"Die Doktorarbeit ist nie publiziert worden, daher ist das gefundene Exemplar eine echte Rarität"

Auf rhoen​ka​nal​.de wird am 21.8.24 über eine als ver­schol­len gel­ten­de Dissertation berich­tet, die 1909 ver­faßt wur­de und unlängst im Nachlaß des Verfassers gefun­den wur­de. Der Ausschnitt aus dem Titelblatt legt aller­dings nahe, daß das Werk, anders als das nur fast zwei Jahrzehnte ver­schol­le­ne von Christian Drosten, durch­aus gedruckt wurde:

insued​thue​rin​gen​.de spricht am 22.8.24 wohl zutref­fen­der von einem "weit­ge­hend unbe­kann­ten Exemplar".

Interessant ist ein Vergleich der Einträge der bei­den Arbeiten im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Die Daten zur Arbeit von Simoneit wir­ken nachvollziehbar:

Erschienen 1909, zugleich als Dissertation gewer­tet, seit 1922 im Bestand der DNB. Ob es damals eine Verpflichtung zur Einreichung der Arbeit bei der DNB gab, habe ich nicht recher­chiert. Es gab sie aller­dings zu der Zeit, als Drosten eine Dissertation ver­faßt haben soll (s. hier und hier). Hier lau­tet der Eintrag:

Hier gibt es gleich drei Daten. Die Schrift sei 2001 erschie­nen, 2003 sei sie zur Dissertation geron­nen, erst ab 2020 war sie in den bei­den Standorten der DNB ver­füg­bar. Über die recht merk­wür­di­ge Änderungshistorie die­ser Angaben wird aus­führ­lich berich­tet in Manipuliert die Nationalbibliothek Eintrag zu Drosten-Dissertation? Dort war u.a. auf­ge­fal­len, daß der Scan, wel­cher 2020 der DNB vor­ge­legt wur­de, ein modern wir­ken­des Titelblatt auf­wies, des­sen Aufmachung und Schriftarten mit dem fol­gen­den Inhaltsverzeichnis in einem ver­blüf­fen­den Kontrast steht:

Es hat den Anschein, als sei eine soli­de Laborveröffentlichung Drostens nach­träg­lich zu einer Dissertation erklärt wor­den. Die Goethe-Universität hat­te, nach­dem von coro­dok und Markus Kühbacher umfang­rei­che Recherchen fast 20 Jahre nicht auf­find­ba­ren Werk unter­nom­men hat­ten, am 15.10.20 erklärt:

»Seit Ende Juni 2020 wer­den ins­be­son­de­re im Internet gezielt Falschbehauptungen gestreut, die Ende 2001 fer­tig­ge­stell­te und am 6. Februar 2002 am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität ein­ge­reich­te Dissertation „Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV‑1 und HBV zur Blutspendertestung“ von Prof. Dr. Drosten wäre nicht auf­find­bar, bzw. die­se sei vor 2020 nicht zugäng­lich gewe­sen und dem­entspre­chend nicht ord­nungs­ge­mäß ver­öf­fent­licht worden…

Die Einreichung von „Pflichtexemplaren“ beim Fachbereich Medizin war als Verfahrensbestandteil erfor­der­lich, um über­haupt die Promotionsurkunde aus­ge­hän­digt zu bekommen.

Zusätzliche Exemplare der Originaldissertation von Prof. Drosten sind des­halb seit 2020 in der Frankfurter Universitätsbibliothek sowie in Kopien in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) ver­füg­bar, da es im Verlauf des Jahres 2020 auf­grund der stark gestie­ge­nen Prominenz von Herrn Drosten in der Universitätsbibliothek ver­mehrt zu Anfragen nach sei­ner Dissertation kam…

Zur Klarstellung: Nach der damals gel­ten­den Promotionsordnung war kei­ne Abgabe von Pflichtexemplaren an die Universitätsbibliothek sowie die DNB erfor­der­lich

Die Arbeit basiert auf drei zuvor (2000 sowie 2001) in Fachmagazinen ver­öf­fent­lich­ten Zeitschriftenartikeln, in denen Herr Drosten zwei­mal Erstautor ist und ein­mal in mitt­le­rer Position

