Darf ich das?

Die neu­en Strafen von Frau Merkel und MinisterpräsidentInnen – wie erin­ner­lich eines Gremiums, das die Verfassung nicht vor­sieht – bestimmen:

»Künftig sind pri­va­te Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eige­nen Hausstandes und mit maxi­mal einer wei­te­ren nicht im Haushalt leben­den Person gestattet.«

Das ver­un­si­chert mich. Wenn ein befreun­de­tes Paar mit mir eine "Zusammenkunft" begeht, ist das offen­bar gedul­det. Mache ich mich umge­kehrt straf­bar in die­ser Konstellation? Schließlich umfaßt für mich die "Zusammenkunft" dann mehr als eine Person des frem­den Hausstands.

Muß ich fer­ner stets auf dem Laufenden sein, was mei­ne aktu­el­le Sieben-Tage-Inzidenz aus­macht, um die 15-Kilometer-Grenze nicht zu über­schrei­ten? Und wie ermit­te­le ich die? "Man fan­ge nicht an, den Weg von Mitte nach Spandau oder Marzahn abzu­mes­sen, dies sei nicht prak­ti­ka­bel." Die 30 km sind mir schon mal gestat­tet. In der Millionenstadt Berlin sind 30 km in Ordnung, ins men­schen­lee­re Brandenburg darf ich aber nur 15 km fah­ren? Ich soll­te nicht so vie­le Fragen stel­len. Sondern ein­fach losfahren.

14 Antworten auf „Darf ich das?“

  1. Ich bin schon sehr gespannt, wie genau die Verordnungstexte lau­ten wer­den. Oder die Allgemeinverfügungen; es soll ja von den loka­len "Inzidenzzahlen" abhängen.

    Ich woh­ne bspw. an der fran­zö­sisch-saar­län­di­schen Grenze. Der vom Wohnort abhän­gi­ge Radius gilt dann logi­scher­wei­se nur für das jewei­li­ge Bundesland oder den jewei­li­gen Kreis. Also kann ich m. M. n. unbe­hel­ligt durch das gesam­te Saarland radeln, denn deren Verordnung gilt für mich Pfälzer ja dann eigent­lich nicht.

    Außerdem mei­ne ich, dass man nun auch sogar eine lega­le Möglichkeit hat, bei der Polizei, sofern sie einem kon­trol­lie­ren möch­te, die Angabe der Personalien zu ver­wei­gern. Andernfalls müss­te man sich selbst einer Owi belasten. 

    Ich wer­de mir aber auf jeden Fall einen Passierschein A 38 ausdrucken. 😀

    Aber im Ernst: Ich scheiß denen was. Komplett. Diese Regierungen haben jeg­li­che Legitimität ver­spielt. Die wol­len einen Bürgerkrieg – und den wer­den sie frü­her oder spä­ter auch bekommen.

    1. "Außerdem mei­ne ich, dass man nun auch sogar eine lega­le Möglichkeit hat, bei der Polizei, sofern sie einem kon­trol­lie­ren möch­te, die Angabe der Personalien zu ver­wei­gern. Andernfalls müss­te man sich selbst einer Owi belasten. "

      Die Personalien müs­sen Sie immer ange­ben, wenn die Polizei Sie dazu auf­for­dert. Falls Sie das nicht tun (oder fal­sche Angaben machen), ist das selbst eine Ordnungswidrigkeit, § 111 OWiG. Zudem ris­kie­ren Sie in die­sen Zeiten, wo den Behörden Recht nichts mehr gilt, dass Sie ver­mö­belt und / oder mit­ge­nom­men wer­den. Personalien sind KEIN Schuldeingeständnis! Tipp von RA Hofmann: machen Sie KEINE Angaben zum Sachverhalt, GAR KEINE. Die Polizei muss Ihnen nach­wei­sen, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit began­gen haben, wider­ste­hen Sie der mög­li­chen Provokation: sagen Sie NICHTS, gar NICHTS. Sie kön­nen danach in aller Ruhe die Schreiben abwar­ten und so den Apparat blockieren.

      1. Da bin ich ande­rer Ansicht; ich muss mich nicht selbst bela­sten. Und wenn ich mich dadurch "bela­ste", indem ich mei­nen Wohnort ange­be, muss ich das nicht tun. Aber ja, man muss es auch nicht unbe­dingt "eska­lie­ren" lassen.

        Im Übrigen wird die Ungeheuerlichkeit der­ar­ti­ger Regelungen kaum wahr­ge­nom­men: Die Polizei kann jetzt anlass­los jeden ver­däch­ti­gen und belä­sti­gen, der sich im öffent­li­chen Raum bewegt; ohne jeden objek­ti­ven Anhaltspunkt eines Fehlverhaltens. Das wäre ein unzu­läs­si­ger Generalverdacht und eine Umkehrung der Unschuldsvermutung. Und der letz­te Beleg dafür, dass wir in einem Polizeistaat gelan­det sind.

