Die Gruppe ist kleiner, als viele denken

Auf dem Rechtsportal (im Sinne von Justiz) lto​.de ist am 7.5. zu lesen, für wen die "zurück­ge­ge­be­nen Freiheitsrechte" gelten:

»In der Berichterstattung über die Ausnahmeverordnung ist meist von "Geimpften und Genesenen" die Rede, ohne näher zu erläu­tern, wer hier­mit genau gemeint ist. Tatsächlich ist die bedach­te Gruppe deut­lich klei­ner als es zunächst den Anschein hat. Gemeint sind nicht alle 26,2 Millionen Menschen, die zumin­dest eine erste Covid-Impfung erhal­ten haben und auch nicht alle 3,4 Millionen, die sich bereits ein­mal mit Covid infi­ziert hatten.

Die Befreiungen gel­ten nur für die voll­stän­dig Geimpften. Bei den mei­sten Impfstoffen sind zwei Impfungen plus ein zeit­li­cher Puffer von 14 Tagen erfor­der­lich. Derzeit sind bun­des­weit 7,3 Millionen Personen voll­stän­dig geimpft, das sind nur 8,8 Prozent der Bevölkerung.

Die Zahl der Zweitimpfungen wächst auch deut­lich lang­sa­mer als die Zahl der Erstimpfungen. Unter den rund 930.000 Impfungen am gest­ri­gen Donnerstag waren nur rund 200.000 Zweitimpfungen, aber 730.000 Erstimpfungen. Letztere schüt­zen zwar bereits gegen schwe­re Krankheitsverläufe, ver­schaf­fen aber noch kei­nen Status als Geimpfter im Sinne der Verordnung.

Auch bei den Genesenen muss unter­schie­den wer­den. Die Befreiungen gel­ten nur, wenn die Infektion im ver­gan­ge­nen hal­ben Jahr erfolgt war und min­de­stens 28 Tage zurück­liegt. Der Nachweis, dass man zu die­ser Gruppe gehört, kann nur mit einem posi­ti­ven PCR-Test aus die­sem Zeitraum erbracht wer­den. Ein posi­ti­ver Antigen-Test genügt nicht, weil er zu unge­nau ist.

Wer vor län­ge­rer Zeit, zum Beispiel vor einem Jahr, mit dem Coronavirus infi­ziert war, gilt des­halb nicht mehr als Genesener, da die Immunität nach­lässt. Hier genügt jedoch eine ein­zi­ge Impfung (statt zwei), um als voll­stän­dig geimpft zu gelten.

Druck aus Karlsruhe

Dass die Ausnahmeverordnung nun doch drei Wochen frü­her kam als zunächst von Gesundheitsminister Spahn ange­kün­digt, ist vor allem eine Folge der Verfassungsbeschwerden gegen die Bundes-Notbremse. Bis Donnerstagmittag sind in Karlsruhe 334 Verfassungsbeschwerden ein­ge­gan­gen, von denen 165 als so sub­stan­zi­ell ein­ge­stuft wur­den, dass sie ins Verfahrensregister ein­ge­tra­gen wur­den (die übri­gen ste­hen im all­ge­mei­nen Register).

Ein gro­ßer Teil der Verfassungsbeschwerden und Eilanträge kri­ti­sier­te die feh­len­den Ausnahmen für Geimpfte und Genesene…«

13 Antworten auf „Die Gruppe ist kleiner, als viele denken“

  1. Eine der von einer Privatperson ein­ge­reich­te Verfassungsbeschwerde for­dert das Recht ein, sich auch als weder Geimpfter noch Genesener auf Antikörper unter­su­chen las­sen zu kön­nen und im posi­ti­ven Fall von Erleichterungen betrof­fen sein zu dür­fen. Die Tatsache, dass man mit einer sol­chen Forderung das Programm im eigent­li­chen Sinne unter­stützt, kann in mei­nen Augen als durch­aus kon­tro­vers betrach­tet wer­den. Aber viel­leicht machen ja auch gera­de die Lücken und Ungenauigkeiten im Gesetz deut­lich, um was für ein schäd­li­ches Machwerk es sich han­delt. Ausserdem könn­te man die obi­ge Beschwerde noch ergän­zen um die Suche nach T‑Zellen als Immunantwort.
    Das Dokument gibt es m. W. nur auf einem tele­gram-Kanal zum öff­nen, macht äußer­lich und text­lich einen fach­ge­rech­ten und authen­ti­schen Eindruck.
    https://t.me/anarchopazifist/1319

    1. Ich hiel­te es fuer sinn­vol­ler, weder den Nachweis der "Genesung" mit­tels PCR-Tests noch die Impfung fuer aus­rei­chend fuer "Lockerungen" zu erklae­ren, son­dern aus­schliess­lich den Nachweis der T‑Zellenimmunitaet. Bekanntlich dau­ert letz­te­re ver­mut­lich erheb­lich laen­ger an als der Nachweís von Antikoerpern und ist den­noch aus­sa­ge­kraef­ti­ger als der Nachweis von Antikoerpern. Aber wer weiss, wie vie­le geimpf­te dann *nicht* die "Lockerungen" genie­ssen duerften …

      Letztlich ist das aber alles voel­lig unsin­nig, denn wir haben es *nach­weis­lich* *nicht* mit dem Killervirus zu tun, von dem die Mainstreammedien berich­ten. Bei *sinn­vol­ler* Zaehlung der "Corona-Toten" (nur die, bei denen *nach­weis­lich* die Infektion zur Todesursache bei­getra­gen hat), haet­ten wir gese­hen, dass wir ledig­lich in der "zwei­ten Grippewelle mit SARS-CoV‑2 als vor­herr­schen­dem Virus" sind, und daher weder die "epi­de­mi­sche Lage natio­na­ler Tragweite" noch die Grundrechtseinschraenkungen auch nur die gering­ste medi­zi­ni­sche Grundlage haben. Wir haben unse­re Wirtschaft rui­niert und vie­le Mrd Euro fuer unnoe­ti­ge und hoch­ge­faehr­li­che "Impfungen" und ueber­flues­si­ge Tests sowie eben­so wenig sinn­vol­le "Tracing Apps" zum Fenster hin­aus­ge­wor­fen, nur weil wir uns von den Politchaoten und Moechtegern-Epidemiologen haben ins Bockshorn jagen las­sen. Wenn die Corona-Krise ein Intelligenztest war, sind wir mit Pauken und Trompeten durchgefallen …

  2. Unser Gesundheitsminister und unse­re Bundeskanzlerin haben davon gespro­chen, dass voll­stän­dig Geimpfte und Genesene den nega­tiv Getesteten gleich­ge­stellt wer­den sollen.
    Logischerweise muss dann ja wohl auch der Umkehrschluss gel­ten: alles das, was Geimpften und Genesenen erlaubt ist, gilt für Negativ Getestete eben­so. Denn die sind ja auch gesund. Das bedeu­tet für mich: mit einem nega­ti­ven Schnelltest gilt kei­ne Ausgangssperre mehr und auch kei­ne zah­len­mä­ßi­ge Kontaktbeschränkung. 

    Was ist eigent­lich mit den Menschen, die sich auf Grund von Schwangerschaft oder Erkrankung nicht imp­fen las­sen können?
    Denen wer­den die Grundrechte auf Dauer verwehrt?

  3. Noch eine Weile hin und alles ist so kon­fus, das eh kei­ner mehr durchblickt.
    Konfusion wird Kontrollen erheb­lich erschwe­ren und kaum einer wird sich noch an den Mist halten.
    War gestern schon hier so. Drei Sonnenstrahlen und etwas wär­mer, alle sind draußen.
    Auch nach der neu­en Sperrstunde.

  4. @Bri und @Alle
    "Ausserdem könn­te man die obi­ge Beschwerde noch ergän­zen um die Suche nach T‑Zellen als Immunantwort."
    Nicht könn­te! Das muss sein. Dieser ELISpot-Test, und im Moment wohl nur der, weist nach dass das Immungedächtnis CoV‑2 erkennt. Punkt. Irgendwelche wei­te­re Vorgeschichten sind dafür nicht nötig.
    Vielleicht mag sich @Dr. Feelgood dazu äußern?

  5. Ich hof­fe, dass es den Einrichtungen und Läden zu blö­de ist, stän­dig irgend­wel­che Nachweise auf Echtheit kon­trol­lie­ren zu sol­len, sodass die Impfapartheid gar nicht erst abhebt.

  6. Voll gemein! Das hier macht es auch nicht ein­fa­cher, als Geimpfter den Duft der Freiheit schnup­pern zu können:

    "Reverse-tran­scri­bed SARS-CoV‑2 RNA can inte­gra­te into the geno­me of cul­tu­red human cells and can be expres­sed in pati­ent-deri­ved tissues"

    "An unre­sol­ved issue of SARS-CoV‑2 dise­a­se is that pati­ents often remain posi­ti­ve for viral RNA as detec­ted by PCR many weeks after the initi­al infec­tion in the absence of evi­dence for viral repli­ca­ti­on. We show here that SARS-CoV‑2 RNA can be rever­se-tran­scri­bed and inte­gra­ted into the geno­me of the infec­ted cell and be expres­sed as chi­me­ric tran­scripts fusing viral with cel­lu­lar sequen­ces. Importantly, such chi­me­ric tran­scripts are detec­ted in pati­ent-deri­ved tissues. Our data sug­gest that, in some pati­ent tissues, the majo­ri­ty of all viral tran­scripts are deri­ved from inte­gra­ted sequen­ces. Our data pro­vi­de an insight into the con­se­quence of SARS-CoV‑2 infec­tions that may help to explain why pati­ents can con­ti­n­ue to pro­du­ce viral RNA after recovery."

    https://​www​.pnas​.org/​c​o​n​t​e​n​t​/​1​1​8​/​2​1​/​e​2​1​0​5​9​6​8​118

  7. "Der Nachweis, dass man zu die­ser Gruppe gehört, kann nur mit einem posi­ti­ven PCR-Test aus die­sem Zeitraum erbracht werden."

    Der Nachweis, dass man NICHT zur Gruppe der aktu­ell "Genesenen" gehört, kann qua­si nie geführt wer­den. Wie soll­te man geahnt haben kön­nen im Januar, dass man das Testergebnis noch­mal für irgend­was hät­te brau­chen können??

    Weggeschmissen … aber ich habe Zeugen!

  8. @Boris Büche
    Egal! Diesen Nachweis braucht man nicht. Wenn der ELISpot-Test sagt Ihr Immunsystem kennt CoV‑2 reicht das aus. Besser geht es nun mal nicht. Es wer­den ja Ihre eige­nen Zellen dar­auf getestet.
    Nur kostet der 160 Euro. Und: war­um CoV‑2 bekannt ist, wäre auch über eine Kreuzreaktin mög­lich, sagt der Test nichts.

    1. @gelegentlich
      Wenn Sie sich auf "Diesen Nachweis braucht man …" ein­las­sen, dann wer­den Sie 6 Monate nach Infektion / Impfung einen neu­en "brau­chen". Immer wie­der, bis ans Lebensende.

  9. "Auch bei den Genesenen muss unter­schie­den werden. …"

    Auch bei den Geimpften muss unter­schie­den wer­den: Jede Impfung führt zu zu neu­en Mutationen. Ist dann wie­der Schluss mit den schö­nen Freiheiten?

    Grundrechte an … Grundrechte aus … Grundrechte an …

    Wir kön­nen das ja noch eini­ge Jahre so wei­ter spie­len, aber eigent­lich ist jetzt schon abseh­bar, dass das zu nichts füh­ren wird, außer bösem Blut, Leid, Elend, Verbitterung und frü­her oder spä­ter ver­mut­lich auch Gewalt.

    Irgendwann soll­te auch dem let­zen Politiker auf­ge­hen, dass man Atemwegsviren mit Lockdown, Masken und Impfung nicht "bekämp­fen" kann. (Außer man pro­fi­tiert davon.)

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