Das kann man doch nicht vergleichen…

»Corona-Masken-Atteste: Haftstrafe und Berufsverbot für Weinheimer Ärztin
In einem der größ­ten Prozesse wegen fal­scher Masken-Atteste hat das Gericht die Weinheimer Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ver­ur­teilt und ord­ne­te an, rund 28.000 Euro ein­zu­zie­hen. Zudem erhielt die Medizinerin ein drei­jäh­ri­ges Berufsverbot…
Als recht­li­chen Hintergrund führ­te die Staatsanwältin an, dass ein Attest laut Bundesgerichtshof bereits dann als falsch gilt, wenn ein Zeugnis über einen Befund aus­ge­stellt wird, ohne dass eine Untersuchung statt­ge­fun­den hat…«
swr​.de (02.01.23)
»Telefonische Krankschreibung verlängert
Telefonische Krankschreibungen bei leich­ten Atemwegserkrankungen sind wei­ter­hin für bis zu sie­ben Tage mög­lich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) hat die Corona-Sonderregelung bis 31. März 2023 ver­län­gert.Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müs­sen sich durch eine ein­ge­hen­de tele­fo­ni­sche Befragung per­sön­lich vom Zustand der Patientin oder des Patienten über­zeu­gen. Eine ein­ma­li­ge Verlängerung der Krankschreibung kann tele­fo­nisch für wei­te­re sie­ben Kalendertage aus­ge­stellt wer­den…«
bun​des​re​gie​rung​.de (17.11.22)

19 Antworten auf „Das kann man doch nicht vergleichen…“

  1. «Haben Sie „Gesundheitsdiktatur“ gesagt?» – Das Folgende zielt zwar auf «Impf»-Verweigerer, gilt aber ver­all­ge­mei­nert für den gesam­ten Widerstand gegen den medi­ka­li­sti­schen Totalitarismus:

    «Bürgerlicher Tod für Verweigerer und Einkerkerung sind nicht mehr aus­ge­schlos­sen, eben­so wenig wie kör­per­li­che Angriffe auf Ungeimpfte und das Verbot jeder gegen­tei­li­gen Information, die auto­ma­tisch als „Fake News“ betrach­tet wird. Und das alles zu einem Zeitpunkt, an dem die­sel­ben „Behörden“ zuge­ben müs­sen, dass der Impfstoff weder vor der Gefahr einer Infektion noch vor der Übertragung des Virus schützt.»

    http://​maga​zin​re​dak​ti​on​.tk/​c​o​r​o​n​a​9​4​.​php

  2. Die Gesinnungsgenossen der Nazi-Justiz sind auch im neu­en Jahr in abso­lu­ter Topform. Eigentlich müss­ten die­se "Richter" selbst vor Gericht ste­hen; aber lei­der wird es nie­mals dazu kom­men. Kam es damals näm­lich auch nicht.

    1. @DS-pektiven: Es wird lang­sam lang­wei­lig, stets die wenig­stens rudi­men­tä­re Beschäftigung mit dem "Rechtswesen" der Nazizeit emp­feh­len zu müs­sen. Ein Einstieg könn­te sein https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​V​o​l​k​s​g​e​r​i​c​h​t​s​hof. Mehr als 5.000 Todesurteile allein durch den Senat von Freisler sind nicht ver­gleich­bar mit heu­ti­gen Urteilen, die natür­lich den­noch scharf kri­ti­siert wer­den müssen.

      1. Wenn man die Polittreue der Justiz ansieht und dazu wohl­be­kann­te Einschüchterung kri­ti­scher Richter, muss man sich jedoch fra­gen, ob die­se Leute nicht wie­der genau­so in der Lage wären jene Verbrechen zu bege­hen, wür­de sei­tens Politik, Medien sowie Gesellschaft der Rahmen hier­zu geschaffen.