Nach Abschluss der münd­li­chen Prüfung (22. März 2003) gab Herr Drosten am 30. Juni 2003 sei­ne Pflichtexemplare im Fachbereich Medizin ab und kam damit auch sei­ner Veröffentlichungspflicht nach. Am 4. September 2003 hat der Fachbereichsrat Medizin in sei­ner tur­nus­mä­ßi­gen Sitzung Herrn Drosten die Bewertung sei­ner Promotion mit “aus­ge­zeich­net“ (sum­ma cum lau­de) zuer­kannt und Herrn Drosten wur­de die Verleihungsurkunde aus­ge­stellt. Seitdem ist er berech­tigt, den Titel Dr. med. zu füh­ren«
aktu​el​les​.uni​-frank​furt​.de (15.10.20, ergänzt am 6.3.23)

Zu den zahl­lo­sen Widersprüchen und Absonderlichkeiten wie einem erfun­de­nen Wasserschaden, einer omi­nö­sen "Ehrenwörtlichen Erklärung", dem fal­schen Begriff "Inaugural-Dissertation" oder dem Umstand, daß alle drei genann­ten Aufsätze Drostens mit sei­nen Prüfern ver­faßt wur­den, sie­he hier und all­ge­mein hier. Daß Drosten mehr­fach bereits vor jenem 4.9.2003 als Dr. fir­mier­te, wird als Schmankerl am Rande hier the­ma­ti­siert. Drosten selbst und ver­schie­de­ne Medien haben ganz unter­schied­li­che Daten und Titel sei­ner angeb­li­chen Doktorarbeit im Umlauf gebracht, s. hier.

Heerscharen von "Faktencheckern" wur­den auf­ge­bo­ten, um die frap­pie­ren­den Unregelmäßigkeiten als Verschwörung auf­zu­decken. Neben dpa (s. hier) waren ganz vor­ne die Profis von cor­rec­tiv und Volkspetzern dabei:

Dank an Herrn Kühbacher für die­ses Fundstück!

(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)

9 Antworten auf „"Die Doktorarbeit ist nie publiziert worden, daher ist das gefundene Exemplar eine echte Rarität"“

  1. Wäre alles ord­nungs­ge­mäß abge­lau­fen, bräuch­te es die Faktenchecker nicht. Dr. Osten wür­de sei­ne famo­se Dissertation ein­fach ins Internet stel­len oder man könn­te sie irgend­wo bestel­len bzw. ausleihen.

  2. Ein Schurkenstück bereits zu Beginn einer gro­ßen Karriere? Da hel­fen auch kei­ne zig Preisverleihungen. Der Makel bleibt kle­ben, und zwar lebens­läng­lich. Solcherart Figuren haben nicht nur das Leben vie­ler Menschen bru­tal ver­wirkt, son­dern auch ihr eige­nes. Dank an Artur Aschmoneit, dass Sie immer wie­der an die­se arm­se­li­ge Geschichte rühren!

  3. Seit 20 Jahren wer­den Doktoranden ermun­tert, ihre Dissertation digi­tal zu publi­zie­ren. Das funk­tio­niert so: Wenn man ana­log ver­öf­fent­li­chen will, dann muss man 20 Exemplare oder so bei der Uni-Bibliothek ablie­fern und wenn man digi­tal ver­öf­fent­licht, braucht man nur 5 auf Papier abzu­ge­ben. Da die Arbeiten heu­te sowie­so fast immer auf dem Computer druck­reif ver­fasst wer­den, muss man schon mit dem Klammerbeutel gepu­dert sein, wenn man nicht digi­tal ver­öf­fent­licht. Und digi­tal ver­öf­fent­lich­te Dissertationen bekom­men eine ewi­ge Internet-Adresse, eine URN, sodass sie auch stets abruf­bar blei­ben. Von über­all, ohne Wartezeit und Zusatzkosten. Und weil Zitate die Währung der Uni-Wissenschaftler sind (Impact!), wol­len es Wissenschaftler ihren Kollegen eigent­lich beson­ders ein­fach machen, die Arbeiten auch lesen zu können.
    Wer also wei­ter­hin die rein ana­lo­ge Veröffentlichung wählt, macht sich schon sehr ver­däch­tig, es den Lesern schwer machen zu wollen.

