Die Mütze macht's. Harbarth und der Verfassungsstaat

Zwei fast schon Unfehlbare auf dem rech­ten Weg.

welt​.de (15.9.)

donau​ku​rier​.de (14.9.)

Hier soll nicht die Rede sein von dem rech­ten Rechten, son­dern dem anderen.

Der hat­te sich für eine Grundsatzrede den Übersee-Club Hamburg aus­ge­sucht, den Ort, "an dem sich her­aus­ra­gen­de Köpfe aus Wirtschaft, Politik, Kultur und Wissenschaft begeg­nen – ein „Sprechsaal“, wie es der Bankier Max M. Warburg in sei­ner Gründungsrede 1922 umschrieb" (ueber​see​club​.de). Zu Warburg und sei­nem ver­lo­ge­nen Club kom­men wir spä­ter. Im Artikel der "Welt" heißt es:

»Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, betrach­tet die Veränderung des gesell­schaft­li­chen Diskurses durch neue Medien mit Sorge. „Auch wenn sie in man­cher Hinsicht unser Leben berei­chern, begün­sti­gen sie das Spontane, Vorläufige, Verkürzende, auch das Verletzende“, sag­te der 50-Jährige am Mittwochabend in sei­ner Rede „Rechtsstaat in bester Verfassung?“ vor dem Übersee-Club in Hamburg.«

Wie sich zeigt und zu erwar­ten war, meint Harbarth damit nicht die nächt­li­chen Tweets von Karl Lauterbach oder die­je­ni­gen von Olaf Scholz und Anna-Lena Baerbock. Wie könn­ten sie auch wie folgt beschrie­ben sein?

»Der Algorithmus eröff­net Filterblasen und Echokammern und erzeugt so geschlos­se­ne Weltbilder, die zur kom­mu­ni­ka­ti­ven Radikalisierung bei­tra­gen.«

Regelmäßiger Austausch zwischen den Verfassungsorganen

»Harbarth, der von 2009 bis 2018 für die Union im Deutschen Bundestag saß, war vor zwei Jahren zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt wor­den. In die Kritik geriet der Jurist nach einem Abendessen am 30. Juni 2021 im Bundeskanzleramt mit der dama­li­gen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

Daran teil­ge­nom­men hat­ten alle 16 Verfassungsrichterinnen und ‑rich­ter sowie die mei­sten Bundesministerinnen und ‑mini­ster. Thema dabei war unter ande­rem die Corona-Politik mit der soge­nann­ten Bundesnotbremse – trotz lau­fen­der Verfahren am Bundesverfassungsgericht…

Auf die Frage aus dem Publikum, ob Treffen die­ser Art noch zeit­ge­mäß sei­en, ant­wor­te Harbarth vor dem Übersee-Club, dass es sich dabei um einen regel­mä­ßi­gen Austausch zwi­schen den Verfassungsorganen han­de­le. Dies hal­te er für wich­tig und nötig, weil sich sonst die Sicht des Bundesverfassungsgericht ver­en­ge. Die Vorstellung, dass sol­che Treffen die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit des Bundesverfassungsgerichts gefähr­de­ten, hält er für „abwe­gig“. Das Gericht neh­me kei­ne Befehle ent­ge­gen…«

Somit war geklärt, auf wel­che Weise sich die Sicht des Bundesverfassungsgerichts wei­tet. Hilfsweise sind dem Beispiel des Kanzlers fol­gend immer auch Erinnerungslücken ins Feld zu führen.

Eine Beschränkung von Freiheitsrechten könne legitim sein

Der mit­tels regel­mä­ßi­gen Austausches gewei­te­te Blick führt fol­ge­rich­tig zu einer Auffassung, die in hie­si­gen Medien übli­cher­wei­se eher dem Erzschurken Putin zuge­schrie­ben wird:

»Der wehr­haf­te Verfassungsstaat muss sich den Feinden von Recht und Rechtsstaatlichkeit kon­se­quent ent­ge­gen­stel­len.“ Das Bundesverfassungsgericht habe zuletzt in sei­nem Urteil zum baye­ri­schen Verfassungsschutzgesetz aus­ge­führt, dass dem Staat die Aufgabe zukom­me, die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grundordnung zu sichern. Eine Beschränkung von Freiheitsrechten kön­ne dar­um legi­tim sein.