  3. "Sie behaup­tet, dass das Tragen von Masken gene­rell gesund­heits­schäd­lich ist und unter ande­rem zu Atemschwierigkeiten und der Gefahr einer Re-Infektion führt. …"

    Das ist doch eine sehr sinn­vol­le Begründung. Hat das Gericht sich denn damit aus­ein­an­der gesetzt? Oder ist das zu viel Denkarbeit für einen Richter?

    1. @isnixgut:
      yep.
      Das Gericht hat sich, wenn über­haupt, wahr­schein­lich nur mit der Behauptung (die als "Beweis" gewer­tet wur­de) des Gegenteils beschäftigt.
      Aber selbst wenn ein "es scha­det zumin­dest nix" zuträfe:
      ein "Nutzen" der Fetzenpflicht zur "Pandemiebekämpfung" ist empi­risch nicht erkennbar.
      Beispiel
      Schweden
      seit 1.5.2020 ("Einführung der Maskenpflicht"):
      ~18000 "Corona-Tote" (= 1722 pro Mio Einwohner)
      Germanien:
      seit 1.5.2020:
      ~154000 "Corona-Tote" (= 1833 pro Mio Einwohner)

      Dafür haben die Rechtgläubigen natür­lich ein paar Erklärungen in petto:
      die "gerin­ge Bevölkerungsdichte" (trotz stär­ke­rer Urbanisierung), weni­ger durch­rei­sen­de "Superspreader" und/oder "kon­takt­scheue" oder "ver­ant­wort­li­che" Skandinavier.

      Auch recht­gläu­bi­ge Gerichte könn­ten dies natür­lich ohne Beweisaufnahme wis­sen (und mit gerin­gem Aufwand veri­fi­zie­ren) – aber man fokus­sier­te sich lie­ber auf das Hilfskonstrukt "Ausstellen unrich­ti­ger Gesundheitszeugnisse"
      https://​deju​re​.org/​g​e​s​e​t​z​e​/​S​t​G​B​/​2​7​8​.​h​tml
      da man sich dadurch dar­auf beschrän­ken zu kön­nen glaubt, dass ein Gesundheitszeugnis stets dann "unrich­tig" sein muss, wenn kei­ne Untersuchung des Einzelpatienten statt­ge­fun­den hat.
      Besonders per­fi­de ist, dass man hier sogar "einen beson­ders schwe­ren Fall" kon­stru­iert hat, da "der Täter gewerbs­mä­ßig" gehan­delt habe (wenn ich hoch­rech­ne, wie lan­ge allein E‑Mail-Verarbeitung, Ausdrucken, Eintüten pro "Fall" gedau­ert haben und Material+Porto dazu­rech­ne, so kom­me ich gera­de ein­mal zu einem Betrag, der die Unkosten gedeckt haben könn­te – gleich­wohl gemäß Urteil als angeb­li­cher "Gewinn" ein­ge­zo­gen wer­den soll).

      Nicht nur Amtsrichter in der badi­schen Provinz (von der sie mög­li­cher­wei­se irgend­wann weg­ge­lobt wer­den wol­len) haben sich von andern­orts erfolg­ten Hausdurchsuchungen, öffent­li­chen Beschimpfungen (oder auch nur durch medi­al her­vor­ge­ru­fe­ne Empörung in ihrem Umfeld) der­art ein­schüch­tern las­sen, dass sie bei der­ar­ti­gen "Fällen" nur Urteile "lie­fern", die man von ihnen erwartet.

  4. Passt doch bestens zusam­men alles. Theorie und Praxis des real exi­stie­ren­den Kapitalismus. Propaganda und Unterdrückung bil­den eine Einheit.

  5. @aa
    Auch wenn kei­ne Todesurteile aus­ge­spro­chen wur­den, haben vie­le Verhandlungen statt­ge­fun­den, die poli­tisch moti­viert sind. Wieviele sind es?
    Manche Ärtzte sind in Ausland geflo­hen, um Prozesse zu entkommen.
    Ein Vergleich ist mei­ner Meinung nach sinnvoll.

