Déjà-vu. Berufsverbote in der Bundesrepublik

Von einem Bundeskanzler, des­sen "Priviliegien" nie gestri­chen wur­den, einem Bundesverfassungsgericht, das alles abseg­ne­te, und Millionen Fällen von Gesinnungsschnüffelei ist auf Wikipedia zu lesen:

»Der soge­nann­te Radikalenerlass von Willy Brandt (1972) [hat­te] eine erheb­li­che natio­na­le und inter­na­tio­na­le Resonanz.[13] Er wur­de dazu ein­ge­setzt, Menschen aus dem Staatsdienst zu ent­fer­nen oder ihnen die Aufnahme zu ver­weh­ren. Diese Menschen waren Mitglied in einer Organisation, die zwar legal und auch nicht „ver­fas­sungs­wid­rig“ war, die man aber als „ver­fas­sungs­feind­lich“ bezeich­ne­te. Eventuell stan­den die Betroffenen der Organisation nur nahe. Grundlage waren Beobachtungsergebnisse von Nachrichtendiensten.[14]

Die „Berufsverbote“, wie die­se Praxis im Alltag bald benannt wur­de, waren ein­ma­lig in den Europäischen Gemeinschaften.[15] Zwar hieß es, sie sei­en gegen „Radikale von links wie rechts“ gerich­tet, fak­tisch aber betra­fen sie „fast aus­schließ­lich“ (Friedbert Mühldorfer) Kommunisten und ande­re Linke wie etwa sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Mitglieder des Sozialistischen Hochschulbunds (SHB). So wur­den in Bayern zwi­schen 1973 und 1980 aus dem lin­ken Spektrum 102 Bewerber abge­lehnt, dage­gen nur zwei aus dem rech­ten.[16] Die Befürworter des Radikalenerlasses wand­ten sich gegen die Verwendung des Worts „Berufsverbote“, weil es sich – wie es etwa das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil for­mu­lier­te – um „ein Schlag- und Reizwort“ hand­le, „das nur poli­ti­sche Emotionen“ wecken sol­le.[17][18]

Auch wenn die Betroffenen ihren Beruf als sol­chen wei­ter­hin aus­üben durf­ten, konn­ten die Folgen ähn­lich sein wie bei einem Berufsverbot. In man­chen Berufen waren alle oder fast alle Arbeitsplätze im öffent­li­chen Dienst. Das galt vor allem für Lehrer, da Schulen fast immer in kom­mu­na­ler Trägerschaft waren und nur sel­ten pri­vat, sowie für Postler und Eisenbahner. Bundesbahn und Bundespost waren noch Staatsbetriebe. Nationale und inter­na­tio­na­le Organisationen und Institutionen wie die Internationale Arbeitsorganisation oder der Europäische Gerichtshof sahen dar­in einen Verstoß gegen das Völkerrecht bzw. eine Verletzung des Rechts auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention.[19]

Der Erlass von Brandt wur­de vor allem in Frankreich als unde­mo­kra­tisch abge­lehnt, wo sich 1972 die Sozialistische Partei, die Kommunistische Partei und die Bewegung der Radikalen Linken gera­de auf ein gemein­sa­mes Programm einer künf­ti­gen Regierung geei­nigt hat­ten. François Mitterrand, Vorsitzender der Sozialistischen Partei Frankreichs, war 1976 Mitbegründer des Comité fran­çais pour la liber­té d’expression et cont­re les inter­dic­tions pro­fes­sio­nel­les en RFA. Weitere Komitees gegen die Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte ent­stan­den.[20] Das Wort „Berufsverbote“ wur­de ins Französische über­nom­men. Manche Beobachter in Frankreich befürch­te­ten, Westdeutschland fal­le in über­kom­me­ne anti­de­mo­kra­ti­sche und auto­ri­tä­re Politikmuster zurück…«

Die Bundeszentrale für Politische Bildung erin­ner­te im Januar:

»Millionen Regelanfragen beim Verfassungsschutz

Allein bis 1976 kon­trol­lier­ten staat­li­che Arbeitgeber fast eine hal­be Million Bewerberinnen und Bewerber auf ihre Verfassungstreue und lehn­ten 430 von ihnen ab. Von 1972 bis 1991 sol­len Schätzungen zufol­ge bis zu 3,5 Millionen Regelanfragen zur Sicherheitsprüfungen für Anwärterinnen und Anwärter des öffent­li­chen Dienstes an die Verfassungsschutzbehörden gestellt wor­den sein.

