Von einem Bundeskanzler, dessen "Priviliegien" nie gestrichen wurden, einem Bundesverfassungsgericht, das alles absegnete, und Millionen Fällen von Gesinnungsschnüffelei ist auf Wikipedia zu lesen:
»Der sogenannte Radikalenerlass von Willy Brandt (1972) [hatte] eine erhebliche nationale und internationale Resonanz.[13] Er wurde dazu eingesetzt, Menschen aus dem Staatsdienst zu entfernen oder ihnen die Aufnahme zu verwehren. Diese Menschen waren Mitglied in einer Organisation, die zwar legal und auch nicht „verfassungswidrig“ war, die man aber als „verfassungsfeindlich“ bezeichnete. Eventuell standen die Betroffenen der Organisation nur nahe. Grundlage waren Beobachtungsergebnisse von Nachrichtendiensten.[14]
Die „Berufsverbote“, wie diese Praxis im Alltag bald benannt wurde, waren einmalig in den Europäischen Gemeinschaften.[15] Zwar hieß es, sie seien gegen „Radikale von links wie rechts“ gerichtet, faktisch aber betrafen sie „fast ausschließlich“ (Friedbert Mühldorfer) Kommunisten und andere Linke wie etwa sozialdemokratische Mitglieder des Sozialistischen Hochschulbunds (SHB). So wurden in Bayern zwischen 1973 und 1980 aus dem linken Spektrum 102 Bewerber abgelehnt, dagegen nur zwei aus dem rechten.[16] Die Befürworter des Radikalenerlasses wandten sich gegen die Verwendung des Worts „Berufsverbote“, weil es sich – wie es etwa das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil formulierte – um „ein Schlag- und Reizwort“ handle, „das nur politische Emotionen“ wecken solle.[17][18]
Auch wenn die Betroffenen ihren Beruf als solchen weiterhin ausüben durften, konnten die Folgen ähnlich sein wie bei einem Berufsverbot. In manchen Berufen waren alle oder fast alle Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst. Das galt vor allem für Lehrer, da Schulen fast immer in kommunaler Trägerschaft waren und nur selten privat, sowie für Postler und Eisenbahner. Bundesbahn und Bundespost waren noch Staatsbetriebe. Nationale und internationale Organisationen und Institutionen wie die Internationale Arbeitsorganisation oder der Europäische Gerichtshof sahen darin einen Verstoß gegen das Völkerrecht bzw. eine Verletzung des Rechts auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention.[19]
Der Erlass von Brandt wurde vor allem in Frankreich als undemokratisch abgelehnt, wo sich 1972 die Sozialistische Partei, die Kommunistische Partei und die Bewegung der Radikalen Linken gerade auf ein gemeinsames Programm einer künftigen Regierung geeinigt hatten. François Mitterrand, Vorsitzender der Sozialistischen Partei Frankreichs, war 1976 Mitbegründer des Comité français pour la liberté d’expression et contre les interdictions professionelles en RFA. Weitere Komitees gegen die Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte entstanden.[20] Das Wort „Berufsverbote“ wurde ins Französische übernommen. Manche Beobachter in Frankreich befürchteten, Westdeutschland falle in überkommene antidemokratische und autoritäre Politikmuster zurück…«
Die Bundeszentrale für Politische Bildung erinnerte im Januar:
»… Millionen Regelanfragen beim Verfassungsschutz
Allein bis 1976 kontrollierten staatliche Arbeitgeber fast eine halbe Million Bewerberinnen und Bewerber auf ihre Verfassungstreue und lehnten 430 von ihnen ab. Von 1972 bis 1991 sollen Schätzungen zufolge bis zu 3,5 Millionen Regelanfragen zur Sicherheitsprüfungen für Anwärterinnen und Anwärter des öffentlichen Dienstes an die Verfassungsschutzbehörden gestellt worden sein.
