„Die Kinder sind zwar vulnerabel, aber nicht gegenüber dem Virus, sondern gegenüber den Maßnahmen“

Dieses Zitat von Ursel Heudorf, Medizinprofessorin und ehe­mals stell­ver­tre­ten­de Leiterin des Gesundheitsamts Frankfurt am Main, fin­det sich im Artikel „Dann steht der gan­ze Katalog der Grausamkeiten zur Verfügung“ auf welt​.de (Bezahlschranke) am 9.8. Dort ist zu lesen:

»Der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor­ge­leg­te Entwurf zum neu­en Infektionsschutzgesetz löst nicht nur in der Fachwelt schar­fe Kritik aus. Auch unter Politikern ist die Empörung groß. Besonders hei­kel für Buschmann und Lauterbach dürf­ten die Reaktionen aus ihren eige­nen Beratergremien sein. 

Mitglieder aus bei­den offi­zi­el­len Institutionen sen­ken jetzt über dem Gesetzentwurf den Daumen – sowohl das Konzept als auch des­sen Kommunikation ste­hen im Widerspruch zu ihren Empfehlungen…

Immer wie­der hat­ten Buschmann und Lauterbach betont, bei ihren Beratungen die Berichte von Sachverständigenausschuss und Expertenrat hin­zu­zu­zie­hen. Umso erstaun­li­cher ist es, wie vie­le Widersprüche zu den Expertenempfehlungen sich nun im Corona-Schutzkonzept der bei­den Minister finden…

„Analysen links liegen gelassen“

Auch Virologe Hendrik Streeck, Mitglied im Corona-Expertenrat der Bundesregierung, kri­ti­siert, dass kla­re Indikatoren für Maßnahmen feh­len. Streeck befürch­tet einen „Überbietungs­wettbewerb“ der Länder beim Coronaschutz, wie er WELT sag­te. „Interessant ist auch, dass man wohl auf den Bericht des Sachverständigenausschusses gewar­tet hat­te, dann aber Analysen offen­sicht­lich links lie­gen gelas­sen hat“, bemän­gelt Epidemiologe Klaus Stöhr. Anders sei es nicht erklär­lich, dass man wei­ter­hin die Corona-Testung selbst bei klei­nen Kindern wie­der ein­füh­ren wol­le. Stöhr hat wie Streeck auch an der Evaluierung der Corona-Maßnahmen mit­ge­ar­bei­tet. Er kri­ti­siert zudem die Maskenpflicht bei Kindern, die mit der gegen­wär­ti­gen Datenlage über deren Krankheitslast und ihrer Rolle als Infektionsquelle nicht ver­ein­bar sei.

Zentrale Maßnahme für den Herbst soll, wenn es nach Lauterbach und Buschmann geht, die Maskenpflicht in Innenräumen sein. Der Sachverständigenausschuss hat­te in sei­nem Bericht jedoch dar­auf auf­merk­sam gemacht, dass eine Maskenpflicht nur so wirk­sam ist, wie die Leute sie befol­gen und die Maske kor­rekt tra­gen. Und: „Eine gene­rel­le Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bis­he­ri­gen Daten nicht ableitbar.“..

Lauterbach und Buschmann las­sen auch die Empfehlungen der Juristen im Sachverständigenausschuss unberücksichtigt… 

Aktuell erlaubt das Infektionsschutzgesetz dem Bundes­gesundheitsminister, per Rechtsverordnung vom Gesetz abzu­wei­chen. Das sei „ver­fas­sungs­wid­rig“, so urteil­te der Sachverständigenausschuss. Für [Staatsrechtler] Kingreen daher unver­ständ­lich, wie­so die­se Verordnungsermächtigung immer noch nicht gestri­chen wer­den soll.

„Mogelpackung“

Eine Streichung war auch beim alten Maßnahmenkatalog nicht vor­ge­se­hen – in den ver­gan­ge­nen Wintern waren die Corona-Regeln an die Feststellung der epi­de­mi­schen Lage durch den Bundestag geknüpft. Im Evaluationsbericht war die­se Konstruktion erheb­lich kri­ti­siert wor­den. Das Bundes­gesundheits­ministerium bestä­tigt aber auf Anfrage, dass dies wei­ter gel­ten soll, „damit im worst case eine Rechtsgrundlage vor­han­den ist“. Kingreen hält den Gesetzesvorschlag daher für eine „Mogelpackung“: „Wenn der Bundestag die epi­de­mi­sche Lage mit ein­fa­cher Mehrheit wie­der beschließt, steht der gan­ze Katalog der Grausamkeiten von Ausgangsbeschränkungen bis zu Schulschließungen sofort und weit­ge­hend ohne ein­schrän­ken­de Voraussetzungen wie­der zur Verfügung. Diese Maßnahmen sind also, anders als der­zeit kom­mu­ni­ziert, kei­nes­falls ausgeschlossen.“

