Das Hü und Hott bei der Maskenpflicht. Marktlage entscheidet

»Als Schutz in der Corona-Pandemie sol­len Kinder zwi­schen 6 und 16 Jahren künf­tig auch OP-Masken tra­gen kön­nen – statt bis­her vor­ge­schrie­be­ner spe­zi­el­ler FFP2-Masken. Das sieht eine von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor­ge­se­he­ne Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, über die zuerst die „Bild“-Zeitung (Mittwoch) berich­te­te. „Masken müs­sen sit­zen, damit sie schüt­zen“, sag­te der CDU-Politiker. „Da es für Kinder und Jugendliche kaum pas­sen­de FFP2-Masken gibt, strei­chen wir für sie im Bundesgesetz die ent­spre­chen­de Pflicht.“ Die künf­tig ver­pflich­ten­den OP-Masken gebe es in pas­sen­der Größe, und auch sie ver­hin­der­ten Infektionen.

Konkret geht es um bun­des­ein­heit­li­che Vorgaben zur Maskenpflicht, die mit dem Gesetz zur „Bundesnotbremse“ ein­ge­führt wor­den sind…«
rp​-online​.de (18.5.)

Etwas ver­schämt wird auch dar­über informiert:

»Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll vor­aus­sicht­lich an die­sem Donnerstag vom Bundestag beschlos­sen wer­den und Ende Mai abschlie­ßend in den Bundesrat kom­men. Darin ist unter ande­rem auch vor­ge­se­hen, dass neben Ärzten auch Apotheken Corona-Impfungen in die geplan­ten zusätz­li­chen digi­ta­len Impfnachweise ein­tra­gen können.«

12 Antworten auf „Das Hü und Hott bei der Maskenpflicht. Marktlage entscheidet“

  1. Er hat eben noch jede Menge von den ande­ren Masken übrig. Ich hof­fe sehr, dass die­se Sache recht­lich auf­ge­klärt wird mit allen Konsequenzen für die klei­nen Politlobbyisten.

  2. Zugleich gehört auch eine emp­find­li­che Strafe wegen vor­sätz­li­cher Kindeswohlgefährdung für Eltern, die ihren Kindern wei­ter­hin eine FFP2 Maske auf­zwän­gen, mit ins Gesetz geschrieben.

    1. @Schäbiger Lump: Mindestens. Denn frei­lich ist das gan­ze aktu­el­le IfSG ein Verbrechen, für das die Urheber zur Verantwortung zu zie­hen sind. Bei Nürnberg 2.0 ist eine Achterbande fäl­lig: Merkel, Spahn, Seehofer, Söder, Altmaier, Lauterbach, Wieler und Drosten. Sie sind die Hauptschuldigen der ver­ant­wor­tungs­lo­sen Panikmache, die min­de­stens die hal­be Bevölkerung in eine par­ti­el­le Psychose gestürzt hat. Altmaier macht viel­leicht nur mit, aber er ist als einer der acht Haupttäter mit­schul­dig, weil er als Wirtschaftsminister unbe­dingt ein Veto gegen den Lockdown hät­te ein­le­gen sol­len. Weitere Schuldige gibt es vie­le, aber sie sind sozu­sa­gen rang­nied­ri­ger, gehö­ren nicht zur Achterbande.

  3. „Masken müs­sen sit­zen, damit sie schützen“

    Das leuch­tet eini­ger­ma­ßen ein. Ist aber auch nur EIN Aspekt unter vielen.
    Nun gut.
    Die obi­ge Tatsache (ist die­se Aussage eigent­lich schon peer-review­ed?) konn­te sich bis­her nie­mand vorstellen.
    Aber so ist sie halt, die Corona-Wissenschaft.
    Es gibt heu­te bahn­bre­chen­de Forschungsergebnisse, die gestern nie­mand auch nur ahnen konnte.
    Spahn gehört halt zu den Schlauesten. Wie der immer an die neue­sten Ergebnisse kommt. Und soooo schnell! Waren bestimmt ein paar gespon­ser­te Studien dafür nötig. Was soll's. Die Millionen waren dann gut ange­legt. (Für wen sag' ich nicht.)

    Wann wer­den die Ergebnisse der Forschungsarbeiten zum Thema, Masken müs­sen schüt­zen kön­nen, damit sie schüt­zen, "unse­rem" Gesundheitsminister zugäng­lich gemacht?
    Oder hat er sie gar schon und braucht noch exter­nen Sachverstand, um zu ver­ste­hen, was die Ergebnisse sind?

    Übrigens, Masken müs­sen sitzen.
    Irgendwie passt mir kei­ne Maske so rich­tig. Kann die ent­spre­chen­de Pflicht für mich gestri­chen wer­den? Vielleicht heu­te noch? Oder spä­te­stens morgen?

  4. Das ein­zi­ge, was die­se Scheißdinger ver­hin­dern, sind kei­ne Infektionen, son­dern Schikane, vor allem in Form von Polizeiwillkür, Bußgeldern und Demoverboten.

    Die Lappen müs­sen weg. Nur lei­der ist auch hier der Widerstand schon vor lan­ger Zeit erlahmt.

  5. Da freue ich mich schon jetzt auf einen rich­tig hei­ßen Sommer mit den glei­chen Temperaturen wie 2019, 40° C oder mehr. Man dürf­te dann gespannt sein, was pas­siert, wenn die Leute mas­sen­wei­se mit Kreislaufzusammenbrüchen wegen des Tragens von FFP2-Masken in die Krankenhäuser ein­ge­lie­fert wer­den und wir uns acht Wochen vor der Bundestagswahl befin­den. Ziehen die das Ganze dann trotz­dem durch oder bekom­men sie Muffensausen, frei nach dem Motto – erst die Wiederwahl und dann Corona. Hiermit wäre dann die Verlogenheit ein­fach zu beweisen.

  6. Wie bitte?Man hat das Kindern vorgeschrieben?

    Dabei ist schon seit Wochen bekannt:
    "So wur­de aber ein Händler von Gesichtsmasken abge­mahnt, weil er unter ande­rem Masken mit der Bezeichnung „Kinder FFP2-Masken” in sei­nem Online-Shop zum Kauf anbot. Eine sol­che Kennzeichnung als „Kinder FFP2” ist aller­dings unzu­läs­sig, da FFP2 ein Prüfstandard für Erwachsene ist. 

    FFP2 ist ein Standard aus dem Arbeitsschutz, bei dem bei­spiels­wei­se der Atemwiderstand an den eines Erwachsenen ange­passt ist.
    FFP2-Masken in Kindergröße sind daher recht­lich nicht zuge­las­sen. Wer sie ver­kauft, führt nicht nur den Verbraucher in die Irre, son­dern ris­kiert eine Abmahnung und die kann teu­er werden."
    https://www.onlinehaendler-news.de/e‑recht/abmahnungen/134766-verkauf-kinder-ffp2-masken-abmahnung

  7. Der SPIEGEL jubelt:
    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weimar-corona-maskenpflicht-an-schulen-aufgehoben-oberlandesgericht-kassiert-beschluss-a-1fb876c2-0aa8-4245–98dd-7136d26fb2d1
    und die Kommenta-Toren applau­die­ren wie bestellt.

    Nur zwei Beispiele für Tenöre und Tenor: 

    Eine "Mopsfledermaus" meint:

    'Es mag unter­schied­lich­ste Gründe geben um Urteile in Folgeinstanzen zu kor­ri­ge­ren. Hier scheint die Sachlage jedoch der­ar­tig ein­deu­tig zu sein, dass tat­säch­lich ernst­haf­te­ste Zweifel an den Fähigkeiten oder Absichten des betref­fen­den Richters ange­bracht sein könnten.
    Die Karriere des Mannes dürf­te been­det sein. Das ist der ein­zi­ge posi­ti­ve Aspekt der gan­zen Affäre.'

    und

    ' "Es bestehe ein Anfangsverdacht, dass er sich bei die­ser Entscheidung »bewusst und in schwer­wie­gen­der Weise von Recht und Gesetz ent­fernt hat«."

    Hoffentlich kann man das gerichts­fest bele­gen und den aus dem Richteramt entfernen! '

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