Reuters teilt mit:
»Die große Koalition will nach einem Medienbericht im Eilverfahren die Sonderrechte für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der Corona-Bekämpfung über den 31. März 2021 hinaus verlängern.
Eine entsprechende Vorlage werde derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt, berichtete die "Rheinische Post” vorab am Freitag. Der Gesetzentwurf räume dem CDU-Politiker weitgehende Befugnisse ein. So dürfe Spahn eigenmächtig Verordnungen erlassen, soweit dies "zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist”.
Spahn könne demnach nach eigenem Ermessen den internationalen und nationalen Reiseverkehr kontrollieren, berichtete das Blatt. Für Flug- und Seehäfen könne er Vorschriften erlassen, wenn die Infektionslage es erfordere.«
Die Gerichte werden zu tun bekommen. Und ob die Opposition auch diesmal blind folgen wird, ist fraglich.
Interessant, daß sie jetzt schon wissen, wie die Situation in einem halben Jahr sein wird. Oder geht es etwa gar nicht darum?
Noch interessanter ist, dass sie offensichtlich auch jetzt schon beschlossen haben, dass die Legislative der Exekutive Folgsamkeit leisten wird. Gibt es verschärften Fraktionszwang? Häufiger wurde der doch bei echten Gewissensentscheidungen schon aufgehoben, siehe Organspende, Sterbehilfe oder Ehe für alle. Wann, wenn nicht jetzt und bei dieser Angelegenheit, wäre frei nach Primo Levi zu fragen.