Am 26. April die­ses Jahres hat­te das Gericht geur­teilt, dass die weit­rei­chen­den Befugnisse des baye­ri­schen Verfassungsschutzes teil­wei­se gegen Grundrechte ver­sto­ßen (Az. 1 BvR 1619/17). Damit hat­ten die Richter einer Klage von drei Mitgliedern der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) statt­ge­ge­ben.«

Wenngleich Logik aus der Zeit gefal­len erscheint, erklärt Harbarth hier nach­voll­zieh­bar die baye­ri­sche Staatsregierung zur Feindin von Recht und Rechtsstaatlichkeit. Weniger schlüs­sig ist es, aus einem Urteil gegen die Beschränkung von Freiheitsrechten abzu­lei­ten, daß genau dies legi­tim sein könne.

Der Gedanke wird in der "Welt" nicht wei­ter ver­folgt. Sie kann dar­auf set­zen, daß wei­te Teile der Öffentlichkeit auch unaus­ge­spro­chen ver­ste­hen, gegen wen Harbarth hier angeht. Ich ver­wei­se auf den Beitrag von vor zwei Tagen:

Eine Richtigstellung:

twit​ter​.com (14.9.)


Warburg und der Übersee-Club

Der jüdi­sche Bankier Warburg hat­te für die Gründung sei­nes Übersee-Clubs eine schlech­te Zeit gewählt. Denn was die Seite des "exklu­si­ve Gentlemen’s Club" (Wikipedia) ver­schweigt, ist dies:

»Bei der Eröffnung war Warburg nicht anwe­send; drei Tage vor­her hat­ten rechts­extre­me Attentäter Reichsaußenminister Walther Rathenau, eben­falls jüdi­scher Herkunft, ermor­det. Auch Warburgs Leben schien bei öffent­li­chen Auftritten in Gefahr. Auf Bitte des Hamburger Polizeipräsidenten Hugo Campe nahm Warburg daher nicht an der Gründungsversammlung teil.«
de​.wiki​pe​dia​.org

Der ehe­ma­li­ge Finanzberater des Kaisers war einer der ganz Mächtigen in der Weimarer Republik und saß in unzäh­li­gen Aufsichtsräten. Dummerweiser hat­te er in den Augen der Nazis die fal­sche jüdi­sche Herkunft, und sei­ne Klassengenossen ver­spra­chen sich von denen weit­aus mehr als von der Solidarität mit ihm. 1938 emi­grier­te Warburg, "der sich zeit sei­nes Lebens als deut­scher Patriot ver­stand" in die USA, sei­ne Beteiligung an der Bank wur­de beschlag­nahmt. (Siehe dazu de​.wiki​pe​dia​.org.)

Auf das Thema, das in "Scholz und die Warburg-Bank: Darum geht es im Cum-Ex-Skandal" am 19.8. auf tages​schau​.de ange­spro­chen wird, soll hier nicht ein­ge­gan­gen werden.


Zu Herrn Harbarth gibt es hier eine gan­ze Reihe Artikel, sie­he https://​www​.coro​dok​.de/​?​s​=​h​a​r​b​a​rth.

19 Antworten auf „Die Mütze macht's. Harbarth und der Verfassungsstaat“

  1. Die Worte von Harbarth in dem Welt-Artikel schaf­fen es tat­säch­lich, dass mir Angst und Bange wird und das trotz all der Gewöhnung an auto­ri­tä­re Entgrenzungen in Sprache, Politik und Justiz der letz­ten Jahre. Aber hier offen­bart er ganz selbst­ver­ständ­lich einen krass auto­ri­tä­ren Geist, unter­füt­tert von sub­ti­len Andeutungen die anlass­lo­se Überwachung und Kontrolle mit­zu­tra­gen (Klarnamenpflicht, ID-Verifizierung im Netz gegen die ach nur angeb­li­che Anonymität als angeb­li­che Gefahr? ) und kehrt tat­säch­lich die Bedeutung des GGs um, um den auto­ri­tä­ren Obrigkeitsstaat gegen die Bürger*innen abzu­schir­men und die demo­kra­ti­schen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten im System auf ein neu­es Minimum zu redu­zie­ren. Das geht jetzt ganz offen in eine ziem­lich üble Richtung…

