Der Arzt, bei dem es einen schauert

Auf der Startseite schau​er​te​-may​en​.de wird man so empfangen:

»…Leider wur­den in jüng­ster Zeit wie­der­holt ver­ein­bar­te Impftermine ohne Abmeldung nicht wahr­ge­nom­men; auch haben sich Patienten woan­ders die Zweitimpfung geben las­sen, ohne uns zu infor­mie­ren. Dies ist sehr scha­de und ärger­lich, da wir eine auf­wän­di­ge Impflogistik betrei­ben, um – bis dato erfolg­reich – nichts ver­wer­fen zu müs­sen. Für Erwachsene ver­ge­ben wir aus gen. Grund kei­ne Impftermine mehr…

Wer sich woan­ders zweit­imp­fen lässt, soll­te bit­te den bei uns ver­ein­bar­ten Termin unter Nennung von Name und geplan­tem Impfdatum absagen.

Wer wegen mei­ner ärzt­li­chen Tätigkeit oder ande­rer Gründe Drohungen gegen mich aus­spricht, wird straf­recht­lich ver­folgt. Hierzu zäh­len straf­recht­lich auch die Androhung einer Klage oder die Verleumdung…«

17 Antworten auf „Der Arzt, bei dem es einen schauert“

    1. Nein, denn wae­re der Name Programm, haet­te das "schau­ern" nach Ablauf des Monats "Mayen" ver­schwin­den mues­se, aber mich wuer­de es bei sol­chen Ankuendigungen auch jetzt Ende Juli / Anfang August noch schauern …

  1. (Tschuldigung @ aa, weni­ger Zynismus geht nicht, sonst wür­de ich fluchen.)
    Ein wirk­lich zutiefst ethi­scher Arzt, der einen von der Schwelle weißt, wenn man krank ist. Eine wei­te­re "sinn­vol­le" Veränderung könn­te zum Beispiel beim "Erst Hilfe" Kurs ein­ge­führt wer­den. Wenn der Mensch, der sich mit sei­nem Auto bei 150km/h um einen Baum gewickelt hat, kei­nen Impfnachweis oder nega­ti­ven Schnelltest vor­wei­sen kann, braucht ihm nicht mehr gehol­fen zu wer­den. Überhaupt wer­den Wiederbelebungsmaßnahmen über­schätzt. Letztendlich sind sie auch nur eine mög­lich Infektionsquelle.

    Dies ist kein Arzt mei­nes Vertrauens.

    1. "Wenn der Mensch, der sich mit sei­nem Auto bei 150km/h um einen Baum gewickelt hat, kei­nen Impfnachweis oder nega­ti­ven Schnelltest vor­wei­sen kann, braucht ihm nicht mehr gehol­fen zu werden."
      Ist das wirk­lich so schnell in Vergessenheit gera­ten? Es gab (oder gibt es moeg­li­cher­wei­se noch immer) die Empfehlung, bei der ersten Hilfe auf eine moeg­li­cher­wei­se lebens­ret­ten­de Atemspende zu ver­zich­ten, son­dern statt des­sen (wegen moeg­li­cher Infektionsrisiken durch Aerosole) das Gesicht der ver­letz­ten mit einem Tuch oder einer Decke abzu­decken. So zumin­dest sind mir noch die geaen­der­ten erste Hilfe Hinweise aus dem letz­ten Jahr noch in Erinnerung. Ich hielt das bereits fuer kriminell,als ich die­se geaen­der­ten Empfehlungen zum ersten mal las.

      1. @ Juergen Ilse
        An die­ser Stelle ist ein Tuch zum Abdecken nicht ver­kehrt. Hierbei geht es nicht um Atemluft, über die even­tu­ell Keime über­tra­gen wer­den kön­nen. Kräftig durch das Tuch gepu­stet, erreicht immer­noch genug Sauerstoff die Lunge.
        Bei Unfällen kommt es zu Verletzungen, damit wird die erste Berriere, die Haut, umgan­gen und Keime kön­nen leich­ter ins System ein­drin­gen. Wenn der Helfer da noch rein­spuckt kann das unvor­teil­haft für ein System sein, das eh schon am Limit ist. Anders her­um ist im Blut so ziem­lich alles zu fin­den, was es im Körper gibt. Das kann dann wie­der­um für den Hilfeleistenden nega­tiv sein. (Wissen Sie, in die­sem Moment, ob der Verletzte nicht vor­her von einer Schlange gebis­sen wur­de 😉 ? Eine klei­ne­re Menge stecken Sie eher weg, als etwas mehr.)

    2. @Benjamin:
      "Ein wirk­lich zutiefst ethi­scher Arzt, der einen von der Schwelle weißt, wenn man krank ist"

      Patienten den per­sön­li­chen Zutritt zur Praxis zu ver­weh­ren, wel­che, gemes­sen an den Symptomen, bereits akut an CoVid-19 erkrankt sein könn­ten, scheint mir, aus nach­voll­zieh­ba­ren Gründen, die ein­zig ver­nünf­ti­ge Empfehlung / Äußerung die­ses psy­cho­tisch anmu­ten­den Arztes zu sein.

      In Österreich wur­de bereits im März 2020, damals noch vom sym­pa­thi­schen (grü­nem) Ex-Bundesgesundheitsminister Rudi Anschober, die Hotline "1450" ein­ge­rich­tet, damit Patienten selb­stän­dig bei Verdacht auf eine aku­te CoVid-19 Erkrankung, von zuhau­se aus ärzt­li­che Hilfe anfor­dern kön­nen – ohne Gefahr, das Virus zu verbreiten.

      Wie auch immer
      MfG

  2. … kein Zutritt zur Praxis mit Corona/Covid19-Symptomen … Zutritt … nur noch mit Impfnachweis oder nega­ti­ven Schnelltest.

    Ach ja, frü­her ist man zum Arzt gegan­gen, wenn man krank war. Heute darf man nur noch zum Arzt, wenn man nach­weis­lich gesund ist. Schöne neue Welt!

  3. »Wer wegen mei­ner ärzt­li­chen Tätigkeit oder ande­rer Gründe Drohungen gegen mich aus­spricht, wird straf­recht­lich ver­folgt. Hierzu zäh­len straf­recht­lich auch die Androhung einer Klage oder die Verleumdung…«

    Das heißt also, Klage nicht andro­hen, son­dern gleich kla­gen oder Strafanzeige stel­len. Habe ich ver­stan­den! Wenn er als Arzt von vor­ne­her­ein die Behandlung von Menschen aus­schließt, die sei­ne Hilfe benö­ti­gen, weil sie am gefähr­lich­sten Virus aller Zeiten erkrankt sind, dann ist das vor­sätz­li­che unter­las­se­ne Hilfeleistung, oder wie?
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​G​a​r​a​n​t​e​n​s​t​e​l​l​ung

  4. Auch sehr schön:

    " Familiäre Gründe führ­ten mich in die Eifel, wo ich 6 Jahre Belegarzt für Urologie war. Die Beendigung mei­ner Selbständigkeit als Urologe mit anschlie­ssen­dem Wechsel des Fachgebietes hat­te pri­va­te Gründe."

    ooo­keee.…

    "Leider wur­den in jüng­ster Zeit wie­der­holt ver­ein­bar­te Impftermine ohne Abmeldung nicht wahr­ge­nom­men; auch haben sich Patienten woan­ders die Zweitimpfung geben las­sen, ohne uns zu infor­mie­ren. Dies ist sehr scha­de und ärger­lich, da wir eine auf­wän­di­ge Impflogistik betrei­ben, um – bis dato erfolg­reich – nichts ver­wer­fen zu müs­sen. Für Erwachsene ver­ge­ben wir aus gen. Grund kei­ne Impftermine mehr. "

    no com­ment

    "2003

    Promotion zum Doktor der Medizin (Experimentelle Pathologie: gen­tech­ni­scher mRNA-Nachweis in mensch­li­chen kul­ti­vier­ten Bauchfellzellen)"

    aha.

    "„Ich kom­me zur Corona-Sprechstunde“
    Sie haben bereits eine festen Termin. (Ohne Termin kei­ne Behandlung.) Melden Sie sich am hin­te­ren Praxiszugang, legen Sie Ihre Versichertenkarte in den Kasten und klin­geln Sie bit­te. Dann einen Schritt zurück­tre­ten und war­ten. Sie wer­den auf­ge­ru­fen zur Untersuchung in Abstrichstation/Coronazelt. Nach der Untersuchung erhal­ten Sie Laufzettel, Versichertenkarte und ggfs. wei­te­re Papiere (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zurück."

    zu geil.

    ich kann nicht mehr.

  5. Hm. Die Ankündigung einer Klage "straf­recht­lich" mit einer ech­ten Drohung gleich­zu­set­zen, ist unge­fähr genau so rich­tig wie eine Impfempfehlung für 85jährige mit einer all­ge­mei­nen Impfempfehlung für die Gesamtbevölkerung gleichzusetzen.
    Was irgend­wie scha­de ist, denn in der Gedankenwelt von Dr. S. hät­te ich in die­ser Hinsicht einen wesent­lich leich­te­ren Job.

    Nur was zum Geier ist ein "Corona-Symptom"?

  6. "Wer wegen mei­ner ärzt­li­chen Tätigkeit oder ande­rer Gründe Drohungen gegen mich aus­spricht, wird straf­recht­lich ver­folgt. Hierzu zäh­len straf­recht­lich auch die Androhung einer Klage oder die Verleumdung"

    Besprochener Arzt scheint mut­maß­lich bereits mas­siv vom Verfolgungswahn geka­pert zu sein . Eine Auszeit (Schließen der Praxis) von ein oder gar zwei Jahren, kann in psy­cho­ti­schen Phasen wie den Gegenwärtigen, zwar kei­ne Wunder voll­brin­gen, aber, wenig­stens dem Umfeld zulie­be, ein Zurückdrängen der ner­vi­gen Symptome begünstigen.

