Damit das klar ist!

https://​de​.sta​ti​sta​.com/​i​n​f​o​g​r​a​f​i​k​/​2​3​7​6​8​/​k​o​n​t​a​k​t​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​e​n​-​w​a​e​h​r​e​n​d​-​d​e​r​-​w​e​i​h​n​a​c​h​t​s​f​e​i​e​r​t​a​g​e​-​2​0​20/

Zur Verdeutlichung:

»Die Statista-Grafik zeigt auf Basis die­ses Beschlusses, mit wem wir die­ses Jahr Weihnachten zusam­men fei­ern dür­fen. So kann ein älte­res Ehepaar bei­spiels­wei­se zwei erwach­se­ne Kinder von sich plus allen Enkelkindern fei­ern, sofern die­se Enkel unter 14 Jahren alt sind. Ein drit­tes Kind mit eige­nem Haushalt dürf­te an der Feier jedoch nicht teil­neh­men. (sie­he Feier-Variante 1).

Wohnt ein über 18-jäh­ri­ges Kind noch im Haushalt des Ehepaars, dür­fen zwei wei­te­re Kinder und deren etwa­ige Partner und die Enkelkinder noch dazu kom­men (sie­he Feier-Variante 2).

Hat das Ehepaar ein Kind mit eige­nem Haushalt, dürf­te kein wei­te­rer Verwandter aus der so genann­ten Seitenlinie dazu kom­men. Ein sol­cher Verwandter wäre bei­spiels­wei­se der Bruder des Mannes des Ehepaars (sie­he Feier-Variante 3). Zur Erklärung von gera­der Linie und Seitenlinie: Die Verwandtschaft zwi­schen Vorfahren und Nachkommen ist in gera­der Linie. Dazu zäh­len z.B. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder. Zur Verwandtschaft in der Seitenlinie zäh­len z.B. Bruder und Schwester, Tante und Onkel, Nichte und Neffe.

Bei Feiern im Freundeskreis dür­fen maxi­mal fünf Personen aus zwei Haushalten mit­ein­an­der fei­ern (sie­he Feier-Variante 4).

Die Regelung gilt laut Beschlusspapier „in Abhängigkeit vom jewei­li­gen Infektionsgeschehen“. Im Falle wei­ter anstei­gen­der Infektionszahlen könn­ten ein­zel­ne Landesregierungen die Maßnahmen also noch ver­schär­fen.«

13 Antworten auf „Damit das klar ist!“

  1. Man müss­te auch noch die rech­te Mixung der Getränke zum Fest regeln, nach­dem sich Glühwein als Virenschleuder erwie­sen hat.

    "Einige der pflanz­li­chen, tie­ri­schen und mine­ra­li­schen Zutaten von Zaubertränken haben magi­sche Wirkstoffe. Die Schüler ler­nen die­se nicht nur im Fach Zaubertränke ken­nen, son­dern auch in Kräuterkunde und in Pflege magi­scher Geschöpfe. Nicht weni­ge der Bestandteile von Zaubertränken sind auch als hoch wirk­sa­me Heil- oder Giftpflanzen in der Muggelwelt bekannt.
    Die spe­zi­el­le Zauberwirkung ergibt sich durch die Mischung der Zutaten und ihre exak­te Zubereitung. Wenn Zutaten zu einer ande­ren Zeit als der ange­ge­be­nen Zeit geern­tet, oder in der fal­schen Reihenfolge oder bei fal­scher Temperatur etc. in einen Zaubertrank gege­ben wer­den, so kann dies zu Kesselexplosionen oder schwe­ren VerVIRUNGEN führen..
    https://​har​ry​-pot​ter​.fan​dom​.com/​d​e​/​w​i​k​i​/​Z​a​u​b​e​r​t​r​a​n​k​z​u​t​a​ten

    1. In Rheinland-Pfalz ver­brei­tet die Landesregierung auf ihrer Webseite laut Anwältin Jessica Hamed übri­gens Fake-News; es han­delt sich bei dem gesam­ten Kontakt-Gedöns nur um Soll-Vorschriften.

