Der Kotau des BVerfG war zu erwarten

Wieder ein­mal eine groß­ar­ti­ge Leistung der Bildredaktion, hier von "beck-aktu­ell. Heute im Recht".

beck​.de (18.10.)

Erinnert die Szene nicht daran?

»Befangenheitsvorwürfe wegen Themenauswahl und Vortrag bei Treffen mit Regierung

Das Ablehnungsgesuch hat­te laut "Welt am Sonntag" der Berliner Anwalt Niko Härting gestellt, der nach eige­nen Angaben ein Verfahren für Abgeordnete der Freien Wähler vor dem Verfassungsgericht führt. Gegenstand des Hauptsacheverfahrens sind die mit Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite ein­ge­führ­ten Ausgangsbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG. Die Besorgnis der Befangenheit von Präsident Harbarth erge­be sich unter ande­rem aus des­sen Einflussnahme auf die Auswahl der bei einem Treffen der Bundesregierung mit dem BVerfG am 30.06.2021 erör­ter­ten Themen ("Entscheidung unter Unsicherheiten") sowie aus der in der Pressemitteilung Nr. 78 des BVerfG vom 20.08.2021 erfolg­ten Ankündigung, in den Verfahren 1 BvR 781/21 und ande­re nach vor­läu­fi­ger Einschätzung ohne münd­li­che Verhandlung im Beschlussweg ent­schei­den zu wol­len. Härtling schrieb Ende September auf Twitter, Harbarth habe Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) Gelegenheit gege­ben, die Bundes-Notbremse zu erläu­tern. Harbarth habe sich auch in einem Interview gegen­über der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) zur Corona-Krise in einer die Besorgnis sei­ner Befangenheit zusätz­lich begrün­den­den Weise geäu­ßert. Bei Richterin Baer bestehe eben­falls die Besorgnis der Befangenheit, weil sie bei dem genann­ten Treffen mit der Bundesregierung einen Vortrag zu dem Thema "Entscheidung unter Unsicherheiten" gehal­ten habe. Die Beschwerdeführenden müss­ten davon aus­ge­hen, dass die abge­lehn­te Richterin sich zu im vor­lie­gen­den Verfahren bedeut­sa­men Sach- und Rechtsfragen geäu­ßert habe.

Befangenheit wegen Gedankenaustauschs mit Regierung völlig fernliegend

Das BVerfG hat dem Ablehnungsgesuch ins­ge­samt den Erfolg ver­sagt. Ein Teil der von den Beschwerdeführenden für die Besorgnis der Befangenheit von Präsident Harbarth ange­führ­ten Gründe sei­en dazu gänz­lich unge­eig­net. Treffen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwi­schen dem BVerfG und der Bundesregierung als sol­che, damit auch das hier frag­li­che Treffen vom 30.06.2021, sei­en ein zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänz­lich unge­eig­ne­ter Grund…«

So geht es wei­ter. Das herr­schen­de Recht bleibt halt das Recht der Herrschenden. Da hilft nur wei­ter der Druck von unten.

32 Antworten auf „Der Kotau des BVerfG war zu erwarten“

  1. Legislative, Exekutive, Judikative. Der gan­ze Propagandastaat baut auf die­se fik­ti­ve Dreisamkeit. Das heißt, daß der Begriff einer Befangenheit nur Bestand hät­te, wenn es denn die­se Dreisamkeit tat­säch­lich gäbe 😉

  2. Der kack­brau­ne Staat marschiert. 

    Auch in NRW mar­schie­ren die kack­brau­nen Horden. Willige Schützenhilfe soll der Einzelhandel lei­sten. Weitere Täter wer­den hän­de­rin­gend gesucht: 

    "Ab 19. Oktober 3G im Einzelhandel möglich

    Es besteht ab sofort die Möglichkeit, dass bei 3G aller Beteiligten, d.h. geimpft, gete­stet oder gene­sen der Belegschaft sowie der Kund*innen, und Einhaltung der 1,5 Metern Abstand, auf das Tragen von Masken ver­zich­tet wer­den kann. Das bedeu­tet dann, wenn Sie 3G in Ihrer Buchhandlung ein­füh­ren möch­ten, es eine Einlasskontrolle geben muss.
    Ab 11. Oktober kei­ne Verdienstausfallentschädigungen für Ungeimpfte

