Dem Angeklagten sei es darum gegangen, »so viel Geld wie möglich zu kassieren«

Da es noch kei­nen Prozeß gegen Bourla und Şahin gibt, muß es um ein ande­res Thema gehen auf aerz​te​blatt​.de am 27.3.23.:

»Berlin – Ein ehe­ma­li­ger Betreiber von Coronatestzentren ist wegen Betrugs zu acht Jahren und neun Monaten Haft ver­ur­teilt wor­den. Rund 9,7 Millionen Euro habe der 47-Jährige gegen­über der Kassenärztlichen Vereini­gung Berlin zu Unrecht abge­rech­net und erhal­ten, begrün­de­te das Berliner Landgericht heute.

Dem Angeklagten sei es dar­um gegan­gen, „so viel Geld wie mög­lich zu kas­sie­ren“, sag­te der Vorsitzende Richter. Der dama­li­ge Spätkaufbetreiber wur­de des beson­ders schwe­ren Betrugs in 67 Fällen schul­dig gesprochen.

Gegen sei­ne mit­an­ge­klag­te Schwester erging wegen Beihilfe in 17 Fällen eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Das Gericht ord­ne­te zudem die Einziehung des erlang­ten Geldes an…«

Es steht nicht zu erwar­ten, daß Jens Spahn, Karl Lauterbach und Franziska Giffey wegen Beihilfe oder Anstiftung zur Rechenschaft gezo­gen werden.

5 Antworten auf „Dem Angeklagten sei es darum gegangen, »so viel Geld wie möglich zu kassieren«“

  1. Fast 9 Jahre fuer Betrug? Das klingt sehr nach einem (zumin­dest teil­wei­se) poli­tisch moti­vier­ten Urteil. Waere es bei demm Betrug nicht um Coronatests oder Coronaimpfungen gegan­gen, son­dern z.B. um Online Betrug, glau­be ich niicht, dass die Strafe so hoch aus­s­ge­fal­len waere … 

    Nur zum Vergleich: das Strafmass fuer absicht­li­che schwe­re Koerperverletzung liegt von 3 Jahren bis zu 10 Jahren, das von Totchlag beginnt bei 5 Jahren (nach Erwachssenenstrafrecht, nicht nch Jugendtrafrecht) …

    Eigentlich ist laut §263 StGB fuer Betrug eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vorgesehen.

  2. Ohne den Anreiz zum Betrug mit der Aussicht auf schnel­les Geld hät­te sich die Pandemie wohl nie­mals orga­ni­sie­ren las­sen. Wenn erst büro­kra­ti­sche Hürden für die zu Testenden ein­ge­führt wor­den wären mit allen Kontrollen durch Kassen etc., wie hät­te dies wohl funktioniert? 

    Den "Betrügern" kann zur Last gelegt wer­den, dass sie sich mög­li­cher­wei­se zu dumm anstell­ten, und daher erwischt wur­den. Die Aufforderung zur maxi­ma­len Bereicherung ist die­sem System imma­nent, das Corona-Regime hat dies selbst­ver­ständ­lich genutzt.

  3. Wie kann ein deut­sches Gericht die Einziehung des erlang­ten Geldes anord­nen, wenn sich die­ses Geld schon längst irgend­wo in der Türkei auf­hält? Außerdem: Was sind schon 10 Millionen bei zig ver­schleu­der­ten Milliarden?

  4. Mit geht es ähn­lich wie den Vorrednern.
    Ich fin­de es zumin­dest kuri­os, das für Vermögensschäden solch dra­sti­sche Strafen ver­hängt wer­den, wäh­rend schwer­ste Körperverletzungen oder gar Tötungen mit­un­ter wesent­lich mil­der abge­ur­teilt werden.
    Es kommt auch auf den Einzelfall an, das ist klar.
    Zweitens fra­ge ich mich, ob es nicht mil­dern­de Umstände geben soll­te, wenn der Betrug der­art leicht gemacht wird.

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