Auf der Startseite schauerte-mayen.de wird man so empfangen:
…
»…Leider wurden in jüngster Zeit wiederholt vereinbarte Impftermine ohne Abmeldung nicht wahrgenommen; auch haben sich Patienten woanders die Zweitimpfung geben lassen, ohne uns zu informieren. Dies ist sehr schade und ärgerlich, da wir eine aufwändige Impflogistik betreiben, um – bis dato erfolgreich – nichts verwerfen zu müssen. Für Erwachsene vergeben wir aus gen. Grund keine Impftermine mehr…
Wer sich woanders zweitimpfen lässt, sollte bitte den bei uns vereinbarten Termin unter Nennung von Name und geplantem Impfdatum absagen.
Wer wegen meiner ärztlichen Tätigkeit oder anderer Gründe Drohungen gegen mich ausspricht, wird strafrechtlich verfolgt. Hierzu zählen strafrechtlich auch die Androhung einer Klage oder die Verleumdung…«
Der Name scheint tatsächlich Programm zu sein…
Nein, denn waere der Name Programm, haette das "schauern" nach Ablauf des Monats "Mayen" verschwinden muesse, aber mich wuerde es bei solchen Ankuendigungen auch jetzt Ende Juli / Anfang August noch schauern …
Den Patienten kann ich nur wärmstens zu einem Arztwechsel raten!
(Tschuldigung @ aa, weniger Zynismus geht nicht, sonst würde ich fluchen.)
Ein wirklich zutiefst ethischer Arzt, der einen von der Schwelle weißt, wenn man krank ist. Eine weitere "sinnvolle" Veränderung könnte zum Beispiel beim "Erst Hilfe" Kurs eingeführt werden. Wenn der Mensch, der sich mit seinem Auto bei 150km/h um einen Baum gewickelt hat, keinen Impfnachweis oder negativen Schnelltest vorweisen kann, braucht ihm nicht mehr geholfen zu werden. Überhaupt werden Wiederbelebungsmaßnahmen überschätzt. Letztendlich sind sie auch nur eine möglich Infektionsquelle.
Dies ist kein Arzt meines Vertrauens.
"Wenn der Mensch, der sich mit seinem Auto bei 150km/h um einen Baum gewickelt hat, keinen Impfnachweis oder negativen Schnelltest vorweisen kann, braucht ihm nicht mehr geholfen zu werden."
Ist das wirklich so schnell in Vergessenheit geraten? Es gab (oder gibt es moeglicherweise noch immer) die Empfehlung, bei der ersten Hilfe auf eine moeglicherweise lebensrettende Atemspende zu verzichten, sondern statt dessen (wegen moeglicher Infektionsrisiken durch Aerosole) das Gesicht der verletzten mit einem Tuch oder einer Decke abzudecken. So zumindest sind mir noch die geaenderten erste Hilfe Hinweise aus dem letzten Jahr noch in Erinnerung. Ich hielt das bereits fuer kriminell,als ich diese geaenderten Empfehlungen zum ersten mal las.
@ Juergen Ilse
An dieser Stelle ist ein Tuch zum Abdecken nicht verkehrt. Hierbei geht es nicht um Atemluft, über die eventuell Keime übertragen werden können. Kräftig durch das Tuch gepustet, erreicht immernoch genug Sauerstoff die Lunge.
Bei Unfällen kommt es zu Verletzungen, damit wird die erste Berriere, die Haut, umgangen und Keime können leichter ins System eindringen. Wenn der Helfer da noch reinspuckt kann das unvorteilhaft für ein System sein, das eh schon am Limit ist. Anders herum ist im Blut so ziemlich alles zu finden, was es im Körper gibt. Das kann dann wiederum für den Hilfeleistenden negativ sein. (Wissen Sie, in diesem Moment, ob der Verletzte nicht vorher von einer Schlange gebissen wurde 😉 ? Eine kleinere Menge stecken Sie eher weg, als etwas mehr.)
@Benjamin:
"Ein wirklich zutiefst ethischer Arzt, der einen von der Schwelle weißt, wenn man krank ist"
Patienten den persönlichen Zutritt zur Praxis zu verwehren, welche, gemessen an den Symptomen, bereits akut an CoVid-19 erkrankt sein könnten, scheint mir, aus nachvollziehbaren Gründen, die einzig vernünftige Empfehlung / Äußerung dieses psychotisch anmutenden Arztes zu sein.
In Österreich wurde bereits im März 2020, damals noch vom sympathischen (grünem) Ex-Bundesgesundheitsminister Rudi Anschober, die Hotline "1450" eingerichtet, damit Patienten selbständig bei Verdacht auf eine akute CoVid-19 Erkrankung, von zuhause aus ärztliche Hilfe anfordern können – ohne Gefahr, das Virus zu verbreiten.
Wie auch immer
MfG
… kein Zutritt zur Praxis mit Corona/Covid19-Symptomen … Zutritt … nur noch mit Impfnachweis oder negativen Schnelltest.
Ach ja, früher ist man zum Arzt gegangen, wenn man krank war. Heute darf man nur noch zum Arzt, wenn man nachweislich gesund ist. Schöne neue Welt!
»Wer wegen meiner ärztlichen Tätigkeit oder anderer Gründe Drohungen gegen mich ausspricht, wird strafrechtlich verfolgt. Hierzu zählen strafrechtlich auch die Androhung einer Klage oder die Verleumdung…«
Das heißt also, Klage nicht androhen, sondern gleich klagen oder Strafanzeige stellen. Habe ich verstanden! Wenn er als Arzt von vorneherein die Behandlung von Menschen ausschließt, die seine Hilfe benötigen, weil sie am gefährlichsten Virus aller Zeiten erkrankt sind, dann ist das vorsätzliche unterlassene Hilfeleistung, oder wie?
https://de.wikipedia.org/wiki/Garantenstellung
Auch sehr schön:
" Familiäre Gründe führten mich in die Eifel, wo ich 6 Jahre Belegarzt für Urologie war. Die Beendigung meiner Selbständigkeit als Urologe mit anschliessendem Wechsel des Fachgebietes hatte private Gründe."
oookeee.…
"Leider wurden in jüngster Zeit wiederholt vereinbarte Impftermine ohne Abmeldung nicht wahrgenommen; auch haben sich Patienten woanders die Zweitimpfung geben lassen, ohne uns zu informieren. Dies ist sehr schade und ärgerlich, da wir eine aufwändige Impflogistik betreiben, um – bis dato erfolgreich – nichts verwerfen zu müssen. Für Erwachsene vergeben wir aus gen. Grund keine Impftermine mehr. "
no comment
"2003
Promotion zum Doktor der Medizin (Experimentelle Pathologie: gentechnischer mRNA-Nachweis in menschlichen kultivierten Bauchfellzellen)"
aha.
"„Ich komme zur Corona-Sprechstunde“
Sie haben bereits eine festen Termin. (Ohne Termin keine Behandlung.) Melden Sie sich am hinteren Praxiszugang, legen Sie Ihre Versichertenkarte in den Kasten und klingeln Sie bitte. Dann einen Schritt zurücktreten und warten. Sie werden aufgerufen zur Untersuchung in Abstrichstation/Coronazelt. Nach der Untersuchung erhalten Sie Laufzettel, Versichertenkarte und ggfs. weitere Papiere (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zurück."
zu geil.
ich kann nicht mehr.
Hm. Die Ankündigung einer Klage "strafrechtlich" mit einer echten Drohung gleichzusetzen, ist ungefähr genau so richtig wie eine Impfempfehlung für 85jährige mit einer allgemeinen Impfempfehlung für die Gesamtbevölkerung gleichzusetzen.
Was irgendwie schade ist, denn in der Gedankenwelt von Dr. S. hätte ich in dieser Hinsicht einen wesentlich leichteren Job.
Nur was zum Geier ist ein "Corona-Symptom"?
"Wer wegen meiner ärztlichen Tätigkeit oder anderer Gründe Drohungen gegen mich ausspricht, wird strafrechtlich verfolgt. Hierzu zählen strafrechtlich auch die Androhung einer Klage oder die Verleumdung"
Besprochener Arzt scheint mutmaßlich bereits massiv vom Verfolgungswahn gekapert zu sein . Eine Auszeit (Schließen der Praxis) von ein oder gar zwei Jahren, kann in psychotischen Phasen wie den Gegenwärtigen, zwar keine Wunder vollbringen, aber, wenigstens dem Umfeld zuliebe, ein Zurückdrängen der nervigen Symptome begünstigen.
Wie auch immer
MfG
@Fledgling01: Ich habe gelesen "Bestochener Arzt"…
Find ich gut:
"Wer Drohungen (…) gegen mich ausspricht, wird strafrechtlich verfolgt. Hierzu zählen strafrechtlich auch die Androhung einer Klage oder die Verleumdung."
Seit März 2020 spricht die Exekutive ständig neue "Verordnungen" "Drohungen" (nicht nur) gegen mich aus, sollte ich bestimmte – größtenteils unklare, willkürliche Regeln nicht befolgen (deren Wirksamkeit von niemandem angeblich "bewiesen" wurden, außer denen, die sie verordnet haben, bzw. von diesen auserwählten "ExpertInnen") .
"Verleumdung" wurde mir insofern zuteil, dass ich mich kritisch gegen ebendiese "Verordnungen" und "Drohungen" geäußert, deren Wirksamkeit angezweifelt und auf die dadurch angerichteten Schäden hingewiesen habe und darob von: Medien, sogenannten "verantwortungsbewussten Mitbürgerinnen und Mitbürgern" als "Gefährder" und/oder "dumm" und/oder "unsolidarisch" bezeichnet wurde.
Schade, dass für diese "strafrechtliche Verfolgung" Staatsanwaltschaften und deren Helfershelfer zuständig wären, die wiederum jenen gegenüber weisungsgebunden sind, gegen die ich eine Ermittlung für geboten halte
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafverfolgung
Selbstjustiz ist nicht so mein Ding, deshalb wär's schon schön, wenn ich die "strafrechtliche Verfolgung" selbst anstoßen könnte.
Meine diesbezüglichen Ansprüche sind evident.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anspruch_auf_Strafverfolgung_Dritter
sowie "höchstrichterlich" abgesichert:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-005.html
2001 habe ich diesen Eid geleistet. Dies ist meine innere und tiefste Überzeugung.
Ich bin zu tiefst erschüttert in welcher verdrehten Zeit wir leben.
Das ärztliche Gelöbnis
Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten wird mein oberstes Anliegen sein.
Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.
Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.
Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung, soziale Stellung oder jegliche andere Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.
Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.
Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.
Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.
Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.
Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.
Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.
Leider wird dieser Eid in Deutschland schon seit Jahrzehnten nicht mehr geleistet. Wie man sieht.
Na, da braucht mich nichts mehr zu wundern, wie es in den Krankenhäusern abgeht, was viele Ärzte betrifft.
Ein Arzt, der Angst hat vor Kranken!? Und dann soll man hin und hofft auf Heilmittel und Unterstützung? Traurig, was in diesem Land möglich ist. Aber er verdient bestimmt ganz ordentlich mit Tests und Impfungen. Vielleicht hilft doch irgendwann mal das Karma.