Dieses Zitat von Ursel Heudorf, Medizinprofessorin und ehemals stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts Frankfurt am Main, findet sich im Artikel „Dann steht der ganze Katalog der Grausamkeiten zur Verfügung“ auf welt.de (Bezahlschranke) am 9.8. Dort ist zu lesen:
»Der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz löst nicht nur in der Fachwelt scharfe Kritik aus. Auch unter Politikern ist die Empörung groß. Besonders heikel für Buschmann und Lauterbach dürften die Reaktionen aus ihren eigenen Beratergremien sein.
Mitglieder aus beiden offiziellen Institutionen senken jetzt über dem Gesetzentwurf den Daumen – sowohl das Konzept als auch dessen Kommunikation stehen im Widerspruch zu ihren Empfehlungen…
Immer wieder hatten Buschmann und Lauterbach betont, bei ihren Beratungen die Berichte von Sachverständigenausschuss und Expertenrat hinzuzuziehen. Umso erstaunlicher ist es, wie viele Widersprüche zu den Expertenempfehlungen sich nun im Corona-Schutzkonzept der beiden Minister finden…
„Analysen links liegen gelassen“
Auch Virologe Hendrik Streeck, Mitglied im Corona-Expertenrat der Bundesregierung, kritisiert, dass klare Indikatoren für Maßnahmen fehlen. Streeck befürchtet einen „Überbietungswettbewerb“ der Länder beim Coronaschutz, wie er WELT sagte. „Interessant ist auch, dass man wohl auf den Bericht des Sachverständigenausschusses gewartet hatte, dann aber Analysen offensichtlich links liegen gelassen hat“, bemängelt Epidemiologe Klaus Stöhr. Anders sei es nicht erklärlich, dass man weiterhin die Corona-Testung selbst bei kleinen Kindern wieder einführen wolle. Stöhr hat wie Streeck auch an der Evaluierung der Corona-Maßnahmen mitgearbeitet. Er kritisiert zudem die Maskenpflicht bei Kindern, die mit der gegenwärtigen Datenlage über deren Krankheitslast und ihrer Rolle als Infektionsquelle nicht vereinbar sei.
Zentrale Maßnahme für den Herbst soll, wenn es nach Lauterbach und Buschmann geht, die Maskenpflicht in Innenräumen sein. Der Sachverständigenausschuss hatte in seinem Bericht jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass eine Maskenpflicht nur so wirksam ist, wie die Leute sie befolgen und die Maske korrekt tragen. Und: „Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bisherigen Daten nicht ableitbar.“..
Lauterbach und Buschmann lassen auch die Empfehlungen der Juristen im Sachverständigenausschuss unberücksichtigt…
Aktuell erlaubt das Infektionsschutzgesetz dem Bundesgesundheitsminister, per Rechtsverordnung vom Gesetz abzuweichen. Das sei „verfassungswidrig“, so urteilte der Sachverständigenausschuss. Für [Staatsrechtler] Kingreen daher unverständlich, wieso diese Verordnungsermächtigung immer noch nicht gestrichen werden soll.