      https://​www​.ckb​-anwael​te​.de/​k​e​i​n​e​-​r​e​c​h​t​l​i​c​h​e​n​-​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​e​n​-​i​n​n​e​r​h​a​l​b​-​d​e​r​-​w​o​h​n​u​n​g​-​b​e​i​-​p​r​i​v​a​t​e​n​-​z​u​s​a​m​m​e​n​k​u​e​n​f​t​e​n​-​i​n​-​h​e​s​s​e​n​-​u​n​d​-​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​lz/

      Nach Artikel 8 GG hat der Staat sowie­so nie­mals das Recht, zu bestim­men, was sich im pri­va­ten Raum abspielt oder wer sich dort trifft / versammelt.

      @aa: Kann man hier in den Kommentaren eigent­lich auch html-Tags (bspw. für Links) einfügen?

          1. Versteh ich nicht. Geht doch?!?

            Ja, jetzt ist mir das auch klar. 😉 Ich mein­te die Verwendung sol­cher Tags, mit denen man im Kommentarfeld eben sol­che ellen­lan­gen URLs im Text per Link "ver­ber­gen" oder die­sen Text sel­ber for­ma­tie­ren bzw. auch Zitate ein­fü­gen kann.

    2. Welch ein Unfug! Das ist doch schon Realsatire, allein dar­an merkt man schon dass es um ganz ande­res geht, zunächst um Gehorsam und dann um Gehorsam sich "frei­wil­lig" imp­fen zu lassen.

  2. Früher war Mensch-ärge­re-dich-nicht Spielen irgend­wie ein­fa­cher, die Spielanleitungen ver­ständ­li­cher und auch die Zukunft bes­ser, wie schon Karl Valentin anmerkelte.

  3. …Niemand hat die Absicht, einen Eingriff in den pri­va­te­sten Bereich vor­zu­neh­men oder gar die Autonomie abzuschaffen.

    Tja, da wer­de ich mit unse­rer Familie wohl zivil unge­hor­sam sein müs­sen, das zutiefst Untertänige lag mir noch nie!

  4. Ich war­te mal auf den Verfassungsgerichtshof! Es gibt ja nicht nur die klas­si­sche 2‑Kind-Familie. Dem drit­ten, vier­ten etc Kind die Teilnahme an einer Familienfeier zu unter­sa­gen, steht in Widerspruch mit den Menschenrechten. Sollte der Verfassungsgerichtshof die­se Maßnahme für gut hei­ßen, dann auf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!
    Und bit­te: von einem oder meh­re­ren Polizisten vor der Haustür sich nicht ein­schüch­tern lassen!
    Wir Menschen haben nicht nur Pflichten, wir haben auch Rechte. Und eines die­ser Rechte ist das Recht der Familienzusammenführung! Familienfeiern sind eine Form der Familienzusammenfürung – soweit ich das beur­tei­len kann.

  5. Unsere ober­ste Seuchenbehörde die WHO hat die Gefährlichkeit des Coronageschehens schon vor Wochen wie eine Grippe ein­ge­stuft. Interessiert unse­re Regierung nicht, die dreht nun völ­lig durch. Von wem wer­den wir eigent­lich regiert? Das was wir erle­ben kann man nur noch als krank bezeich­nen. Dazu ein Beamten-appa­rat, der sich mit absur­den Verboten selbst über­trifft. Wann hört die­ser Wahnsinn end­lich auf? Wo bleibt das Bundesverfas-sungs­ge­richt oder wur­de es schon abgeschafft?

  6. Unsere Oberste Seuchenbehörde, die WHO stuf­te die Gefährlich-keit des Coronsgeschehens schon vor Wochen wie eine Grippewelle ein. Unsere Regierung inter­es­siert das nicht, sie dreht nun völ­lig durch. Von wem wer­den wir eigent­lich regiert? Das, was wir erle­ben, kann man nur noch als krank bezeich­nen. Dazu ein Beamtenapperat, der sich mit absur­den Verboten selbst über­trifft. Wann hat die­ser Wahnsinn ein Ende? Wo bleibt das Bundesverfassungsgericht, oder wur­de das auch schon abge­räumt? Frohe Weihnachten.

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