Besonders hart gehen Experten mit den Maßnahmen für Kinder ins Gericht: „Die Kinder wer­den im Gesetzesentwurf gleich­ge­setzt mit den vul­ner­ablen Gruppen“, kri­ti­siert Ursel Heudorf. Die Medizinprofessorin und ehe­mals stell­ver­tre­ten­de Leiterin des Gesundheitsamts Frankfurt am Main hat bera­tend am Evaluationsbericht mit­ge­wirkt. „Die Kinder sind zwar vul­nerabel, aber nicht gegen­über dem Virus, son­dern gegen­über den Maßnahmen, die sie in ihrer Entwicklung emp­find­lich ein­schrän­ken“, so Heudorf gegen­über WELT. „Dass das nicht sein darf, das muss die Gesellschaft end­lich sehen“.«

8 Antworten auf „„Die Kinder sind zwar vulnerabel, aber nicht gegenüber dem Virus, sondern gegenüber den Maßnahmen““

  1. Storymakers Retweeted
    Storymakers
    @mz_storymakers
    Hierzulande gibt es seit Februar weder #Maskenpflicht noch #Quarantäne. Ich gehe ca. 3x pro Woche ein­kau­fen. Ich müss­te mich also wäh­rend 6 Monaten schon ca. 70x mit Corona infi­ziert haben. Um es kurz zu machen: eigent­lich bin ich längst tot! via @ntvde
    43.1K views
    0:10 / 0:42
    From
    Corona Realism
    8:36 PM · Aug 8, 2022
    https://​twit​ter​.com/​m​z​_​s​t​o​r​y​m​a​k​e​r​s​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​5​6​7​4​1​0​6​9​0​7​2​6​2​9​7​6​1​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​o​C​w​1​a​P​w​0​5​o​r​A​AAA

  2. Deutlicher kann man es der Bevölkerung ja nicht ver­mit­teln, dass es hier nur um Willkür und Schikane, los­ge­löst von jeder Evidenz und Sinnhaftigkeit, geht.
    Aber lei­der gibt es noch zu vie­le, die das bedin­gungs­los mit­ma­chen und sogar noch nach "Verschärfung" rufen.

    1. Jep.
      Analog dazu konn­te ich heu­te wie­der recht vie­le Menschen mit
      Sabberlatz beim Einkaufen beobachten.
      Wir wer­den noch lan­ge und sehr viel 'Spaß' mit die­sem Wahnsinn
      haben.

    1. Die Kinder der Unternehmer genie­ßen also Priviliegen und sind nicht den Maßnahmen unter­wor­fen ? Also die Kinder der noch übrig geblie­be­nen ca. 3,9 Mio Selbständigen incl. mit­ar­bei­ten­den Familienangehörigen ( de fac­to und de jure alles Unternehmer) ?

  3. "Eine Streichung war auch beim alten Maßnahmenkatalog nicht vor­ge­se­hen – in den ver­gan­ge­nen Wintern waren die Corona-Regeln an die Feststellung der epi­de­mi­schen Lage durch den Bundestag geknüpft. Im Evaluationsbericht war die­se Konstruktion erheb­lich kri­ti­siert wor­den. Das Bundesgesundheitsministerium bestä­tigt aber auf Anfrage, dass dies wei­ter gel­ten soll, „damit im worst case eine Rechtsgrundlage vor­han­den ist“.

    Ich den­ke, das hier ist der ent­schei­den­de Punkt. Eigentlich eine rie­sen­gro­ße Sauerei, die bis­her so gut wie gar nicht in der Berichterstattung the­ma­ti­siert wird. 

    Das Konstrukt "epi­de­mi­sche Lage natio­na­ler Tragweite", laut Evaluationsbericht womög­lich ver­fas­sungs­wid­rig, soll wei­ter bestehen blei­ben. Und damit auch der §28a mit dem gesam­ten Katalog an tief­grei­fen­den Maßnahmen, bis hin zu Ausgangssperren und Lockdowns. 

    Es ist wirk­lich eine Mogelpackung. Denn die Möglichkeit zum Ausrufen die­ser Art von "Notstand" bleibt erhal­ten. Ein wei­te­res Damoklesschwert, das offen­bar nun für immer über unse­ren Köpfen schwe­ben soll, damit die Bevölkerung Angst erfüllt und damit gefü­gig bleibt.

    1. So isses.
      Allerdings ist die­ses Konstrukt nicht womög­lich, son­dern definitiv
      ver­fas­sungs­wid­rig. Aber das schert hier ja sowie­so keinen.

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