  4. Das ist extrem merkwürdig!

    Ich mei­ne, die damals gel­ten­de Promotionsordnung kann man nach­re­cher­chie­ren. Allerdings gel­ten zwei Bedingungen an allen Universitäten (und nicht nur in Deutschland):
    1) Ein Prüfling, der die Doktorwürde erlan­gen möch­te, muss bewei­sen, dass sie oder er auf sich selbst gestellt und ohne frem­de Hilfe eine eigen­stän­di­ge wis­sen­schaft­li­che Leistung erbringt, die auf der Höhe des aktu­el­len Forschungsstand ist (das wird übri­gens bereits erwar­tet, wenn der Titel nur ein Magister oder Diplom ist). Es wird sogar von den mei­sten Universitäten ver­langt, dass Prüflinge eine for­mel­le Erklärung unter­schrei­ben, dass sie ihre Arbeit selb­stän­dig und ohne frem­de Hilfe ver­fasst haben. Ich erwäh­ne es aber für den heu­te sel­te­nen Fall, dass jemand auf grund­stän­di­ge Promotion imma­tri­ku­liert ist, d.h. den Doktortitel direkt als ersten aka­de­mi­schen Titel nach dem Grundstudium anstrebt. Früher ging sowas an weni­gen deut­schen Universitäten, aber ab 2000 sahen sowas Promotionsordnungen eigent­lich nicht mehr vor (d.h. ein Magister oder Diplom muss­te vor­lie­gen, um zur Promotion zuge­las­sen zu wer­den) und wenn, dann hieß es, dass die Latten ent­spre­chend hoch lagen.
    2) Erwartet wer­den als Resultat einer anspruchs­vol­len und mehr­jäh­ri­gen Forschung neue Erkenntnisse, die gemes­sen am aktu­el­len Forschungsstand neue Perspektiven für zukünf­ti­ge Forschung auf­zeigt, d.h. die Doktorarbeit muss ori­gi­nell und inno­va­tiv sein.

    D.h. kein Dekan wäre berech­tigt, eine Doktorarbeit über­haupt zu akzep­tie­ren, in der ein Prüfling eine Aufsatzsammlung ein­reicht, wenn bei die­sen Aufsätzen nicht der ein­zi­ge Autor ist, noch bevor jemand mit einem Professorentitel oder einer Berechtigung, Doktoranden zu betreu­en, eine fach­li­che Begutachtung unter­nimmt. Aber es gibt prag­ma­ti­sche Ausnahmefälle, wo man anstel­le eines mei­stens durch ein Stipendium geför­der­tes Promotionsvorhaben eine Sammlung von bereits publi­zier­ten Aufsätzen akzep­tiert hat, sofern der Prüfling sie allein ver­fasst hat, wegen der unter Punkt 1 genann­ten Bedingung. Es ist aber rich­tig, dass in der Naturwissenschaft meh­re­re Autoren bei klei­ne­ren Publikationen wich­tig sind, da meist die Arbeit eines Laborteams vor­ge­stellt wird, bei einer natur­wis­sen­schaft­li­chen Doktorarbeit wäre es den­noch nicht akzep­ta­bel, da wer­den die Laborteams nament­lich in der Danksagung genannt.

    Zu Punkt 2: Gemessen am Forschungsstand, ist die AIDS-Diagnose anhand eines PCR-Tests bereits in den 1990er Jahren umstrit­ten gewe­sen, um es höf­lich aus­zu­drücken. Es war sicher kei­ne inno­va­ti­ve, son­dern besten­falls eine umstrit­te­ne Methode.

    Andere Widersprüche sind, es gibt einen Abgabetermin für die Fassung, die man in einer münd­li­chen Verhandlung "zu ver­tei­di­gen" hat (so die deut­sche Ausdrucksweise). Zwischen bei­den Terminen müs­sen die Gutachter, in der Regel zwei, außer man bestellt noch zusätz­li­che exter­ne Gutachter (wenn noch zusätz­li­che Spezialisten von außer­halb ein­be­zo­gen wer­den), die Arbeit gele­sen und schrift­lich bewer­tet und beno­tet haben. Zu einem fest­ge­setz­ten Termin wird dann die Arbeit vom Prüfling prä­sen­tiert, der hier­bei auf die Gutachten ein­geht, und sozu­sa­gen vor einer Prüfungskommission ver­tei­digt. Normalerweise wird bei die­sem Treffen eine end­gül­ti­ge Bewertung gemacht und dar­aus die Gesamtnote ermit­telt. Erst danach darf ich mich als "Doktor" bezeichnen.