    1. @Constantin: Nicht vie­le, son­dern alle waren poli­tisch moti­viert am "Volksgerichtshof". Politische Justiz ist aber nun wirk­lich kei­ne Erfindung der Nazis. Es gab und gibt sie in unter­schied­li­chen Ausprägungen über­all. Was faschi­sti­sche Regimes aus­zeich­net, ist die völ­li­ge Unterordnung des Gerichtswesens unter die Politik und Ideologie. Noch ein­mal: Ich fin­de das Urteil erschreckend. Für mich bleibt es den­noch ein Unterschied, ob es wei­ter­hin einen Rechtsweg gibt (das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig), ob die Angeklagte einen selbst­ge­wähl­ten Rechtsbeistand hat­te und eine Öffentlichkeit, die immer­hin pro­te­stie­ren und demon­strie­ren kann. Es gab und gibt Einschränkungen von Grundrechten, und den­noch wur­de nie­mand in KZs oder Folterkeller geschleppt. Es gab und gibt fin­ste­re Ausgrenzungen (die vie­le hier dies­mal am eige­nen Leib erle­ben, die frü­her bei ande­ren ver­mut­lich auch weg­ge­se­hen haben), mit Todesurteilen müs­sen wir an unse­ren Tastaturen und Bildschirmen, aber auch auf den Straßen, nicht rech­nen. Für mich stel­len salop­pe Vergleiche auch eine Mißachtung der dama­li­gen Widerstandskämpfer dar, von denen ich eini­ge noch ken­nen­ler­nen durfte.

    1. Was faschi­sti­sche Regimes aus­zeich­net, ist die völ­li­ge Unterordnung des Gerichtswesens unter die Politik und Ideologie?

      Nein @@aa. Das ist im Kapitalismus näm­lich gene­rell der Fall. Machen Sie sich die Rolle des Staates und die sei­ner Organe klar!

      1. @Erfurt: Und doch haben kapitalistische/bürgerliche Staaten unter­schied­li­che Ausprägungen. Das fängt im Kleinen an, die glei­cher­ma­ßen kapi­ta­li­sti­schen Bundesstaaten Texas und Kalifornien hat­ten einen sehr ver­schie­de­nen Umgang mit Corona. Schweden und Australien unter­schei­den sich nicht grund­sätz­lich durch ihr Gesellschaftssystem. Die vor den Nazis Geflohenen konn­ten sich glück­lich schät­zen, in gleich­falls kapi­ta­li­sti­sche Länder zu gelan­gen, die aber nicht so mör­de­risch agier­ten wie es in Deutschland der Fall war.

        Wie her­un­ter­ge­kom­men die bür­ger­li­chen Freiheitsrechte inzwi­schen auch sind (und öko­no­misch gel­ten sie ohne­hin nur ein­ge­schränkt), ich möch­te nicht auf sie ver­zich­ten müssen.

        1. Ich habe mich immer und ziem­lich stand­haft gegen die infla­tio­nä­ren Nazi-Vergleiche gewehrt, ob bei den Demonstrationen oder in den alter­na­ti­ven Medien. Die obi­gen Anmerkungen zur poli­ti­schen Justiz, die ganz bestimmt kei­ne Erfindung der Nazis war, tref­fen ohne Zweifel eben­falls zu. Doch die­ses neu­er­li­che und wahr­haft skan­da­lö­se Urteil lässt mich zwei­feln: nicht nur, daß von Seiten des Gerichts die Chance ver­tan wur­de, einer fana­ti­schen Staatsanwaltschaft die schon längst (wie­der) über­schrit­te­nen Grenzen auf­zu­zei­gen, nein, das Gericht macht sich zum ver­län­ger­ten Arm des Staates und sta­tu­iert das näch­ste Exempel. Vorgeworfen wur­de der Ärztin ja unter ande­rem, sie hät­te "einen regel­rech­ten Handel mit Attesten" betrie­ben, sich also vul­go berei­chert und genau das stimmt ja nun schon­mal gar nicht. Sie hat­te ja ledig­lich eine Minimalgebühr berech­net und das wahr­schein­lich auch nur in wei­ser Voraussicht, da sie genau wuss­te irgend­wann vom Staat belangt zu wer­den und so ist es ja dann auch gekom­men. An die­sem Punkt soll­te man sich viel­leicht noch ein­mal an die frei­ge­spro­chen CSU-Politiker erin­nern, deren Millionenprovisionen in kor­rup­ten Maskengeschäften, als ganz und gar recht­mä­ßig beur­teilt wurden… 

