»Gericht kann Corona-Testpflicht für Verhandlungen verhängen
Gerichte können die Teilnahme an Prozessen auch für Geimpfte von einem negativen Corona-Test abhängig machen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden.
Das OLG hat damit eine entsprechende Beschwerde aus einem Verfahren am Landgericht Hannover verworfen. Dort hatte eine Richterin vor Beginn einer mehrtägigen Strafverhandlung angeordnet, dass Zuschauer, Zeugen und auch Verfahrensbeteiligte den Sitzungssaal nur mit tagesaktuellem negativen Schnelltest betreten dürfen. Dagegen hatten sich die Verteidiger mit der Begründung gewandt, sie seien vollständig geimpft. (AZ.: 2 Ws 230/21) Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde als unbegründet zurück…
Die Einschätzung der Richterin am Landgericht Hannover, dass Tests geeignet seien, das Ansteckungsrisiko zu verringern, entspreche der Einschätzung des Robert Koch-Instituts, hieß es. "Eine weitere Beschwerde ist gegen diese Entscheidung nicht statthaft", teilte das OLG mit.
Vorgehen nicht unverhältnismäßig
Das Oberlandesgericht bezieht sich auch auf das Gerichtsverfassungsgesetz. Demnach haben Gerichte diejenigen Maßnahmen zu treffen, die den ungestörten und gesetzmäßigen Ablauf einer Verhandlung gewährleisten. Dazu gehörten auch Maßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Trotz einer eingeschränkten Aussagekraft von Schnelltests sei das Vorgehen angesichts der Vielzahl der Teilnehmer an einer Strafverhandlung, der langen Dauer der Sitzungen und der Verbreitung der sogenannten Delta-Variante nicht unverhältnismäßig -«
ndr.de (27.8.)
Nicht logisch, aber ätsch.
Spannend. Kann ich mich als Angeklagter oder als Zeuge der Verhandlung entziehen, indem ich den Test verweigere? Ich meine, normalerweise werden Angeklagte und Zeugen gezwungen, zur Verhandlung zu kommen.
Ich würde beantragen, die Verhandlung zu verschieben, denn man kann Menschen ja nicht das unglaubliche gesundheitliche Risiko einer Verhandlung unter Pandemiebedingungen zumuten, und außerdem wird die Pandemie ja in ein zwei bis drei Monaten im Griff sein, hat die Kanzlerin mal gesagt.
Außerdem frage ich standardmäßig bei Gerichten die vorgeschriebene arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung an. Haben die meisten nämlich nicht erstellt.
Aus dem Nähkästchen:
Ich beziehe seit 2006 ALG2.
Man hat mich nie wirklich drangsaliert.
Seit 3 Monaten wird aber neuerdings großer Druck aufgebaut,
dass ich in eine Maßnahme soll.
Offline. In einer Gruppe.
Und das in der größten Seuche der Menschheitsgeschichte.
In einer epidemischen Lage nationaler Tragweite.
Du darfst nicht teilnehmen, machst Dich aber strafbar, wenn Du nicht teilnimmst.
Wie vor mehr als einem Jahr vorausgesagt.
Genauso hat das z.B. auch Baden-Württemberg hat verkündet bei der neuen CoronaVO Schule:
§ 12 Zutritts- und Teilnahmeverbot (1) Für die Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 einschließlich der dort eingerichteten Notbetreuung besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler, für Kinder, Lehrkräfte sowie sonstige Personen,
[..]
4. die entgegen §§ 1a, 9a und 13 keine medizinische Maske tragen oder
5. die weder einen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis im Sinne des § 4 CoronaVO vorlegen.
[..]
(3) Schülerinnen und Schüler, für die ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gemäß Absatz 1 Nummer 4 oder 5 besteht, sind nicht berechtigt, ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht zu erfüllen. Die Nichterfüllung der Schulpflicht in der Präsenz aufgrund der Zutritts- und Teilnahmeverbote nach Satz 1 gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht im Sinne von § 72 Absatz 3 und §§ 85 Absatz 1, 86 und 92 SchG.
Ich würde sogar alle Gespritzten mit FFP2 Maulkorb antanzen lassen, da sie ja an "asymptomatischen Impfdurchbrüchen" leiden könn(t)en. Sie sollen ja täglich damit konfrontiert sein, dass die Spritzung keinen Nutzen hat und sie so dämlich, naiv und leichtgläubig waren, sich spritzen zu lassen.
Den ungespritzten (tatsächlich) gesunden Bürgern unterstellt man ja auch täglich, sie wären asymtomatisch krank.
In den westlichen Bundesländern werden obrigkeitstreu sowieso eher die Hacke zusammengeknallt, als in den östlichen Bundesländern. Wundert mich nicht.
Und wieder ein Mittel zur Rechtsbeugung einer bürgerlichen Gesetzgebung die ohne Schwammigkeit und Gummiparagraphen gar nicht funktionieren würde.
Ich weigere mich einen Test zu machen, der bald Geld kostet, und muss nicht vor Gericht erscheinen?
Klappt das auch bei der Steuer? 🙂
träum weiter. wer nicht erscheint, verliert das verfahren. siehe schule.
Richtig @Renzo,
wer nicht vor Gericht erscheint hat den Prozess per se verloren. Es kommt aber auch darauf an, die "richtigen Zuschauer" im Saal zu haben. Oder eben auch nicht.
MFG
Wenn schon, dann sollten die Tests direkt vor Ort kostenlos angeboten werden, um zusätzlichen Aufwand zu ersparen.