    Nordrhein-Westfalen wird ent­spre­chend dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zum 11. Oktober 2021 die Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen für Menschen ohne Impfschutz aus­lau­fen las­sen. Ausgenommen von die­ser Regelung blei­ben wei­ter­hin Menschen, die sich aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht imp­fen las­sen kön­nen. Genesene und Geimpfte, die auf­grund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müs­sen, haben eben­falls wei­ter­hin einen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung. Dadurch ent­fällt zugleich die Arbeitgeberpflicht zur Vorleistung der Verdienstausfallentschädigung. Weitere Informationen: https://​www​.mags​.nrw/​s​i​t​e​s​/​d​e​f​a​u​l​t​/​f​i​l​e​s​/​a​s​s​e​t​/​d​o​c​u​m​e​n​t​/​2​1​1​0​1​8​_​c​o​r​o​n​a​s​c​h​v​o​_​a​b​_​1​9​.​1​0​.​2​0​2​1​_​l​e​s​e​f​a​s​s​u​n​g​_​m​i​t​_​m​a​r​k​i​e​r​u​n​g​e​n​.​pdf

    s. https://​www​.boer​sen​ver​ein​-nrw​.de/​b​e​r​a​t​u​n​g​-​s​e​r​v​i​c​e​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​-​u​n​d​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​en/

    1. Die Einlasskontrolle kostet Geld. Wenn es nicht schon ethi­schen Überlegungen der Einzelhändler schei­tert, dann doch wenig­stens am 450-€-Gehalt für so einen Einlasshansel.

  3. Mafia Klientel Politik der übel­sten Art, betreibt Deutschland. und dann die­se Gender Tussi, Betrügerin, Susanne Baer, die nie Richterin, usw.. war, eine Fake Prof. hat­te, ohne je Vorlesungen zu halten

    1. @koni: Würde Frauenfeindlichkeit Ihnen nicht den Blick ver­stel­len, wür­den Sie fest­stel­len, daß Herr Harbarth eben­falls zuvor kein Richter war und ihm extra als Eintrittskarte für sei­ne Wahl 2018 eine Honorarprofessur ver­lie­hen wur­de. Baer hin­ge­gen lehrt seit 1999.

  4. Habe nur ich den Eindruck, dass die ober­ste juri­sti­sche Instanz die­ses Landes völ­lig unbe­fan­gen (haha) jeg­li­chen Anschein von Objektivität und Distanz zur Exekutive über Bord gewor­fen hat?
    Das ist wahr­lich kein gutes Zeichen für den Rechtsfrieden, ganz gleich wie man die betref­fen­den recht­li­chen Fragen bewertet.

  5. "19. 10. 2021 | Dass der Staat und gro­ße US-Unternehmen ihre Beschäftigten auf Befehl der Biden-Regierung vor die Wahl stel­len, sich einen Covid-Impfstoff sprit­zen zu las­sen, oder ent­las­sen zu wer­den, ist bekannt. Weniger bekannt ist: Gleichzeitig hat die Arbeitssicherheitsbehörde – offen­bar eben­falls auf Druck von oben – die Richtlinie außer Kraft gesetzt, wonach Impfschäden als arbeits­be­zo­ge­ne Krankheiten zu mel­den sind, wenn der Arbeitgeber die Impfung verlangt."

    https://​nor​bert​haer​ing​.de/​n​e​w​s​/​b​i​d​e​n​-​o​s​ha/

  6. "So geht es wei­ter. Das herr­schen­de Recht bleibt halt das Recht der Herrschenden. Da hilft nur wei­ter der Druck von unten."

    Oben-Unten, Mitte-Unten oder Unten-Unten?

    Ja, das soll den Hauch einer Statuskritik ver­mit­teln. Ein Großteil unse­rer Akademiker gehört vor ein Gericht um von ande­ren Akademikern ver­ur­teilt zu wer­den. Das wird wie­der nichts! Das ein­zig lächer­li­che am Drama ist wie­viel dum­mes Zeug Menschen von sich geben kön­nen, die den Anspruch für sich erhe­ben gebil­det zu sein. Prädestiniert die Dinge len­ken zu dür­fen im Lande. Ich lach mich halb tot .…

    Pfui!

    Das vor­bild­haf­te Selbstbildnis dass uns unse­re "Eliten" ver­mit­teln möch­ten hat bei mir das Ziel verfehlt..

  7. "Afshine Emrani MD FACC
    @afshineemrani

    1 Std.

    A pla­ne with 21 peo­p­le on board cra­s­hes near Houston Executive Airport, ever­yo­ne sur­vi­ved with only one per­son inju­red! What a miracle!"

    https://​twit​ter​.com/​a​f​s​h​i​n​e​e​m​r​a​n​i​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​5​0​5​0​6​8​4​2​6​2​3​2​5​0​436

    Fynn-derella@Fynnderella1
    Miracles happen!

