Auf rhoenkanal.de wird am 21.8.24 über eine als verschollen geltende Dissertation berichtet, die 1909 verfaßt wurde und unlängst im Nachlaß des Verfassers gefunden wurde. Der Ausschnitt aus dem Titelblatt legt allerdings nahe, daß das Werk, anders als das nur fast zwei Jahrzehnte verschollene von Christian Drosten, durchaus gedruckt wurde:

insuedthueringen.de spricht am 22.8.24 wohl zutreffender von einem "weitgehend unbekannten Exemplar".
Interessant ist ein Vergleich der Einträge der beiden Arbeiten im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Die Daten zur Arbeit von Simoneit wirken nachvollziehbar:

Erschienen 1909, zugleich als Dissertation gewertet, seit 1922 im Bestand der DNB. Ob es damals eine Verpflichtung zur Einreichung der Arbeit bei der DNB gab, habe ich nicht recherchiert. Es gab sie allerdings zu der Zeit, als Drosten eine Dissertation verfaßt haben soll (s. hier und hier). Hier lautet der Eintrag:

Hier gibt es gleich drei Daten. Die Schrift sei 2001 erschienen, 2003 sei sie zur Dissertation geronnen, erst ab 2020 war sie in den beiden Standorten der DNB verfügbar. Über die recht merkwürdige Änderungshistorie dieser Angaben wird ausführlich berichtet in Manipuliert die Nationalbibliothek Eintrag zu Drosten-Dissertation? Dort war u.a. aufgefallen, daß der Scan, welcher 2020 der DNB vorgelegt wurde, ein modern wirkendes Titelblatt aufwies, dessen Aufmachung und Schriftarten mit dem folgenden Inhaltsverzeichnis in einem verblüffenden Kontrast steht:

Es hat den Anschein, als sei eine solide Laborveröffentlichung Drostens nachträglich zu einer Dissertation erklärt worden. Die Goethe-Universität hatte, nachdem von corodok und Markus Kühbacher umfangreiche Recherchen fast 20 Jahre nicht auffindbaren Werk unternommen hatten, am 15.10.20 erklärt:
»Seit Ende Juni 2020 werden insbesondere im Internet gezielt Falschbehauptungen gestreut, die Ende 2001 fertiggestellte und am 6. Februar 2002 am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität eingereichte Dissertation „Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV‑1 und HBV zur Blutspendertestung“ von Prof. Dr. Drosten wäre nicht auffindbar, bzw. diese sei vor 2020 nicht zugänglich gewesen und dementsprechend nicht ordnungsgemäß veröffentlicht worden…
Die Einreichung von „Pflichtexemplaren“ beim Fachbereich Medizin war als Verfahrensbestandteil erforderlich, um überhaupt die Promotionsurkunde ausgehändigt zu bekommen.
Zusätzliche Exemplare der Originaldissertation von Prof. Drosten sind deshalb seit 2020 in der Frankfurter Universitätsbibliothek sowie in Kopien in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) verfügbar, da es im Verlauf des Jahres 2020 aufgrund der stark gestiegenen Prominenz von Herrn Drosten in der Universitätsbibliothek vermehrt zu Anfragen nach seiner Dissertation kam…
Zur Klarstellung: Nach der damals geltenden Promotionsordnung war keine Abgabe von Pflichtexemplaren an die Universitätsbibliothek sowie die DNB erforderlich…
Die Arbeit basiert auf drei zuvor (2000 sowie 2001) in Fachmagazinen veröffentlichten Zeitschriftenartikeln, in denen Herr Drosten zweimal Erstautor ist und einmal in mittlerer Position…
Nach Abschluss der mündlichen Prüfung (22. März 2003) gab Herr Drosten am 30. Juni 2003 seine Pflichtexemplare im Fachbereich Medizin ab und kam damit auch seiner Veröffentlichungspflicht nach. Am 4. September 2003 hat der Fachbereichsrat Medizin in seiner turnusmäßigen Sitzung Herrn Drosten die Bewertung seiner Promotion mit “ausgezeichnet“ (summa cum laude) zuerkannt und Herrn Drosten wurde die Verleihungsurkunde ausgestellt. Seitdem ist er berechtigt, den Titel Dr. med. zu führen…«
aktuelles.uni-frankfurt.de (15.10.20, ergänzt am 6.3.23)
Zu den zahllosen Widersprüchen und Absonderlichkeiten wie einem erfundenen Wasserschaden, einer ominösen "Ehrenwörtlichen Erklärung", dem falschen Begriff "Inaugural-Dissertation" oder dem Umstand, daß alle drei genannten Aufsätze Drostens mit seinen Prüfern verfaßt wurden, siehe hier und allgemein hier. Daß Drosten mehrfach bereits vor jenem 4.9.2003 als Dr. firmierte, wird als Schmankerl am Rande hier thematisiert. Drosten selbst und verschiedene Medien haben ganz unterschiedliche Daten und Titel seiner angeblichen Doktorarbeit im Umlauf gebracht, s. hier.
Heerscharen von "Faktencheckern" wurden aufgeboten, um die frappierenden Unregelmäßigkeiten als Verschwörung aufzudecken. Neben dpa (s. hier) waren ganz vorne die Profis von correctiv und Volkspetzern dabei:
Dank an Herrn Kühbacher für dieses Fundstück!
(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)
Wäre alles ordnungsgemäß abgelaufen, bräuchte es die Faktenchecker nicht. Dr. Osten würde seine famose Dissertation einfach ins Internet stellen oder man könnte sie irgendwo bestellen bzw. ausleihen.
@Johannes Schumann: Das, was fälschlich als die Dissertation bezeichnet wird, kann man seit 2020 ausleihen.
Ein Schurkenstück bereits zu Beginn einer großen Karriere? Da helfen auch keine zig Preisverleihungen. Der Makel bleibt kleben, und zwar lebenslänglich. Solcherart Figuren haben nicht nur das Leben vieler Menschen brutal verwirkt, sondern auch ihr eigenes. Dank an Artur Aschmoneit, dass Sie immer wieder an diese armselige Geschichte rühren!
und keine Medien, oder meine Person kann die Doktor Arbeit abrufen.
@navy: Man kann sie in der Goethe-Uni und der Deutschen Nationalbibliothek seit 2020 lesen.
Seit 20 Jahren werden Doktoranden ermuntert, ihre Dissertation digital zu publizieren. Das funktioniert so: Wenn man analog veröffentlichen will, dann muss man 20 Exemplare oder so bei der Uni-Bibliothek abliefern und wenn man digital veröffentlicht, braucht man nur 5 auf Papier abzugeben. Da die Arbeiten heute sowieso fast immer auf dem Computer druckreif verfasst werden, muss man schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn man nicht digital veröffentlicht. Und digital veröffentlichte Dissertationen bekommen eine ewige Internet-Adresse, eine URN, sodass sie auch stets abrufbar bleiben. Von überall, ohne Wartezeit und Zusatzkosten. Und weil Zitate die Währung der Uni-Wissenschaftler sind (Impact!), wollen es Wissenschaftler ihren Kollegen eigentlich besonders einfach machen, die Arbeiten auch lesen zu können.
Wer also weiterhin die rein analoge Veröffentlichung wählt, macht sich schon sehr verdächtig, es den Lesern schwer machen zu wollen.
Das ist extrem merkwürdig!
Ich meine, die damals geltende Promotionsordnung kann man nachrecherchieren. Allerdings gelten zwei Bedingungen an allen Universitäten (und nicht nur in Deutschland):
1) Ein Prüfling, der die Doktorwürde erlangen möchte, muss beweisen, dass sie oder er auf sich selbst gestellt und ohne fremde Hilfe eine eigenständige wissenschaftliche Leistung erbringt, die auf der Höhe des aktuellen Forschungsstand ist (das wird übrigens bereits erwartet, wenn der Titel nur ein Magister oder Diplom ist). Es wird sogar von den meisten Universitäten verlangt, dass Prüflinge eine formelle Erklärung unterschreiben, dass sie ihre Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst haben. Ich erwähne es aber für den heute seltenen Fall, dass jemand auf grundständige Promotion immatrikuliert ist, d.h. den Doktortitel direkt als ersten akademischen Titel nach dem Grundstudium anstrebt. Früher ging sowas an wenigen deutschen Universitäten, aber ab 2000 sahen sowas Promotionsordnungen eigentlich nicht mehr vor (d.h. ein Magister oder Diplom musste vorliegen, um zur Promotion zugelassen zu werden) und wenn, dann hieß es, dass die Latten entsprechend hoch lagen.
2) Erwartet werden als Resultat einer anspruchsvollen und mehrjährigen Forschung neue Erkenntnisse, die gemessen am aktuellen Forschungsstand neue Perspektiven für zukünftige Forschung aufzeigt, d.h. die Doktorarbeit muss originell und innovativ sein.
D.h. kein Dekan wäre berechtigt, eine Doktorarbeit überhaupt zu akzeptieren, in der ein Prüfling eine Aufsatzsammlung einreicht, wenn bei diesen Aufsätzen nicht der einzige Autor ist, noch bevor jemand mit einem Professorentitel oder einer Berechtigung, Doktoranden zu betreuen, eine fachliche Begutachtung unternimmt. Aber es gibt pragmatische Ausnahmefälle, wo man anstelle eines meistens durch ein Stipendium gefördertes Promotionsvorhaben eine Sammlung von bereits publizierten Aufsätzen akzeptiert hat, sofern der Prüfling sie allein verfasst hat, wegen der unter Punkt 1 genannten Bedingung. Es ist aber richtig, dass in der Naturwissenschaft mehrere Autoren bei kleineren Publikationen wichtig sind, da meist die Arbeit eines Laborteams vorgestellt wird, bei einer naturwissenschaftlichen Doktorarbeit wäre es dennoch nicht akzeptabel, da werden die Laborteams namentlich in der Danksagung genannt.
Zu Punkt 2: Gemessen am Forschungsstand, ist die AIDS-Diagnose anhand eines PCR-Tests bereits in den 1990er Jahren umstritten gewesen, um es höflich auszudrücken. Es war sicher keine innovative, sondern bestenfalls eine umstrittene Methode.
Andere Widersprüche sind, es gibt einen Abgabetermin für die Fassung, die man in einer mündlichen Verhandlung "zu verteidigen" hat (so die deutsche Ausdrucksweise). Zwischen beiden Terminen müssen die Gutachter, in der Regel zwei, außer man bestellt noch zusätzliche externe Gutachter (wenn noch zusätzliche Spezialisten von außerhalb einbezogen werden), die Arbeit gelesen und schriftlich bewertet und benotet haben. Zu einem festgesetzten Termin wird dann die Arbeit vom Prüfling präsentiert, der hierbei auf die Gutachten eingeht, und sozusagen vor einer Prüfungskommission verteidigt. Normalerweise wird bei diesem Treffen eine endgültige Bewertung gemacht und daraus die Gesamtnote ermittelt. Erst danach darf ich mich als "Doktor" bezeichnen.
Die mündliche Prüfung vor der Abgabe der Arbeit ist eine Praxis, von der ich noch nie und an keiner Universität der Welt gehört habe. Zu einem Doktortitel gehört eine Disputation einer geschriebenen Arbeit, auf Deutsch "Verteidigung", auf Englisch "Viva". Wenn es sich um Dissertationen im strengeren Sinn handelt, sind sie weniger umfangreich und das ist einer der Gründe, warum ein Dr. med. nicht einem MD Titel entspricht, obwohl sie auf internationaler Ebene auf einer Ebene beurteilt und verglichen werden müssten.
Daraus kann man nur schließen, dass Herrn Drostens akademische Titel bei einer genauen Überprüfung auf wackeligen Füßen steht.
Wie er also ein Institut bei der Charité leiten kann und wer das finanziert, wäre eine berechtigte Frage, bei der es sich lohnte, ihr nachzugehen.
@Olof: Hier wurde schon 2020 erklärt "Wie wurde Christian Drosten Prof. an der Charité?". Oder auch: "Wirtschaftliche Interessen des Prof. Drosten".
[Ihr könnt meinen vorhergehenden Kommentar ignorieren, da ich mir inzwischen ein genaueres Bild machen konnte.]
Ich glaube, ich kann die meisten hier empfundenen "Widersprüche" auflösen.
Wie die meisten Promotionsordnungen, nicht nur in Deutschland, so steht auch in der für Drosten geltenden Promotionsordnung von 1997 (zur Erreichung eines medizinischen Doktortitels):
https://www.uni-frankfurt.de/61783387/promo_ord_1997.pdf
§ 6,1 Dissertation:
"(1) Die Dissertation muß wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf dem Gebiet der Medizin oder Zahnmedizin liefern. Sie muß eine selbständige Leistung des/der Doktorand/in sein und beweisen, daß diese/ dieser befähigt ist, eine wissenschaftliche Fragestellung mit einwandfreier Methodik unter wissenschaftlicher Anleitung zu bearbeiten und unter Berücksichtigung des Schrifttums verständlich darzustellen. Sie muß den methodischen Grundsätzen des Faches gerecht werden, die durch die Anforderungen internationaler Fachzeitschriften gegeben sind. Sie muß eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und über die herangezogene Fachliteratur enthalten. Sie muß ihren Gegenstand sprachlich klar und formal einwandfrei darstellen."
Also kurz zusammengefasst:
1) Fortschritt in der Wissenschaft im Bereich Medizin
2) Selbständige Arbeit ohne fremde Hilfe erstellt (wozu nach fast allen deutschen Promotionsordnungen eine formelle Erklärung gehört wie Seite 106)
3) Kenntnis des aktuellen Wissensstandes und der sich daraus ergebenden Methodik (state of the art)
4) sprachlich klare und formal einwandfreie Darstellung (einige Promotionsordnung wie die heute in Frankfurt geltende verlangen auch, dass der Titel der Arbeit keine Abkürzungen erhalten dürfte, um allgemeinverständlich zu bleiben, aber davon steht nichts in §6 der Fassung von 1997.
Nach einer Lektüre der Richtigstellung, ich nehme an durch den Pressesprecher Olaf Kaltenborn, sind für mich die meisten Details geklärt:
https://aktuelles.uni-frankfurt.de/aktuelles/falschbehauptungen-zum-promotionsverfahren-von-prof-dr-christian-drosten/
Die Arbeit wurde am 6. Februar 2002 abgegeben mit der Datierung auf 2001, an dessen Ende sie angeblich fertiggstellt wurde. Bitte nicht verunsichern lassen, aber Korrekturexamplar oder Original sind hier als Synonym verwandt, da natürlich den Gutachtern vorbehalten bleibt, Änderungswünsche oder Empfehlungen in ihren schriftlichen Gutachten vorzubringen. Nach meiner Erfahrung sind sie sogar das beste, was man von ihnen bekommt.
Titelseite von 2001 könnte dafür sprechen, dass es sich um das (nicht verbesserte) Original handelt, ich sehe keinen Unterschied zum Inhaltsverzeichnis. Es sieht scheußlich aus, aber genauso wie jede Arbeit aussieht, wenn das Inhaltsverzeichnis über Überschriftenformatierung automatisch mit Microsoft Word erstellt wird. Vielleicht hat sich das heute gebessert, da nicht mehr alle diese unsägliche Software benutzen. Aber zwischen 2000 und 2010 war das durchaus üblich.
Zitierformat ist ungewöhnlich (keine Fußnoten, Literaturangaben mit Zahlen in Klammern ohne Seitenangabe).
Nun zur Verteidigung, sie ist mit mehr als einem Jahr nach dem Abgabedatum ungewöhnlich lang und auch die Bewertung erfolgt nicht m Tag der Verteidigung. Es wird nachträglich ein dritter externer Gutachter eingeschaltet, da beide Gutachter einmütig für die Bestnote stimmen. Das ist in der Tat ungewöhnlich, zusätzliche Gutachter werden eigentlich vor der Abgabe beantragt und dieser Antrag ist nach dieser Promotionsordnung aufwendig, da er die Zustimmung Dritter bedarf. Dies geschieht auch eher bei Uneinigkeit als bei Einigkeit zwischen den ersten zwei Gutachtern.
Die Erklärung (Promotionsordnung Anlage 2) nennt nicht die den Titel verleihende Institution, sondern nur die, die den Arbeitsplatz zu stellen hatte, und hält sich auch nicht an die Vorgabe, sie hätte mit Februar 2002 datiert werden müssen, da sowas für gewöhnlich kurz oder direkt bei der Abgabe ausgefüllt wird.
Die Titelseite entspricht ziemlich genau den Vorgaben von Anlage 1, "2002" wäre eleganter, zumal die Verteidigung mehr als ein Jahr nach der Abgabe gelegt wurde. Anlage 1 ist sogar unüblich, weil die meisten Universitäten der Welt verlangen darauf das genaue Datum der Verteidigung!
Die Form Inaugural-Dissertation steht in dieser Promotionsordnung nicht zur Debatte (an der Uniklinik Bonn, wo Drosten seine erste Professur hatte, wird dagegen zwischen Inaugural- und Publikations-Dissertation unterschieden). Der Form nach wäre diese wohl tatsächlich eine Inaugural-Dissertation (dort in der Promotionsordnung auch Monographie genannt), eben weil die Vorpublikationen nicht genannt werden. Die Unterscheidung ist aber ziemlich spitzfindig, weil auch bei Forschungsprjekten wie diesem hier an einem Blustspendezentrum des DRK, ist es üblich, dass man Teile der Arbeit auf internationalen Tagungen zur Diskussion stellt und dementsprechend voreröffentlicht. Wenn manchmal nobel behauptet wird, es sei unfein, sich selbst zu zitieren, wurde das hier eisern eingehalten (so kann man allerdings die in der Promotionsordnung genannte "herangezogene Fachliteratur" auslegen, zu der die eigenen Veröffentlichung im engeren Sinn nicht gehören).
Nun zu den Pflichtexemplaren, das ist eigentlich die Form, in der eine Dissertation publiziert wird. Man sieht, dass diese Form hier eher kurz ist, aber sie sollte den Vorschlägen der Gutachter angepasst und korrigiert werden.
Hier ist die Promotionsordnung besonders wichtig. Es betrifft:
"§12 Veröffentlichung"
Hier werden in Absatz 1 vier mögliche Formen vorgeschlagen, zwischen denen ein Doktorand wählen kann.
Die zweite wäre (höchst ungewöhnlich):
"b) drei Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt ist oder"
Und wenn ich diese Korrespondenz richtig verstehe, wollte man sich auf diese Form verständigen, und nichts weiter liefern, da die Aufsätze ja allgemein zugänglich publiziert sind. Da es aber mehrere Autoren sind, kann diese Veröffentlichungsform kaum als Nachweis einer selbständigen Arbeit gelten. Dass die Nationalbibliotheken zwei Pflichtexemplare brauchen, liegt daran, dass es zwei Filialen in Frankfurt/Main und Leipzig gibt. Aber wenn in der Promotionsordnung nur 3 Exemplare (b‑d) verlangt werden, wird das bloß für die Sammlungen der Universitätsbibliothek in Frankfurt sein. Bei einer angemeldeten ISBN muss die Nationalbibliothek ihre beiden Pflichtexemplare erhalten. Option a und d verlangte 30 zusätzliche Exemplare (d in Form von Mikrofiche, was in neueren Promotionsordnungen nicht mehr angeboten wird, denn welche Bibliothek hat heute noch dafür die Lesegeräte?). Bei einer Verbreitung durch einen Verleger (Option c) ist eine Mindestauflage von 150 Exemplaren vorgeschrieben!
Ich glaube auch, dass die Uni Frankfurt erst auf eure Nachfrage an die Nationalbibliothek geliefert hat und entsprechend muss der Datensatz auch datiert werden. Denn von den 3 Exemplaren war offenbar keine der Nationalbibliothek überlssen worden.
Die Onlineveröffentlichung auf einem Server der Universität wird tatsächlich nicht in der alten Promotionsordnung genannt, aber Mikrofiches!
Zusammenfassend: mich beeindruckt diese Form nicht, aber ich kann mir kein fachliches Urteil anmaßen. In vielen Doktorarbeiten wurde ganz anderes geleistet. Aber es ist, wie es ist!
Was ich an Drostens Thema traurig finde, ist, dass er eine Impfkampagne befeuert hat, die massenhaft Gerinnungsstörungen verursacht hat. PCR-Tests mögen zwar mit ihrer Ungenauigkeit für eine schnelle Qualitätsüberprufung von Blutkonserven behördlich anerkannt sein, aber er hat dafür gesorgt, dass es für die nächsten Jahrzehnte einen Mangel an brauchbaren Blutkonserven geben wird.
Verklagen könnt er ihn nur, dass er als Doktorand gerne als Doktor posiert hat, noch bevor er diesen Titel hatte.