Diesen Titel trägt ein Interview mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier auf welt.de (Bezahlschranke). Er führt dort u.a. aus:
Die »Werteordnung unserer Verfassung war schon vor der Pandemie einer jedenfalls partiellen, schleichenden Erosion ausgesetzt, es waren Diskrepanzen zwischen Verfassung und politischer wie gesellschaftlicher Wirklichkeit zu verzeichnen. Aber seit einem Jahr müssen wir infolge der Pandemie Abweichungen von dieser Werteordnung feststellen, die sich niemand zuvor hat vorstellen können. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Geltung der Grund- und Menschenrechte, als auch im Hinblick auf die Strukturen der parlamentarischen Demokratie…
Papier: Ich habe den Eindruck, dass Wert und Bedeutung der Freiheitsrechte in weiten Teilen der Bevölkerung, aber auch in der Politik unterschätzt werden – heute mehr denn je. Ich habe neulich eine Formulierung gehört, die etwa lautete: Wenn die epidemische Lage so bleibt, wie sie jetzt ist, dann kann es keine neuen Freiheiten geben.
WELT: Eine Formulierung der Kanzlerin…
Papier: Von wem auch immer: Darin kommt die irrige Vorstellung zum Ausdruck, dass Freiheiten den Menschen gewissermaßen vom Staat gewährt werden, wenn und solange es mit den Zielen der Politik vereinbar ist. Nein, es ist umgekehrt!
Die Grundrechte sind als unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte des Einzelnen verbürgt. Sie können zwar eingeschränkt werden, aus Gründen des Gemeinwohls durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes. Aber es handelt sich nicht um eine einseitige Gewährung des Staates, die man mehr oder weniger beliebig entziehen und neu vergeben kann…
Nun wird gesagt, es gehe doch um Solidarität. Ich kann aber keine Solidarität verlangen gegen geltendes Verfassungsrecht, zumal eine solche Solidarität den nicht geimpften Personen überhaupt nichts nutzen würde…
Gegen Schaltkonferenzen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin ist sicherlich nichts einzuwenden, wenn und soweit sie der gegenseitigen Beratung und Koordinierung dienen. Aber es handelt sich um ein Gremium, das in der Verfassung nicht vorgesehen ist und über keinerlei Kompetenzen verfügt…
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass derart intensive, flächendeckende und nicht nur kurzzeitige Freiheitsbeschränkungen, die allein von der zweiten Gewalt beschlossen werden, für mich als Staatsrechtler bisher undenkbar gewesen waren…
WELT: Genügt das Infektionsschutzgesetz dem Bestimmtheitsgebot? Es sieht „breit angelegte Schutzmaßnahmen“ bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor, „umfassende Schutzmaßnahmen“ ab einer Inzidenz von über 50 Neuinfektionen. Eine Legaldefinition dieser Begriffe gibt es nicht.
Papier: Ich habe auch Bedenken, ob die gesetzliche Ermächtigung – die meiner Meinung nach schon dem Wesentlichkeitsgrundsatz nicht genügt – nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend limitiert und bestimmt ist. Mit dem sehr eilig eingeführten Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes ist meines Erachtens nur eine Scheinrationalität herbeigeführt worden. Man hat alle denkbaren Beschränkungen und Schutzmaßnahmen in 17 einzelnen Nummern aufgelistet.
Aber die eigentliche Entscheidung darüber, welche Schutzmaßnahmen in welchem Ausmaß, mit welcher Dauer und vor allem in welcher Kombination dann wirklich angeordnet werden, ist nach wie vor der ermächtigten Exekutive überlassen. Begriffe wie „breit angelegte“ oder „umfassende Schutzmaßnahmen“ bieten keine handhabbaren Maßstäbe. Im Übrigen dürften die vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geforderten Abwägungen rechtlich defizitär sein, wenn einseitig auf das Ziel einer Unterschreitung von Inzidenzwerten abgestellt wird…
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir jedenfalls durch völkerrechtliche Abkommen ein verbindliches soziales Menschenrecht auf Bildung haben, insbesondere der Kinder und Jugendlichen. Das ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern ein anerkanntes, rechtlich verbindliches Gebot, das etwa bei der Prüfung von Schulschließungen im Rahmen von Verhältnismäßigkeitsabwägungen zu beachten ist. Meines Erachtens ist das in der Realität bislang zu wenig gewürdigt worden…«
Ich wünschte, er hätte recht. Aber wenn die letzten 12 Monate etwas gezeigt haben, dann genau das: Der Deutsche ist ein untertäniger Untertan, wie er untertäniger nicht mehr sein könnte.