    Wir müs­sen nur dar­an glauben!

  8. Fast ja, denn ich fin­de auch, dass die ehr­furchts­vol­le Verneigung rot­ge­wan­de­ter, soll­te es denn eine sein, zu kurz gegrif­fen dar­ge­stellt ist.

  9. Gibt es nicht meh­re­re Kammern des BVerfG? Wenn ja, soll­te es ver­bo­ten sein, dass die Kammer des BVerfG, in der die Richter sit­zen, denen Befangenheit in einem Verfhren vor­ge­wor­fen wird, ueber den Befaangenheitsantrag ent­schei­den. Man kann doch nicht ernst­haft davon aus­ge­hen, dass ein Richter selbst dar­ueber zu ent­schei­den hat, ob er befan­gen ist oder nicht …

  10. … off topic ? …

    … Dinge gibt's … Eine 96jährige (schein­bar unge­impft – woher sonst ihre mas­si­ve Mobilität ? – Mutmaßung …) ist "geflo­hen" … Die Tagess(ch)au wid­met sich nun wirk­lich nicht dem aktu­el­len Faschismus (rund um Minute 3:20) … Aber nicht nur der Beitrag war heu­te mal wie­der für den Arsch … https://​www​.tages​schau​.de/​m​u​l​t​i​m​e​d​i​a​/​s​e​n​d​u​n​g​/​t​s​-​4​5​3​6​3​.​h​tml

    tages​schau​.de (https://​www​.tages​schau​.de/​m​u​l​t​i​m​e​d​i​a​/​s​e​n​d​u​n​g​/​t​s​-​4​5​3​6​3​.​h​tml)

  11. Wer nach über 1,5 Jahren immer noch an eine Gewaltenteilung glaubt, der hat die Lage noch nicht rich­tig erkannt. Das BVG ist nur der Ausdruck des­sen, was in den ver­gan­ge­gen 1,5 bis 2 Jahren vor­ge­nom­men wur­de. Harbarth und Baer sind nur Symbole die­ser Maßnahmen. Das Thema ist, dass mit­tels Putsch auf dem Verwaltungswege die bestehen­den Reste an Demokratie, Föderalismus und frei­heit­li­cher Gesellschaftsordnung besei­tigt und durch Hüllen und inhalts­lee­re Rituale ersetzt wurden.

    Vor was macht das BVG einen Kotau? Es ist selbst zen­tra­les Element die­ses Putsches auf dem Verwaltungsweg. Neben der sich als rein for­mel­le Abnickorganisation ver­ste­hen­den Legislative. 

    Das Grundgesetz ist pri­ma, aber es ging davon aus, dass die Gewalten sich in gewis­sen Grenzen kon­trol­lie­ren und kor­ri­gie­ren. Dies ist nun­mehr kom­plett obso­let. Es möch­te nur nie­mand wahr­ha­ben. Und hier­zu trägt auch die mas­si­ve Übertragung von Souveränität an die EU bei. Egal, wie man die EU nun sieht, ist dies schlicht eine Tatsache.

    Die Frage ist, wie­viel Todesopfer die­ser Putsch auf dem Verwaltungswege durch Corona-Maßnahmen, Impfschäden und ‑fol­gen, unter­blie­be­ne Behandlungen, psy­chi­sche Schäden und Selbstmorde etc. for­dern wird. Und nicht nur hier in Deutschland sind die Opfer zu bekla­gen. Weltweit ist dies der Fall durch Hunger und Armut. Ausgelöst durch eine Corona-Plandemie.

  12. Es geht um Kinder, die mit schwe­ren und schwer­sten Atemwegsinfektionen ein­ge­wie­sen wer­den, so dass sie teils Sauerstoff benö­ti­gen. Weil die Stationen über­füllt sind, müs­sen sie mit­un­ter an ande­re Kliniken ver­wie­sen werden.

    Und der br spricht von "Husten-Welle" und "Schniefnase" – kann man sich vor dem Hintergrund der vom Mainstream geschür­ten Coronoia nicht ausdenken.

    Ich sehe die Schlagzeile förm­lich vor mir:

    "Husten-Welle: Uni-Klinik Augsburg warnt vor Überfüllung
    Schniefnase und ein hef­ti­ger Husten – das lässt sich bei den mei­sten Senioren im Herbst nicht vermeiden."

