De Maizière wird Präsident des Kirchentages

»Der frü­he­re Bundesinnen- und Verteidigungsminister Thomas de Maizière wird Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages. Das Präsidium des Kirchentags wähl­te de Maizière zum Nachfolger von Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, die tur­nus­mä­ßig aus ihrem Amt schied. De Maizière wird damit die Vorbereitungen für den Evangelischen Kirchentag vom 7. bis 11. Juni 2023 in Nürnberg leiten.«
tages​schau​.de (18.10.)

Muß es aus­ge­rech­net Nürnberg sein? In der Stadt der Reichsparteitage soll einer der käl­te­sten Krieger des Landes unter der Losung "Jetzt ist die Zeit" die Evangelische Kirche reprä­sen­tie­ren. Das paßt wie die Faust aufs Auge zur Forderung von 3G in den Kirchenräumen (s. Kirche darf kein "Hort von Impfskeptikern" wer­den).

Zur Erinnerung, hier gerafft nach Wikipedia:

»… Von 2005 bis 2009 war er Bundesminister für beson­de­re Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes. Vom 28. Oktober 2009 bis 3. März 2011 war de Maizière Bundesminister des Innern im Kabinett Merkel II. Anschließend war er vom 3. März 2011 bis zu sei­ner Rückkehr ins Innenministerium am 17. Dezember 2013 Bundesminister der Verteidigung. Von Dezember 2013 bis März 2018 war er erneut Bundesminister des Innern…

1989 absol­vier­te de Maizière das Young Leader Program des American Council on Germany, ein Partnerprojekt der deut­schen Denkfabrik Atlantik-Brücke und des American Council on Germany. 1990… gehör­te [er] auch der Verhandlungsdelegation für den deutsch-deut­schen Einigungsvertrag an…

Seit November 2018 ist er Vorsitzender der Deutschen Telekom Stiftung

1990 emp­fahl de Maizière sei­nem Cousin Lothar de Maizière, dem ersten frei gewähl­ten Ministerpräsidenten der DDR, nach der Volkskammerwahl Angela Merkel als Pressemitarbeiterin in sein Team auf­zu­neh­men, in das er dann eben­falls als Berater auf­ge­nom­men wurde…

Im Juni 2007 geriet das Verhalten de Maizières im Zusammenhang mit der „Sachsensumpf“-Affäre in die Kritik. Ein Rechtsanwalt aus Dresden erstat­te­te Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt. Vertreter der Fraktionen der FDP und Linken for­der­ten de Maizière auf, sei­ne Funktion als Geheimdienstekoordinator ruhen zu lassen…

Überwachung des Internets
Im August 2009 for­der­te de Maizière stren­ge­re „Verhaltensregeln“ für das Internet…

Im April 2014 ver­kün­de­te de Maizière, dass „die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste der USA, Großbritanniens und Deutschlands […] unver­zicht­bar“ sei. Sie dür­fe „nicht beschä­digt wer­den“, auch nicht durch den Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre, wel­cher die mas­sen­haf­te Überwachung deut­scher Bürger durch die Geheimdienste unter­su­chen soll. Im Mai 2014 bestä­tig­te er die USA als „unse­ren wich­tig­sten Sicherheitspartner“ und bezeich­ne­te Edward Snowden als Straftäter, der an die USA aus­zu­lie­fern sei

Nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo im Januar 2015 for­der­te de Maizière hin­ge­gen die vom Bundesverfassungsgericht für ver­fas­sungs­wid­rig erklär­te Vorratsdatenspeicherung wie­der ein­zu­füh­ren… Wenig spä­ter for­der­te de Maizière, dass Sicherheitsbehörden in die Lage ver­setzt wer­den müss­ten, ver­schlüs­sel­te Kommunikation ein­se­hen zu können…

BND-Affäre 2015
Im April 2015 wur­de bekannt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) der NSA über meh­re­re Jahre gehol­fen haben soll, sowohl die EU-Kommission als auch die fran­zö­si­sche Regierung aus­zu­spio­nie­ren. Auch der Verdacht der Wirtschaftsspionage – unter ande­rem gegen den Konzern EADS – wur­de geäu­ßert. Thomas de Maizière war von 2005 bis 2009 für die Geheimdienstaufsicht zustän­dig und soll nach Medienberichten seit 2008 von der Spionage gewusst haben. In meh­re­ren Antworten auf par­la­men­ta­ri­sche Anfragen hat­te die Bundesregierung erklärt, es gebe „kei­ne Erkenntnisse zu angeb­li­cher Wirtschaftsspionage durch die NSA“. Gegen de Maizière wur­de der Vorwurf erho­ben, bewusst den Deutschen Bundestag belo­gen zu haben…