Mit Papier als Verfassungsgerichtspräsidenten hätte es diesen Irrsinn nicht gegeben; er war maßgeblich für das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz verantwortlich. Ein Urteil, dessen wegweisende Inhalte nicht nur die Exekutive, sondern vor allem die Judikative seit einem Jahr durchweg ignoriert.
Um den C‑Putsch abzusichern, musste ja extra noch in diesem Frühjahr Großindustrieanwalt Harbarth an der Spitze installiert werden.
Ich persönlich hab keine Hoffnung mehr.
@DS-pektiven – ".…musste ja extra noch in diesem Frühjahr Großindustrieanwalt Harbarth an der Spitze installiert werden."
.…das ist so nicht ganz korrekt. Nur mal als Info: Harbarth wurde nicht diese Jahr an die Spitze installiert, auch nicht 2020, sondern er wurde schon ca 2018 /19 installiert als es um die Fragestellung ging: "sind Sanktionen in Hartz IV Verfassungswidrig".
Harbarth schafft es das komplett positive Urteil der Richterschaft des Bundesverfassunsggerichtes mit einer einzigen Randnummer ins Gegenteil zu verkehren.
Vorher wurde noch von der Partei "die Linke (…)" die Frage nach Befangenheit des Habarth gestellt, den er (oder das Gericht) abbügelte mit einer Presseerklärung: "Nein, wir sind nicht Befangen."
Der Mann ist da aber definitiv völlig falsch am Platz.
Das ist mir schon klar – dass man ihn aber noch zum Präsidenten ernannt hat, zeigt eindeutig die politische Motivation hinter dieser Beförderung. Leider haben aber auch die Verfassungsrichter, die vielleicht doch noch auf dem Boden des Rechtsstaates stehen, nicht den Mut, sich gegen den Kurs des Präsidenten zu wenden. Oder gar öffentlich zu positionieren.
Derartige "Palastrevolutionen" fehlen seit Beginn dieses Terrors fast vollständig. Die Fälle Kohn, Pürner etc. waren wohl abschreckend genug. Wirklich alles ist gleichgeschaltet.
Hoffnung ist Ideologie für Anfänger. Du bist im nächsten Level!
…was ist denn beim Springer Verlag los?
Sinken die Verkaufszahlen so rapide, dass man's mal mit Journalismus versucht oder hat sich Friede Springer beim letzten Kaffeekränzchen mit der FDJ Sekretärin gestritten?
Vorsicht Jurist !
Papier verbreitet Blödsinn !
Für den Dt. GG-Staat sind alle GG-Bürger juristisch Objekte mit einer Menschenwürde.
Mit Ausrufung der „Pandemie nationaler Tragweite“
ist den GG-Bürgern ihre Menschenwürde suspendiert
worden.
Für den GG-Staat heißt das: Dein Körper gehört mir.
Dein Körper stellt eine tödliche Gefahr dar. Deshalb habe ich deine Menschenwürde suspendiert.
Das GG kennt keinen Rechtsbegriff SUBJEKT, sondern nur OBJEKT.
Den Rechtsbegriff SUBJEKT gibt es seit 1948 und ist auf die UDHR ausschließlich fixiert.
Wer für das GG ist, ist juristisch ein Objekt für den GG-Staat.
Wer für die UDHR ist, ist juristisch ein Subjekt gegen den
GG-Staat.
Mit Verlaub, das ist Blödsinn. Das BVerfG hat unter Papier 2006 ein eindeutiges Verobjektivierungsverbot definiert.
@DS-pektiven
Warum hat Papier dann nicht das StGB verboten ?
Das StGB kennt juristisch nur Objekte.
Warum hat Papier nicht den Artikel 12. 3, GG verboten ?
Objektivierungs-Gebot durch ZWANGSARBEIT.
Ich vermute Sie meinen den Papier-Begriff:
„Objekt staatlichen Handelns“.
Hier geht es um einen Objekt-Vergleich – nicht um ein Verobjektivierungs-Verbot. Objekte im Flugzeug und
Objekte im Stadion.
Und sie ziehen wieder durch die Straßen. Wenn man früher irgend etwas mit "Verrecke" aus einem Demo-Zug schallen hörte, wusste man, da sind wieder die Rassisten und Judenfeinde unterwegs.
Heute kommt der Hass und die Menschenfeindlichkeit aus Pseudolinken-Demos herausgekotzt.
