
Zur Verdeutlichung:
»Die Statista-Grafik zeigt auf Basis dieses Beschlusses, mit wem wir dieses Jahr Weihnachten zusammen feiern dürfen. So kann ein älteres Ehepaar beispielsweise zwei erwachsene Kinder von sich plus allen Enkelkindern feiern, sofern diese Enkel unter 14 Jahren alt sind. Ein drittes Kind mit eigenem Haushalt dürfte an der Feier jedoch nicht teilnehmen. (siehe Feier-Variante 1).
Wohnt ein über 18-jähriges Kind noch im Haushalt des Ehepaars, dürfen zwei weitere Kinder und deren etwaige Partner und die Enkelkinder noch dazu kommen (siehe Feier-Variante 2).
Hat das Ehepaar ein Kind mit eigenem Haushalt, dürfte kein weiterer Verwandter aus der so genannten Seitenlinie dazu kommen. Ein solcher Verwandter wäre beispielsweise der Bruder des Mannes des Ehepaars (siehe Feier-Variante 3). Zur Erklärung von gerader Linie und Seitenlinie: Die Verwandtschaft zwischen Vorfahren und Nachkommen ist in gerader Linie. Dazu zählen z.B. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder. Zur Verwandtschaft in der Seitenlinie zählen z.B. Bruder und Schwester, Tante und Onkel, Nichte und Neffe.
Bei Feiern im Freundeskreis dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten miteinander feiern (siehe Feier-Variante 4).
Die Regelung gilt laut Beschlusspapier „in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen“. Im Falle weiter ansteigender Infektionszahlen könnten einzelne Landesregierungen die Maßnahmen also noch verschärfen.«
Man müsste auch noch die rechte Mixung der Getränke zum Fest regeln, nachdem sich Glühwein als Virenschleuder erwiesen hat.
"Einige der pflanzlichen, tierischen und mineralischen Zutaten von Zaubertränken haben magische Wirkstoffe. Die Schüler lernen diese nicht nur im Fach Zaubertränke kennen, sondern auch in Kräuterkunde und in Pflege magischer Geschöpfe. Nicht wenige der Bestandteile von Zaubertränken sind auch als hoch wirksame Heil- oder Giftpflanzen in der Muggelwelt bekannt.
Die spezielle Zauberwirkung ergibt sich durch die Mischung der Zutaten und ihre exakte Zubereitung. Wenn Zutaten zu einer anderen Zeit als der angegebenen Zeit geerntet, oder in der falschen Reihenfolge oder bei falscher Temperatur etc. in einen Zaubertrank gegeben werden, so kann dies zu Kesselexplosionen oder schweren VerVIRUNGEN führen..
https://harry-potter.fandom.com/de/wiki/Zaubertrankzutaten
Weitere Dokumente schier unfassbaren Wahnsinns.
In Rheinland-Pfalz verbreitet die Landesregierung auf ihrer Webseite laut Anwältin Jessica Hamed übrigens Fake-News; es handelt sich bei dem gesamten Kontakt-Gedöns nur um Soll-Vorschriften.
https://www.ckb-anwaelte.de/keine-rechtlichen-beschraenkungen-innerhalb-der-wohnung-bei-privaten-zusammenkuenften-in-hessen-und-rheinland-pfalz/
Nach Artikel 8 GG hat der Staat sowieso niemals das Recht, zu bestimmen, was sich im privaten Raum abspielt oder wer sich dort trifft / versammelt.
@aa: Kann man hier in den Kommentaren eigentlich auch html-Tags (bspw. für Links) einfügen?
@DS-pektiven: Ja, hat doch geklappt
Ich meinte so einen im Text "verborgenen" Link. 😉
@DS-pektiven: Versteh ich nicht. Geht doch?!?
Ja, jetzt ist mir das auch klar. 😉 Ich meinte die Verwendung solcher Tags, mit denen man im Kommentarfeld eben solche ellenlangen URLs im Text per Link "verbergen" oder diesen Text selber formatieren bzw. auch Zitate einfügen kann.
Welch ein Unfug! Das ist doch schon Realsatire, allein daran merkt man schon dass es um ganz anderes geht, zunächst um Gehorsam und dann um Gehorsam sich "freiwillig" impfen zu lassen.
Früher war Mensch-ärgere-dich-nicht Spielen irgendwie einfacher, die Spielanleitungen verständlicher und auch die Zukunft besser, wie schon Karl Valentin anmerkelte.
…Niemand hat die Absicht, einen Eingriff in den privatesten Bereich vorzunehmen oder gar die Autonomie abzuschaffen.
Tja, da werde ich mit unserer Familie wohl zivil ungehorsam sein müssen, das zutiefst Untertänige lag mir noch nie!
Ich warte mal auf den Verfassungsgerichtshof! Es gibt ja nicht nur die klassische 2‑Kind-Familie. Dem dritten, vierten etc Kind die Teilnahme an einer Familienfeier zu untersagen, steht in Widerspruch mit den Menschenrechten. Sollte der Verfassungsgerichtshof diese Maßnahme für gut heißen, dann auf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!
Und bitte: von einem oder mehreren Polizisten vor der Haustür sich nicht einschüchtern lassen!
Wir Menschen haben nicht nur Pflichten, wir haben auch Rechte. Und eines dieser Rechte ist das Recht der Familienzusammenführung! Familienfeiern sind eine Form der Familienzusammenfürung – soweit ich das beurteilen kann.
Unsere oberste Seuchenbehörde die WHO hat die Gefährlichkeit des Coronageschehens schon vor Wochen wie eine Grippe eingestuft. Interessiert unsere Regierung nicht, die dreht nun völlig durch. Von wem werden wir eigentlich regiert? Das was wir erleben kann man nur noch als krank bezeichnen. Dazu ein Beamten-apparat, der sich mit absurden Verboten selbst übertrifft. Wann hört dieser Wahnsinn endlich auf? Wo bleibt das Bundesverfas-sungsgericht oder wurde es schon abgeschafft?
Unsere Oberste Seuchenbehörde, die WHO stufte die Gefährlich-keit des Coronsgeschehens schon vor Wochen wie eine Grippewelle ein. Unsere Regierung interessiert das nicht, sie dreht nun völlig durch. Von wem werden wir eigentlich regiert? Das, was wir erleben, kann man nur noch als krank bezeichnen. Dazu ein Beamtenapperat, der sich mit absurden Verboten selbst übertrifft. Wann hat dieser Wahnsinn ein Ende? Wo bleibt das Bundesverfassungsgericht, oder wurde das auch schon abgeräumt? Frohe Weihnachten.