  2. Lieber Herr Aschmoneit,
    sie schrie­ben gestern auf mei­nen Link zum 1. Artikel von Thomas Röper zum Dokument der RAND Corporation, ob es eine Fälschung sei.
    Ich weiß lei­der nicht mehr, in wel­chem Post dies gewe­sen ist und daher auch nicht, ob sie mir auf mei­ne Nachfrage geant­wor­tet hatten.
    Jedenfalls ist auch Hr. Röper der Fälschungsverdacht nicht ver­bor­gen geblie­ben, zumal er im Artikel selbst ja deut­lich gesagt hat, er kön­ne es nicht verifizieren.
    Jedenfalls hat er heu­te nachgelegt:

    https://​www​.anti​-spie​gel​.ru/​2​0​2​2​/​i​s​t​-​d​a​s​-​d​o​k​u​m​e​n​t​-​u​e​b​e​r​-​d​i​e​-​z​e​r​s​t​o​e​r​u​n​g​-​d​e​r​-​d​e​u​t​s​c​h​e​n​-​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​-​e​i​n​e​-​f​a​e​l​s​c​h​u​ng/

    Beste Grüße,
    Petra

      1. Man braucht für die Analyse nicht die ech­ten und gefälsch­ten Papiere der Rand Corporation – Ziel der US Außenpolitik (und der Kriege) ist und war Gas und Öl.

        Es ging bei dem Ukraine Konflikt ein­fach dar­um Europa von den rus­si­schen Pipelines abzu­schnei­den und das eige­ne LNG Gas zu ver­kau­fen. Die Neocons betrei­ben die­se – kurz­sich­ti­ge – Politik seit 20 Jahren. Die berühm­ten sie­ben Länder in fünf Jahren – Irak, Syrien, Libanon, Libyen, Somalien, Sudan und Iran – waren unab­hän­gig von west­li­chen Ölfirmen bzw. rus­si­sche Einflusszone.
        Ukraine war immer inter­es­sant für die Neocons wegen der Pipeline. Bei Nordstream 2 hat­te Deutschland noch eine gewis­se Unabhängigkeit, in der Biden Administration haben offen­sicht­lich die Neocons übernommen.
        https://​www​.ekat​hi​me​ri​ni​.com/​n​e​w​s​/​1​1​8​1​6​4​4​/​n​u​l​a​n​d​-​n​o​-​t​i​m​e​-​o​r​-​m​o​n​e​y​-​f​o​r​-​p​i​p​e​l​i​n​es/

        Dass dabei die euro­päi­sche Wirtschaft abschmiert, ist eine unbe­ab­sich­tig­te Nebenwirkung und NICHT im Interesse des Pentagons und des "Militärisch-Industriellen Komplex", denn damit wird Europa auch unfä­hig Waffen zu bezah­len. Theoretisch müss­ten damit die USA den mili­tä­ri­schen Schutz Europas bezah­len (dass war ein ande­res Ziel, dass Europa mehr für NATO bezahlt)

        Beabsichtigt war außer­dem die poli­ti­sche Destabilisierung von Russland, nicht die von Europa.

        Dass Europa viel­leicht auf den Export nach China ver­zich­ten kann, nicht aber auf Teile aus China ist ein wei­te­res Thema.

        So wie ich den Waffengang in der Ukraine ver­ste­he, hat Russland die Waffen, mit denen es sei­ne Ressourcen – und die ande­rer Länder – schüt­zen kann. Es wur­den da wohl end­gül­tig die alten sowje­ti­schen Bestände geleert, mit punk­tu­el­lem Einsatz moder­ner Hard- und Software.