    Wie auch immer
    MfG

  7. Find ich gut:
    "Wer Drohungen (…) gegen mich aus­spricht, wird straf­recht­lich ver­folgt. Hierzu zäh­len straf­recht­lich auch die Androhung einer Klage oder die Verleumdung."

    Seit März 2020 spricht die Exekutive stän­dig neue "Verordnungen" "Drohungen" (nicht nur) gegen mich aus, soll­te ich bestimm­te – größ­ten­teils unkla­re, will­kür­li­che Regeln nicht befol­gen (deren Wirksamkeit von nie­man­dem angeb­lich "bewie­sen" wur­den, außer denen, die sie ver­ord­net haben, bzw. von die­sen aus­er­wähl­ten "ExpertInnen") .
    "Verleumdung" wur­de mir inso­fern zuteil, dass ich mich kri­tisch gegen eben­die­se "Verordnungen" und "Drohungen" geäu­ßert, deren Wirksamkeit ange­zwei­felt und auf die dadurch ange­rich­te­ten Schäden hin­ge­wie­sen habe und dar­ob von: Medien, soge­nann­ten "ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Mitbürgerinnen und Mitbürgern" als "Gefährder" und/oder "dumm" und/oder "unso­li­da­risch" bezeich­net wurde.

    Schade, dass für die­se "straf­recht­li­che Verfolgung" Staatsanwaltschaften und deren Helfershelfer zustän­dig wären, die wie­der­um jenen gegen­über wei­sungs­ge­bun­den sind, gegen die ich eine Ermittlung für gebo­ten halte
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​S​t​r​a​f​v​e​r​f​o​l​g​ung

    Selbstjustiz ist nicht so mein Ding, des­halb wär's schon schön, wenn ich die "straf­recht­li­che Verfolgung" selbst ansto­ßen könnte.
    Meine dies­be­züg­li­chen Ansprüche sind evident.
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​A​n​s​p​r​u​c​h​_​a​u​f​_​S​t​r​a​f​v​e​r​f​o​l​g​u​n​g​_​D​r​i​t​ter
    sowie "höchst­rich­ter­lich" abgesichert:
    https://​www​.bun​des​ver​fas​sungs​ge​richt​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​P​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​D​E​/​2​0​2​0​/​b​v​g​2​0​-​0​0​5​.​h​tml

  8. 2001 habe ich die­sen Eid gelei­stet. Dies ist mei­ne inne­re und tief­ste Überzeugung.
    Ich bin zu tiefst erschüt­tert in wel­cher ver­dreh­ten Zeit wir leben.
    Das ärzt­li­che Gelöbnis 
    Als Mitglied der ärzt­li­chen Profession gelo­be ich fei­er­lich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.

    Die Gesundheit und das Wohlergehen mei­ner Patientin oder mei­nes Patienten wird mein ober­stes Anliegen sein.

    Ich wer­de die Autonomie und die Würde mei­ner Patientin oder mei­nes Patienten respektieren.

    Ich wer­de den höch­sten Respekt vor mensch­li­chem Leben wahren.

    Ich wer­de nicht zulas­sen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, eth­ni­sche Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, poli­ti­sche Zugehörigkeit, Rasse, sexu­el­le Orientierung, sozia­le Stellung oder jeg­li­che ande­re Faktoren zwi­schen mei­ne Pflichten und mei­ne Patientin oder mei­nen Patienten treten.

    Ich wer­de die mir anver­trau­ten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hin­aus wahren.

    Ich wer­de mei­nen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medi­zi­ni­scher Praxis ausüben.

    Ich wer­de die Ehre und die edlen Traditionen des ärzt­li­chen Berufes fördern.

    Ich wer­de mei­nen Lehrerinnen und Lehrern, mei­nen Kolleginnen und Kollegen und mei­nen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebüh­ren­de Achtung und Dankbarkeit erweisen.

    Ich wer­de mein medi­zi­ni­sches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.

    Ich wer­de auf mei­ne eige­ne Gesundheit, mein Wohlergehen und mei­ne Fähigkeiten ach­ten, um eine Behandlung auf höch­stem Niveau lei­sten zu können.

    Ich wer­de, selbst unter Bedrohung, mein medi­zi­ni­sches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bür­ger­li­chen Freiheiten anwenden.

    Ich gelo­be dies fei­er­lich, aus frei­en Stücken und bei mei­ner Ehre.

    Leider wird die­ser Eid in Deutschland schon seit Jahrzehnten nicht mehr gelei­stet. Wie man sieht.

  9. Ein Arzt, der Angst hat vor Kranken!? Und dann soll man hin und hofft auf Heilmittel und Unterstützung? Traurig, was in die­sem Land mög­lich ist. Aber er ver­dient bestimmt ganz ordent­lich mit Tests und Impfungen. Vielleicht hilft doch irgend­wann mal das Karma.

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