Die, die da grölen, wissen wahrscheinlich genau für wen und warum sie das tun. Was ich nicht verstehe ist, warum da andere, vielleicht sogar wirklich von linken Anliegen Bewegte, brav hinterhertrotten.
Der Mann zeichnet scharf die heutige "linke" Denkwelt anhand der Aktivisten-Hetz-Plattform "Volksverspetzer":
"rechtsrechtsnazipandemieleugnerrechtsrechtsnazisantisemiten…"
https://youtu.be/MjPmwEvZOEU
oder eingebettet hier:
https://tkp.at/2021/03/07/weitere-us-bundesstaaten-beenden-corona-massnahmen-und-maskenpflicht/
Junger Mensch mit Vernunft – das tut so gut.
(Von der "Hamburger Studie" halte ich übrigens nichts. Dass ich da mit dem "Volksverpetzer" d'accord gehe, muss ein Unfall (bei denen) sein)
Und hier schon wieder diese ganzen Nazis mit ihren Nationalisten-Nazi-Flaggen in Wien:
https://youtu.be/HaqB3bzD47I
oder eingebettet hier:
https://tkp.at/2021/03/04/novelle-zum-epidemiegesetz-vorbereitung-der-corona-diktatur-moeglichkeit-zur-stellungnahme-bis-9-maerz/
Auch mit den Nürnbergern Gesetzen hat das Regime "eine Scheinrationalität herbeigeführt". Gleiches taten auch der Georgier Stalin und diverse US-Präsidenten bei der Verfolgung und Ausschaltung von Staatsfeinden. Immer schön im Gewand der Rechtsstaatlichkeit. In allen Fällen gab es auch oberste Gerichte, die man hätte anrufen können.
Nun reiht sich auch das Bundesverfassungsgericht ein, und sein ehemaliger Präsident sieht bei all der diplomatischen Kritik den Elefanten im Raum nicht. Wenn dieses Gericht schon seit einem Jahr schläft, wird es auch nicht aufwachen, wenn es um nicht minder Grundsätzliches wie Impfpässe geht.
Und ja, auch die mittelbare Vernichtung von Existenzen als unmittelbare Maßnahmenfolge, medizinisch-politisch-medialer Desinformations-Psychoterror (besonders bei Jungen und Alten) und die zeitweilige Abschaffung von Grundrechten sind Formen von Folter und Mord.
Sie haben Recht. Scheinrationalität. Eine Schande dass sich wie schon damals Juristen und Richter (Verführte oder Überzeugungtäter) als willige Vollstreckter politischer Vorgaben anbiedern und untertänigst Gehorsam Folge leisten. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
In einer Demokratie hat die Regierung Angst vor dem Volk.
In einer Diktatur hat das Volk Angst vor der Regierung.
Als Jurist sollte man Norm und Wirklichkeit unterscheiden können.
Soll dieser Journalist bitte einmal die jetzigen Richter des Verfassungsgerichtes interviewen . Ob bereits geschehen, ist mir nicht bekannt. Falls nicht, warum nicht?
oder Ausbildung zum Blockwart?
Die zivile Reserve gibt es schon – sie heißt BuFDi
https://www.bundesfreiwilligendienst.de/
1) Braun will „zivile Reserve“ zur Unterstützung staatlicher Behörden
Epoch Times 8. März 2021 Aktualisiert: 8. März 2021 7:52
Die Bundesländer müssten aktuell Aufgaben in Größenordnungen bewältigen, die vorher nicht da gewesen seien.
Als Beispiel nannte Braun
die Bearbeitung von Asylanträgen und
die Kontaktnachverfolgung in der Pandemie.
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/braun-will-zivile-reserve-zur-unterstuetzung-staatlicher-behoerden-a3465019.html
2) Helge Braun will zivile und militärische Reserven für weitere Krisen
dpa/chg, 8.3.2021 – 09:39 Uhr
Als Beispiel nannte Braun die Kontaktnachverfolgung in der Pandemie. Es gebe plötzlich einen Ansturm von Aufgaben, den die Staatsbediensteten nicht mehr bewältigen könnten.
https://www.berliner-zeitung.de/news/helge-braun-will-zivile-und-militaerische-reserven-fuer-weitere-krisen-li.144554
Was soll es bedeuten,
wenn
die Regierung(en) vorsätzlich und systematisch
Behörden zum Schutz der Bürger (Justiz‑, Verbraucher‑, div. Aufsichts-) faktisch arbeitsunfähig machen
und andererseits
"Sicherheits"-Behörden" aufblähen und mit orwellschen Befugnissen ausstatten?
Doch, sind sie: Untertanen! Aber sowas von!