Darf niemand an Corona sterben?

Aus dem E‑Paper der SHZ:

»Ein Berliner Katastrophenmediziner wirft der Politik über­zo­ge­ne Pandemie-Eindämmung vor

Tobias Schmidt
BERLIN Um Corona-Todesopfer zu ver­mei­den, ist das Land im Lockdown, und ein Ende ist nicht in Sicht. Der Schutz des Lebens hat für Kanzlerin Angela Merkel ober­ste Priorität. Ausgerechnet ein Katastrophenmediziner, der auf einer Intensivstation täg­lich Corona-Patienten ret­tet, kri­ti­siert die dra­sti­schen Maßnahmen als überzogen.
„In der Katastrophenmedizin ver­fol­gen wir den Grundsatz, die Ressourcen auf die­je­ni­gen zu fokus­sie­ren, die die größ­ten Überlebenschancen haben. Auch jetzt kön­nen wir von einer Katastrophensituation spre­chen, aber es läuft umge­kehrt: Die rela­tiv klei­ne Gruppe der Hochgefährdeten steht im Fokus“, sagt der Arzt, der im Krisenstab einer Berliner Klinik sitzt und auf einer Intensivstation arbei­tet. Er spricht aus Erfahrung, aber nicht für einen Verband oder als Funktionär – und möch­te sei­nen Namen des­halb nicht in der Zeitung lesen.

„Die Politik opfert alles dem Credo, dass nie­mand am Coronavirus ster­ben darf“, lau­tet sei­ne Kritik. „Dafür wird die Gesellschaft Jahre, womög­lich Jahrzehnte Einschränkungen hin­neh­men müs­sen. Sei es, weil Mittel für die Sanierung des Kinderspielplatzes oder für Sozialprogramme feh­len oder weil Impfprogramme in Mosambik aus Geldmangel gestoppt werden.“

Sollten wir also noch mehr Todesopfer hin­neh­men, weil die Kollateralschäden des Lockdowns ein­fach zu groß sind? Angesichts von Hunderten, manch­mal mehr als Tausend Corona-Opfern, die seit Wochen jeden Tag zu bekla­gen sind, könn­te das gera­de­zu zynisch klingen.…

Der Arzt ver­weist etwa auf die bun­des­wei­ten Schließungen sämt­li­cher Kultureinrichtungen, aber auch von Kindertagesstätten und Schulen. Auch Kinderärzte wei­sen immer wie­der dar­auf hin, wie ver­hee­rend der Schul-Lockdown gera­de für jün­ge­re und benach­tei­lig­te Kinder ist.
Dass Bund und Länder aus sei­ner Sicht die Vermeidung von Todesopfern zu sehr in den Vordergrund rücken, hat für den Intensivstationsarzt tie­fe­re Gründe. „Mit dem Tod ist eine enor­me Angst ver­bun­den. Und da das Sterben in unse­rer Gesellschaft in die Krankenhäuser oder ande­re Pflegeinrichtungen out­ges­our­ced wor­den ist, haben wir kein natür­li­ches Verhältnis dazu“, sagt er. „Eine Auseinandersetzung wird häu­fig ver­mie­den. Möglicherweise ist die­sem Umstand ein Missverhältnis in der Gewichtung von Schutzmaßnahmen zu Kollateralschäden geschuldet.“

Und der Arzt spricht noch ein wei­te­res schwe­res Thema an. Die Angst vor dem Tod und die Kapazitäten der Intensivmedizin führ­ten dazu, dass Menschen oft auch dann maxi­mal the­ra­piert wür­den, obwohl aus Sicht der Patienten und deren Angehörigen ein ande­rer Weg der mensch­li­che­re wäre: „Es gibt Fälle, in denen wir das Leben von Patienten ver­län­gern für eine begrenz­te Zeit, aber mit frag­li­cher oder sin­ken­der Lebensqualität..“So müs­sen fast alle Corona-Intensivpatienten intu­biert wer­den, wozu die Versetzung ins künst­li­che Koma not­wen­dig ist. Fast die Hälfte der Betroffenen über­lebt trotz­dem nicht. „Fast täg­lich sind wir mit der Frage kon­fron­tiert, wie wir dem aus­ge­spro­che­nen oder mut­maß­li­chen Wunsch des Patienten gerecht wer­den“, erzählt der Arzt. „Zu beant­wor­ten ist die­se schwie­ri­ge Frage nur im Einzelfall.“«

Quelle: zuge­sandt von einem Leser, wohl auch hier hin­ter der Bezahlschranke. (Hier stand ursprüng­lich ein fal­scher Link.)

18 Antworten auf „Darf niemand an Corona sterben?“

  1. Es köchelt und kocht vor sich hin die­ses Pandemielagerfeuer. Ich gebe mir noch bis Ende Februar…und vie­len Anderen geht es glau­be ich ähn­lich. Im März wird sich vie­les offen­ba­ren. Im März wer­den noch viel viel mehr laut werden.

  2. Seit Beginn der Pandemie habe ich kon­kre­te Diskussionen über die Notwendigkeit und vor allem die Inhalte bzw. Formulierungen von Patientenverfügungen ver­misst. Die recht­li­che Bedeutung hat sich in den letz­ten Jahren stark ver­än­dert, und die wenig­sten wis­sen um die Tragweite der ent­hal­te­nen Aussagen in unter­schied­lich erhält­li­chen Vordrucken. Daß es gera­de im höhe­ren Alter vie­le Patienten gibt, die evtl nur noch eine pal­lia­ti­ve Therapie wün­schen, anstatt nach der "Genesung" noch jah­re­lang nur mit frem­der Hilfe leben zu kön­nen, wur­de bis­her kaum ange­spro­chen. Ein immer bri­san­te­res Thema vor dem Hintergrund ste­tig öko­no­mi­sier­ter Versorgung.

  3. "Der Schutz des Lebens hat für Kanzlerin Angela Merkel ober­ste Priorität."

    Sofern ich mich rich­tig an das Grundgesetz erin­ne­re, dann gibt es da noch ein paar wei­te­re ele­men­ta­re Grundrechte, die neben der Gesundheit gleich­be­rech­tigt ste­hen. Dies scheint bei Bundes- und Landesregierungen in Vergessenheit gera­ten zu sein. Wie wäre es, zu dem hoch­ran­gi­gen Beratergremium einen Experten/Expertin für Justiz hin­zu­zu­neh­men. Die Argumentation wird sicher­lich interessanter.

    Abgesehen davon: Was ist mit den Kollateralschäden, die Leben kosten?

    1. @Clarence : "Sofern ich mich rich­tig an das Grundgesetz erin­ne­re, dann gibt es da noch ein paar wei­te­re ele­men­ta­re Grundrechte, die neben der Gesundheit gleich­be­rech­tigt stehen."

      Es wird bestrit­ten, dass eine Hierarchie der Grundrechte bestün­de. Allerdings als Ausnahme ein­ge­räumt, dass Art. 1 unver­han­del­bar sei (Menschenwürde).

      Ob ande­re Grundrechte wirk­lich "gleich­be­rech­tigt ste­hen", darf gemes­sen an der Verfassungspraxis bezwei­felt werden.

      Art. 2 GG
      (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung sei­ner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte ande­rer ver­letzt und nicht gegen die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unver­letz­lich. In die­se Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes ein­ge­grif­fen werden.

      Die Wehrpflichtarmee der alten BRD ist vor die­sem Verfassungshintergrund nur mög­lich gewe­sen, indem Satz (2) gegen­über Satz (1) als nach­ran­gig behan­delt wurde. 

      Die "Freiheit" (1) war zu ver­tei­di­gen, indem das "Recht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit" (2) der Zivilbevölkerung, mehr noch der (meist unfrei­wil­li­gen) Soldaten im Ernstfall zu igno­rie­ren war.

      Wäre (2) gleich­ran­gig zu (1) gese­hen wor­den, wäre Wehrpflicht nicht ver­fas­sungs­ge­mäß; hät­te (2) höhe­ren Rang, wäre die wei­ße Fahne ver­pflich­ten­de Option gewe­sen, "wenn der Russe kommt".

      1. @ Boris Büche: Wir sind nicht unter­schied­li­cher Meinung. Ich habe es wahr­schein­lich nicht prä­zi­se genug for­mu­liert. Sie haben es tref­fend prä­zi­siert. Eben grund­sätz­lich kei­ne Hierarchie. Mit den von Ihnen genann­ten dis­ku­tier­ten Besonderheiten/ Diskussionspunkten.