Auslandseinsätze der Bundeswehr
Auch nach dem Abzug aus Afghanistan bestehen für de Maizière „kei­ne Tabus“ für neue Auslandseinsätze. Stattdessen ist de Maizière der Meinung, „auch wenn unse­re unmit­tel­ba­ren natio­na­len Sicherheitsinteressen auf den ersten Blick nicht berührt sein mögen“, kön­ne die Bundeswehr in Zukunft im Ausland ein­ge­setzt wer­den. Außerdem sprach sich de Maizière im August 2012 für den Ankauf und Einsatz bewaff­ne­ter Drohnen aus…

Untersuchungsausschuss zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)
Im September 2012 wur­de bekannt, dass Verteidigungsminister de Maizière bereits vor Monaten von der Existenz einer MAD-Akte wuss­te. Dieses Wissen hat­te er nicht an den Untersuchungsausschuss weitergegeben…

Ablehnung des Kirchenasyls
De Maizière kri­ti­sier­te im Januar 2015 die Praxis des Kirchenasyls. Als für die Verfassung zustän­di­ger Minister lehn­te er bei einem Treffen mit katho­li­schen Bischöfen das Kirchenasyl prin­zi­pi­ell und fun­da­men­tal ab. Man kön­ne sich mit reli­giö­sen Vorschriften nicht über das Gesetz hin­weg­set­zen… Der Minister zog einen Vergleich zur isla­mi­schen Scharia, die auch „in kei­nem Fall über deut­schen Gesetzen ste­hen“ könne.«

Für die EKD der rich­ti­ge Mann zur rich­ti­gen Zeit.


De Maizière ist mut­maß­lich kein Nazi. Solche Bilder aus Nürnberg wer­den sich so nicht wiederholen:

welt​.de (6.5.19)

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

11 Antworten auf „De Maizière wird Präsident des Kirchentages“

  1. Wenn jeg­li­ches G auf dem Evangelischen Kirchentag 2023 in Nürnberg von den Besuchern des Kirchentages ein­ge­for­dert wird, wird es hof­fent­lich einen merk­li­chen Besucherschwund geben.

  2. Warum nicht Nürnberg ?
    Vom Frieden von Osnabrück, Münster und Nürnberg
    (Westfälischen Frieden) von 1648 zu den Nürnberger
    Prozessen und Nürnberger Prinzipien und Nürnberger Kodex von 1948.

    Es gibt 2 Nürnberg:
    Alt-Nürnberg von 1648.
    Neu-Nürnberg von 1948.

    Was heißt das ?
    Hierzu mein aktu­el­ler Text mit dem Titel:
    Corona-Krise: Milgram-Gehorsams-Experimente
    in der JVA Nürnberg – Beispiel einer OBJEKTIVIERUNG
    von Menschen ?
    Das „Milgram-Experiment“ miss­ach­tet den Nürnberger (Ärzte-) Kodex der Teil des Komplex Nürnberger Prinzipien ist. Was hat das mit den Corona-Massnahmen
    zu tun ? Etwa um ein „EXPERIMENT“ laut Prof. Dr. Kuhbandner ?

    Text:
    DLF, wörtlich:
    “Der Regensburger Psychologie-Professor Christof Kuhbandner
    sieht sich als Opfer stu­den­ti­scher „Cancel Culture“. 

    „Nur weil man prak­tisch wis­sen­schaft­li­che Corona-Studien metho­den­kri­tisch hin­ter­fragt, wird man hier… oder läuft Gefahr,
    öffent­lich für sei­ne Lehre dis­kre­di­tiert zu werden.“
    Kuhbandner gibt der­zeit an der Universität Regensburg ein Online-Seminar zu expe­ri­men­tel­ler Kognitions-Psychologie.
    Darin geht es auch um das Milgram-Experiment, bei dem in den 60er-Jahren Versuchsleiter ihre Test-Teilnehmer mit Stromstößen quäl­ten, wenn es ihnen befoh­len wur­de. Kuhbandner ver­glich das mit der aktu­el­len Corona-Situation. Mindestens zwei Studentinnen hiel­ten die­se Analogie für grob unpas­send. Eine davon wand­te sich an den Deutschlandfunk.“
    Quelle, hier aufrufbar:

    https://​www​.deutsch​land​funk​.de/​c​o​r​o​n​a​-​p​a​n​d​e​m​i​e​-​w​i​s​s​e​n​s​c​h​a​f​t​l​e​r​-​d​i​e​-​c​o​r​o​n​a​-​l​e​u​g​n​e​n​.​6​8​0​.​d​e​.​h​t​m​l​?​d​r​a​m​:​a​r​t​i​c​l​e​_​i​d​=​4​9​3​048

    Wer ist Prof. Dr. Christof Kuhbandner ?

    Hier auf­ruf­bar:
    https://​www​.psy​.lmu​.de/​p​d​e​/​p​e​r​s​o​n​e​n​/​e​h​e​m​a​l​i​g​e​/​k​u​h​b​a​n​d​n​e​r​/​i​n​d​e​x​.​h​tml

    und hier:
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​C​h​r​i​s​t​o​f​_​K​u​h​b​a​n​d​ner

    und hier, ganz aktuell:
    https://​www​.alle​s​auf​den​tisch​.tv/​r​i​s​i​k​o​k​o​m​m​u​n​i​k​a​t​i​o​n​.​h​tml

    Das Jahr 1974:
    Stanley Milgram’ s Buch: „Obedience to Authority“ (Gehorsam
    gegen­über Autorität) löst eine gro­ße Welle der Bestürzung und
    Kritik im Westen aus.

    Bestürzung:
    Das Böse ist banal, so Hannah Arendt 1963.
    Steckt in jedem Menschen ein „ADOLF EICHMANN“ und nun
    scheint, Milgrams Menschenversuche es zu beweisen.

    Kritik:
    Milgram miss­ach­tet den Nürnberger (Ärzte-) Kodex.
    Denn:
    Die Versuchspersonen (Gehorcher / innen) wur­den getäuscht.
    Die Stromstöße die sie aus­lö­sen, sind nur fik­tiv und somit die
    Reaktionen z. B. die Schreie der Lerner / innen, weil Schauspieler/
    innen.
    Nicht die Lerner / innen waren die Versuchspersonen, son­dern die
    Gehorcher / innen (fik­ti­ve Stromschlagauslöser / innen).

    Gleichwohl hat Milgram als Versuchsleiter die Menschenversuche
    nicht abge­bro­chen, obwohl Milgram die Reaktionen – wie Schwitzen,
    Nervosität, uva. – beob­ach­te­te / erkann­te. Milgram nimmt damit
    bewusst die psy­chi­sche Schädigung (wei­ße Foltermerkmal) seiner
    Versuchskandidat / innen in Kauf, also eine „OBJEKTIVIERUNG“
    (Entmenschlichung).

    Fazit:
    Milgram beweist, dass es sich bei ihm selbst um einen
    „ADOLF EICHMANN“ han­delt, also um ein „OBJEKT staatlichen,
    medi­zi­ni­schen, uva. Handelns“.

    Es gibt Hinweise, dass in der JVA Nürnberg das „Milgram-
    Gehorsams-Experiment“ an Gefangenen ange­wen­det wurde.
    Gehorsams-Erziehung zum Tragen einer Maske ? Ist es Folter
    oder eine recht­mä­ßi­ge Zwangsmaßnahme des GG-Staates ?

    Das wäre doch ein Seminar-Thema für die „Kuhbandner-Student /
    innen die ihren Professor ange­schwärzt haben. Ran ! Hier ist das
    Video dazu…..

    Fragen:
    Wer ist der Versuchsleiter / in ?
    Wer sind die Gehorcher / innen ?
    Wer ist die Lerner / in ?

    …hier auf­ruf­bar:
    https://​glo​ria​.tv/​p​o​s​t​/​W​m​R​W​2​3​G​3​N​C​M​7​3​d​f​1​z​N​W​i​3​B​p1m

    Zurück zu Prof. Dr. C. Kuhbandner:
    Als Psychologe ist Kuhbandner an den Nürnberger Kodex
    abso­lut gebunden.

    Sein Seminarthema ist völ­lig in Ordnung. Nur hat Kuhbandner
    ande­re Fragen an sei­ne Studenten stel­len sol­len, wie….