        Was da in Samarkand gera­de pas­siert, ist ein kol­lek­ti­ver Schutz erd­öl-/gas­pro­du­zie­ren­der Länder und der ent­spre­chen­den Lieferwege – von und nach China.
        https://​www​.china​daily​.com​.cn/​a​/​2​0​2​2​0​9​/​1​5​/​W​S​6​3​2​2​5​7​1​5​a​3​1​0​f​d​2​b​2​9​e​7​7​a​8​0​.​h​tml

        Die Analyse der Bundeswehr ist da ganz emotionslos
        https://​www​.bun​des​wehr​.de/​r​e​s​o​u​r​c​e​/​b​l​o​b​/​1​4​0​5​4​6​/​6​5​0​f​8​5​c​4​d​f​8​0​8​5​f​9​4​8​b​d​c​a​8​c​9​b​a​c​0​4​c​7​/​p​e​a​k​o​i​l​-​d​a​t​a​.​pdf

    1. Wie kann man nur den Röper lesen? Tatsächlich ist die grü­ne Politik unser Unglück. Das hat ange­fan­gen mit Trittins EEG und ging dann so wei­ter, als Merkel sich einer Gefallsucht gegen­über grü­nen Medien hin­gab. Die Probleme, die wir heu­te sehen, habe ich schon vor 15 Jahren bei schlau­en Köpfen lesen kön­nen. Ein Plan steckt nicht dahin­ter, es ist pure Dummheit. Die Grünen brau­chen nicht von den Amis gesagt bekom­men, die sol­len Deutschland rui­nie­ren. Man sagt ja einem Hund auch nicht, dass er die Wurst essen soll. Die USA haben kei­ne Interesse an einem schwa­chen Deutschland. So ein Papier ver­stößt gegen die Reden, die gehal­ten wor­den. Obama hat­te gewarnt, Trump auch. Die Amis haben den Deutschen nicht gesagt, die Kernkraftwerke abzu­schal­ten. Von den Abschalten der Kernkraftwerke hat Putin pro­fi­tiert. Die Umweltverbände haben auch ver­hin­dert, dass ein LNG-Terminal gebaut oder dass bei bei uns gefrackt wird. Nach cui bono deu­tet mehr auf Putin hin und des­we­gen ist das Papier so albern. Es ist von noto­ri­schen Amerikahassern ent­wor­fen, die hin­ter alles und jedem den Ami sehen.

      In wei­ten Teilen der Gesellschaft und Politik herrscht genui­ne Dummheit. Leute, die mit Mathematik und Physik auf Kriegsfuß ste­hen, sind lei­der tonangeben.

  3. Sorry, ich ken­ne kei­ne Freiheitsrechte aus dem GG (Grundrechte schon) – der Gedanke der Umkehr (Der Staat erlaubt mir vs der Staat ver­bie­tet mir) ist das Tor der Demokratur. Das GG ist kein Handlungsauftrag für den Statt, son­dern die Möglichkeit sich gegen ihn zu weh­ren (so wars einst gedacht – damals, als das Wünschen noch gehol­fen hatte…)

  4. Wunderbar. Man wei­tet sei­nen Horizont, indem man mit den Leuten redet, denen man lan­ge Jahre getreu­lich gedient hat, die einem den aktu­el­len Job ver­schafft haben, und über deren Tun und Handeln man ggf. zu befin­den hat…

    Natürlich muss auch der frei­heit­li­che Rechtsstaat irgend­wo Grenzen des­sen zie­hen, was erlaubt ist. Wenn die­se Grenzen aber nicht wegen einer objek­ti­ven Gefahr gezo­gen wer­den, der man anders nicht mehr begeg­nen kann, son­dern um unbe­que­men Meinungen ent­ge­gen­zu­tre­ten, dann ver­lässt man den Boden des frei­heit­li­chen Rechtsstaates.
    Gewalttaten und ähn­li­chem kann der Staat pro­blem­los ohne struk­tu­rel­le Eingriffe in die Freiheitsrechte begeg­nen. Solche Eingriffe in die Freiheitsrechte sind nur dann "nötig", wenn die Freiheit selbst bekämpft wer­den soll, weil sie ins­be­son­de­re der Exekutive unbe­quem ist.

