Demokratur der GesundheitsministerInnen

160 Seiten umfaßt das Dokument "EVALUATION DER RECHTSGRUNDLAGEN UND MAßNAHMEN DER PANDEMIEPOLITIK BERICHT DES SACHVERSTÄNDIGENAUSSCHUSSES NACH § 5 ABS. 9 IFSG"*. Es wur­de um 12 Uhr am 1.7. vor­ge­stellt. Um 20:10 Uhr war bereits auf ber​li​ner​-zei​tung​.de zu lesen: "Bundesländer for­dern här­te­re Corona-Regeln noch vor der Sommerpause".

Weder die Damen und Herren der GMK noch Karl Lauterbach (Das "ist auch kei­ne Bibel") inter­es­sie­ren sich im gering­sten für die Ergebnisse aus dem Papier. Zur Erinnerung: Das Gremium war gemein­sam von Bundesregierung und Bundestag ein­ge­setzt wor­den, um end­lich zwei Jahre "Maßnahmen" zu bewer­ten und Lehren für die Zukunft zu ziehen.

Diejenigen, die stän­dig pre­dig­ten, sie sei­en die, die "auf die Wissenschaft hören", stel­len Forderungen, die im kras­sen Gegensatz zu dem ste­hen, was die von ihnen selbst bestell­ten ExpertInnen empfehlen:

»Wegen der im Herbst erwar­te­ten näch­sten Corona-Welle hat die Gesundheitsministerkonferenz vom Bund noch vor der Sommerpause ein novel­lier­tes Infektionsschutzgesetz mit weit­ge­hen­den Länderbefugnissen ver­langt. Ein ent­spre­chen­der Beschlussentwurf liegt der Berliner Zeitung vor…

Wünsche der Gesundheitsminister für den Herbst

        • Mehr Maskenpflicht und Abstandgebote in Innenräumen.
        • Testpflicht in Kitas, Schulen und Pflegeheimen soll mög­lich sein.
        • Wiedereinführung von 2G- und 3G-Zugangsbeschränkungen, falls sich die Infektionslage verschärft.
        • Personenobergrenzen, falls sich Infektionslage verschärft.
        • Vierte Impfung schnell mög­lich machen.
        • Schulen und Kitas sol­len geöff­net blei­ben. Im Worst-Case-Szenario sol­len Schließungen aber mög­lich sein…«

Nichts davon ent­spricht dem, was in dem Papier erar­bei­tet wur­de. Die ein­dring­li­chen Mahnungen zu dem, was der­ar­ti­ge Vorschriften in der Vergangenheit vor allem Kindern und Jugendlichen ange­tan haben, igno­rie­ren die macht­ver­lieb­ten "GesundheitspolitkerInnen". Die Ausführungen zur Fragwürdigkeit von Masken, anlaß­lo­sen Tests und xG-Regeln wer­den kalt­schnäu­zig noch nicht ein­mal zur Kenntnis genommen.

Siehe auch »Völlig sinn­freie Veranstaltung« Kassenärzte for­dern kom­plet­tes Ende der Corona-Bürgertests.

Verfassungswidrig

Noch nicht ein­mal die­se Formulierung läßt sie zur Besinnung kommen:

»Für das IfSG als Rechtsgrundlage der Pandemiebekämpfung besteht erheb­li­cher Reformbedarf. So stellt die „Feststellung der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite“ (§ 5 Abs. 1 IfSG) eine juri­stisch fragwürdige Konstruktion dar. Die mit § 5 Abs. 2 IfSG vor­ge­nom­me­ne Verlagerung wesent­li­cher Entscheidungsbefugnisse auf die Exekutive wird im rechts­wis­sen­schaft­li­chen Schrifttum ganz überwiegend für ver­fas­sungs­wid­rig gehal­ten.«

* Update: Unter dem genann­ten Link fin­det man das Dokument nicht mehr. Bei web​.archi​ve​.org gibt es zwi­schen dem 1. und dem 18. Juli 21 ver­schie­de­ne Versionen. Wenn man sucht, gibt es beim Ministerium eine Datei Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf. Ein Vergleich der Versionen war mir zu aufwendig.

15 Antworten auf „Demokratur der GesundheitsministerInnen“

  1. Diese Leute dele­gi­ti­mie­ren sich selbst und soll­ten vom Verfassungsschutz beob­ach­tet werden.

    Die Wissenschaftler mit dem Unsinn "es gibt kei­ne Daten" und "wir konn­ten auch nicht Daten aus dem Ausland her­an­zie­hen" ebenfalls.

    Praktische Demonstration in 12 Sekunden:

    https://​twit​ter​.com/​T​H​E​V​E​N​O​N​P​i​e​r​r​i​1​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​4​2​4​9​0​5​3​3​1​8​8​3​0​8​9​9​4​?​c​x​t​=​H​H​w​W​h​M​C​8​w​f​W​9​g​-​g​q​A​AAA

  2. Passend zur aktuellen Diskussion um das Thema COVID-19: 50. SHARE TO CARE. Entscheidungshilfe „Corona-Impfung – impfen oder nicht impfen?“ Selbstverständlich evidenzbasiert und laufend aktualisiert." sagt:

    "Selbstverständlich evi­denz­ba­siert" – Lauterbachs Evidenz…

    Arzt und Patient mit gemein­sa­mer Entscheidung zum "Goldstandard" Impfung… es wird so lan­ge über­re­det, bis der Eindruck ent­steht, es sei eine gemein­sa­me Entscheidung gewesen.

    Wer ist wie­der mit­ten­drin? – Eckhard von Impfhausen.

    Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

    https://​share​-to​-care​.de/​n​e​w​s​/​d​e​t​a​i​l​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​i​m​p​f​e​n​-​o​d​e​r​-​n​i​c​h​t​-​i​m​p​fen

    https://​share​-to​-care​.de/​n​e​w​s​/​d​e​t​a​i​l​/​d​e​u​t​l​i​c​h​e​-​v​e​r​b​e​s​s​e​r​u​n​g​-​d​e​s​-​s​d​m​-​l​e​v​els

  3. Natürlich schenkt man dem Abschnitt über die Problematik der „epi­de­mi­schen Notlage“ Beachtung.

    Genau dar­um geht es ja bei der Wunschliste der Länder: Immer mehr Maßnahmen sol­len von der Feststellung einer Notlage ent­kop­pelt werden. 

    Aktuell ist dies bereits bei den Basisschutzmaßnahmen und der Hotspot Regel der Fall. Diese Befugnisse ste­hen den Ländern bereits unab­hän­gig von der Feststellung einer Notlage zur Verfügung.

    Das reicht unse­ren macht­be­sof­fe­nen Landesfürsten aber nicht. Sie wol­len den gan­zen „Werkzeugkasten“ haben. Damit sie dann alle Maßnahmen ver­hän­gen kön­nen, ohne dass der Bundestag dazu eine Notlage beschlie­ßen muss. Also eben auch Schulschließungen, Kontaktbeschränkungen oder Ausgangssperren.

    Es pas­siert genau das, was auch nur eine Verschwörungstheorie war: Der Ausnahmezustand wird zum Dauerzustand gemacht. Und mit der „Reform“ des IfSG wird man das gan­ze nun in ein Gesetz gießen. 

    Deswegen kann es Lauterbach auch nicht schnell genug gehen. Denn ein­mal ver­ab­schie­det, wird man die­se Macht nie­mals wie­der aus den Händen geben.

  4. Bin gespannt wie vie­le da noch mit machen wer­den .… also ausser die Hardcore Anhänger die­ser Sekte. Um die Auswirkungen zu sehen braucht man defi­ni­tiv kein Expertengutachten mehr. Der "Schaden" ist ja jetzt auch schon bei den Mitläufern ange­kom­men und das was jetzt an Gesellschaftlichen/ Wirtschaftlichen Schaden in näch­ster Zeit sicht­bar wer­den wird … möch­te ich eigent­lich gar nicht sehen .… ich ver­ste­he es immer weni­ger war­um Menschen sich das bie­ten las­sen. Was läuft bei denen verkehrt?

  5. Die mit § 5 Abs. 2 IfSG vor­ge­nom­me­ne Verlagerung wesent­li­cher Entscheidungsbefugnisse auf die Exekutive wird im rechts­wis­sen­schaft­li­chen Schrifttum ganz überwiegend für ver­fas­sungs­wid­rig gehalten. 

    Ja und? Gleichermaßen wur­de doch fest­ge­stellt daß die Verletzung der kör­per­li­chen Unversehrtheit mit dem Grundgesetz ver­ein­bar ist. Und nun!?

  6. Ich den­ke, die Regierenden wol­len sich schlicht ein Notstands-Instrumentarium offen­hal­ten, um Proteste im kom­men­den Winter effek­tiv unter­drücken zu kön­nen: Ein Wirtschaftscrash und Zusammenbruch des Euro bin­nen einen Jahres ist ein rea­li­sti­sches Szenario, eben­so ein mas­si­ver Blackout—und Versorgungs-Engpässe, Lebensmittelknappheit, Strom- und Heizungsrationierungen könn­ten das Volk auf die Straße trei­ben… Dabei könn­ten die Bundesregierung und die EU immer noch das Schlimmste ver­hin­dern, mein­te heu­te Thomas Röper:

    https://​www​.anti​-spie​gel​.ru/​2​0​2​2​/​w​a​r​u​m​-​d​i​e​-​a​k​t​u​e​l​l​e​-​s​p​i​e​g​e​l​-​t​i​t​e​l​s​t​o​r​y​-​r​e​i​n​e​-​d​e​s​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​-​i​st/

  7. Das sind Politiker. Sie müs­sen eine Show abzie­hen, um "Bella Figura" zu machen. Sinn und Nutzen sind zweit­ran­gig. Die Medien wer­den es ihnen danken.

Schreibe einen Kommentar zu King Nothing Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert