatbestände des eta­blier­ten "Impf"-Verbrechens.

    "Patienten gin­gen von einer wir­kungs­vol­len Impfung aus"

    Weil ihnen Politik und Medien dies fälsch­li­cher­wei­se sug­ge­riert haben – korrekt!
    Wo lau­fen jetzt die Prozesse?

  4. Gibt es so etwas wie Beihilfe zur Notwehr? Er könn­te sich dar­auf und sei­ne Pflicht zum Wohle der Patienten beru­fen. Die Patienten könn­ten sich auf die Menschenrechte und kör­per­li­che Unversehrtheit berufen.

    Bei der hohen Anzahl an Beteiligten könn­ten die gemein­sam die Gerichte und Behörden bis zum Sankt Nimmerlein beschäf­ti­gen. Geld sam­meln könn­ten die auch und eben­so gegen die Irren vor­ge­hen, von denen sie unter ande­rem erpresst und belo­gen wurden.

    Nur so ein paar Gedanken. Ich bin kein Jurist. Aber Spaß muss sein.

    1. https://​www​.buss​geld​ka​ta​log​.net/​n​o​t​w​e​hr/

      Putativ Notwehr. Notwehr, Abwehr von einer Gefahr, die durch Anwendung eines nach­ge­wie­sen toxi­schen Stoffes für einen gesun­den Menschen ent­ste­hen kann.

      Der Arzt, die Ärztin hat Kenntnis von der Gefahr des Präparats. Woher sie die Kenntnis hat, spielt kei­ne Rolle. Ich könn­te mir vor­stel­len, hier greift Putativ-Notwehr.

      Zum Wohl des Patienten kei­ne Behandlung mit toxi­schen Stoffen, zumal das RKI zugibt im Aufklärungsbogen zur "Coronaschutzimpfung":

      "Einzelne Personen verstarben."

      Der Arzt oder die Ärztin geben die Warnung des RKI als Grund an, war­um sie so gehan­delt haben. Sie woll­ten ihre Patienten nicht ster­ben las­sen und kei­nen gesund­heit­li­chen Risiken aussetzen.

      —-

      Praktisches Beispiel:
      Wenn ich weiß, da vorn ist eine brü­chi­ge Eisfläche, weil ich selbst vor einer Minute fast ein­ge­bro­chen wäre, und sehe ein Kind oder egal wen auf eben die­se Fläche zuge­hen, muss ich rufen und schreien:

      STOP, geh da nicht rauf, das Eis hält nicht. Wenn der oder die­je­ni­ge nicht reagiert, kann ihn zurück zer­ren, auch wenn es ihm kurz mal weh tut. Ich kann auch einen Selbstmörder so lan­ge mit Gewalt fest­hal­ten, bis der Notarztwagen kommt. Wenn der Selbstmörder dabei blaue Flecken am Arm von mei­nem Griff bekommt, war das Notwehr, ich woll­te ihn vor dem Sprung retten.

      Würde ich ihn näm­lich NICHT fest­hal­ten und lächelnd sei­nem Sprung von der Brücke pas­siv zuse­hen, hät­te ich spä­ter ein Problem, wenn raus­kommt, ich hät­te sei­nen Tod mit Festhalten ver­hin­dern kön­nen, nein: ver­hin­dern MÜSSEN!!

      Widerspruch?

  5. Hmm… Ich hat­te mich gefragt, wie er wohl auf­ge­flo­gen ist… 

    "Dem Angeklagten wird vor­ge­wor­fen, von Mitte April bis Ende September 2021 einer drei­stel­li­gen Zahl von Patienten eine Impfung ledig­lich vor­ge­täuscht zu haben, so dass die­se gut­gläu­big von einer Impfung aus­gin­gen. Dabei soll er ihnen lee­re Spritzen ins Gesäß gesto­chen haben – laut Staatsanwaltschaft eine vor­sätz­li­che Körperverletzung."

    1. Wahrscheinlich kam ein Patient zu ihm und klag­te über mas­si­ve Impfnebenwirkungen. Der Arzt beru­hig­te ihn indem er aus­plau­der­te, dass er gar­nicht geimpft wurde.…..

  6. "lee­re Spritzen ins Gesäß" ist also "vor­sätz­li­che Körperverletzung"?
    Interessantes Konstrukt, das immer­hin nach­voll­zieh­bar wäre, wenn mir mein Hausarzt "irgend­was gefähr­li­ches" nicht-Leeres ein­spritzt, statt dem, was ich "bestellt" habe.
    Aber wenn's gäh­nen­de Leere ist? – sich die "vor­sätz­li­che Körperverletzung" also auf etwas (minus Risiko X!) bezieht, das ich auch gehabt hät­te, wenn der bestell­te "Impfstoff" drin gewe­sen wäre??

    Wahrscheinlich stellt es die Staatsanwaltschaft so dar, dass den arg­lo­sen "Impflingen" durch das Unterlassen (sta­ti­stisch!) ein "schwe­re­rer Verlauf" droh­te? (Und wird jeden Einzelnen "Impfling" ent­spre­chend mit die­ser juri­sti­schen Spitzfindigkeit "voll­stän­dig impfen").
    Nach den Erfahrungen der letz­ten 2 Jahre wird eine gro­ße Mehrheit der "Impflinge" dann zuver­läs­sig die Schuld des ärzt­li­chen Betrügers am eige­nen schwe­ren Verlauf (oder gar der ver­stor­be­nen Oma) bezeugen.
    Die Verteidigung wird dage­gen­hal­ten, dass den "Impflingen" (je nach Altersgruppe) dadurch (sta­ti­stisch!) ein Schaden erspart blieb.

    Wird sicher ein span­nen­der Prozess.
    Der Ausgang ist ange­sichts des (immer noch) herr­schen­den Wahns ziem­lich klar. Leider wird das Verfahren wohl zu des­sen Aufrechterhaltung beitragen.

    1. "Wahrscheinlich stellt es die Staatsanwaltschaft so dar, dass den arg­lo­sen "Impflingen" durch das Unterlassen (sta­ti­stisch!) ein "schwe­re­rer Verlauf" drohte?"

      Das wäre zumin­dest wider­leg­bar, wenn ein oder meh­re­re "unge­schütz­te" und arg­lo­se Betroffene eine nach­weis­lich gete­ste­te C‑Grippe mit einem leich­ten Verlauf oder gar kei­nen Verlauf aka nix beson­de­res bemerkt hatten.

      1. @Das Kleine im Großen und Ganzen:
        "Das wäre zumin­dest wider­leg­bar, wenn ein oder meh­re­re "unge­schütz­te" und arg­lo­se Betroffene eine nach­weis­lich gete­ste­te C‑Grippe mit einem leich­ten Verlauf oder gar kei­nen Verlauf aka nix beson­de­res bemerkt hatten."

        Nö. Das wäre nur dann als Widerlegung zu deu­ten, wenn das für ALLE "arg­lo­sen Betroffenen" gäl­te (was aus­zu­schlie­ßen ist).

        Es wäre allen­falls vor­stell­bar, dass es vom Gericht so gewer­tet wird, wenn dies nur bei einer Mehrheit der Fall wäre.
        Allerdings hat sich, mit hoher Wahrscheinlichkeit, die über­wie­gen­de Mehrheit des Gerichts (beim Landgericht i.d.R. 3 Profis + 2 Laien) im festen Glauben über den dadurch erwor­be­nen Schutz (mehr­fach!) dem ech­ten "Impfstoff" aus­ge­setzt und natür­lich, wie >99% der ande­ren "Gepieksten", über­lebt (wenn nicht, wären sie ja auch nicht mehr im Gericht).
        Zudem wer­den die bis zum Überdruss bekann­ten Aussagen (über die "Schutzwirkung des Impfstoffs") von PEI, RKI und Stiko als Beweise gewertet.
        Unvoreingenommenheit ist inso­fern nicht zu erwarten.
        (Befangenheitsanträge wer­den natür­lich ent­rü­stet zurückgewiesen).

  7. Während unse­re (nicht mei­ne) Politiker Millarden mit unsin­ni­gen Corona-Maßnahmen in den Sand setz­ten wird ein Arzt wegen eines vier­stel­li­gen Betrages ange­klagt. Das beweist wie­der ein­mal deut­lich wie unab­hän­gig unse­re Staatsanwaltschaft ist u. mit den Richtern dürf­te es kaum anders sein. Uns was ist mit den Ärzten wel­che mit der Impfung Tod u. Krankheit ver­ur­sacht haben. Hier liegt auch eine erheb­li­che Straftat vor. Ich hof­fe, daß es die Ankläger u. Richter, wel­che sich imp­fen lie­ßen rich­tig hart trifft.

  8. Der gute Mann hat mit sei­nem Handeln mit SIcherheit ein paar Fälle von "impf"induzuzierter Myokarditis ver­hin­dern können.

    Zitat aus "Clinical out­co­mes of myo­car­di­tis after SARS-CoV‑2 mRNA vac­ci­na­ti­on in four Nordic count­ries: popu­la­ti­on based cohort study":

    "Im Zeitraum 2018–22 wur­den 7292 Patienten (in Dänemark, Finnland, Schweden und Norwegen) mit neu auf­tre­ten­der Myokarditis ins Krankenhaus ein­ge­lie­fert, wobei 530 (7,3 %) als Myokarditis im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-mRNA-Impfung, 109 (1,5 %) als Myokarditis im Zusammenhang mit der Covid-19-Erkrankung und 6653 (91,2 %) als kon­ven­tio­nel­le Myokarditis ein­ge­stuft wur­den." (1,2)

    Demnach waren also die modRNA-Injektionen 4,86 Mal häu­fi­ger als ver­mu­te­te Ursache ange­ge­ben als Covid-19!

