Darf man einen solchen Mann beschimpfen?

Christian Drosten "lei­ste­te nicht nur Forschungsarbeit, son­dern auch Aufklärung im Sinne der Regierung". Diesen schö­nen Satz fin­det man in einem Artikel "Christian Drosten: Alter, Familie, Ausbildung des Virologen" am 29.7. auf dem Portal einer Computerzeitschrift (pra​xis​tipps​.chip​.de). Dort gibt es auch die­ses Video:

»… Wenn Sie Kontakt mit Christian Drosten auf­neh­men möch­ten, gibt es hier alle Infos.

Medienstar Drosten: Aufklärer und Experte hat Feinde

Dieser "Chip"-Beitrag wur­de ver­linkt in einem Bericht des "Focus" vom 29.7.:

focus​.de (29.7.)

Dort heißt es:

»… Die Ermittler gehen davon aus, dass einer der drei Beschuldigten den bekann­ten Deutschen Virologen in betrun­ke­nem Zustand erkannt und mehr­fach belei­digt habe. Die Tat fand bereits am 25. Juni statt. Ein ähn­li­ches Prozedere soll am näch­sten Tag erneut statt­ge­fun­den haben, so die Berichte. Außerdem soll Drosten foto­gra­fiert wor­den sein. Die Polizei hat bereits die Handys der Tatverdächtigen beschlag­nahmt. Es sei­en auch Aufnahmen von Drostens Familie gemacht wor­den. Bei der Untersuchung der elek­tro­ni­schen Geräte habe sich der Vorwurf erhärtet.

Auch das Landeskriminalamt beschäf­tigt sich mit dem Fall. Dort wer­ten Experten die Handys der Verdächtigen aus. Nach der Beleidigungs-Attacke hat­te Drosten zeit­nah eine Anzeige bei der Polizei ein­ge­reicht. Aber auch die Beschuldigten erstat­te­ten Gegenanzeige. Dabei lau­tet der Vorwurf eben­so, Beleidigung. Die Gegenanzeige wur­de bereits fal­len gelas­sen, heißt es wei­ter in dem Bericht.

Für min­de­stens einen der Pöbler hat­te der Vorfall schon Konsequenzen: Ihm wur­de frist­los gekündigt.

Drosten hin­ge­gen will immer wie­der Urlaub in „McPomm“ machen, schrieb er auf Twitter…«

Das hät­te sich der Starvirologe nicht träu­men las­sen: Daß er ein­mal das media­le Sommerloch fül­len würde.

25 Antworten auf „Darf man einen solchen Mann beschimpfen?“

    1. Es ist eine Straftat eine Person gegen ihren Willen zu fil­men oder zu fota­gra­fie­ren. Das ist der Grundsatz. Sie müs­sen sich die Einwilligung der Person ein­be­zie­hen, sonst sind Sie straf­recht­lich ver­folg­bar. Das gilt sogar für Überwachung auf eige­nem Grund- und Boden, was bri­sant wird wenn Sie zum Beispiel in Abwesenheit regel­mä­ssig Opfer von Straftaten wie Einbruch, Einbruchdiebstahl und/oder Hausfriedensbruch werden.
      Um es "auf die Spitze zu trei­ben", sie müs­sen die Straftäter per Hinweisschild dar­auf hin­wei­sen dass gefilmt/fotografiert wird, ggf. also auch wo die Kameras instal­liert sind 😉 ; Die Handhabung des­sen wird behörd­lich, mei­nes Wissens jeden­falls, aller­dings wohl eher par­tei­ig ausgeübt.
      Privatermittler genie­ssen KEINE Sonderrechte, und Polizisten benö­ti­gen (wenn nicht Gefahr im Verzug!) einen rich­ter­li­chen Beschluss.
      Tatsächlich dürf­ten Einbrecher "up to date" der Polizei und den Ermittlungsbehörden, um Lichtjahre der Technik über­le­gen sein (Ausnahmen abgesehen).
      Das bedeu­tet dass die Straftäter raus­krie­gen wo Sie even­tu­ell ihre Kamera posi­tio­niert haben! – Das ist sehr wich­tig, denk mal – Desweiteren sind Funkkameras, je nach Senderstärke sowie­so in der Umgebung abgreif­bar. Wer hier all­zu­gün­stig ein­kauft über­wacht sich am Ende sel­ber. Davon rate ich ab.