  4. Mich wun­dert, dass der Arzt meint: “So müs­sen fast alle Corona-Intensivpatienten intu­biert wer­den … Fast die Hälfte der Betroffenen über­lebt trotz­dem nicht."
    Dies ist in Widerspruch zur Aussage eines Arztes, der schon im April 2020 scho­nen­de­re Therapien als bes­ser dar­ge­stellt hat: https://​www​.fran​ken​post​.de/​i​n​h​a​l​t​.​s​e​l​b​-​g​e​f​a​h​r​-​d​u​r​c​h​-​d​a​s​-​b​e​a​t​m​u​n​g​s​g​e​r​a​e​t​.​3​0​8​2​0​8​3​b​-​0​c​f​5​-​4​a​e​f​-​b​4​9​2​-​3​7​1​4​a​7​a​1​b​c​5​e​.​h​tml

    Ähnlich Hinweise gibt es auch im Bericht des Corona-Ausschuss:
    https://corona-ausschuss.de/wp-content/uploads/2020/09/Kurzbericht_Corona-Ausschuss_14-09–2020‑1–4.pdf
    Im Kap. "Gefährlichkeit des Virus" fin­det sich:
    "… und die Intubierung ist durch die Gefahr von Verletzungen, Überdruckschäden und Suprainfektionen (mit resi­sten­ten Keimen) beson­ders für älte­re Patienten sehr gefähr­lich. Die scho­nen­de­re Maskenbeatmung, von der das RKI zunächst aus Angst vor infek­tiö­sen Aerosolen abge­ra­ten hat­te, wird inzwi­schen erfolg­reich prak­ti­ziert, so Dr. Gerd Reuther. "

  5. Themenbezogen noch ein­mal ein Posting, das ich vor eini­gen Tagen bereits @Markus zu beden­ken gab: die Aussage des Chefs eines gro­ßen Krankenhausverbands in Deutschland. Da er anonym postet, kann ich sei­nen Namen eben­falls nicht nen­nen (allein schon die Anonymitäten – auch mei­ne eige­ne – ein deut­li­ches Zeichen, wo wir längst leben)
    sei­ne Erläuterung
    :