Wie vie­le Frauen und Männer jedoch tat­säch­lich nicht ein­ge­stellt oder ent­las­sen wur­den, ist bis heu­te nicht zwei­fels­frei geklärt. Schätzungen zufol­ge soll es bun­des­weit zu rund 11.000 Verfahren im Zusammenhang mit dem “Radikalenerlass“ gekom­men sein. In etwa 1.250 Fällen sol­len Bewerberinnen oder Bewerber abge­lehnt und nicht ein­ge­stellt wor­den sein. Im glei­chen Zeitraum wur­den unge­fähr 260 bereits ver­be­am­te­te oder ange­stell­te Mitarbeiter aus dem öffent­li­chen Dienst entlassen.

Der über­wie­gen­de Großteil der vom Radikalenerlass betrof­fe­nen Beamten und Angestellten waren ange­hen­de oder akti­ve Lehrerinnen und Lehrer (80 Prozent). Auch Hochschullehrerinnen und ‑leh­rer (rund 10 Prozent) gerie­ten ins Visier der Behörden. Auch bei Justizangestellten (ca. 5 Prozent) gab es zahl­rei­che Fälle. Mitunter waren zudem neben dem Militär oder der Polizei auch ehe­mals staat­li­che Betriebe wie die Bahn oder die Post betroffen.

Das Wort vom "Berufsverbot" ging um und fand sogar Aufnahme in frem­de Sprachen. Besondere Brisanz gewann die Diskussion um den "Radikalenerlass" dadurch, dass der öffent­li­che Dienst in der Bundesrepublik nur zu einem Teil "Hoheitsträger" wie Regierungsbeamte, Berufsoffiziere und Polizisten umfasst, von denen erwar­tet wer­den muss, dass sie "aktiv für die frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Grundordnung" ein­tre­ten. Den über­wie­gen­den Teil des öffent­li­chen Dienstes mach­ten Arbeiter, Angestellte und Beamte aus, die sol­che hoheit­li­chen Aufgaben nicht wahr­neh­men muss­ten, son­dern bei der Bahn, der Post und in der Krankenpflege Dienstleistungen erbrachten…

Juristische Urteile und Abschaffung des Erlasses

Im Mai 1975 bestä­tig­te das Bundesverfassungsgericht das Recht der Behörden, Bewerberinnen und Bewerber abzu­leh­nen, wenn sie einer von den Sicherheitsbehörden als ver­fas­sungs­feind­lich ein­ge­stuf­ten Partei ange­hör­ten, selbst wenn die Partei nicht ver­bo­ten war. Eine Jurastudentin hat­te geklagt, weil ihr das Referendariat und damit das für den Berufsabschluss not­wen­di­ge Zweite Staatsexamen ver­wei­gert wor­den war. Das Gericht stell­te jedoch klar, dass der Staat den Bewerbern den Abschluss der Ausbildung ermög­li­chen müsse.