      Leute die sich für beson­ders ober­schlau hal­ten, haben mich lan­ge genug geär­gert. Denken vor Handeln – sehr wichtig!

      Die Polizei reagiert nicht sehr vor­teil­haft, was auf der Hand liegt. Sie müss­ten ihre eige­nen damit Schwächen aufdecken.

      1. Nuja, da weiß es einer ja ganz genau – aber hal­ten wir mal die Pflaume im Dorf: ganz kann es so auch nicht sein.
        Wenn ich mei­ne Familie vor dem Kölner Dom fil­me, und da ste­hen noch ein paar ande­re rum, die zufäl­lig mit auf den Film kom­men, so ist das wohl kaum straf­bar. Und auch in McPom wird es nicht anders sein.
        Bei einer Veröffentlichung müss­te man wohl frem­de Gesichter ver­pi­xeln. Aber für den pri­va­ten Gebrauch kön­nen sol­che Bilder und Filme nicht kri­mi­nell sein – außer, man macht die­se Aufnahmen gezielt und heim­lich – etwa als Spanner.#
        Wer sich aber in der Öffentlichkeit auf­hält, muss eben damit leben, dass er gese­hen wird, und eben manch­mal auch gefilmt oder foto­gra­fiert wird. Alles ande­re Gerede ist welt­fremd und selbst wenn so die Rechtslage wäre das der völ­li­gen Willkür unter­wor­fen. Gesetzesauslegung zum "Schutz" der "armen" Reichen und "unschul­dig ver­folg­ten" Promis mit ihren hoch­be­zahl­ten Rechtsanwälten viel­leicht – möch­te mal sehen wie viel Chancen auf Erfolg mit einer ähn­li­chen Klage ich an Stelle von Dr.osten hätte …

  1. Es soll­te viel­leicht erwähnt wer­den, dass das Bundesverdienstkreuz erst für sei­ne Tätigkeit als Berater in der ach-so-schlim­men ver­lie­hen wurde.

        1. @Johannes Schumann: 2003 hat er mit Drosten, Ellerbrok vom RKI et al. eine "First International Quality Assurance Study on the Rapid Detection of Viral Agents of Bioterrorism", u.a. zu Pockenviren ver­faßt (s. Pocken. Drosten. Biowaffen. RKI. Ein Puzzle wird erkenn­bar).

          Zum media­len Verdrängung des Anteils Günthers bei SARS durch CD sie­he Christian Drosten: schon immer eit­le fake news.

          Warum sich Günther mit der stell­ver­tre­ten­den Leitung des Bernhard-Nocht-Instituts hat abspei­sen las­sen, weiß ich nicht. Vielleicht ist er ein­fach weni­ger ehr­gei­zig und nicht so medi­en­geil wie Drosten.

    1. für sei­nen angeb­li­chen face­book Virus, mit der erfun­de­nen Wuhan Geschichte. zu blö­de, den Virus je zu iso­lie­ren. Sowas erfin­det er am Computer, für Betrugs PCR Geschäfte und mit Vorsatz

        1. @aa,
          neu­er­dings ist ja jetzt doch wie­der der Affenmarkt ver­ant­wort­lich. Oder?

          Ich wünsch­te, die Ärsche all die­ser Luftpumpen bestün­den aus Käse. Das wür­de ein Festmahl für alle Mäuse.
          Oder mag die Fledermaus keinen?

