Corona-Sonderrechte für Gesundheitsminister sollen verlängert werden

Reuters teilt mit:

»Die gro­ße Koalition will nach einem Medienbericht im Eilverfahren die Sonderrechte für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der Corona-Bekämpfung über den 31. März 2021 hin­aus verlängern.

Eine ent­spre­chen­de Vorlage wer­de der­zeit zwi­schen den Ministerien abge­stimmt, berich­te­te die "Rheinische Post” vor­ab am Freitag. Der Gesetzentwurf räu­me dem CDU-Politiker weit­ge­hen­de Befugnisse ein. So dür­fe Spahn eigen­mäch­tig Verordnungen erlas­sen, soweit dies "zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwer­wie­gen­de über­trag­ba­re Krankheiten erfor­der­lich ist”.

Spahn kön­ne dem­nach nach eige­nem Ermessen den inter­na­tio­na­len und natio­na­len Reiseverkehr kon­trol­lie­ren, berich­te­te das Blatt. Für Flug- und Seehäfen kön­ne er Vorschriften erlas­sen, wenn die Infektionslage es erfor­de­re.«

Die Gerichte wer­den zu tun bekom­men. Und ob die Opposition auch dies­mal blind fol­gen wird, ist fraglich.

2 Antworten auf „Corona-Sonderrechte für Gesundheitsminister sollen verlängert werden“

    1. Noch inter­es­san­ter ist, dass sie offen­sicht­lich auch jetzt schon beschlos­sen haben, dass die Legislative der Exekutive Folgsamkeit lei­sten wird. Gibt es ver­schärf­ten Fraktionszwang? Häufiger wur­de der doch bei ech­ten Gewissensentscheidungen schon auf­ge­ho­ben, sie­he Organspende, Sterbehilfe oder Ehe für alle. Wann, wenn nicht jetzt und bei die­ser Angelegenheit, wäre frei nach Primo Levi zu fragen.

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