        1. @DS-pektiven
          Der Zweck der Norm ist die Identifikation, die not­wen­dig ist, um beim Verdacht eines Verstoßes ein Verfahren über­haupt ein­lei­ten zu kön­nen. Dass es in die­sem spe­zi­el­len Fall auch ein "erstes Indiz" für eine began­ge­ne Owi im Staat ist, spielt juri­stisch kei­ne Rolle. Zudem ist Ihnen auch der Verweis auf DSGVO ver­wehrt, da in die­sem Fall die JI-Richtlinie greift, die für sol­che Verfahren die Rechte der Betroffenen beschnei­det und die Verfolgung prio­ri­siert. M.a.W.: damit kom­men Sie schlicht nicht durch! Das ist eine recht­li­che Bewertung, kei­ne mora­li­sche, die ich damit äußere.
          Für die ande­ren Erwägungen steht das Feigenblatt des Art. 20 Abs. 4 GG offen, der wohl­weis­lich jedes Risiko dem Widerständigen aufhalst.

          1. Ja, eben. Die müss­ten mir, wenn sie mich irgend­wo anhal­ten, ja aber erst ein­mal einen begrün­de­ten Verdacht nen­nen, dass ich gegen irgend­ei­ne Regel ver­sto­ßen, also mich bspw. mehr als 15 km von zuhau­se ent­fernt, hät­te. Das kön­nen sie aber nicht, ohne Bemühung eines Generalverdachts. Und dann bin ich auch nicht ver­pflich­tet, den uni­for­mier­ten Pappnasen mei­ne Identität zu offen­ba­ren oder zu sagen, wo ich woh­ne. Und wenn sie mir dann noch dumm kom­men, ver­wei­se ich auf §§ 239, 240, 344 StGB.

            Diese mal wie­der ver­fas­sungs­wid­ri­ge Regelung ver­stößt sowie­so aus meh­re­ren Gründen gegen das Bestimmtheitsgebot.

    2. Das ist der Punkt. Die wol­len den, um end­gül­tig den Überwachungsstaat zu etablieren.
      Wenn sie es schaf­fen, die Bevölkerung gegen­ein­an­der auf­zu­het­zen, bekom­men sie den.

  2. Gründen Sie mit allen Ihren Haushalten eine GbR. Zur Arbeit dür­fen Sie über­all hin und sich mit Haushalten tref­fen, soviel Sie wollen.

  3. Hallo. 🙂
    Soweit ist doch alles ganz logisch. 😉
    Wenn ich, allein­ste­hend, einen wei­te­ren Haushalt besu­chen gehe, ist die Chance nur ein­fach vor­han­den, dass ich ande­re infi­zie­ren könnte.
    Im Gegensatz, wenn ich, allein­ste­hend, Besuch einer 4‑köpfigen Familie bekä­me, dem Risiko vier­fach aus­ge­setzt wäre.. Ganz easy, gell? 

    Der 15km-Bewegungsradius… puh. In wel­chem Bunker, und wie tief vor­al­lem, sit­zen die­se Menschen, die sich so einen Quatsch ausdenken…

    Wir leben in Absurdistan. Hauptstädte Berlin und München

    1. Vor allem haben sie in Mathe gepennt.
      Wenn alle sich nur noch im Umkreis von 15km bewe­gen und die Bevölkerungsdichte 232,5 Personen pro Quadratkilometer beträgt, wie vie­le Menschen tref­fen sich weniger?

  4. Irgendwann ist ein­fach Schluss. Mir wol­len sie ver­bie­ten, für mei­ne Familie, bestehend aus Kindern, Schwiegerkindern und Enkeln zu kochen? Da las­sen wir ein Ordnungswidrigskeitsverfahren ein­fach mal auf uns zukommen.

  5. Mal ehr­lich, Leute.

    Gibt es irgend­je­man­den, egal ob Politiker (m/w/d) oder ganz nor­ma­ler Bürger (m/w/d), der die­sen Schwachsinn tat­säch­lich glaubt oder ernst nimmt?!

    In Luxemburg haben sie jetzt fest­ge­stellt, daß (vor allem jun­ge) Leute ver­mehrt in die Psychiatrie ein­ge­wie­sen wer­den. Tja, wen wundert's.

    Da kom­men wir sicher­lich auch noch hin.
    Ich emp­feh­le aller­dings vor­her zivi­len Ungehorsam en masse.

  6. Wie hat es Prof. Schwab doch tref­fend gesagt: Du bist ein Mörder, nur weil aus­at­mest. Dieses Menschenrecht schei­nen die Leute im Dikatorentempel in Berlin einen noch neh­men zu wol­len. Atmen. Wilkommen in dem Land, wel­ches ein­mal das Land der Freiheit gewe­sen war.

  7. Hier hat man im Wahn des Verbietens mal wie­der einen Aussetzer gehabt, anders ist das nicht zu erklä­ren. Warum wird einer­seits von "Hausständen" und dann plötz­lich von "Einzelpersonen" gespro­chen. Person A aus Hausstand 1 darf legal zu dem Paar B+C in Hausstand 2, aber B+C dür­fen nicht zu A?
    Im ande­ren Fall darf ein Paar aus einem Haushalt nicht zu einem ande­ren Paar, also der klas­si­sche Besuch der Eltern/Schwiegereltern, son­dern einer müss­te jeweils vorm Haus war­ten oder im PKW sit­zen blei­ben und dann wird nach einer Stunde gewechselt?
    Das zeigt, dass hier nicht mehr über­legt und mit Sinn, Hirn und Verstand ope­riert wird, son­dern nur noch Aktionismus und Planlosigkeit zu die­sen nicht mehr nach­voll­zieh­ba­ren Gängeleien führen.

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