    Um die Pandemie wei­ter und wei­ter lau­fen zu las­sen benö­ti­ge ich Inzidenzen über 50 und vor allem den Verweis auf knap­pe Intensivkapazitäten, gern bis zur Bundestagswahl . Das mit der Inzidenz ist ja hin­rei­chend dis­ku­tiert und klar wie es geht, PCR Test auf E Gen, Ct Wert usw.
    Wie stel­le ich sicher das die frei­en beleg­ba­ren Intensivbetten solan­ge ich es möch­te knapp aus­ge­wie­sen wer­den, wo doch nun sogar auch Journalisten und Bürger ins Divi Register schau­en können?
    Ganz ein­fach, ich ret­te die Krankenhäuser und zwar wie folgt. Das Niveau der Krankenhausbelegung ist so nied­rig wie noch nie. Jeder kann sich das z.B. auf der Helios Hompage dort für den Konzern ins­ge­samt aber auch für jede ein­zel­ne Klinik anschau­en. Die Strichellinie ist die Auslastung im Vorjahr, das sind nie dage­we­se­ne Leerstände von Betten.
    https://​www​.heli​os​-gesund​heit​.de/​q​u​a​l​i​t​a​e​t​/​a​u​s​l​a​s​t​u​ng/
    In allen ande­ren Kliniken in Deutschland ist es nicht anders. Die Erlöse kom­men sonst übli­cher­wei­se aus der Abrechnung der ein­zel­nen Patienten über Fallpauschalen (DRG) an die jewei­li­ge Krankenkasse des Patienten. Wenn dort aber 20 bis 30 Prozent der Patienten und damit Erlöse feh­len, droht unmit­tel­bar die Zahlungsunfähigkeit also die Insolvenz bzw. Löhne und Gehälter kön­nen nicht gezahlt wer­den. In die­ser Lage sind nun alle Kliniken. Also wur­den wie­der die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds akti­viert, die es zunächst bis 30.9.2020 gab. Berechnungsmodus war ver­ein­facht: Durchschnittliche Belegung 2019 (Behandlungstage 2019 gesamt / 365). Dann jewei­li­ge Belegung aktu­ell und die nega­ti­ve Differenz pro Tag wur­de mit EUR 560, EUR 660 oder EUR 760 bezahlt.
    Nun hat Herr Spahn ganz tief in die Trickkiste gegrif­fen und es sprach­lich etwas erschwert. Die Regelung wur­de wie­der ein­ge­führt aber modi­fi­ziert (nur 90% des ursprüng­li­chen Betrages) und mit zusätz­li­chen Regelungen bzw. Voraussetzungen. 1. eine Inzidenz grö­ßer 70 und 2. was heißt wohl:
    "weni­ger als 25 Prozent freie betreib­ba­re Intensivkapazitäten" bzw. "weni­ger als 15 Prozent freie betreib­ba­re Intensivkapazitäten"
    Es müs­sen ans Divi gemel­det wer­den, dass mehr als 75 % bzw. 85 % der Intensivbetten belegt sind.
    Noch nie war das Betreiben eines Krankenhauses nun ein­fa­cher. Ich habe ein 1.000 Betten Haus, habe anstatt wie üblich 800 Betten nur noch 400 Betten belegt. Ich muss nichts machen aus mei­ne 40 Intensivbetten ent­we­der so mel­den, dass ich sie ver­rin­ge­re und damit über 75 % kom­me oder ich suche mir Patienten, die ich ans Monitoring anklem­me auf IMC/ITS. Es gilt im Divi ja IMC und ITS und ich muss ja auch nicht beatmen. Das ist dann auch kein Abrechnungsbetrug, denn wenn ich nicht beatme, führt es auch nicht zu einer höhe­ren DRG also Erlösen auf der Rechnung für den Patienten. Ich suche mir also alte mul­ti­mor­bi­de Patienten von den Normalstationen, erwar­te viel­leicht eine Verschlechterung, wes­we­gen ich sie ans Monitoring auf IMC hän­ge und gut ist. Das ist wie im Hotel ein Upgrade auf ein bes­se­res Zimmer und für den Patienten tat­säch­lich auch medi­zi­nisch bes­ser. Sollte der in der Nacht einen Herzinfarkt bekom­men piepst es am Schwesternstützpunkt von allein.
    Ganz per­fi­de ist die Regelung für die klei­nen Krankenhäuser der Stufe 1, übli­cher­wei­se Krankenhäuser der Grund und Regelversorgung unter 200 Betten, mit 6 bis 10 Betten Intensiv/IMC. Die bekom­men nur das Geld, wenn über 85 % die­ser Betten belegt sind. Wieviel sind wohl 85% von 6 Betten oder 10? D.h. die wer­den immer voll gemel­det. D.h. in den ganz länd­li­chen Regionen mit den klei­nen Häusern wird die Meldung immer sein, ganz über­ra­schend, alle Intensivbetten voll. Nur wenn die 6 Intensivbetten voll sind, bekommt das Krankenhaus sei­ne ande­ren 100 lee­ren Betten aus dem Gesundheitsfonds bezahlt.
    Da muss ich fast sagen Respekt. Der Spahn hats kom­plett kapiert und so kön­nen sie das hin­zie­hen so lan­ge sie wollen.
    Die Freude von allen im Krankenhaus nun dar­über (die habens auch alle kapiert) wird aber am Ende umschla­gen, denn die näch­ste Falle ist damit auch schon ein­ge­baut. Es wird also kei­nen Druck mehr geben, elek­ti­ve Patienten auf­zu­neh­men und zu ver­sor­gen. D.h. die Krankenhäuser und vor allem die klei­nen legen noch ein Kalenderjahr mit extrem gerin­ger Auslastung hin. Wird ja alles bezahlt, so lan­ge ich mei­ne Intensivbetten voll habe. Die Patientenströme ver­la­gern sich noch mehr zu den gro­ßen Häusern, da dort eher die Notfälle ver­sorgt wer­den. Die schlie­ßen gera­de Normalstationen und bau­chen Überstunden ab etc. Und dann kommt ganz schnell die Strukturbereinigung ent­spre­chend der Bertelsmann Stiftung. Das erle­di­gen dann die zwangs­läu­fi­gen Insolvenzen, wenn mal die Freihaltepauschale endet. Man muss ja auch kei­ne Häuser ret­ten, die so gering aus­ge­la­stet waren und offen­sicht­lich nie­mand braucht, wirds heißen.
    Im Übrigen zur Inzidenz über 70 hel­fen wir auch, weil wir als Krankenhaus testen ja jetzt jeden sta­tio­nä­ren und jeden ambu­lant zu ope­rie­ren­den Patienten und alle Mitarbeiter und vor Verlegung zurück ins Altenheim die Patienten noch­mal usw usw. Das ist in einem Krankenhaus mit 1.000 Betten und 3.000 Mitarbeitern ein leich­tes, da nur in die­sem einem Krankenhaus auf einen erheb­lich Teil der not­wen­di­gen 70 posi­ti­ven Tests pro Woche zu kom­men! Reicht ja dann für die Inzidenz von 70 pro Woche auf 100.000 Einwohner in mei­ner Region. Das mit dem Ct Wert schön hoch und dem E Gen hat das Labor im Krankenhaus auch drauf. Nur die Mitarbeiter beru­hi­gen wir, denen kann man schon mal mit­ge­ben, dass der Ct Wert ja grö­ßer 35 war, sie sich also kei­ne gro­ßen Sorgen machen müs­sen. [Hervorhebung durch mich]

    1. @some1
      Wann und wo hat der Chef des Krankenhausverbandes dieses
      gepo­stet? Bei der Brisanz des Themas wäre die Quelle für mich wichtig.