Im Laufe der 1970er-Jahre stieß der Radikalenerlass auf immer mehr Unmut in der Bevölkerung, vor allem bei jun­gen Menschen . Aufgrund zuneh­men­der Kritik aus dem In- und Ausland schwäch­te die mitt­ler­wei­le von Helmut Schmidt (SPD) geführ­te Bundesregierung 1976 die Regelungen auf Bundesebene erst­mals ab. Ab 1979 ver­ab­schie­de­te der Bund neue Richtlinien. Nur beim Vorliegen kon­kre­ter Verdachtsmomente soll­ten Informationen zu einer Person beim Verfassungsschutz ange­fragt wer­den, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beach­ten sei. Die SPD-regier­ten Länder hoben den Radikalenerlass in der Praxis ab Ende der 1970er-Jahre suk­zes­si­ve auf. Hamburg stell­te ab 1979 kei­ne Regelanfragen mehr. 1985 setz­te das Saarland den Erlass offi­zi­ell außer Kraft. In den fol­gen­den Jahren rück­ten auch die damals Unions-geführ­ten Länder vom Radikalenerlass ab, zuletzt Bayern im Jahr 1991.

1995 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR ) einer nie­der­säch­si­schen Lehrerin Recht, die ent­las­sen wor­den war, weil sie DKP-Mitglied war. Die Entlassung ver­sto­ße gegen das Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention, so das Urteil. Die Klägerin wur­de dar­auf­hin reha­bi­li­tiert. Sie muss­te wie­der­ein­ge­stellt und die ent­gan­ge­nen Dienstbezüge samt Pensionsansprüchen nach­ge­zahlt wer­den…«


Nicht nur die Prägung des wis­sen­schaft­li­chen Lebens der Nachkriegs-BRD durch das meist über­nom­me­ne aka­de­mi­sche Personal der Nazis, son­dern auch die­se Geschichte poli­ti­scher Unterdrückung mögen einen Teil bei­getra­gen haben zur fast voll­stän­di­gen Unterwerfung der Hochschulen, der Lehrenden wie der Lernenden, unter einen Mainstream, der Kritik umge­hend bestraft und Wohlverhalten befördert.

15 Antworten auf „Déjà-vu. Berufsverbote in der Bundesrepublik“

  1. Gut, daß Sie dar­an erin­nern, in die­sen Zeiten, wo Brandt und Schmidt mit Scholz und Habeck ver­gli­chen wer­den. Und frü­her sei alles bes­ser gewe­sen. Es war frü­her nichts gut und heu­te ist nichts bes­ser. Gewechselt wird immer nur das Personal und macht das, was Politiker machen wol­len. Solange das Schicksal der Menschen auf die­ser Erde von Politikern abhängt, wird nichts bes­ser werden.

  2. @aa

    Danke für die­sen Beitrag!

    Heute mor­gen kamen mir fast die glei­chen Gedanken hin­sicht­lich der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht im Vergleich zum Radikalenerlass Anfang der 70er Jahre.

    Diese Parallele ist m. E. inso­fern stim­mig, dass das dama­li­ge "Gut-Böse-Schema" von einer mind. Zweidrittelmehrheit der Bürger hin­ge­nom­men wur­de, egal ob SPD- oder CDU/FDP-affin. Dieser Zeigeist hat­te Auswirkungen bis Ende der 80er. Als Abiturient 1988 wur­de ich an einem sehr kon­ser­va­ti­vem alt­sprach­li­chem Gymnasium noch schräg ange­se­hen dafür, den in mei­nen Augen aggres­si­ven ame­ri­ka­ni­schen Imperialismus als Gefahr zu bezeich­nen und die Junge Union abzu­leh­nen, den Kriegsdienst zu ver­wei­gern usw.

    Natürlich waren es ande­re Zeiten als heu­te, dad Meinungsspektrum war pola­ri­siert, aber viel­sei­tig, auch ganz ohne Digitalisierung . Aber es gab auch damals die­se Grundstimmung: Keine Experimente, ver­meint­li­che Sicherheit, selbst­ge­fäl­li­ges Rudelverhalten.

  3. Das BVG ist seit län­ge­rem ein Witz. Ich erin­ne­re an das Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen.
    Berufsverbote sind aller­dings eine neue Qualität. Und das alles wäh­rend die Inzidenz in Bremen ca. 6x höher ist als in Sachsen – bei einem rie­si­gen Impf-Gap zu (Un-)Gunsten Sachsens. Wir leben in einem Irrenhaus.
    Good night, and good luck.

