Deutsche Stiftung Patientenschutz: Krankenhäuser nicht überlastet

»Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, erklär­te, es sei gut, dass es nach über zwei Jahren Pandemie end­lich ein Corona-Monitoring für alle Krankenhäuser in Deutschland gebe.

Aktuell sei­en 3,3 Prozent der Patienten mit dem Virus infi­ziert. Ob die Menschen mit oder wegen des Virus kli­nisch ver­sorgt wer­den, las­se sich nicht erken­nen. Es zeich­ne sich indes ab, dass die Krankenhäuser momen­tan nicht über­la­stet sei­en.«
tages​schau​.de (10.2.)

Die Meldung läßt auf­hor­chen, weil Brysch sehr lan­ge ein ent­schie­de­ner Maßnahmenbefürworter war.

8 Antworten auf „Deutsche Stiftung Patientenschutz: Krankenhäuser nicht überlastet“

  1. Ein Kommentar von Heinrich Wefing

    Die von Kanzler Olaf Scholz geplan­te all­ge­mei­ne Impfpflicht hat kaum noch Chancen, Realität zu wer­den. Das liegt nicht nur an der Omikron-Variante. 

    10. Februar 2022
    Man muss mit Prognosen in die­ser Pandemie natür­lich ein biss­chen vor­sich­tig sein, es ist ja immer wie­der vor­ge­kom­men, dass das Virus einen fie­sen Haken schlägt und alle böse über­rascht. Aber mit die­ser Einschränkung vor­weg kann man jetzt doch wohl ziem­lich sicher sagen, dass die all­ge­mei­ne Impfpflicht tot ist. Wenigstens macht sie gera­de eine Nahtoderfahrung.
    Dafür gibt es min­de­stens vier Gründe, einen medi­zi­ni­schen, einen psy­cho­lo­gi­schen und zwei poli­ti­sche. Wobei alle eng mit­ein­an­der zusammenhängen. 
    Zuerst der medi­zi­ni­sche, genau­er wohl: der epi­de­mio­lo­gi­sche Grund. Je mehr Zahlen und Modelle dar­auf hin­wei­sen, dass die Omikron-Variante zwar sehr viel anstecken­der, aber im Verlauf über­wie­gend mil­der ist als Delta, je deut­li­cher auch der Eindruck wird, dass des­halb die Intensivstationen weni­ger stark über­la­stet sind und die Sterbezahlen eher nicht stei­gen, desto schwe­rer ist es, eine all­ge­mei­ne Impfpflicht ver­fas­sungs­fest zu rechtfertigen. 

    https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022–02/coronavirus-allgemeine-impfpflicht-olaf-scholz?utm_referrer=https%3A%2F%2Fnews.google.com%2F

  2. Das RKI schreibt im aktu­el­len Wochenbericht nicht mehr von "Überlastung des Gesundheitssystems", son­dern von einer "mög­li­chen hohen Belastung". Und aus "kann noch nicht aus­ge­schlos­sen wer­den" wur­de "kann noch nicht voll­kom­men aus­ge­schlos­sen werden".
    Also ist das, was der Herr Brysch erzählt, ein alter Hut.

    https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​A​Z​/​N​/​N​e​u​a​r​t​i​g​e​s​_​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​S​i​t​u​a​t​i​o​n​s​b​e​r​i​c​h​t​e​/​W​o​c​h​e​n​b​e​r​i​c​h​t​/​W​o​c​h​e​n​b​e​r​i​c​h​t​e​_​T​a​b​.​h​tml

  3. Kommt die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Heimen „wäre das vor allem für die Menschen mit Behinderung, eine Katastrophe“. sagt:

    Kommt die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Heimen Mitte März, droht in der Christoperus-Gemeinschaft in Kandern ein Personalnotstand.
    In der inklu­si­ven Christophorus-Gemeinschaft in Kandern (Kreis Lörrach) leben und arbei­ten rund 130 Menschen mit Behinderung. Betreut wer­den sie von rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sollte die Impfpflicht ab Mitte März wirk­lich kom­men, wür­de das Team von Werkstätten-Leiter Tobias Hübner dra­ma­tisch zusam­men­schrump­fen. Nicht alle Menschen mit Behinderung an den Webstühlen, könn­ten dann betreut wer­den. Der aku­te Personalmangel könn­te zur Normalsituation werden.