  6. Vor allem ist es selt­sam, dass alle, auch Verkehrstote als Corona-Tote gezählt wer­den, falls zuvor ein­mal oder aktu­ell ein posi­ti­ver PCR- Test vor­lag; egal ob mit oder ohne Symptome!
    Die gan­ze Statistik steht oder fällt mit die­sen inva­li­den Tests, wobei die neu­en Schnelltests sogar noch unprä­zi­ser sind.
    Dabei weicht die Mortalitäts-Statistik von 2020 ins­ge­samt kei­ne höhe­re Sterblichkeit zu den Vorjahren auf!

  7. Auch in die­sem Text dann gleich wie­der das bekann­te "Totschlag"-Argument, um jeg­li­ches Nachdenken im Keim zu ersticken:
    "Sollten wir also noch mehr Todesopfer hin­neh­men, weil die Kollateralschäden des Lockdowns ein­fach zu groß sind? Angesichts von Hunderten, manch­mal mehr als Tausend Corona-Opfern, die seit Wochen jeden Tag zu bekla­gen sind, könn­te das gera­de­zu zynisch klingen.…"

    Das Argument ist eine pure Lüge.
    Diese gan­zen Corona-Todesopfer machen sich in den Gesamtsterblichkeitszahlen NULL bemerk­bar. Es ster­ben jeden Tag ähn­lich vie­le Menschen wie all die Jahre zuvor. Es star­ben 2020 weni­ger Menschen als 2018. Die Presse schreibt das NULL. Das Volk glaubt dass jeden Tag hun­der­te Tote ZUSÄTZLICH zu bekla­gen sind und die Krematorien mit der Arbeit nicht mehr nach­kom­men. Absurd und infam.

  8. "Abgesehen davon: Was ist mit den Kollateralschäden, die Leben kosten?"

    Entweder sind da auch Corona-Tote, was ja der Statistik hilft, um noch mehr Angst, Panik und Drama zu machen bzw. noch mehr Verschärfungen und Verlängerungen der Lockdowns zu rechtfertigen.

    oder

    die wer­den weg­dis­ku­tiert und jeder Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen geleugnet.

  9. Das RKI bezif­fert die jähr­li­che Anzahl der an mul­ti­re­se­sten­ten Keimen ver­stor­be­nen mit ca. 40000. Konsequenter Weise müss­te der lock­down ver­län­gert wer­den, bis auch die­se Keime aus­ge­hun­gert sind…

  10. "Darf nie­mand an Corona sterben?"
    Doch, mög­lichst vie­le "an oder mit".
    Ein (wahr­schein­lich die­ser Tage eher typi­sches) Beispiel (aus dem Bekanntenkreis): Schwer Kranker wird (OHNE COVID19-Symptome) ins Krankenhaus gebracht.
    Subito ein Schnelltest: "posi­tiv" – und er kommt in die COVID-Abteilung, wo ein PCR-Test durch­ge­führt wird: "nega­tiv".
    Er wird auf die "Normalstation" ver­legt und stirbt ein paar Tage später.
    Der post mor­tem durch­ge­führ­te PCR-Test war wie­der "posi­tiv" (war­um auch immer das "wich­tig" war).
    Er kam natür­lich auf die "an oder mit"-Liste.

    1. Auf dem Schweizer Radio Sender SRF2 eine sehr inter­es­san­te Sendung:
      Kontext: Corona die Schweiz und der Tod.
      Hörenswert der letz­te Beitrag eines Palliativmediziners. Die Frage, wie möch­te ich mir mei­nen Tod wün­schen, lan­ge hin­sie­chend und im Krankenhaus oder schnell und wohl­be­glei­tet Zuhause? Er habe vie­le alte Leute beglei­tet, die mit Corona rela­tiv schnell an all­ge­mei­nem Organversagen und ohne das gefürch­te­te Ersticken gestor­ben sei­en. Das sol­le bespro­chen wer­den zwi­schen den Angehörigen und den zukünf­tig Betroffenen.
      Die "Pandemie" habe das Vorhandensein des Todes und sei­ne letzt­li­che Unvermeidbarkeit wie­der ins Licht gerückt und es sei Zeit, sich selbst damit aus­ein­an­der­zu­set­zen wie ich leben und wie ich ster­ben will. Qualität oder Quantität.

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