    „Das Milgram-Experiment, die Corona-Maßnahmen – wie Maskentragen, Impfung usw. – und der Nürnberger Kodex,
    wel­che Konsequenzen zie­hen Sie dar­aus für sich persönlich ?“

    Meine Antwort lautet:
    Ich leh­ne es abso­lut ab, an Menschenversuche teilzunehmen,
    egal, ob als Versuchsleiter, ob als Täter, ob als Opfer oder sonst
    wie, da es sich um eine „OBJEKTIVIERUNG“ handelt.

    Also:
    Wenn man bereit ist sei­ne Menschenwürde, sei­ne Gesundheit
    und Leben in den Dienst von Autorität zu stel­len, egal, ob staatlich,
    ob mili­tä­risch, ob wis­sen­schaft­lich, ob reli­gi­ös, ob medizinisch,
    ob ideo­lo­gisch, ob soli­da­risch, ob völ­kisch uva., dann ist derjenige /
    die­je­ni­ge / das­je­ni­ge ein „OBJEKT“, also z. B. ein „Objekt staat­li­chen Handelns“.

    Ich war bzw. ich bin nicht dazu bereit ein „OBJEKT“ zu sein !
    Absolut !
    Daher mag mich der Dt. GG-Staat nicht !

    Im Klartext:
    Ich tra­ge daher kei­ne Maske, gera­de dann, wenn ich von
    staat­li­cher Seite dazu genö­tigt wur­de. Da haben sich die
    GG-Staatsdiener bis­her an mir ihre Zähne ausgebissen.

    Ebenso wer­de ich nicht an der Corona-Schutzimpfung
    teilnehmen.

    Aus der Sicht des Nürnberger Kodex han­delt es sich hier
    ein­deu­tig um MENSCHENVERSUCHE, also wäre eine Objektivierungsmassnahmen des Staates zu meinem
    Nachteil, einem jur. „UDHR-SUBJEKT nicht-staatlichen
    Handelns“ das ich seit mei­ner Geburt bin.

    Gleichwohl habe ich nichts dage­gen, wenn sich andere
    Menschen als „Objekte staat­li­chen Handelns“ betrach­ten, die
    sie juri­stisch dann auch sind. Diese Menschen
    müs­sen sich eine staat­li­che Behandlung dann
    gefal­len las­sen, die dann sogar in den Tod führen
    kann, z. B. aus Staatsschutzgründen.

    Weiteres dazu:
    Ich befas­se mit dem Thema seit 1977 / 1978. Dazu mein aktueller
    Artikel mit dem Titel: 

    Hans-Georg Maaßen, CDU im Portrait – Deutsch sein ! Wer ist für Sie ein Deutscher, so die Frage von Imad Karim. (Ergo: Staatsschutz, was heißt das tat­säch­lich + recht­lich im Klartext in der Corona-Krise ? Was ist ein „nega­ti­ver“ Staatsschutz ? Was ist ein Objekt ? Was ist ein Subjekt ?)

    Text:
    Hans-Georg Maaßen, Jurist und Ex-Präsident des Bundesamt für
    Verfassungsschutz ant­wor­tet, wie folgt wörtlich:

    „…….Für mich ist ent­schei­dend die Loyalität zu dem Staat und zum
    Dt. Volk, ich will…..

    (sie­he ab ca. Min. 20 : 25 im Videofim, hier aufrufbar):
    
    https://​imad​-karim​.de/​f​i​l​m​-​g​e​o​r​g​-​m​a​a​s​s​en/

    … ich will … dazu­ge­hö­ren und ich tue auch alles
    um dazu zuge­hö­ren, aktiv wie passiv.

    Passiv ist, dass ich natür­lich alle Rechte in
    Anspruch neh­men kann als Deutscher.

    Aktiv ist, das ich mei­nen Beitrag dazu leiste,
    dass die­ser Staat exi­stiert und stark ist und
    wehr­haft ist.

    Das ist für mich ein Deutscher, der sich zu Deutschland bekennt
    und loy­al ist“, … so Maaßen.

    Im Klartext:
    Ein Deutscher ist man nur dann, wenn man bereit ist, seine
    Menschenwürde, Gesundheit und sein Leben zum Schutze des
    Staates zu opfern. Also, der / die / das ein „Objekt staatlichen
    Handelns“ ist.
    Motto: Mein Staat ist alles – ich bin nichts !