    Die unge­impf­ten Beschäftigten selbst wol­len sich nicht vor der Kamera äußern. Sie fürch­ten eine Stigmatisierung, selbst im Team wer­de das Thema Impfen inzwi­schen ausgespart. 
    Geschäftsführer Joachim Walter fürch­tet, dass die Ungeimpften tat­säch­lich die Christophorus-Gemeinschaft ver­las­sen. Denn ein Wechsel in ande­re Berufsbereiche ohne Impfpflicht ist für sie rela­tiv leicht mög­lich. Damit wäre die Versorgung der zu Betreuenden gefähr­det. Walter sagt: "Wenn man den Leuten bei uns die Rote Karte zeigt und denen sagt, ‚Euch wol­len wir da nicht mehr haben, aber in der Jugendhilfe könnt Ihr arbei­ten‘, dann ist es klar, dass bei uns die Möglichkeit zur Abwanderung besteht."
    Noch wird hef­tig dis­ku­tiert, ob die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht wirk­lich kom­men wird in Baden-Württemberg. Vor allem für die Menschen mit Behinderung, sagt Werkstättenleiter Tobias Hübner, wäre das eine Katastrophe. In der Christophorus-Gemeinschaft, die meh­re­re Standorte in Südbaden betreibt, weiß man nicht, wie es nach dem 15. März wei­ter­ge­hen soll.
    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​r​g​/​s​u​e​d​b​a​d​e​n​/​w​e​g​e​n​-​d​e​r​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​k​o​e​n​n​t​e​n​-​p​f​l​e​g​e​k​r​a​e​f​t​e​-​a​b​w​a​n​d​e​r​n​-​b​e​i​s​p​i​e​l​-​a​u​s​-​k​a​n​d​e​r​n​-​1​0​0​.​h​tml

  4. ZDF:„Wenn die Heimleitung Corona-Impfungen ablehnt und die Heimleiterin auf sogenannte Spaziergänge geht“ sagt:

    Die Impfpflicht bringt Pflegeheime in Bedrängnis. Ein extre­mes Beispiel: Das Heim "Waldblick" in Radolfzell. 80 Prozent der Pflegekräfte dort sind laut Heimleitung ungeimpft. 

    Das Pflegeheim "Waldblick" liegt am Ortsrand von Radolfzell Stahringen, unweit des Bodensees. 45 psy­chisch Kranke wer­den hier betreut, das Durchschnittsalter liegt bei 70 Jahren, man­che leben seit Jahrzehnten in der Einrichtung. Bis auf neun Bewohner sind alle gegen Corona geimpft und geboo­stert, erklärt die Heimleiterin Edith Klup.
    Doch dem Heim droht mög­li­cher­wei­se das Aus, wenn am 15. März die Impfpflicht für Angehörige bestimm­ter Berufe ein­ge­führt wird: Von den 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind nach Auskunft der Heimleitung nur sechs geimpft, gera­de mal 20 Prozent. Das mel­de­te Klup nach Informationen des ZDF so auch dem Gesundheitsamt.
    Sogar sie selbst ist unge­impft. Sie habe zwar nichts gene­rell gegen Impfungen. Aber die Impfstoffe gegen das Coronavirus sei­en "inner­halb von neun Monaten auf wun­der­sa­me Weise erfun­den wor­den" und dar­um "ein­fach nicht aus­ge­reift", erklärt Klup ihre ableh­nen­de Haltung gegen­über ZDFheute.
    Heimleiterin geht auf soge­nann­te Spaziergänge
    Mit Tests, Masken, und Hygiene kön­ne man die Situation auch ohne Impfungen gut bewäl­ti­gen – in zwei Jahren habe man kei­nen ein­zi­gen Corona-Fall im Haus gehabt, dank sehr stren­ger Maßnahmen, so Klup.
    Darum ist sie auch strikt gegen die Impfpflicht: "Da hab' ich per­sön­lich ein Problem damit". Nach eige­ner Aussage nahm sie bereits an meh­re­ren soge­nann­ten Spaziergängen im benach­bar­ten Ravensburg teil – "nicht immer, aber immer öfter", sagt sie. Ob man sie als Querdenkerin bezeich­nen kön­ne? "Querdenkerin viel­leicht im Hinblick auf mei­nen Körper", ant­wor­tet Klup.