    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​b​a​y​e​r​n​/​h​u​s​t​e​n​-​w​e​l​l​e​-​u​n​i​-​k​i​n​d​e​r​k​l​i​n​i​k​-​a​u​g​s​b​u​r​g​-​w​a​r​n​t​-​v​o​r​-​u​e​b​e​r​f​u​e​l​l​u​n​g​,​S​l​n​w​FqR

  13. Rechtmäßigkeit und Semantik der Impfpflicht (Artikel vom 28.07.2021)

    https://​ver​fas​sungs​blog​.de/​r​e​c​h​t​m​a​e​s​s​i​g​k​e​i​t​-​u​n​d​-​s​e​m​a​n​t​i​k​-​d​e​r​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​ht/

    Im Herbst oder Winter wer­den rich­tungs­wei­sen­de Entscheidungen des BVerfG bezüg­lich Impfzwang erwartet.

    Siehe zum Thema z.B. hier:

    https://t.me/s/Masernschutzgesetz
    https://​impf​ent​schei​dung​.online/

    1. Dieses Regime wird die Impfpflicht in Salamitaktik durch­zie­hen. Diesbezüglich soll­te man sich nichts vor­ma­chen. Es wird dau­ern, viel­leicht ein oder zwei Jahre, aber ist abseh­bar. Trotzdem ist Protest und Widerstand gegen die­se Willkür not­wen­dig, um nicht "kampf­los" unter­zu­ge­hen und eine Chance auf Beseitigung die­ser Willkür zu erhalten.

      Urteile des BVG und förm­li­che Gesetze durch eine zur Abnickorganisation für die Regierung dege­ne­rier­ten Volksvertretung, genannt Parlament, egal in wel­chen Farben regiert wird, wer­den dies nicht auf­hal­ten. Nur mas­si­ver Protest und Widerstand kann dies. Man sehe nach Australien, mit wel­chen Mittel das Regime eine Quasi-Impfpflicht erpresst. Man sehe auch nach Italien.

      1. @Clarence: "Dieses Regime wird die Impfpflicht in Salamitaktik durchziehen."

        Jap, haben wir auch schon, für Masern. Wenn es nach den Impfpushern geht, wird nicht dabei blei­ben. Sie wer­den vie­le Impfungen zum Zwang machen wol­len, immer und immer wie­der. In ande­ren Ländern wer­den bereits vie­le Impfungen erzwungen.

        In Frankreich z.B. sind bereits 11 Kinderimpfungen vorgeschrieben.

        https://​www​.efvv​.eu/​a​b​o​u​t​-​u​s​/​e​u​r​o​p​e​a​n​-​v​a​c​c​i​n​a​t​i​o​n​-​s​t​a​t​us/

    2. Ich kann mir nicht vor­stel­len, dass bei einem nur bedingt zuge­las­se­nen Mittel eine Impfpflicht mög­lich ist. Wie die EMA ja schreibt, feh­len zu Wirksamkeit und Sicherheit noch Daten.

  14. Ach, die dür­fen das sel­ber entscheiden ?
    Entschuldigung bit­te für mei­ne abso­lut däm­li­che Frage, natürlich
    dür­fen die das, wie kann man bloß so blöd sein, Entschuldigung, ich
    wer­de auch nie wie­der fra­gen und schon gar nicht infra­ge stellen…

  15. Wer ernst­haft glaubt, ein "Gedanken- und Erfahrungsaustausch" zwi­schen Verfassungsrichtern und Regierung, sei unver­fäng­lich, schwebt in einer Sphäre rich­ter­li­cher Hochherrlichkeit, die jede Bodenhaftung ver­lo­ren hat.

    Aus mei­ner Sicht als Bürger gibt es auch kei­nen Grund, war­um Verfassungsrichter sich in irgend­wel­chen Medien zu poli­ti­schen Zuständen oder Maßnahmen äußern soll­ten, denn das ist die Aufgabe von Journalisten und Politikern, und nicht von Richtern, es sei denn, sie ver­ste­hen sich als Organ poli­ti­scher Rechtsprechung.

    Im Übrigen ver­ste­he ich auch nicht, was die­se lächer­li­chen Mützen und die roten Frauenkleider bezwecken. Richter brau­chen kei­ne Uniform. Die sol­len gefäl­ligst in Zivil auftreten.

  16. Wo Gerichte Behauptungen nur glau­ben statt sie nach­zu­prü­fen wer­den wis­sen­schaft­li­che Wahrheit, mensch­li­che Gesundheit und das Grundgesetz alle­samt im Stich gelassen.

  17. Ich fin­de es nur lustig, das zur glei­chen Zeit Herr Dr. Lanka die Grundlagen der Virologie mit Hilfe der durch­ge­führ­ten Kontrollversuche in Frage stellt.

    Wenn die Virologie fällt wel­che Begründungen haben die­se Leute dann noch? Keine außer Geld- und Machtgier.

  18. Das ist irgend­wie schon witzig:
    Den ober­sten Richtern wird Befangenheit vor­ge­wor­fen und die­se haben dann die Macht dies ein­fach abzulehnen.
    Natürlich braucht man eine "Begründung" dazu: "die ange­führ­ten Gründe sei­en dazu gänz­lich ungeeignet."

    Hui! klingt eher wie: "Wir sind nich Befangen, weil wir das sagen und wenn wir das sagen stimmt es auch".
    Das sagt auch jeder Diktator im eige­nen Land so.

    Wie ich letz­tens schon geschrie­ben habe, das ist in etwa so als ob ein über­führ­ter Verbrecher, sich sel­ber frei­spre­chen kann, indem er sagt: "Ich bin kein Verbrecher, Begründung, weil ich das sage und wenn ich das sagen stimmt es auch."

    Oder "Ich bin kein Verbrecher weil die ange­führ­ten Gründe dazu gänz­lich unge­eig­net sind."
    Dann wird der Verbrecher sofort freigesprochen.

    Irre, was in die­sem Land abgeht.
    Aber damit sieht wenig­stens jeder Bürger wie kor­rupt es in die­ser Diktatur zugeht.

    1. @Andi67: Nicht ganz. Der erste Senat des Gerichts hat über Mitglieder des zwei­ten ent­schie­den. Da sie sämt­lich nach poli­ti­schen Kriterien aus­ge­wählt sind, erstaunt aber auch das nicht. Es stellt sich aller­dings die syste­mi­sche Frage, wel­ches Gremium sinn­vol­ler­wei­se über Verstöße von VerfassungsrichterInnen ent­schei­den sollte.

      1. @aa. ja ich weiß: erster Senat über zwei­ten Senat, das sind aber nur spitz­fin­dig­kei­ten, das Bundesverfassungsgericht ist ein (also ein) Gericht. Es lässt den Trugschluss zu, das es sich sel­ber kon­trol­lie­ren kann und meint von sich sel­ber, das es immer unab­hän­gig und völ­lig unbe­ein­fluss­bar von diver­sen Wirtschaftsinteressen sei und das eben auf­grund meh­re­rer Senate im sel­ben Gericht.

        Ein Gremium das über dem Bundesverfassungsgericht wacht, gibt es nicht. Das war nie vor­ge­se­hen weil man davon aus­ging, das die­ses Gericht gewis­sen­haft und unbe­ein­flusst arbei­tet. Ähnlich ist es auch zb mit Sammelklagen. Die gibt es genau aus die­sem Grund in Deutschland auch nicht, weil man davon aus­ging das man so etwas in Deutschland nicht bräuch­te, weil ja alles gerecht und unab­hän­gig zuge­hen wür­de. Der beste "Rechtsstaat" der Welt sozusagen.

        Ich erwei­te­re mal fol­gen­den Satz: "Da sie sämt­lich nach poli­ti­schen Kriterien und nach Wirtschaftsinteressen aus­ge­wählt sind."

        Ein Gremium das über das Bundesverfassungsgericht wacht und auch ein­greift wäre tätsäch­lich sinn­voll. Es müss­te ein vom Staat aner­kann­tes Gremium sein, wobei die Mitglieder, wenn sie gera­de nichts ent­schei­den müss­ten (ob das Bundesverfassungsgericht even­tu­ell beim Urteil XY viel­leicht vor­ein­ge­nom­men ent­schie­den hat), nor­mal unter der Bevölkerung arbei­ten soll­ten. Somit direkt im Volk, mit direk­tem Kontakt der Wirklichkeit und nicht abge­schot­tet von beidem.
        Geht so etwas eigent­lich? Jeder Staatsapparat soll­te so arbei­ten: nur zusam­men kom­men, wenn es wich­ti­ges zu ent­schei­den gibt.
        Aber das sind nur phan­ta­ste­rei­en, weil die jet­zi­ge Ausgangslage eine völ­lig ande­re ist.

Schreibe einen Kommentar zu Günter Adams Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert