Da es noch keinen Prozeß gegen Bourla und Şahin gibt, muß es um ein anderes Thema gehen auf aerzteblatt.de am 27.3.23.:
»Berlin – Ein ehemaliger Betreiber von Coronatestzentren ist wegen Betrugs zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Rund 9,7 Millionen Euro habe der 47-Jährige gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zu Unrecht abgerechnet und erhalten, begründete das Berliner Landgericht heute.
Dem Angeklagten sei es darum gegangen, „so viel Geld wie möglich zu kassieren“, sagte der Vorsitzende Richter. Der damalige Spätkaufbetreiber wurde des besonders schweren Betrugs in 67 Fällen schuldig gesprochen.
Gegen seine mitangeklagte Schwester erging wegen Beihilfe in 17 Fällen eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung des erlangten Geldes an…«
Es steht nicht zu erwarten, daß Jens Spahn, Karl Lauterbach und Franziska Giffey wegen Beihilfe oder Anstiftung zur Rechenschaft gezogen werden.
Fast 9 Jahre fuer Betrug? Das klingt sehr nach einem (zumindest teilweise) politisch motivierten Urteil. Waere es bei demm Betrug nicht um Coronatests oder Coronaimpfungen gegangen, sondern z.B. um Online Betrug, glaube ich niicht, dass die Strafe so hoch aussgefallen waere …
Nur zum Vergleich: das Strafmass fuer absichtliche schwere Koerperverletzung liegt von 3 Jahren bis zu 10 Jahren, das von Totchlag beginnt bei 5 Jahren (nach Erwachssenenstrafrecht, nicht nch Jugendtrafrecht) …
Eigentlich ist laut §263 StGB fuer Betrug eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vorgesehen.
habe den verdacht der soll weggeschlossen werden, damit er nichts anderes mehr erzählen kann.
Ohne den Anreiz zum Betrug mit der Aussicht auf schnelles Geld hätte sich die Pandemie wohl niemals organisieren lassen. Wenn erst bürokratische Hürden für die zu Testenden eingeführt worden wären mit allen Kontrollen durch Kassen etc., wie hätte dies wohl funktioniert?
Den "Betrügern" kann zur Last gelegt werden, dass sie sich möglicherweise zu dumm anstellten, und daher erwischt wurden. Die Aufforderung zur maximalen Bereicherung ist diesem System immanent, das Corona-Regime hat dies selbstverständlich genutzt.
Wie kann ein deutsches Gericht die Einziehung des erlangten Geldes anordnen, wenn sich dieses Geld schon längst irgendwo in der Türkei aufhält? Außerdem: Was sind schon 10 Millionen bei zig verschleuderten Milliarden?
Mit geht es ähnlich wie den Vorrednern.
Ich finde es zumindest kurios, das für Vermögensschäden solch drastische Strafen verhängt werden, während schwerste Körperverletzungen oder gar Tötungen mitunter wesentlich milder abgeurteilt werden.
Es kommt auch auf den Einzelfall an, das ist klar.
Zweitens frage ich mich, ob es nicht mildernde Umstände geben sollte, wenn der Betrug derart leicht gemacht wird.