Wie viele Frauen und Männer jedoch tatsächlich nicht eingestellt oder entlassen wurden, ist bis heute nicht zweifelsfrei geklärt. Schätzungen zufolge soll es bundesweit zu rund 11.000 Verfahren im Zusammenhang mit dem “Radikalenerlass“ gekommen sein. In etwa 1.250 Fällen sollen Bewerberinnen oder Bewerber abgelehnt und nicht eingestellt worden sein. Im gleichen Zeitraum wurden ungefähr 260 bereits verbeamtete oder angestellte Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst entlassen.
Der überwiegende Großteil der vom Radikalenerlass betroffenen Beamten und Angestellten waren angehende oder aktive Lehrerinnen und Lehrer (80 Prozent). Auch Hochschullehrerinnen und ‑lehrer (rund 10 Prozent) gerieten ins Visier der Behörden. Auch bei Justizangestellten (ca. 5 Prozent) gab es zahlreiche Fälle. Mitunter waren zudem neben dem Militär oder der Polizei auch ehemals staatliche Betriebe wie die Bahn oder die Post betroffen.
Das Wort vom "Berufsverbot" ging um und fand sogar Aufnahme in fremde Sprachen. Besondere Brisanz gewann die Diskussion um den "Radikalenerlass" dadurch, dass der öffentliche Dienst in der Bundesrepublik nur zu einem Teil "Hoheitsträger" wie Regierungsbeamte, Berufsoffiziere und Polizisten umfasst, von denen erwartet werden muss, dass sie "aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung" eintreten. Den überwiegenden Teil des öffentlichen Dienstes machten Arbeiter, Angestellte und Beamte aus, die solche hoheitlichen Aufgaben nicht wahrnehmen mussten, sondern bei der Bahn, der Post und in der Krankenpflege Dienstleistungen erbrachten…
Juristische Urteile und Abschaffung des Erlasses
Im Mai 1975 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Recht der Behörden, Bewerberinnen und Bewerber abzulehnen, wenn sie einer von den Sicherheitsbehörden als verfassungsfeindlich eingestuften Partei angehörten, selbst wenn die Partei nicht verboten war. Eine Jurastudentin hatte geklagt, weil ihr das Referendariat und damit das für den Berufsabschluss notwendige Zweite Staatsexamen verweigert worden war. Das Gericht stellte jedoch klar, dass der Staat den Bewerbern den Abschluss der Ausbildung ermöglichen müsse.
Im Laufe der 1970er-Jahre stieß der Radikalenerlass auf immer mehr Unmut in der Bevölkerung, vor allem bei jungen Menschen . Aufgrund zunehmender Kritik aus dem In- und Ausland schwächte die mittlerweile von Helmut Schmidt (SPD) geführte Bundesregierung 1976 die Regelungen auf Bundesebene erstmals ab. Ab 1979 verabschiedete der Bund neue Richtlinien. Nur beim Vorliegen konkreter Verdachtsmomente sollten Informationen zu einer Person beim Verfassungsschutz angefragt werden, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sei. Die SPD-regierten Länder hoben den Radikalenerlass in der Praxis ab Ende der 1970er-Jahre sukzessive auf. Hamburg stellte ab 1979 keine Regelanfragen mehr. 1985 setzte das Saarland den Erlass offiziell außer Kraft. In den folgenden Jahren rückten auch die damals Unions-geführten Länder vom Radikalenerlass ab, zuletzt Bayern im Jahr 1991.
1995 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR ) einer niedersächsischen Lehrerin Recht, die entlassen worden war, weil sie DKP-Mitglied war. Die Entlassung verstoße gegen das Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention, so das Urteil. Die Klägerin wurde daraufhin rehabilitiert. Sie musste wiedereingestellt und die entgangenen Dienstbezüge samt Pensionsansprüchen nachgezahlt werden…«
Nicht nur die Prägung des wissenschaftlichen Lebens der Nachkriegs-BRD durch das meist übernommene akademische Personal der Nazis, sondern auch diese Geschichte politischer Unterdrückung mögen einen Teil beigetragen haben zur fast vollständigen Unterwerfung der Hochschulen, der Lehrenden wie der Lernenden, unter einen Mainstream, der Kritik umgehend bestraft und Wohlverhalten befördert.
Gut, daß Sie daran erinnern, in diesen Zeiten, wo Brandt und Schmidt mit Scholz und Habeck verglichen werden. Und früher sei alles besser gewesen. Es war früher nichts gut und heute ist nichts besser. Gewechselt wird immer nur das Personal und macht das, was Politiker machen wollen. Solange das Schicksal der Menschen auf dieser Erde von Politikern abhängt, wird nichts besser werden.
Da trifft es sich doch gut, daß "Querdenker" weder links noch rechts sind (laut Verfassungsschutz) und daß ihre Diskriminierung "gerechtfertigt" ist (laut Medien). Einen "Grundrechtsterror" muß man dann nicht mehr befürchten. https://www.youtube.com/watch?v=T6jR7nWKp2o
@aa
Danke für diesen Beitrag!
Heute morgen kamen mir fast die gleichen Gedanken hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Vergleich zum Radikalenerlass Anfang der 70er Jahre.
Diese Parallele ist m. E. insofern stimmig, dass das damalige "Gut-Böse-Schema" von einer mind. Zweidrittelmehrheit der Bürger hingenommen wurde, egal ob SPD- oder CDU/FDP-affin. Dieser Zeigeist hatte Auswirkungen bis Ende der 80er. Als Abiturient 1988 wurde ich an einem sehr konservativem altsprachlichem Gymnasium noch schräg angesehen dafür, den in meinen Augen aggressiven amerikanischen Imperialismus als Gefahr zu bezeichnen und die Junge Union abzulehnen, den Kriegsdienst zu verweigern usw.
Natürlich waren es andere Zeiten als heute, dad Meinungsspektrum war polarisiert, aber vielseitig, auch ganz ohne Digitalisierung . Aber es gab auch damals diese Grundstimmung: Keine Experimente, vermeintliche Sicherheit, selbstgefälliges Rudelverhalten.
Das BVG ist seit längerem ein Witz. Ich erinnere an das Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen.
Berufsverbote sind allerdings eine neue Qualität. Und das alles während die Inzidenz in Bremen ca. 6x höher ist als in Sachsen – bei einem riesigen Impf-Gap zu (Un-)Gunsten Sachsens. Wir leben in einem Irrenhaus.
Good night, and good luck.
Valnevas Totimpfstoff doch noch nicht tot?
EMA begann Evaluierung der Zulassung von Valneva-Impfstoff
https://www.derstandard.de/story/2000135850999/ema-begann-evaluierung-der-zulassung-von-valneva-impfstoff
Zuvor wollte die EU-Kommission den Vorabkaufvertrag mit dem deutsch-französischen Impfstoffhersteller kündigen. Bis Juni wurde eine Nachfrist gewährt
Amsterdam/Wien/Lyon – Wichtiger Schritt für den Corona-Impfstoff des austro-französischen Pharmakonzerns Valneva: Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) hat mit der Evaluierung des Zulassungsantrags für die Europäischen Union begonnen, teilte die EU-Arzneimittelbehörde EMA am Mittwoch mit. Erst am Montag hatte die Nachricht für Aufsehen gesorgt, dass die EU-Kommission den Vorabkaufvertrag kündigen will, weil bis 30. April keine Zulassung erfolgt war. Bis 12. Juni wurde eine Nachfrist gewährt.
Der Vertrag über den Impfstoffkauf zwischen Valneva und der EU-Kommission war im November 2021 abgeschlossen worden. Dabei wurden die Bezugsrechte von insgesamt 60 Millionen Dosen bis 2023 vereinbart. Die EMA begann das beschleunigte Zulassungsverfahren im Dezember 2021. Allerdings übermittelte sie noch Ende April eine Liste von Fragen an Valneva, die diese nach eigenen Angaben am 2. Mai beantwortete. Schon damals hatte sich der Vakzinhersteller enttäuscht über die Verzögerungen gezeigt, jedoch seine Hoffnung ausgedrückt, bis Juni 2022 eine bedingte Marktzulassung in der EU zu erhalten.
Kein Wort zum Berufsverbot Gerhard S. ?
Bei mir führte damals (1981) bereits die Mitgliedschaft im Sozialistischen Hochschulbund – ohne einen Parteianschluss – zu einer sehr unangenehmen Unterredung mit dem Behördenchef der CDU-regierten Kreisverwaltung (-im Anerkennungsjahr als Dipl. Sozialpädagogin). Dieser gab mir zu verstehen, dass die zuvor vereinbarte Übernahme nach der Staatlichen Anerkennung nun doch nicht erfolgen würde.
Begründung:
SHB und MSB stünden auf der gewerkschaftlichen Plattform; nicht hingegen die "Basisgruppe"/damals Grüne, die deshalb keinen Anlass zur Erkennung einer Verfassungsfeinlichkeit böte.
"Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein – so zumindest mein erster Eindruck. Wir prüfen nun, ob wir hiergegen eine Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention einlegen werden.“
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-einrichtungsbezogene-impfpflicht/
Die unbedingt-arbeitswilligen und damit gutsteuerbaren ukrainischen Ärzte und Pfleger werden die Lückenfüller für die entlassenen hiesigen Gesundheitsbeschäftigen sein.
Damals hatte auch der heutige Ministerpräsident Kretsche (Ba-Wü) als Mitglied des KBW in Hohenheim so ein Verfahren an der Backe. Was damals scheiße war muß heute nicht gut sein (siehe seine Position zur Coronabekämpfung).
Vielleicht verklärt sich die Welt im Rückblick, aber in den 70er Jahren gab es neben Radikalenerlass, Berufsverboten, einer miefigen Nachkriegsgesellschaft, die versucht hat ihre fürchterliche Geschichte zu verdrängen und vieler Biedermänner auch hoffnungsvolle, starke Gegenentwürfe.
Es gab eine starke Studentenbewegung und bei vielen jungen Menschen entstand die Utopie, die Welt neu gestalten zu können – das Ideal einer friedlicheren, humaneren Welt. Im Nachhinein erscheint mir, dass der Alltag vieler Menschen politischer war als heute, es gab antiautoritäre Bewegungen, Auseinandersetzungen mit Autoritäten und Machtstrukturen, Kinderläden als Elterninitiative antiautoritärer Erziehung, die Idee freier Schulen und Bildungsreformen.
Es gab Adorno, Neill, John-Paul Sartre, Simone de Beauvoir … Bob Dylan, Joan Baez, Beatles, Rolling Stones, George Moustaki … und linke Hoffnungen, dass es einen friedlichen Weg in eine gerechte und menschlichere Gesellschaft geben könnte.
In der Zeit, in der wir gerade leben, kann ich keinen Aufbruch, keinen Gegenentwurf einer freien Gesellschaft sehen, keine positive Vision, sondern nur den Versuch, die Verschlechterung zu verhindern und die Hoffnung, dass nicht alles noch schlimmer wird.
Aber für viele Menschen, ist die Welt ja auch so in Ordnung, wie sie ist – und natürlich könnte alles auch viel schrecklicher sein.
"Nicht nur die Prägung des wissenschaftlichen Lebens der Nachkriegs-BRD durch das meist übernommene akademische Personal der Nazis, sondern auch diese Geschichte politischer Unterdrückung mögen einen Teil beigetragen haben zur fast vollständigen Unterwerfung der Hochschulen, der Lehrenden wie der Lernenden, unter einen Mainstream, der Kritik umgehend bestraft und Wohlverhalten befördert."
– Was soll das, lieber Artur?
Willst Du, dass ich meine im Gegensatz zu mir noch 'amtierenden' KollegInnen an den Unis nun "verstehe", gar "bemitleide", weil sie ja dieser "Geschichte politischer Unterdrückung" bis heute unterworfen sind?
Wenn ich mir die betrachte, sehe ich:
Großen Wohlstand.
Keine Berührung mit irgendwelchen Existenzängsten – auch heute nicht, am 20.5.22.
Ein völlig Fakten-blindes, mithin Pseudo-Theoretisieren über all diese seltsamen Kreaturen da unten (Krankenschwestern, alleinerziehende Mütter, selten: Väter, Sachbearbeiter mit TvÖD E1 ["Wie soll denn davon zu leben sein? – Kein Wunder, dass die nicht denken können und meinen Drittmittelantrag behindern."], StraßenreinigerInnen, KassiererInnen übersehen diese meine noch amtierenden KollegInnen immer (ich spreche da aus eigener Erfahrung 9 Monate lang als Kassiererin bei der Bio-Company 2014). Und dieses Pseudo-Theoretisieren hat sich nun auf uns "Querdenker-Nazis" ausgedehnt.
Nein, lieber Artur.
Ich habe kein Mitleid mit diesen staaatsgepimperten "AkademikerInnen".
Denn verdammt noch mal: Wer, wenn nicht sie hätte die Kompetenzen (jedenfalls in meiner Generation), um zu analysieren, was hier passiert, wer hier profitiert und wer verliert – nunmehr alles?
Und wer, wenn nicht sie hätte die gesellschaftliche Verpflichtung (nämlich gerade aus all ihren Privilegien heraus!), das zu sagen, wieder und wieder und wieder, und so, dass es ein jeder und eine jede versteht?
Denn wer, wenn nicht sie hätte die gesellschaftliche Aufgabe, Alternativen oder gar Gegenentwürfe zum Bestehenden wenn schon nicht aktiv voranzutreiben, so doch wenigstens in einer gesellschaftlichen Debatte zu halten?
Wer wenn nicht die.
Doch sie versagen vollkommen.
Ich habe aber kein Mitleid mit ihnen. Auch nicht, weil sie all dieser 'institutionellen Zurichtung' unterworfen sind. – Die wissen nichts von "institutioneller Zurichtung". Die wissen weder von der Geschichte ihrer eigenen Institutionen noch etwas darüber, welchen Zurichtungen eine Krankenschwester, ein Straßenreiniger, ein Mensch hinter einer Ladenkasse ausgeliefert ist.
Was also soll das, Artur?
Kommt hier demnächst ein Aufruf, Mitleid mit der bezahlten ProFa, die sich selbst als "AntiFa" labelt, zu haben, weil das doch alles nur übergeliebte Kinderchen mit entsprechender narzisstischer PS (und Mami und Papi mit entsprechenden SUV-PS) seien?
@Witwesk: Liebe Corinna, wo liest Du bei mir Mitleid?
Der Radikalenerlass lebt noch – jedenfalls in der Beamtenschaft Hessens. Ich hatte es in diesem Blog schon einmal geschrieben, dass mein Chef mir verboten hat, meine von der Linie der hessischen Landesregierung abweichende Meinung (damals nur Corona, jetzt auch Ukraine) im Kollegenkreis zu vertreten. Er verwies damals auch auf den Radikalenerlass. Das fiel bei mir auf "fruchtbaren" Boden, da ich mich plötzlich an den beliebesten Sozialkundelehrer aus meiner Realschulzeit erinnerte, der auch immer auf einem Schleudersitz wegen des Radikalenerlasses saß.
Heute vollzieht sich die Gesinnungsprüfung ob jemand gehorsam sich und seinen Körper den staatlichen Vorgaben unterwirft und den Beweis mittels Zertifikat erbringt. Ein paar Monate Aufschub gibt es mittels eines positiven PCR Test.
Frage mich gerade, warum Brandt rückwirkend so gelobt wird. Ist das vereinbar? Oder sind/waren internationale Politik und nationale Politik einfach unabhängig und haben nur wenig miteinander zu tun, was ich nicht glaube.
Heute scheint es mir genau andersrum zu laufen. Zuerst übt man enormen Druck auf die Bevölkerung aus, der sich nun im Außen entladen soll. Rußland darf nicht siegen! so heißt der Schlachtruf.
Kann man sich gönnen:
50 Jahre „Radikalenerlass“ – Geschichte und Aktualität einer umstrittenen Maßnahme
https://www.youtube.com/watch?v=PFEu1pPJBjE