Die neuen Strafen von Frau Merkel und MinisterpräsidentInnen – wie erinnerlich eines Gremiums, das die Verfassung nicht vorsieht – bestimmen:
»Künftig sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.«
Das verunsichert mich. Wenn ein befreundetes Paar mit mir eine "Zusammenkunft" begeht, ist das offenbar geduldet. Mache ich mich umgekehrt strafbar in dieser Konstellation? Schließlich umfaßt für mich die "Zusammenkunft" dann mehr als eine Person des fremden Hausstands.
Muß ich ferner stets auf dem Laufenden sein, was meine aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz ausmacht, um die 15-Kilometer-Grenze nicht zu überschreiten? Und wie ermittele ich die? "Man fange nicht an, den Weg von Mitte nach Spandau oder Marzahn abzumessen, dies sei nicht praktikabel." Die 30 km sind mir schon mal gestattet. In der Millionenstadt Berlin sind 30 km in Ordnung, ins menschenleere Brandenburg darf ich aber nur 15 km fahren? Ich sollte nicht so viele Fragen stellen. Sondern einfach losfahren.
Ich bin schon sehr gespannt, wie genau die Verordnungstexte lauten werden. Oder die Allgemeinverfügungen; es soll ja von den lokalen "Inzidenzzahlen" abhängen.
Ich wohne bspw. an der französisch-saarländischen Grenze. Der vom Wohnort abhängige Radius gilt dann logischerweise nur für das jeweilige Bundesland oder den jeweiligen Kreis. Also kann ich m. M. n. unbehelligt durch das gesamte Saarland radeln, denn deren Verordnung gilt für mich Pfälzer ja dann eigentlich nicht.
Außerdem meine ich, dass man nun auch sogar eine legale Möglichkeit hat, bei der Polizei, sofern sie einem kontrollieren möchte, die Angabe der Personalien zu verweigern. Andernfalls müsste man sich selbst einer Owi belasten.
Ich werde mir aber auf jeden Fall einen Passierschein A 38 ausdrucken. 😀
Aber im Ernst: Ich scheiß denen was. Komplett. Diese Regierungen haben jegliche Legitimität verspielt. Die wollen einen Bürgerkrieg – und den werden sie früher oder später auch bekommen.
"Außerdem meine ich, dass man nun auch sogar eine legale Möglichkeit hat, bei der Polizei, sofern sie einem kontrollieren möchte, die Angabe der Personalien zu verweigern. Andernfalls müsste man sich selbst einer Owi belasten. "
Die Personalien müssen Sie immer angeben, wenn die Polizei Sie dazu auffordert. Falls Sie das nicht tun (oder falsche Angaben machen), ist das selbst eine Ordnungswidrigkeit, § 111 OWiG. Zudem riskieren Sie in diesen Zeiten, wo den Behörden Recht nichts mehr gilt, dass Sie vermöbelt und / oder mitgenommen werden. Personalien sind KEIN Schuldeingeständnis! Tipp von RA Hofmann: machen Sie KEINE Angaben zum Sachverhalt, GAR KEINE. Die Polizei muss Ihnen nachweisen, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, widerstehen Sie der möglichen Provokation: sagen Sie NICHTS, gar NICHTS. Sie können danach in aller Ruhe die Schreiben abwarten und so den Apparat blockieren.
Da bin ich anderer Ansicht; ich muss mich nicht selbst belasten. Und wenn ich mich dadurch "belaste", indem ich meinen Wohnort angebe, muss ich das nicht tun. Aber ja, man muss es auch nicht unbedingt "eskalieren" lassen.
Im Übrigen wird die Ungeheuerlichkeit derartiger Regelungen kaum wahrgenommen: Die Polizei kann jetzt anlasslos jeden verdächtigen und belästigen, der sich im öffentlichen Raum bewegt; ohne jeden objektiven Anhaltspunkt eines Fehlverhaltens. Das wäre ein unzulässiger Generalverdacht und eine Umkehrung der Unschuldsvermutung. Und der letzte Beleg dafür, dass wir in einem Polizeistaat gelandet sind.
@DS-pektiven
Der Zweck der Norm ist die Identifikation, die notwendig ist, um beim Verdacht eines Verstoßes ein Verfahren überhaupt einleiten zu können. Dass es in diesem speziellen Fall auch ein "erstes Indiz" für eine begangene Owi im Staat ist, spielt juristisch keine Rolle. Zudem ist Ihnen auch der Verweis auf DSGVO verwehrt, da in diesem Fall die JI-Richtlinie greift, die für solche Verfahren die Rechte der Betroffenen beschneidet und die Verfolgung priorisiert. M.a.W.: damit kommen Sie schlicht nicht durch! Das ist eine rechtliche Bewertung, keine moralische, die ich damit äußere.