    In die­sem Sinn bin ich (Klaus G. Stölzel) kein Deutscher.

    2 te Frage:
    Was bedeu­tet für Sie Heimat ?

    Maaßen, wört­lich:
    „Wissen Sie, Heimat ver­bin­de ich mit der Zeit, wo man als junger
    Mensch geprägt wird, wo man im Grunde genom­men sei­ne Werte
    bekommt, wo man sich in der Gesellschaft als ein Individuum
    wahr­nimmt und wo man das Rüstzeug für das Leben in unserer
    Gesellschaft erfährt, das ist die Zeit in der man sei­ne Prägung
    bekom­men hat“. ………..

    Im Klartext:
    In mei­nem Elternhaus stand „Subjektivierung“ statt „Objektivierung“
    für mich an. Das hat mich geprägt.

    Was ist damit gemeint ?

    Hier noch­mal mein Artikel mit dem Titel:

    Servus-TV: Mag. Dr. jur. Karin Ebner erin­nert an das „OBJEKTIVIERUNGS-VERBOT“. Was ist damit gemeint ?

    Text:
    In der nach­fol­gen­den Sendung erin­nert Ebner ab ca. Minute 15 : 15
    an das „OBJEKTIVIERUNGS-VERBOT“.
    Daraufhin wird Ebner vom staats-poli­ti­schen Arzt Prof. Dr. Andreas Valentin, u. a., als ein Medizinethiker bekannt, ab ca. Minute
    18 : 00 abge­bü­gelt. Zu Recht ?
    Hier aufrufbar:

    Servus-TV: Talk im Hangar‑7 – Ungeimpfte uner­wünscht: Wie schlimm wird der Corona-Herbst ?

    https://​you​tu​.be/​K​I​0​_​P​r​I​G​q40

    Wer ist Mag. Dr. jur. Karin Ebner ?
    Hier aufrufbar:

    https://​todor​-kostic​.at/​k​a​r​i​n​-​e​b​n​er/

    https://todor-kostic.at/rechtsanwaelte‑3–2/

    Wer ist Prof. Dr. Andreas Valentin ?
    Hier aufrufbar:

    http://​www​.fasim​.at/​m​i​t​g​l​i​e​der

    https://​www​.jose​phinum​.ac​.at/​k​o​n​t​a​k​t​/​t​e​a​m​/​e​t​h​i​k​-​i​n​-​d​e​r​-​m​e​d​i​z​in/

    https://​www​.inten​siv​me​di​zin​.at/​p​r​i​m​u​n​i​v​-​p​r​o​f​-​d​r​-​a​n​d​r​e​a​s​-​v​a​l​e​n​t​i​n​-​mba

    https://​www​.ifimp​.at/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​1​9​/​0​5​/​C​V​_​V​a​l​e​n​t​i​n​_​A​n​d​r​e​a​s​.​pdf

    Gefeuert, also gekün­digt aktuell:
    Wegen Nebenjobs / Ehrenämterhäufung oder was ?

    https://​salz​burg​.orf​.at/​s​t​o​r​i​e​s​/​3​1​1​8​7​64/

    Weiter:
    Für einen Staat – egal wel­cher Staatsform – gibt es juri­stisch keine
    Subjekte, son­dern aus­schließ­lich OBJEKTE.

    Daher gilt das „OBJEKTIVIERUNGS-VERBOT“ aus­schließ­lich für ein Subjekt, also einem Staat ist es abso­lut ver­bo­ten ein Subjekt zu objektivieren.

    Welchen Rechtsstatus / Position hat Frau Dr. Ebner ?
    Antwort: OBJEKT.
    Da Ebner ein Mitglied des öster­rei­chi­schen Rechtspflegesystems
    ist, hat sie ihren Eid auf die öster­rei­chi­sche Verfassung geleistet
    und einer „OBJEKTIVIERUNG“ ihrer­seits damit frei­wil­lig zugestimmt.

    Denn:
    Ohne Objektivierung – kein Staats- / Verfassungsschutz möglich.

    Staatsschutz heißt im Kriegsfall sei­ne Menschenwürde, sei­ne Gesundheit und sein Leben zugun­sten des Staates zu opfern
    und das Gegenüber (Feind) nicht als Subjekt – son­dern, als ein
    Objekt, der / die / das zu töten ist – zu sehen.