    Die münd­li­che Prüfung vor der Abgabe der Arbeit ist eine Praxis, von der ich noch nie und an kei­ner Universität der Welt gehört habe. Zu einem Doktortitel gehört eine Disputation einer geschrie­be­nen Arbeit, auf Deutsch "Verteidigung", auf Englisch "Viva". Wenn es sich um Dissertationen im stren­ge­ren Sinn han­delt, sind sie weni­ger umfang­reich und das ist einer der Gründe, war­um ein Dr. med. nicht einem MD Titel ent­spricht, obwohl sie auf inter­na­tio­na­ler Ebene auf einer Ebene beur­teilt und ver­gli­chen wer­den müssten.

    Daraus kann man nur schlie­ßen, dass Herrn Drostens aka­de­mi­sche Titel bei einer genau­en Überprüfung auf wacke­li­gen Füßen steht. 

    Wie er also ein Institut bei der Charité lei­ten kann und wer das finan­ziert, wäre eine berech­tig­te Frage, bei der es sich lohn­te, ihr nachzugehen.

  5. [Ihr könnt mei­nen vor­her­ge­hen­den Kommentar igno­rie­ren, da ich mir inzwi­schen ein genaue­res Bild machen konnte.]

    Ich glau­be, ich kann die mei­sten hier emp­fun­de­nen "Widersprüche" auflösen.

    Wie die mei­sten Promotionsordnungen, nicht nur in Deutschland, so steht auch in der für Drosten gel­ten­den Promotionsordnung von 1997 (zur Erreichung eines medi­zi­ni­schen Doktortitels):

    https://​www​.uni​-frank​furt​.de/​6​1​7​8​3​3​8​7​/​p​r​o​m​o​_​o​r​d​_​1​9​9​7​.​pdf

    § 6,1 Dissertation:
    "(1) Die Dissertation muß wis­sen­schaft­li­chen Ansprüchen genü­gen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf dem Gebiet der Medizin oder Zahnmedizin lie­fern. Sie muß eine selb­stän­di­ge Leistung des/der Doktorand/in sein und bewei­sen, daß diese/ die­ser befä­higt ist, eine wis­sen­schaft­li­che Fragestellung mit ein­wand­frei­er Methodik unter wis­sen­schaft­li­cher Anleitung zu bear­bei­ten und unter Berücksichtigung des Schrifttums ver­ständ­lich dar­zu­stel­len. Sie muß den metho­di­schen Grundsätzen des Faches gerecht wer­den, die durch die Anforderungen inter­na­tio­na­ler Fachzeitschriften gege­ben sind. Sie muß eine den wis­sen­schaft­li­chen Arbeitsprinzipien ent­spre­chen­de Dokumentation über das aus­ge­wer­te­te Material und über die her­an­ge­zo­ge­ne Fachliteratur ent­hal­ten. Sie muß ihren Gegenstand sprach­lich klar und for­mal ein­wand­frei darstellen."

    Also kurz zusammengefasst:
    1) Fortschritt in der Wissenschaft im Bereich Medizin
    2) Selbständige Arbeit ohne frem­de Hilfe erstellt (wozu nach fast allen deut­schen Promotionsordnungen eine for­mel­le Erklärung gehört wie Seite 106)
    3) Kenntnis des aktu­el­len Wissensstandes und der sich dar­aus erge­ben­den Methodik (sta­te of the art)
    4) sprach­lich kla­re und for­mal ein­wand­freie Darstellung (eini­ge Promotionsordnung wie die heu­te in Frankfurt gel­ten­de ver­lan­gen auch, dass der Titel der Arbeit kei­ne Abkürzungen erhal­ten dürf­te, um all­ge­mein­ver­ständ­lich zu blei­ben, aber davon steht nichts in §6 der Fassung von 1997.

    Nach einer Lektüre der Richtigstellung, ich neh­me an durch den Pressesprecher Olaf Kaltenborn, sind für mich die mei­sten Details geklärt:
    https://​aktu​el​les​.uni​-frank​furt​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​f​a​l​s​c​h​b​e​h​a​u​p​t​u​n​g​e​n​-​z​u​m​-​p​r​o​m​o​t​i​o​n​s​v​e​r​f​a​h​r​e​n​-​v​o​n​-​p​r​o​f​-​d​r​-​c​h​r​i​s​t​i​a​n​-​d​r​o​s​t​en/

    Die Arbeit wur­de am 6. Februar 2002 abge­ge­ben mit der Datierung auf 2001, an des­sen Ende sie angeb­lich fer­tigg­stellt wur­de. Bitte nicht ver­un­si­chern las­sen, aber Korrekturexamplar oder Original sind hier als Synonym ver­wandt, da natür­lich den Gutachtern vor­be­hal­ten bleibt, Änderungswünsche oder Empfehlungen in ihren schrift­li­chen Gutachten vor­zu­brin­gen. Nach mei­ner Erfahrung sind sie sogar das beste, was man von ihnen bekommt.

    Titelseite von 2001 könn­te dafür spre­chen, dass es sich um das (nicht ver­bes­ser­te) Original han­delt, ich sehe kei­nen Unterschied zum Inhaltsverzeichnis. Es sieht scheuß­lich aus, aber genau­so wie jede Arbeit aus­sieht, wenn das Inhaltsverzeichnis über Überschriftenformatierung auto­ma­tisch mit Microsoft Word erstellt wird. Vielleicht hat sich das heu­te gebes­sert, da nicht mehr alle die­se unsäg­li­che Software benut­zen. Aber zwi­schen 2000 und 2010 war das durch­aus üblich.

    Zitierformat ist unge­wöhn­lich (kei­ne Fußnoten, Literaturangaben mit Zahlen in Klammern ohne Seitenangabe).

    Nun zur Verteidigung, sie ist mit mehr als einem Jahr nach dem Abgabedatum unge­wöhn­lich lang und auch die Bewertung erfolgt nicht m Tag der Verteidigung. Es wird nach­träg­lich ein drit­ter exter­ner Gutachter ein­ge­schal­tet, da bei­de Gutachter ein­mü­tig für die Bestnote stim­men. Das ist in der Tat unge­wöhn­lich, zusätz­li­che Gutachter wer­den eigent­lich vor der Abgabe bean­tragt und die­ser Antrag ist nach die­ser Promotionsordnung auf­wen­dig, da er die Zustimmung Dritter bedarf. Dies geschieht auch eher bei Uneinigkeit als bei Einigkeit zwi­schen den ersten zwei Gutachtern.

    Die Erklärung (Promotionsordnung Anlage 2) nennt nicht die den Titel ver­lei­hen­de Institution, son­dern nur die, die den Arbeitsplatz zu stel­len hat­te, und hält sich auch nicht an die Vorgabe, sie hät­te mit Februar 2002 datiert wer­den müs­sen, da sowas für gewöhn­lich kurz oder direkt bei der Abgabe aus­ge­füllt wird. 

    Die Titelseite ent­spricht ziem­lich genau den Vorgaben von Anlage 1, "2002" wäre ele­gan­ter, zumal die Verteidigung mehr als ein Jahr nach der Abgabe gelegt wur­de. Anlage 1 ist sogar unüb­lich, weil die mei­sten Universitäten der Welt ver­lan­gen dar­auf das genaue Datum der Verteidigung!