    Das Pflegeheim "Waldblick" ist ein extre­mes Beispiel. Doch in abge­schwäch­ter Form müs­sen sich der­zeit vie­le Einrichtungen mit der Frage beschäf­ti­gen, wie sie ab dem 15. März und nach even­tu­el­len Tätigkeitsverboten für Ungeimpfte noch ihre Arbeit auf­recht erhal­ten sol­len – ange­sichts des jetzt schon bestehen­den Mangels an Pflegekräften.
    Denn lan­des­weit sind in Baden-Württemberg nur gut 85 Prozent der Pflegekräfte voll­stän­dig geimpft, die bun­des­wei­te Impfquote der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen liegt nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) noch gerin­ger, bei 81 Prozent.
    Der gesund­heits­po­li­ti­sche Sprecher der Union fin­det, dass die Bundesregierung die Impfpflicht für Pflegekräfte vor­läu­fig aus­set­zen sollte: 

    Während Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Notbremse zog und das Gesetz zur Impfpflicht vor­erst nicht anwen­den will, stell­te das Land Baden-Württemberg heu­te klar: An der Einführung der Impfpflicht soll grund­sätz­lich fest­ge­hal­ten werden.
    Es soll jedoch "gewis­se Übergangsfristen" geben: Auch eine ein­zi­ge Impfung vor dem 15. März soll "einst­wei­len vor einem Tätigkeitsverbot schüt­zen", wie es vom Sozialministerium auf Anfrage von ZDFheute heißt. Gesundheitsminister Manfred Lucha sag­te am Mittag, Ziel des Gesetzes sei es, vul­nerable Gruppen zu schüt­zen. Er schränk­te jedoch ein:
    Wenn die Versorgung nicht mehr gewähr­lei­stet wer­den kann, muss zwi­schen dem Rechtsgut und der siche­ren Versorgungssituation im Einzelfall abge­wo­gen werden.
    Manfred Lucha, Gesundheitsminister Baden-Württemberg
    Das Ministerium erstellt der­zeit einen Leitfaden, sowohl für die betrof­fe­nen Einrichtungen als auch für die Gesundheitsämter, die ja am Ende die Impfpflicht durch­set­zen müs­sen. So soll eine "mög­lichst ein­heit­li­che lan­des­wei­te Umsetzung" gewähr­lei­stet wer­den, heißt es.
    Wie es mit dem Pflegeheim "Waldblick" wei­ter­geht, ist unklar. Das Landratsamt Konstanz schreibt auf Anfrage von ZDFheute, dass not­falls auch "Betretungsverbote" erlas­sen wür­den. Bei der Entscheidung kön­ne auch das "Aufrechterhalten des Betriebs und die Pflegesituation in den ein­zel­nen Einrichtungen eine Rolle spielen".
    Dabei ist auch die Verlegung von Bewohnerinnen oder Bewohnern in eine ande­re Einrichtung denk­bar, sofern der Versorgungsauftrag auf­grund einer zu gerin­gen Impfquote nicht mehr zu gewähr­lei­sten ist.
    Jens Bittermann, Leitung Büro des Landrats Kreis Konstanz
    Selbst, wenn auf­grund der Impfpflicht eine Schließung ihrer Einrichtung droht: Edith Klup will bei ihrer Überzeugung blei­ben. "Dann wer­de ich nach ande­ren Wegen suchen. Aber imp­fen wer­de ich mich nicht."

    https://​www​.zdf​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​p​o​l​i​t​i​k​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​b​e​r​u​f​s​g​r​u​p​p​e​n​-​k​o​n​s​e​q​u​e​n​z​e​n​-​1​0​0​.​h​tml

  5. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz ist ein Privatunternehmen wie jedes Andere wo Kapital sowohl akku­mu­liert wird als auch an der Zirkulation teil­nimmt. Gleichwohl ent­ste­hen dabei Kapitalerträge über deren Verwendung der Staat auch dann mit­ent­schei­det wenn er selbst kei­ne Anteile hält.

      1. @aa,

        guckst Du Wiki:

        Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter fest­ge­leg­ten Zweck ver­folgt.… Die mei­sten Stiftungen wer­den in pri­vat­recht­li­cher Form errich­tet und die­nen gemein­nüt­zi­gen Zwecken. 

        Privatrechtliche Form, na sowas, steht sogar im Wiki 😉

        Gemeinnützige Zwecke, wers glaubt.

  6. Auch aus der nie­der­säch­si­schen Landesregierung sind eben­sol­che Töne zu vernehmen. 

    https://​www​.welt​.de/​r​e​g​i​o​n​a​l​e​s​/​n​i​e​d​e​r​s​a​c​h​s​e​n​/​a​r​t​i​c​l​e​2​3​6​7​6​4​1​6​7​/​P​r​o​g​n​o​s​e​-​K​e​i​n​e​-​U​e​b​e​r​l​a​s​t​u​n​g​-​d​e​r​-​K​r​a​n​k​e​n​h​a​e​u​s​e​r​-​d​u​r​c​h​-​O​m​i​k​r​o​n​.​h​tml

    Die 30 ‑40 geplan­ten Klinikschliessungen müs­sen ja zumin­dest medi­al irgend­wie vor­be­rei­tet wer­den. Wen inter­es­siert da noch das Lügengebilde eige­ner Massnahmenrechtfertigung.

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