Der Staatsstreicher

»De Maizière für befri­ste­ten Ausnahmezustand im Grundgesetz
Der frü­he­re Bundesinnenminister Thomas de Maizière schlägt eine Änderung des Grundgesetzes vor, um für künf­ti­ge Krisen in Deutschland die Möglichkeit eines befri­ste­ten Ausnahmezustands ein­zu­füh­ren. Die gegen­wär­ti­gen Entscheidungsverfahren – zum Beispiel über die Ministerpräsidentenkonferenz – ver­lang­ten in Krisensituationen zu viel Zeit, sag­te der CDU-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". "In der Krise aber braucht man Tempo, Verbindlichkeit, kla­re Verantwortlichkeiten."

Nach der Corona-Pandemie wer­de auch die näch­ste Krise kom­men, sag­te de Maizière, der auch Verteidigungsminister war. Deshalb sei "die Regelung eines Ausnahmezustandes für Deutschland" uner­läss­lich. Dieser müs­se immer befri­stet sein und vom Parlament beschlos­sen wer­den. Nötig sei ein res­sort­über­grei­fen­der Krisenstab, der im Verhältnis zu Ländern und Kommunen über ein Weisungsrecht ver­fü­ge. "Wenn das Saarland dann zum Beispiel in der Pandemie Experimente mit Lockerungen machen will, kann er das gesche­hen las­sen oder unter­sa­gen", füg­te der CDU-Politiker mit Blick auf die aktu­el­le Debatte hinzu.«
tages​schau​.de (2.4.)

10 Antworten auf „Der Staatsstreicher“

  1. Wir brau­chen mit Sicherheit Grundgesetzänderungen, aber gera­de nicht in die­ser gefähr­li­chen und dum­men Weise! Die Länder sind kei­ne Provinzen und Deutschland ist kein Zentralstaat, was gut so ist, wenn also das Saarland für sein Staatsgebiet und im Rahmen sei­ner staat­li­chen Souveränität Entscheidungen trifft, dann hat der Bund, der in eben jenem Bereich gera­de kei­ne Souveränität hat und ange­sichts des völ­li­gen Versagen in allen Bereichen, in denen er Souveränität hat, ein­fach sei­ne Klappe zu hal­ten. Im Übrigen brau­chen wir eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und Möglichkeiten direk­ter Demokratie, die Schweiz ist hier ein weit bes­se­res Vorbild als Frankreich, die Souveränität des Bundes soll­te im Gegensatz zu den Ideen des o.g. Herrn weit­ge­hend beschränkt wer­den, sei­ne Kernaufgaben waren ein­mal Außen‑, Verteidigungs- und Währungspolitik und damit war er mei­stens schon über­for­dert! Bundesbehörden sind alle­samt Katastrophen, das weiß jeder, der schon ein­mal mit einer Bundesbehörde zusam­men­ar­bei­ten muß­te und das kommt nun ein­mal nicht von ungefähr!

  2. Ich glau­be, für die Hypnotisierung der Massen ist nichts so ent­schei­dend wie die Präsenz von Merkel. Wenn sie auf ihre typi­sche Weise ihre Entscheidungen ver­kün­det, ent­steht bei vie­len der Eindruck von Kontinuität, die es auf der fak­ti­schen Ebene nicht gibt. Merkel muss weg, damit für die Schläfer offen­sicht­lich wer­den kann, was geschieht: Eine Bande von Demokratiefeinden mit dubio­ser Finanzierung zer­stört alle ver­blie­be­nen Aspekte des Rechtsstaates und nimmt der Gesellschaft alle Freiheiten. Der Punkt ist, dass es vie­le nicht zu begrei­fen schei­nen, weil es die­sel­be Darstellerin ist. (So wie man ver­sucht ist, Robin Williams Charakter in "Insomnia" zu mögen, obwohl er einen sozio­pa­thi­schen Killer spielt. Bei einem ande­ren Darsteller gäbe es die­ses Problem nicht.) 

    Merkel muss weg (Pensionierung now! Und einen gesun­den Lebensabend im Kreis ihrer Lieben … äh, Freunde der Leopoldina!), damit die Menschen mehr­heit­lich über­haupt MERKEN kön­nen, was pas­siert, und nicht die lang­wei­li­ge Darstellerin aus der Deutschlandkomödie mit ihrer neu­en Rolle als "La Duca" verwechseln.

  3. Oh je… hat irgend­wie was von Hollywood. Vom Kanzler zum Imperator, von der Republik zum Imperium… erin­nert mich irgend­wie an die Storyline von Krieg der Sterne und lei­der auch ein biss­chen an Realgeschichte.
    Ich hof­fe das aus die­sen Gedanken der Herren und Damen PolitikerInnen kei­ne Tat wird. Gewaltenteilung ist der Garant der Demokratie.

  4. Ich sähe hier einen Verstoß gegen die soge­nann­te Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG), dem­zu­fol­ge die in Art 1 und 20 GG nie­der­ge­leg­ten Grundsätze auch durch Verfassungsänderung nicht ange­ta­stet wer­den dür­fen. Bedeutet: Menschenwürde, Geltung der Grundrechte als unmit­tel­ba­res Recht, das Rechtsstaatsprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Föderalismusprinzip ste­hen nicht zur Disposition. Auch nicht zur Disposition einer ver­fas­sungs­än­dern­den Zweidrittelmehrheit. Ein sol­cher "Notstand" wür­de mei­nes Erachtens gegen Art. 79 Abs. 3 GG ver­sto­ßen, denn kein Notstand ohne Antastung der in Art. 1 und 20 GG nie­der­ge­leg­ten Grundsätze – und das geht nicht. Unter kei­nen Umständen!

  5. Erstaunlich, wer sich da alles an der Seitenlinie warmläuft.
    Und auch, wie es jedes­mal sche­ma­tisch abläuft. Zuerst "vor­sich­ti­ge Erörterung "in den Medien. Dann Forderung durch die Experten der Virologie. Anschließend dann Meinungsumfragen mit dem Ergebnis, das die Mehrheit sich wei­te­re " Verschärfungen" wünscht.
    Und Voila, hier sind wir dann nach Ostern…
    Frau Merkel spricht dann nur aus, was das Volk wünscht. Bestimmt.

  6. "[Belastende Stasi]Akten über west­deut­sche Politiker, die sind ver­nich­tet wor­den. Ich wür­de nie die Namen nen­nen, aber die deut­sche Politik weiß, von wem ich rede. Das heißt, wir haben die­se, ich sage mal, unmo­ra­li­schen, dum­men, bös­ar­ti­gen Gesichter heu­te in allen Funktionen, weil die sicher sind, ihre Akten sind ver­nich­tet, ihr Zeug ist weg."
    P‑M. Diestel, letz­ter, frei gewähl­ter DDR Innenminister

  7. Die Feinde der demo­kra­ti­schen Grundordnungen sit­zen auf jeden Fall nicht auf der rech­ten Seite; der Fisch stinkt wie immer vom Kopfe her…

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