    Die Form Inaugural-Dissertation steht in die­ser Promotionsordnung nicht zur Debatte (an der Uniklinik Bonn, wo Drosten sei­ne erste Professur hat­te, wird dage­gen zwi­schen Inaugural- und Publikations-Dissertation unter­schie­den). Der Form nach wäre die­se wohl tat­säch­lich eine Inaugural-Dissertation (dort in der Promotionsordnung auch Monographie genannt), eben weil die Vorpublikationen nicht genannt wer­den. Die Unterscheidung ist aber ziem­lich spitz­fin­dig, weil auch bei Forschungsprjekten wie die­sem hier an einem Blustspendezentrum des DRK, ist es üblich, dass man Teile der Arbeit auf inter­na­tio­na­len Tagungen zur Diskussion stellt und dem­entspre­chend vor­eröf­fent­licht. Wenn manch­mal nobel behaup­tet wird, es sei unfein, sich selbst zu zitie­ren, wur­de das hier eisern ein­ge­hal­ten (so kann man aller­dings die in der Promotionsordnung genann­te "her­an­ge­zo­ge­ne Fachliteratur" aus­le­gen, zu der die eige­nen Veröffentlichung im enge­ren Sinn nicht gehören). 

    Nun zu den Pflichtexemplaren, das ist eigent­lich die Form, in der eine Dissertation publi­ziert wird. Man sieht, dass die­se Form hier eher kurz ist, aber sie soll­te den Vorschlägen der Gutachter ange­passt und kor­ri­giert werden.

    Hier ist die Promotionsordnung beson­ders wich­tig. Es betrifft:

    "§12 Veröffentlichung"

    Hier wer­den in Absatz 1 vier mög­li­che Formen vor­ge­schla­gen, zwi­schen denen ein Doktorand wäh­len kann.

    Die zwei­te wäre (höchst ungewöhnlich):
    "b) drei Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt ist oder"

    Und wenn ich die­se Korrespondenz rich­tig ver­ste­he, woll­te man sich auf die­se Form ver­stän­di­gen, und nichts wei­ter lie­fern, da die Aufsätze ja all­ge­mein zugäng­lich publi­ziert sind. Da es aber meh­re­re Autoren sind, kann die­se Veröffentlichungsform kaum als Nachweis einer selb­stän­di­gen Arbeit gel­ten. Dass die Nationalbibliotheken zwei Pflichtexemplare brau­chen, liegt dar­an, dass es zwei Filialen in Frankfurt/Main und Leipzig gibt. Aber wenn in der Promotionsordnung nur 3 Exemplare (b‑d) ver­langt wer­den, wird das bloß für die Sammlungen der Universitätsbibliothek in Frankfurt sein. Bei einer ange­mel­de­ten ISBN muss die Nationalbibliothek ihre bei­den Pflichtexemplare erhal­ten. Option a und d ver­lang­te 30 zusätz­li­che Exemplare (d in Form von Mikrofiche, was in neue­ren Promotionsordnungen nicht mehr ange­bo­ten wird, denn wel­che Bibliothek hat heu­te noch dafür die Lesegeräte?). Bei einer Verbreitung durch einen Verleger (Option c) ist eine Mindestauflage von 150 Exemplaren vorgeschrieben!

    Ich glau­be auch, dass die Uni Frankfurt erst auf eure Nachfrage an die Nationalbibliothek gelie­fert hat und ent­spre­chend muss der Datensatz auch datiert wer­den. Denn von den 3 Exemplaren war offen­bar kei­ne der Nationalbibliothek über­ls­sen worden.

    Die Onlineveröffentlichung auf einem Server der Universität wird tat­säch­lich nicht in der alten Promotionsordnung genannt, aber Mikrofiches!

    Zusammenfassend: mich beein­druckt die­se Form nicht, aber ich kann mir kein fach­li­ches Urteil anma­ßen. In vie­len Doktorarbeiten wur­de ganz ande­res gelei­stet. Aber es ist, wie es ist!

    Was ich an Drostens Thema trau­rig fin­de, ist, dass er eine Impfkampagne befeu­ert hat, die mas­sen­haft Gerinnungsstörungen ver­ur­sacht hat. PCR-Tests mögen zwar mit ihrer Ungenauigkeit für eine schnel­le Qualitätsüberprufung von Blutkonserven behörd­lich aner­kannt sein, aber er hat dafür gesorgt, dass es für die näch­sten Jahrzehnte einen Mangel an brauch­ba­ren Blutkonserven geben wird. 

    Verklagen könnt er ihn nur, dass er als Doktorand ger­ne als Doktor posiert hat, noch bevor er die­sen Titel hatte.

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