          Noch viel schlim­mer aber ist, daß Gericht wie Staatsanwalt augen­schein­lich etwas ganz bestimm­tes errei­chen woll­ten, einen Menschen näm­lich an die­sem Urteil zer­bre­chen sehen. Man kann sich ja aus­ma­len, wie es jeman­dem gehen mag, der tat­säch­lich ein­mal zum Wohle sei­ner Patienten gehan­delt hat und nun mit fast drei Jahren Gefängnis und Berufsverbot bedacht, in den Trümmern der eige­nen Existenz zurück­ge­las­sen wird. Hier wird die Vernichtung eines Menschen in Kauf genom­men, der sich wahr­schein­lich noch nie etwas hat zu Schulden kom­men las­sen und der "nor­ma­ler­wei­se" besten­falls eine Geldstrafe hät­te bekom­men dür­fen um einem, wie auch immer gear­te­ten, Rechtsverständnis genü­ge zu tun. Die Gerichte der Jahre 1933–45 haben hun­dert­tau­sen­de Menschen in den Tod geschickt, das Gericht und sein Urteil vom 2. 1. 2023 tut bei einem Menschen lei­der nichts anderes.

          Immerhin gibt es noch die Möglichkeit der Revision, ich glau­be nicht mehr dran…

  6. Solidarität mit kri­ti­schen Ärzten wie Frau Dr. Jiang – MWGFD 

    "Die Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Monika Jiang. Mit dem Schwerpunkt auf Naturheilkunde hat sie sich seit 25 Jahren in ihrer eige­nen Praxis der Gesundheitserhaltung ver­schrie­ben. Seit Beginn der Maskenpflicht hat sie sich von kei­ner die­ser Drohkulissen ihre mora­li­sche Pflicht als Ärztin defor­mie­ren las­sen. Dem ethi­schen Grundsatz „Primum nil noce­re“ (zuerst ein­mal nicht scha­den) stets treu geblie­ben, stell­te sie sich von Anfang an schüt­zend vor die Kinder (…). Die Hilfegesuche der Eltern, die ihre Kinder vor den kin­des­wohl­ge­fähr­den­den „Corona-Schutznahmen“ an den Schulen bewah­ren soll­ten, hat­te sie zu jedem noch so drang­sa­lie­ren­den Zeitpunkt ernst genommen." 

    https://​www​.mwgfd​.org/​2​0​2​2​/​1​2​/​s​o​l​i​d​a​r​i​t​a​e​t​-​m​i​t​-​k​r​i​t​i​s​c​h​e​n​-​a​e​r​z​t​e​n​-​w​i​e​-​f​r​a​u​-​d​r​-​j​i​a​ng/

    Dr. Monika Jiang: Steht auf, ver­tei­digt eure Rechte sel­ber, da hel­fen euch Maskenatteste nicht weiter 

    https://​get​tr​.com/​p​o​s​t​/​p​2​3​a​w​0​b​c​203

    Dr. Monika Jiang | Sitzung 135: Der Kreis schließt sich 

    https://​ody​see​.com/​@​C​o​r​o​n​a​-​A​u​s​s​c​h​u​s​s​:​3​/​S​i​t​z​u​n​g​-​1​3​5​-​D​r​.​-​M​o​n​i​k​a​-​J​i​a​n​g​-​O​d​y​s​e​e​-​f​i​n​a​l:f

    https://​coro​na​-aus​schuss​.de/​s​i​t​z​u​n​g​en/

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