  4. Valnevas Totimpfstoff doch noch nicht tot?

    EMA begann Evaluierung der Zulassung von Valneva-Impfstoff

    https://www.derstandard.de/story/2000135850999/ema-begann-evaluierung-der-zulassung-von-valneva-impfstoff

    Zuvor wollte die EU-Kommission den Vorabkaufvertrag mit dem deutsch-französischen Impfstoffhersteller kündigen. Bis Juni wurde eine Nachfrist gewährt

    Amsterdam/Wien/Lyon – Wichtiger Schritt für den Corona-Impfstoff des austro-französischen Pharmakonzerns Valneva: Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) hat mit der Evaluierung des Zulassungsantrags für die Europäischen Union begonnen, teilte die EU-Arzneimittelbehörde EMA am Mittwoch mit. Erst am Montag hatte die Nachricht für Aufsehen gesorgt, dass die EU-Kommission den Vorabkaufvertrag kündigen will, weil bis 30. April keine Zulassung erfolgt war. Bis 12. Juni wurde eine Nachfrist gewährt.

    Der Vertrag über den Impfstoffkauf zwischen Valneva und der EU-Kommission war im November 2021 abgeschlossen worden. Dabei wurden die Bezugsrechte von insgesamt 60 Millionen Dosen bis 2023 vereinbart. Die EMA begann das beschleunigte Zulassungsverfahren im Dezember 2021. Allerdings übermittelte sie noch Ende April eine Liste von Fragen an Valneva, die diese nach eigenen Angaben am 2. Mai beantwortete. Schon damals hatte sich der Vakzinhersteller enttäuscht über die Verzögerungen gezeigt, jedoch seine Hoffnung ausgedrückt, bis Juni 2022 eine bedingte Marktzulassung in der EU zu erhalten.

  5. Bei mir führ­te damals (1981) bereits die Mitgliedschaft im Sozialistischen Hochschulbund – ohne einen Parteianschluss – zu einer sehr unan­ge­neh­men Unterredung mit dem Behördenchef der CDU-regier­ten Kreisverwaltung (-im Anerkennungsjahr als Dipl. Sozialpädagogin). Dieser gab mir zu ver­ste­hen, dass die zuvor ver­ein­bar­te Übernahme nach der Staatlichen Anerkennung nun doch nicht erfol­gen würde.
    Begründung:
    SHB und MSB stün­den auf der gewerk­schaft­li­chen Plattform; nicht hin­ge­gen die "Basisgruppe"/damals Grüne, die des­halb kei­nen Anlass zur Erkennung einer Verfassungsfeinlichkeit böte.

  6. "Der medi­zi­ni­sche ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das blo­ße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unter­ste­hen­den, wei­sungs­ab­hän­gi­gen Bundesbehörden (RKI und PEI) hin­aus­zu­ge­hen. Alle vor­ge­leg­ten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil des­sen bele­gen, was die­se Behörden als ver­meint­lich nicht wider­leg­ba­re ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren ver­kün­den, scheint von den Richtern nicht gele­sen wor­den zu sein – so zumin­dest mein erster Eindruck. Wir prü­fen nun, ob wir hier­ge­gen eine Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein­le­gen werden.“

    https://​www​.tichys​e​inblick​.de/​d​a​i​l​i​-​e​s​-​s​e​n​t​i​a​l​s​/​b​u​n​d​e​s​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​g​e​r​i​c​h​t​-​b​e​s​t​a​e​t​i​g​t​-​e​i​n​r​i​c​h​t​u​n​g​s​b​e​z​o​g​e​n​e​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​ht/

    Die unbe­dingt-arbeits­wil­li­gen und damit gut­steu­er­ba­ren ukrai­ni­schen Ärzte und Pfleger wer­den die Lückenfüller für die ent­las­se­nen hie­si­gen Gesundheitsbeschäftigen sein.

  7. Damals hat­te auch der heu­ti­ge Ministerpräsident Kretsche (Ba-Wü) als Mitglied des KBW in Hohenheim so ein Verfahren an der Backe. Was damals schei­ße war muß heu­te nicht gut sein (sie­he sei­ne Position zur Coronabekämpfung).

  8. Vielleicht ver­klärt sich die Welt im Rückblick, aber in den 70er Jahren gab es neben Radikalenerlass, Berufsverboten, einer mie­fi­gen Nachkriegsgesellschaft, die ver­sucht hat ihre fürch­ter­li­che Geschichte zu ver­drän­gen und vie­ler Biedermänner auch hoff­nungs­vol­le, star­ke Gegenentwürfe.
    Es gab eine star­ke Studentenbewegung und bei vie­len jun­gen Menschen ent­stand die Utopie, die Welt neu gestal­ten zu kön­nen – das Ideal einer fried­li­che­ren, huma­ne­ren Welt. Im Nachhinein erscheint mir, dass der Alltag vie­ler Menschen poli­ti­scher war als heu­te, es gab anti­au­to­ri­tä­re Bewegungen, Auseinandersetzungen mit Autoritäten und Machtstrukturen, Kinderläden als Elterninitiative anti­au­to­ri­tä­rer Erziehung, die Idee frei­er Schulen und Bildungsreformen.
    Es gab Adorno, Neill, John-Paul Sartre, Simone de Beauvoir … Bob Dylan, Joan Baez, Beatles, Rolling Stones, George Moustaki … und lin­ke Hoffnungen, dass es einen fried­li­chen Weg in eine gerech­te und mensch­li­che­re Gesellschaft geben könnte.
    In der Zeit, in der wir gera­de leben, kann ich kei­nen Aufbruch, kei­nen Gegenentwurf einer frei­en Gesellschaft sehen, kei­ne posi­ti­ve Vision, son­dern nur den Versuch, die Verschlechterung zu ver­hin­dern und die Hoffnung, dass nicht alles noch schlim­mer wird.
    Aber für vie­le Menschen, ist die Welt ja auch so in Ordnung, wie sie ist – und natür­lich könn­te alles auch viel schreck­li­cher sein.

  9. "Nicht nur die Prägung des wis­sen­schaft­li­chen Lebens der Nachkriegs-BRD durch das meist über­nom­me­ne aka­de­mi­sche Personal der Nazis, son­dern auch die­se Geschichte poli­ti­scher Unterdrückung mögen einen Teil bei­getra­gen haben zur fast voll­stän­di­gen Unterwerfung der Hochschulen, der Lehrenden wie der Lernenden, unter einen Mainstream, der Kritik umge­hend bestraft und Wohlverhalten befördert."
    – Was soll das, lie­ber Artur?

    Willst Du, dass ich mei­ne im Gegensatz zu mir noch 'amtie­ren­den' KollegInnen an den Unis nun "ver­ste­he", gar "bemit­lei­de", weil sie ja die­ser "Geschichte poli­ti­scher Unterdrückung" bis heu­te unter­wor­fen sind? 

    Wenn ich mir die betrach­te, sehe ich:
    Großen Wohlstand.
    Keine Berührung mit irgend­wel­chen Existenzängsten – auch heu­te nicht, am 20.5.22.
    Ein völ­lig Fakten-blin­des, mit­hin Pseudo-Theoretisieren über all die­se selt­sa­men Kreaturen da unten (Krankenschwestern, allein­er­zie­hen­de Mütter, sel­ten: Väter, Sachbearbeiter mit TvÖD E1 ["Wie soll denn davon zu leben sein? – Kein Wunder, dass die nicht den­ken kön­nen und mei­nen Drittmittelantrag behin­dern."], StraßenreinigerInnen, KassiererInnen über­se­hen die­se mei­ne noch amtie­ren­den KollegInnen immer (ich spre­che da aus eige­ner Erfahrung 9 Monate lang als Kassiererin bei der Bio-Company 2014). Und die­ses Pseudo-Theoretisieren hat sich nun auf uns "Querdenker-Nazis" ausgedehnt.