Für die anderen Erwägungen steht das Feigenblatt des Art. 20 Abs. 4 GG offen, der wohlweislich jedes Risiko dem Widerständigen aufhalst.
Zusatz:
Für Sie "gölte" zudem wegen Subsidiarität des § 111 iVm 19 OwiG § 9 SPolG.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=186205,10
Der Blankoscheck ist wie stets Absatz 1 – die "Gefahrenabwehr"
Ja, eben. Die müssten mir, wenn sie mich irgendwo anhalten, ja aber erst einmal einen begründeten Verdacht nennen, dass ich gegen irgendeine Regel verstoßen, also mich bspw. mehr als 15 km von zuhause entfernt, hätte. Das können sie aber nicht, ohne Bemühung eines Generalverdachts. Und dann bin ich auch nicht verpflichtet, den uniformierten Pappnasen meine Identität zu offenbaren oder zu sagen, wo ich wohne. Und wenn sie mir dann noch dumm kommen, verweise ich auf §§ 239, 240, 344 StGB.
Diese mal wieder verfassungswidrige Regelung verstößt sowieso aus mehreren Gründen gegen das Bestimmtheitsgebot.
Das ist der Punkt. Die wollen den, um endgültig den Überwachungsstaat zu etablieren.
Wenn sie es schaffen, die Bevölkerung gegeneinander aufzuhetzen, bekommen sie den.
Gründen Sie mit allen Ihren Haushalten eine GbR. Zur Arbeit dürfen Sie überall hin und sich mit Haushalten treffen, soviel Sie wollen.
Hallo. 🙂
Soweit ist doch alles ganz logisch. 😉
Wenn ich, alleinstehend, einen weiteren Haushalt besuchen gehe, ist die Chance nur einfach vorhanden, dass ich andere infizieren könnte.
Im Gegensatz, wenn ich, alleinstehend, Besuch einer 4‑köpfigen Familie bekäme, dem Risiko vierfach ausgesetzt wäre.. Ganz easy, gell?
Der 15km-Bewegungsradius… puh. In welchem Bunker, und wie tief vorallem, sitzen diese Menschen, die sich so einen Quatsch ausdenken…
Wir leben in Absurdistan. Hauptstädte Berlin und München
Vor allem haben sie in Mathe gepennt.
Wenn alle sich nur noch im Umkreis von 15km bewegen und die Bevölkerungsdichte 232,5 Personen pro Quadratkilometer beträgt, wie viele Menschen treffen sich weniger?
Irgendwann ist einfach Schluss. Mir wollen sie verbieten, für meine Familie, bestehend aus Kindern, Schwiegerkindern und Enkeln zu kochen? Da lassen wir ein Ordnungswidrigskeitsverfahren einfach mal auf uns zukommen.
Mal ehrlich, Leute.
Gibt es irgendjemanden, egal ob Politiker (m/w/d) oder ganz normaler Bürger (m/w/d), der diesen Schwachsinn tatsächlich glaubt oder ernst nimmt?!
In Luxemburg haben sie jetzt festgestellt, daß (vor allem junge) Leute vermehrt in die Psychiatrie eingewiesen werden. Tja, wen wundert's.
Da kommen wir sicherlich auch noch hin.
Ich empfehle allerdings vorher zivilen Ungehorsam en masse.
Wie hat es Prof. Schwab doch treffend gesagt: Du bist ein Mörder, nur weil ausatmest. Dieses Menschenrecht scheinen die Leute im Dikatorentempel in Berlin einen noch nehmen zu wollen. Atmen. Wilkommen in dem Land, welches einmal das Land der Freiheit gewesen war.
Hier hat man im Wahn des Verbietens mal wieder einen Aussetzer gehabt, anders ist das nicht zu erklären. Warum wird einerseits von "Hausständen" und dann plötzlich von "Einzelpersonen" gesprochen. Person A aus Hausstand 1 darf legal zu dem Paar B+C in Hausstand 2, aber B+C dürfen nicht zu A?
Im anderen Fall darf ein Paar aus einem Haushalt nicht zu einem anderen Paar, also der klassische Besuch der Eltern/Schwiegereltern, sondern einer müsste jeweils vorm Haus warten oder im PKW sitzen bleiben und dann wird nach einer Stunde gewechselt?
Das zeigt, dass hier nicht mehr überlegt und mit Sinn, Hirn und Verstand operiert wird, sondern nur noch Aktionismus und Planlosigkeit zu diesen nicht mehr nachvollziehbaren Gängeleien führen.