    Das Gegenüber (Feind) betrach­tet sei­nen Gegenüber eben­so als ein Objekt (Feind) das zu töten ist.
    Das ist eine gegen­sei­ti­ge Objektivierung aus Staatsschutzgründen
    bis zur „VERNICHTUNG“ der Objekte.

    Für den Medizinethiker Dr. Valentin ist das Gegenüber das Corona-Virus der Feind, als feind­li­ches Objekt das töten will, also die Objekte, die das Volk, also das Staatsvolk sind – die­se töten will.

    Also, Virus gegen Volk – nicht Volk gegen Volk.
    Im Klartext:
    Der Kriegsfall ist gege­ben und das Virus ist nur dann zu töten,
    also zu ver­nich­ten, wenn das Volk aus­nahms­los geimpft ist, also
    ohne Achtung von Ausnahmen.

    Hier han­delt es sich um einen „Vernichtungskrieg“ gegen das
    Corona-Virus, das sich aus­schließ­lich durch „Impfung“ vernichten
    lässt, so die medi­zi­nisch-poli­ti­sche Propaganda-Maschinerie.

    Wer sich als ein „Objekt staat­li­chen Handelns“, also als Staatsbürger/in nicht imp­fen lässt, begün­stigt den Feind namens Corona-Virus bzw. ist der Feind
    in den eige­nen Reihen, also der „FEIND in MIR“,
    also der „STAATSFEIND im STAATSBÜRGER“.

    Frage:
    Liegt hier ein „NEGATIVER“ Staatsschutz vor ?

    D. h., der Staat wird dem­nach dadurch geschützt,
    dass der Staat sei­ne eige­nen Staatsbürger/ innen
    als Feind töten, also objek­ti­vie­ren muss.

    Ist die Corona-Schutzimpfung eine „nega­ti­ve“
    Schutzimpfung ?

    Soll sie stra­te­gisch (lang­fri­stig) töten (objek­ti­vie­ren) statt schüt­zen, in den eige­nen Reihen ?

    Was will ich damit sagen ?
    Dr. Karin Ebner sitzt in der „OBJEKTIVIERUNGS-FALLE“, also hat
    einer Impfung juri­stisch bereits zuge­stimmt, auf­grund ihres Eides
    auf die öster­rei­chi­sche Verfassung, also ist ein „rela­ti­ves Objekt
    staat­li­chen Handelns“ mit dem der Österreichische Staat im
    Kriegsfall (Ausnahmezustand) machen kann was der Staat will.

    Ich habe mich mit die­sem Thema bereits als Schüler auseinander
    gesetzt, also ich habe mich gewei­gert einen EID, egal auf welche
    Verfassung – wie dem GG – aus o. g. Gründen zu leisten.

    Ich wur­de dar­auf­hin aus poli­ti­schen Gründen vom Wehr- und
    Ersatzdienst aus­ge­mu­stert, wie ein „Totalverweigerer“.

    Daher hat­te ich die beste Voraussetzung ein
    Subjekt auch jur.
    nach mei­ner Volljährigkeit zu blei­ben. Ich bin jur. ein „abso­lu­tes
    UDHR-Subjekt nicht-staat­li­chen Handelns“.

    Daher kann ich das „OBJEKTIVIERUNGS-VERBOT“ für mich juri­stisch und tat­säch­lich in Anspruch – nach Artikel 4 + 5, UDHR (abso­lu­tes Besitz‑, Objekt- und Objektivierungs-Verbot) – nehmen.

    OBJEKTIVIERUNG
    heißt im Sinne der UDHR dann
    ENTMENSCHLICHUNG.

    Ein Subjekt gibt es aus­schließ­lich außer­halb des staat­li­chen Rechtssystem, als „juri­sti­sche“ Ausnahme (abso­lu­te Diplomatische Immunität), aber „tat­säch­lich“, sich in der Gesellschaft bewegt, wie
    ein Objekt staat­li­chen Handelns.

    Hat Dr. Valentin zu Recht Dr. Ebner abgebügelt ?
    Juristen, wie Dr. FUELLMICH, Dirk Sattelmaier, uva. ste­hen im Verdacht zur kon­trol­lier­ten Opposition zu gehö­ren oder zumindest
    der Geschäftemacherei sich zu bedie­nen. Also, wenn sie behaupten
    die Corona-Schutzmaßnahmen mit Hilfe von Gerichten und dem
    Widerstandsrecht nach Artikel 20. 4, GG erfolg­reich bekämpfen
    zu können.