    Nein, lie­ber Artur.
    Ich habe kein Mitleid mit die­sen staaats­ge­pim­per­ten "AkademikerInnen".

    Denn ver­dammt noch mal: Wer, wenn nicht sie hät­te die Kompetenzen (jeden­falls in mei­ner Generation), um zu ana­ly­sie­ren, was hier pas­siert, wer hier pro­fi­tiert und wer ver­liert – nun­mehr alles? 

    Und wer, wenn nicht sie hät­te die gesell­schaft­li­che Verpflichtung (näm­lich gera­de aus all ihren Privilegien her­aus!), das zu sagen, wie­der und wie­der und wie­der, und so, dass es ein jeder und eine jede versteht?

    Denn wer, wenn nicht sie hät­te die gesell­schaft­li­che Aufgabe, Alternativen oder gar Gegenentwürfe zum Bestehenden wenn schon nicht aktiv vor­an­zu­trei­ben, so doch wenig­stens in einer gesell­schaft­li­chen Debatte zu halten?

    Wer wenn nicht die. 

    Doch sie ver­sa­gen vollkommen.

    Ich habe aber kein Mitleid mit ihnen. Auch nicht, weil sie all die­ser 'insti­tu­tio­nel­len Zurichtung' unter­wor­fen sind. – Die wis­sen nichts von "insti­tu­tio­nel­ler Zurichtung". Die wis­sen weder von der Geschichte ihrer eige­nen Institutionen noch etwas dar­über, wel­chen Zurichtungen eine Krankenschwester, ein Straßenreiniger, ein Mensch hin­ter einer Ladenkasse aus­ge­lie­fert ist.

    Was also soll das, Artur?

    Kommt hier dem­nächst ein Aufruf, Mitleid mit der bezahl­ten ProFa, die sich selbst als "AntiFa" labelt, zu haben, weil das doch alles nur über­ge­lieb­te Kinderchen mit ent­spre­chen­der nar­ziss­ti­scher PS (und Mami und Papi mit ent­spre­chen­den SUV-PS) seien?

  10. Der Radikalenerlass lebt noch – jeden­falls in der Beamtenschaft Hessens. Ich hat­te es in die­sem Blog schon ein­mal geschrie­ben, dass mein Chef mir ver­bo­ten hat, mei­ne von der Linie der hes­si­schen Landesregierung abwei­chen­de Meinung (damals nur Corona, jetzt auch Ukraine) im Kollegenkreis zu ver­tre­ten. Er ver­wies damals auch auf den Radikalenerlass. Das fiel bei mir auf "frucht­ba­ren" Boden, da ich mich plötz­lich an den belie­bes­ten Sozialkundelehrer aus mei­ner Realschulzeit erin­ner­te, der auch immer auf einem Schleudersitz wegen des Radikalenerlasses saß.

  11. Heute voll­zieht sich die Gesinnungsprüfung ob jemand gehor­sam sich und sei­nen Körper den staat­li­chen Vorgaben unter­wirft und den Beweis mit­tels Zertifikat erbringt. Ein paar Monate Aufschub gibt es mit­tels eines posi­ti­ven PCR Test. 

    Frage mich gera­de, war­um Brandt rück­wir­kend so gelobt wird. Ist das ver­ein­bar? Oder sind/waren inter­na­tio­na­le Politik und natio­na­le Politik ein­fach unab­hän­gig und haben nur wenig mit­ein­an­der zu tun, was ich nicht glaube.

    Heute scheint es mir genau anders­rum zu lau­fen. Zuerst übt man enor­men Druck auf die Bevölkerung aus, der sich nun im Außen ent­la­den soll. Rußland darf nicht sie­gen! so heißt der Schlachtruf.

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