Die Hubots vom Mima über Impfen für alle

Quelle: ard​me​dia​thek​.de (Mittagsmagazin 4.5.)

Zu Hubots erklärt Wikipedia:

»Zentrales Element der Serie sind men­schen­ähn­li­che Roboter, soge­nann­te Hubots (Abkürzung für Human Robots = Menschliche Roboter). Sie kön­nen Aufgaben erle­di­gen, die für gewöhn­li­che Maschinen zu kom­pli­ziert sind. So gibt es Haushaltsroboter, die staub­saugen, den Abwasch erle­di­gen, im Garten arbei­ten und Mahlzeiten zube­rei­ten. Einige kön­nen auch Autofahren, und man­che sind zu sexu­el­len Handlungen fähig. Es gibt Roboter für Baustellen und für die Altenpflege.«

Das bezieht sich auf

»Real Humans – Echte Menschen (Originaltitel: Äkta män­nis­kor, Schwedisch für Echte Menschen) ist eine schwe­di­sche Drama-Serie mit Science-Fiction-Elementen aus dem Jahr 2012 von Lars Lundström

Unbedingt sehens­wert, gibt's auf YT.

2 Antworten auf „Die Hubots vom Mima über Impfen für alle“

  1. RTL fin­det plötz­lich doch einen Zusammenhang von Spike Protein zu Impfung und inter­viewt einen Hygieniker und Kinderarzt, der das Studienergebnis nicht ver­stan­den hat
    https://​www​.rtl​.de/​c​m​s​/​n​a​c​h​-​s​t​u​d​i​e​-​u​e​b​e​r​-​s​p​i​k​e​-​p​r​o​t​e​i​n​e​-​d​e​s​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​s​i​n​d​-​d​i​e​-​i​m​p​f​p​r​o​t​e​i​n​e​-​a​u​c​h​-​g​e​f​a​e​h​r​l​i​c​h​-​4​7​5​4​7​2​4​.​h​t​m​l​?​o​u​t​p​u​t​T​y​p​e​=​amp
    "Schädigen die Proteine des Impfstoffs dem Körper?
    Die Impfung nutzt das Spike-Protein als Impfantigen, um dem Körper das Coronavirus "bei­zu­brin­gen". Schaden die Proteine des Impfstoffs dann dem Körper? "Wir spre­chen die gan­ze Zeit von den Stacheln des Coronavirus, die die­se ACE2-Enzyme andocken", erklärt Dr. Zinn. "Aber natür­lich hängt an die­sen Spike-Proteinen immer noch ein Virus, der eben zusam­men mit den Spike-Proteinen die Zellschädigung ver­ur­sacht. Bei der Impfung haben wir aber Gott sei Dank nur die Stacheln, die auf dem Virus sind – die Spike-Proteine allei­ne machen eigent­lich nicht das gro­ße Problem."."
    Wie ver­ein­bart RTL das mit
    https://​www​.rtl​.de/​c​m​s​/​f​o​r​s​c​h​e​r​-​e​n​t​d​e​c​k​e​n​-​e​r​k​l​a​e​r​u​n​g​-​f​u​e​r​-​c​o​r​o​n​a​-​k​o​m​p​l​i​k​a​t​i​o​n​e​n​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​i​s​t​-​g​a​r​-​k​e​i​n​e​-​a​t​e​m​w​e​g​s​e​r​k​r​a​n​k​u​n​g​-​4​7​5​3​2​3​2​.​h​tml
    "Für ihre Studie erstell­ten sie ein "Pseudovirus", das von der klas­si­schen Sars-CoV-2-Krone aus Spike-Proteinen umge­ben war, jedoch kein tat­säch­li­ches Virus ent­hielt. Das Pseudovirus führ­te bereits am Tiermodell zu einer Schädigung der Lunge und der Arterien – ein Beweis dafür, dass das Spike-Protein allein aus­reich­te, um eine Krankheit zu ver­ur­sa­chen. Gewebeproben zeig­ten zudem eine Entzündung in den Zellen, die die Wände der Lungenarterie auskleiden."
    Leser und Patienten müs­sen halt sel­ber denken.
    Also, wenn das nutz­lo­se Paul-Ehrlich-Institut kein bes­se­res Argument fin­det, sehe ich da ein Problem.

  2. Meldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung von heute:

    "Keine ärzt­li­che Haftung für Impfschäden durch AstraZeneca – Gesetzesänderung steht kurz vor der Verabschiedung

    05.05.2021 – Ärzte gehen im Falle von Impfschäden kein Haftungsrisiko ein, wenn sie Personen unter 60 Jahren mit dem Vakzin von AstraZeneca imp­fen. Dies sieht ein ent­spre­chen­der Gesetzentwurf vor, der noch die­se Woche den Bundestag und den Bundesrat pas­sie­ren soll.

    „Damit besteht end­lich Rechtssicherheit“, sag­te KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sei bereits ange­passt, sodass die Ärzte auch unter 60-Jährige Patienten mit dem Impfstoff von AstraZeneca imp­fen könn­ten, wenn die­se das wollten.
    Versorgungsanspruch bei allen COVID-19-Impfungen

    Konkret geht es um den Paragrafen 60 des Infektionsschutzgesetzes, der die Versorgung bei einem Impfschaden regelt. Dieser soll dahin­ge­hend geän­dert wer­den, dass alle nach der auf Grundlage des SGB V erlas­se­nen Coronavirus-Impfverordnung geimpf­ten Personen einen etwa­igen Versorgungsanspruch gel­tend machen können.

    Einen Versorgungsanspruch gegen den Staat haben dann auch unter 60-Jährige, die sich für den Impfstoff von AstraZeneca ent­schei­den. Der Arzt trägt somit kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn er die Impfung ord­nungs­ge­mäß durch­führt. Die neue Regelung soll nach dem Gesetzentwurf für alle COVID-19-Impfungen seit Impfbeginn am 27. Dezember 2020 gelten."

    https://​www​.kbv​.de/​h​t​m​l​/​1​1​5​0​_​5​2​0​9​8​.​php

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