    FAZIT:
    Es wird Zeit, dass Frau Dr. jur. Karin Ebner ihren Klienten (Objekte) „rei­nen Wein“ ein­schenkt, über die tat­säch­li­che objek­ti­ve Rechtslage.

    Was gibt es noch zu Prof. Dr. Valentin zu sagen ?
    Eindeutig ein Freund des NS-Ärztekodex der wie folgt lautet:

    „Gesunder Volkskörper“ (Objekt)
    statt (vor)
    „Gesunden Körper“ (Subjekt)

    Subjekt:
    = tat­säch­lich + recht­lich 100 % ein Mensch.
    Objekt:
    = tat­säch­lich 100 % ein Mensch – recht­lich höch­stens 99, 9 % ein Mensch, der recht­mä­ßig durch den Staat des­we­gen „ent­mensch­licht“ wer­den kann, bis zu des­sen „tat­säch­li­chen“
    Vernichtung (= 0 %) aus Staatsschutzgründen.

    (Anm.: mit recht­lich 99, 9 % ist jemand ein Subjekt, jedoch ein „rela­ti­ves“ Subjekt. So ist „Subjekt“ zu ver­ste­hen nach Papier.
    Für die UDHR, also für das Internationale Recht
    ist es recht­lich ein OBJEKT, also ein „pas­si­ves Objekt staat­li­chen Handelns.“

    0 % = „blo­ßes“ Objekt staat­li­chen Handelns.
    D. h., es steht die „tat­säch­li­che“ Vernichtung
    eines Menschen durch staat­li­ches Handeln an
    oder ist bereits eingetreten.

    Beispiel:
    Deutsche / innen lie­ben Befehle -
    „Der Strafbefehl“ !

    Ein Strafbefehl – also Befehl – kann bekanntlich
    nur aus­schließ­lich für „BEFEHLS-EMPFÄNGER“
    gel­ten bzw. rechts­kräf­tig wer­den, also ist nur
    für Menschen, die z. B. auf dem „Boden des
    Grundgesetzes (GG)“, also auf „ZWANGSARBEIT“ (Art. 12. 3, GG) ste­hen, also „OBJEKTE staat­li­chen Handelns“ sind.

    D. h., die­ser Artikel 12. 3, GG erlaubt rechtmäßig
    dem GG-Staat einen Menschen zu objektivieren,
    also zu ent­mensch­li­chen – in letz­ter Konsequenz -
    bis zu sei­ner „tat­säch­li­chen“ Vernichtung, z. B. aus
    Staatsschutzgründen.

    Ende Anm.:)

    Im Klartext:
    Valentin ist ein Feind des Nürnberger Ärztekodex der eine
    Umkehrung des NS-Ärztekodex dar­stellt und wie folgt lautet:

    „Gesunder Körper“ (Subjekt)
    statt (vor)
    „Gesunden Volkskörper“ (Objekt)

    Valentin ent­spricht damit den Vorstellungen eines
    „dezi­sio­ni­stisch-demo­kra­ti­schen Exekutiv- und Maßnahmen‑,
    also OBJEKT- und OBJEKTIVIERUNGS-STAAT namens Republik
    Österreich, genau­so wie der Bundesrepublik Deutschland.

    Dezisionistisch heißt:
    1.
    Recht ist nur das, was die Legislative zum „objek­ti­ven“ Recht
    bestimmt hat. Dazu gehört nicht die UDHR, also kein Subjekt.
    Daher gibt es nur „Objekt(e) staat­li­chen Handelns“
    im mate­ri­el­len (objek­ti­ven, sach­li­chen) Recht.

    2.
    Ausschließlich die „Entscheidung“ (Maßnahmen) zählt – wenig Fakten, wenig Inhalte gehen in die „Entscheidung“ ein.
    Denn es geht um etwas ganz „GROSSES“. Da stö­ren dann nur Fakten.
    Da stö­ren nur lang­wie­ri­ge demo­kra­ti­sche Entscheidungsdiskurse
    über die beste Lösung.
    Denn es geht um die Vernichtung des Feindes.

    Klaus G. Stölzel

    UDHR-Subjekt nicht-staat­li­chen Handelns
    statt (Umkehrung)
    GG-Objekt staat­li­chen Handelns (aktiv oder pas­siv oder „bloß“)

    Zu mei­ner VITA gehört:

    Gebürtiger Nürnberger.

    Stephane-Hessel-UDHR-Referent
    seit 1978.

    Träger des „Stern der Hoffnung“
    der Nürnberger Prinzipien seit 1978 und damit 

    „Exklusiver“ Repräsentant des
    Komplex Nürnberger Prinzipien (UDHR, usw.) seit 1978.

    Absolutes Diplomatic Asylum nach
    Artikel 14, UDHR, da ich mich seit
    1978 für die Ziele und Grundsätze
    des Internationalen Rechts gegen
    Staaten, ins­be­son­de­re gegen Westliche Staaten ein­set­ze und
    des­we­gen zu mei­nem Schutz
    vor staat­li­cher Verfolgung „juri­stisch-abso­lut“ ver­recht­licht bin.

    Vertreter des „Nicht-Autoritären
    Führungsstil“, infol­ge meiner
    „Exklusiv-Repräsentanz“.

    Ehem.
    Vorstandsnachwuchs-Mitglied
    der HOCHTIEF AG in Essen der
    Strategischen Unternehmensplanung
    Schwerpunkt:
    „Umstellung des Führungsstil“

    Meine Postadresse:
    Klaus G. Stölzel
    über
    Susanne Stölzel
    Postfach 20 02 13
    89 309 Günzburg
    vormals
    Laim, Irlreith Str. 24
    5340 Sankt Gilgen am Wolfgangsee
    ÖSTERREICH 

    Freunde.der.Nürnberger-Prinzipien:
    Nelson Mandela (+),
    Stéphane Hessel (+),
    Ingeborg Bachmann (+)
    Hannah Arendt (+),
    Daniel Ellsberg,
    Noam Chomsky,
    Erich Fried (+),
    Julian Assange,
    Chelsea Manning,
    Edward Snowdon,
    uva.
    (+) heißt verstorben.

  3. "De Maizière ist mut­maß­lich kein Nazi. Solche Bilder aus Nürnberg wer­den sich so nicht wiederholen:"
    Nein – so nicht. Die Kirchenfürsten wer­den das Eiserne Kreuz am Revers weglassen.

      1. Er wird pau­sen­los Werbung der evan­ge­li­schen Kirche für die "Impfung" machen, u. a. über den zwangs­fi­nan­zier­ten Staatsfunk. Die mei­sten Bundesländer haben in ihren Rundfunkgesetzen schon dafür gesorgt, dass das geht – auf unse­re Kosten.
        Er wird den unbeug­sa­men Menschen mit der Moral kom­men, sie inner­halb der Kirche dis­kre­di­tie­ren, Widerstand durch Entlassungen brechen.
        Er wird die Zertifikatspflicht für alles ein­füh­ren; für alles und jeden mit Bezug zur evan­ge­li­schen Kirche – auch in den von uns mit­fi­nan­zier­ten Kindergärten und Schulen. Die Kirchen besit­zen sehr vie­le Mietwohnungen; viel­leicht wagt er sich da dran. Moral (!) und so.

        Wir sehen schon in eini­gen Bereichen und Gemeinden, dass die Kirchen so vor­ge­hen. Ich gehe davon aus, dass de Maizière die hun­dert­pro­zen­ti­ge Gleichschaltung der evan­ge­li­schen Kirche for­ciert. Er wird nichts ande­res machen, außer sich selbst zu versorgen.

        Und ich hof­fe, dass er damit scheitert.

  4. Danke für den Hinweis!
    Bin heu­te Morgen aus dem Verein Kirche ausgetreten.

    Anscheinend kon­ver­tiert das Christentum immer mehr zum tota­li­tä­ren Coronatum.

  5. Die Misere tanzt jetzt also mit der Kirche…
    Was solls:
    heu­te mor­gen habe ich eine Einladung für die Mitgliederversammlung mei­nes christ­li­chen Hospizvereins bekom­men mit der Frage: "wie hal­ten wir es mit der 3G-Regel?"
    Da dies für mich ein no go ist bin ich nun gespannt, wie geant­wor­tet wer­den wird.
    Wenn ich der Versammlung fern­blei­be, ist das für mich kein Problem.

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