„Mogelpackung“
Eine Streichung war auch beim alten Maßnahmenkatalog nicht vorgesehen – in den vergangenen Wintern waren die Corona-Regeln an die Feststellung der epidemischen Lage durch den Bundestag geknüpft. Im Evaluationsbericht war diese Konstruktion erheblich kritisiert worden. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt aber auf Anfrage, dass dies weiter gelten soll, „damit im worst case eine Rechtsgrundlage vorhanden ist“. Kingreen hält den Gesetzesvorschlag daher für eine „Mogelpackung“: „Wenn der Bundestag die epidemische Lage mit einfacher Mehrheit wieder beschließt, steht der ganze Katalog der Grausamkeiten von Ausgangsbeschränkungen bis zu Schulschließungen sofort und weitgehend ohne einschränkende Voraussetzungen wieder zur Verfügung. Diese Maßnahmen sind also, anders als derzeit kommuniziert, keinesfalls ausgeschlossen.“
Besonders hart gehen Experten mit den Maßnahmen für Kinder ins Gericht: „Die Kinder werden im Gesetzesentwurf gleichgesetzt mit den vulnerablen Gruppen“, kritisiert Ursel Heudorf. Die Medizinprofessorin und ehemals stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts Frankfurt am Main hat beratend am Evaluationsbericht mitgewirkt. „Die Kinder sind zwar vulnerabel, aber nicht gegenüber dem Virus, sondern gegenüber den Maßnahmen, die sie in ihrer Entwicklung empfindlich einschränken“, so Heudorf gegenüber WELT. „Dass das nicht sein darf, das muss die Gesellschaft endlich sehen“.«
Storymakers
@mz_storymakers
Bevor das Immunsystem zu einer Verschwörungstheorie von rechtsradikalen Schwurblern und Spinnern wurde:
https://focus.de/gesundheit/ratgeber/erkaeltung/vorbeugung/kuessen-knuddeln-umarmen-wie-herzliches-druecken-vor-grippe-schuetzt_id_4365817.html
#Endemie #Journalismus #TeamWissenschaft
https://pbs.twimg.com/media/FZq15fSXEAcab51?format=jpg&name=small
9:38 PM · Aug 8, 2022
https://twitter.com/mz_storymakers/status/1556756838628184068
Storymakers Retweeted
Storymakers
@mz_storymakers
Hierzulande gibt es seit Februar weder #Maskenpflicht noch #Quarantäne. Ich gehe ca. 3x pro Woche einkaufen. Ich müsste mich also während 6 Monaten schon ca. 70x mit Corona infiziert haben. Um es kurz zu machen: eigentlich bin ich längst tot! via @ntvde
43.1K views
0:10 / 0:42
From
Corona Realism
8:36 PM · Aug 8, 2022
https://twitter.com/mz_storymakers/status/1556741069072629761?cxt=HHwWgoCw1aPw05orAAAA
Deutlicher kann man es der Bevölkerung ja nicht vermitteln, dass es hier nur um Willkür und Schikane, losgelöst von jeder Evidenz und Sinnhaftigkeit, geht.
Aber leider gibt es noch zu viele, die das bedingungslos mitmachen und sogar noch nach "Verschärfung" rufen.
Jep.
Analog dazu konnte ich heute wieder recht viele Menschen mit
Sabberlatz beim Einkaufen beobachten.
Wir werden noch lange und sehr viel 'Spaß' mit diesem Wahnsinn
haben.
Gehirn einschalten! Geht es gegen die Kinder der Unternehmer!? Ganz sicher nicht!
Die Kinder der Unternehmer genießen also Priviliegen und sind nicht den Maßnahmen unterworfen ? Also die Kinder der noch übrig gebliebenen ca. 3,9 Mio Selbständigen incl. mitarbeitenden Familienangehörigen ( de facto und de jure alles Unternehmer) ?
"Eine Streichung war auch beim alten Maßnahmenkatalog nicht vorgesehen – in den vergangenen Wintern waren die Corona-Regeln an die Feststellung der epidemischen Lage durch den Bundestag geknüpft. Im Evaluationsbericht war diese Konstruktion erheblich kritisiert worden. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt aber auf Anfrage, dass dies weiter gelten soll, „damit im worst case eine Rechtsgrundlage vorhanden ist“.
Ich denke, das hier ist der entscheidende Punkt. Eigentlich eine riesengroße Sauerei, die bisher so gut wie gar nicht in der Berichterstattung thematisiert wird.
Das Konstrukt "epidemische Lage nationaler Tragweite", laut Evaluationsbericht womöglich verfassungswidrig, soll weiter bestehen bleiben. Und damit auch der §28a mit dem gesamten Katalog an tiefgreifenden Maßnahmen, bis hin zu Ausgangssperren und Lockdowns.
Es ist wirklich eine Mogelpackung. Denn die Möglichkeit zum Ausrufen dieser Art von "Notstand" bleibt erhalten. Ein weiteres Damoklesschwert, das offenbar nun für immer über unseren Köpfen schweben soll, damit die Bevölkerung Angst erfüllt und damit gefügig bleibt.
So isses.
Allerdings ist dieses Konstrukt nicht womöglich, sondern definitiv
verfassungswidrig. Aber das schert hier ja sowieso keinen.