  2. Noch macht der Professor (Dr.) Drosten Urlaub. Vielleicht nennt sich das Ganze ja irgend­wann in Zukunft dann Hafturlaub. Der Urlaub sei ihm gegönnt. Er arbei­tet ja so schwer. Ist er denn schon an der näch­sten Pandemie? Oder räumt er noch die coronö­sen Reste weg. Egal. Vielleicht kann Kalle ja bei Drosten anheu­ern. Die zwei sind ein per­fek­tes Paar. Kalle könn­te Drosten mit sei­nem Gelaber mögi­cher­wei­se sogar in den coronö­sen Wahnsinn treiben.

    1. @ Konstantin Opel: Nein. Dazu müss­te er erst … erst … selig gespro­chen sein. Und das setzt vor­aus, dass er die Radieschen von unten betrach­tet. Muss nicht sein. Solche men­schen­feind­li­chen Anwandlungen soll­te man den gesell­schafts­spal­te­risch-het­zen­den Personengruppen überlassen.

    2. @Konstantin,
      Der Franz hat doch nichts mehr zu sagen, seit er vom WEF "heim­ge­sucht" wur­de, das sei­ner­seits Billi the death im Schlepptau hatte.

      Mit ange­kratz­ten Heiligenschein tin­gel­te er kürz­lich zu den indi­ge­nen Völkern Kanadas und "hat um Vergebung für ihr Leid in katho­li­schen Internaten gebe­ten und einen Weg der Versöhnung vorgeschlagen." 

      Was genau der beinhal­tet erfährt man nicht in die­sem Artikelchen: https://​www​.welt​.de/​v​e​r​m​i​s​c​h​t​e​s​/​a​r​t​i​c​l​e​2​4​0​1​1​9​4​4​7​/​P​a​p​s​t​-​F​r​a​n​z​i​s​k​u​s​-​i​n​-​K​a​n​a​d​a​-​I​c​h​-​b​i​t​t​e​-​u​m​-​V​e​r​g​e​b​u​n​g​.​h​tml

      Den dama­li­gen Regierungen ging es wahr­schein­lich eh sonst­wo vor­bei, denn die waren mit ande­ren Problemen beschäftigt.
      Und heu­te? Justin Trudeau hat ein neu­es Foto.

  3. Sich zu weh­ren und sich zu ver­tei­di­gen ist Menschenrecht! Ob man sei­ne Peiniger vor­her beschimpft ist natür­lich Ansichtssache. Mit denen dis­ku­tie­ren macht sicher gar kei­nen Sinn.

    Im Übrigen sind Die es die uns beleidigen.

  4. "Die Ermittler gehen davon aus, dass einer der drei Beschuldigten den bekann­ten Deutschen Virologen in betrun­ke­nem Zustand erkannt und mehr­fach belei­digt habe. (…) Ein ähn­li­ches Prozedere soll am näch­sten Tag erneut statt­ge­fun­den haben"

    Sowas auch! Dass man Dr.osten sogar erken­nen kann, wenn der "in betrun­ke­nem Zustand" ist (etwa, weil er sich extra inko­gni­to gesof­fen hat?)!?
    Und das gleich zwei Tage hintereinander?
    (hät­te er nicht einen Tag Pause ein­le­gen können?
    Aber viel­leicht muss er ja den Pegel hoch halten).

  5. Also ich hät­te den betrun­ke­nen Drosten nicht so leicht erkannt. Ob betrun­ken oder nicht, ich hät­te ihn als Betreiber nicht auf den Camping-Platz gelas­sen. Lauterbach ist ja auch schon per­so­na non gra­ta in eini­gen Restaurants.

  6. "Drosten hin­ge­gen will immer wie­der Urlaub in „McPomm“ machen, schrieb er auf Twitter"

    Wollen kann er viel, der Dr. Dolittle. Können ist was anderes.

    Das hät­te sich der Godfather of Bullshit-Talk eben vor­her über­le­gen müs­sen. Jetzt bleibt ihm zum Zelten nur noch der Vorgarten von Familie Kladden.

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