    (1) Clinical out­co­mes of myo­car­di­tis after SARS-CoV‑2 mRNA vac­ci­na­ti­on in four Nordic count­ries: popu­la­ti­on based cohort stu­dy >>> https://​bmj​me​di​ci​ne​.bmj​.com/​c​o​n​t​e​n​t​/​2​/​1​/​e​0​0​0​373

    Screenshot Table 3. >>> https://​twit​ter​.com/​A​B​3​4​5​5​5​3​2​5​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​5​6​1​9​8​7​2​3​9​7​7​9​5​3​4​6​/​p​h​o​t​o/1

  9. War das jetzt Abrechnungsbetrug, oder wie ist der Arzt auf­ge­flo­gen? Hat ihn ein „Impfling“ verpfiffen?
    Gibt es eine Statistik, die zeigt, wie vie­le sei­ner „geimpf­ten“ Patienten nach der lee­ren Spritze (mehr­fach) an Covid19 erkrankt sind?

  10. Dass ein Fall auf­ge­flo­gen ist, kann ja pas­sie­ren. Aber wie kommt der Staatsanwalt auf 300, und wie beweist er die? Ob das gute Zeuch in den Popo oder in den Abfluss ging, kann man doch nicht stich­fest nach­wei­sen. Fehlende Antikörper kön­nen ja auch an einer kaput­ten Charge oder dar­an lie­gen, dass der Patient eben kei­ne Antikörper ent­wickelt hat, das pas­siert bei ande­ren Impfstoffen ja auch. Ok, wahr­schein­lich ist das viel­leicht nicht, aber eben auch nicht abso­lut auszuschließen.

  11. Sind wir aber denn nicht für Eigenverantwortung und gegen Bevormundung? Sind wir nicht dage­gen, dass wir uns gegen unse­ren Willen beschüt­zen las­sen müs­sen? Mit Masken, Besuchsverboten, etc?

    Deswegen sehe ich die Fälle, in denen der Arzt Patienten in dem Glauben gelas­sen hat, wirk­lich "geimpft" wor­den zu sein, äußerst kri­tisch. Wenn er die "Impfungen" für gefähr­lich hält, hät­te er die­se Spritzen in sei­ner Praxis gar nicht ver­ab­rei­chen müs­sen. Oder er hät­te zumin­dest ver­su­chen kön­nen, Patienten aus­führ­lich über die Gefahren auf­zu­klä­ren und sie so davon zu über­zeu­gen, sich nicht "imp­fen" zu las­sen. Wenn ein Patient aber trotz­dem "geimpft" wer­den möch­te, dann soll­te sein Wille aber auch respek­tiert wer­den. Anstatt ihn nur zum Schein zu "imp­fen" und die­se Behandlung dann auch noch bei der Kasse abzurechnen.

    Womöglich hat der Arzt so gehan­delt, damit sei­ne "Tarnung" nicht auf­fliegt und er auch wei­ter fal­sche "Impfnachweise" aus­stel­len kann. Trotzdem ver­ab­scheue ich Lügen jeg­li­cher Art. Und ein Arzt darf sei­ne Patienten ein­fach nicht belügt, selbst wenn er noch so gute Absichten haben sollte.

    1. @King Nothing: Ich wäre vor­sich­tig mit die­ser Behauptung des BR. Wenn die PatientInnen unwis­send gewe­sen wären, war­um wird dann "gegen min­de­stens 100 Beschuldigte wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt"?

      1. @aa: Naja, laut Artikel gab es eben beides:

        „Dem Angeklagten wird vor­ge­wor­fen, von Mitte April bis Ende September 2021 einer drei­stel­li­gen Zahl von Patienten eine Impfung ledig­lich vor­ge­täuscht zu haben, so dass die­se gut­gläu­big von einer Impfung ausgingen.
        (…)
        Daneben soll er aber auch Menschen behan­delt haben, die eine Impfung bewusst vor­täu­schen wollten.“

        Und gegen jene wird eben nun ermit­telt. Fraglich aller­dings, wie man das bewei­sen will. Die Beschuldigten wären ja schön blöd, wenn sie zuge­ben wür­den, dass sie wuss­ten, dass sie gar nicht wirk­lich „geimpft“ wur­den. Höchstens aus Anstand dem Arzt gegen­über, falls sich dies posi­tiv auf sei­nen Prozess aus­wir­ken könnte.

  12. Ich hof­fe, dass der Arzt die Gelegenheit nutzt, um öffent­lich­keits­wirk­sam die ver­meint­li­che Wirksamkeit der Pfizer-Spritze gründ­lich zu demon­tie­ren. Die Wirksamkeit der Pfizer-Spritze wird er mit der Kochsalzlösung locker eben­falls errei­chen bei weit nied­ri­ge­ren Nebenwirkungen.
    Wer mit dem Finger auf ande­re zeigt und "Körperverletzung, Betrug und unrich­ti­ge Dokumentation" ruft, der zeigt mit drei Fingern auf sich selbst.

  13. Was der Bayrische Rundfunk ver­schweigt: Selbst eine wirk­sa­me Impfung, die mehr nützt als scha­det (falls es so etwas mal geben soll­te) und in die der Patient infor­miert und wir­kam ein­ge­wil­ligt hat, ist eine vor­sätz­li­che Kör­per­ver­let­zung. Die offe­ne Rechtsfrage ist nur, ob sie rechts­wid­rig ist oder nicht.

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