  5. „In die Kritik geriet der Jurist nach einem Abendessen am 30. Juni 2021 im Bundeskanzleramt mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

    Daran teilgenommen hatten alle 16 Verfassungsrichterinnen und ‑richter sowie die meisten Bundesministerinnen und ‑minister.“

    Alle hocken zwar gemeinsam am gleichen Esstisch. Aber dabei bestimmt an gegenüberliegenden Seiten. Es soll also bloß keiner behaupten, wir hätten hier in D keine Gewaltenteilung mehr. 😉

  6. Ich bin nicht der Meinung, dass der "regel­mä­ßi­ge Austausch" zwi­schen den Verfassungsorganen "wich­tig und nötig" ist, oder der Verdacht der Befangenheit "abwe­gig" wäre. Aber ich wer­de auch nicht mit der Flugbereitschaft der Bundeswehr zum Tête-à-Tête ins Kanzleramt geflogen.

    Wenn der Herr Gerichtspräsident wirk­lich so naiv ist zu glau­ben, Korruption funk­tio­nie­re über Befehle, dürf­te die ehe­ma­li­ge FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda leich­tes Spiel mit ihm gehabt haben. Das stellt aber auch sei­ne Qualifikation für die­ses Amt in Frage.

    Im Übrigen fin­de ich es inak­zep­ta­bel, dass eine Anwaltsnutte der Konzerne und ehe­ma­li­ger CDU-Apparatschik das fünft­höch­ste Staatsamt inne hat.

    (Tschuldigung, aber ich kann hier kei­ne 50–100 Seiten juri­sti­sches Rechtfertigungsgeschwurbel abson­dern, mit dem das Bundesverfassungsgericht es sich lei­sten kann, die Opfer sei­ner Rechtsprechung aus dem Hintern der Exekutive zu ver­let­zen. Ich muss mich daher lei­der kür­zer fas­sen, und die intel­lek­tu­el­le Camouflage weglassen.)

  7. "Feinde des Rechtsstaates" ???? – Meint der etwa auch Straftaeter, wie z.B. Betrueger. Das ver­ste­he ich nicht. Dafuer kann ich mir nur eine mega­kom­pli­zier­te Erklaerung, die ich dann wie­der­um nicht nach­voll­zie­hen kann weil ich zu den "Dummen" (Benachteiligten) wohl gehoe­re, vor­stel­len wohl. Gibt es dar­ueber viel­eicht etwas? Bitte kei­ne Umstaende!
    Der meint das doch Attituedisch, ver­mut­lich. Oder.

  8. Ich habe da ein mul­mi­ges Gefühl. Was ist eigent­lich aus den NATO-Stay-Behind Organisationen in Deutschland geworden?
    https://​www​.hei​se​.de/​t​p​/​f​e​a​t​u​r​e​s​/​P​a​r​t​i​s​a​n​e​n​-​d​e​r​-​N​A​T​O​-​3​3​7​6​1​4​3​.​h​tml
    " BND-Chef Gehlen hat­te für den Fall eines SPD-Wahlsiegs der CIA einen Putsch von rechts ange­bo­ten. Welche Rolle spiel­te dabei Stay-Behind?

    Erich Schmidt-Eenboom: Gehlen fürch­te­te in sei­ner Paranoia eine Neutralisierung Gesamtdeutschlands durch ein Wahlbündnis von Sozialdemokraten und Rechtskonservativen, das als­bald unter sowje­ti­schen Einfluss gerie­te. Deshalb hat­te er der CIA im März 1956 und erneut im Spätherbst 1959 für die­sen Fall die Bildung einer gemein­sa­men Schattenregierung vor­ge­schla­gen und unter Abstützung auf SB-Strukturen staats­streich­ähn­li­che Pläne ver­folgt. Die tat­säch­li­che poli­ti­sche Entwicklung, eine Vertiefung der Westbindung der BRD, mach­te die ansatz­wei­sen Vorkehrungen des BND-Präsidenten jedoch obsolet."

    https://​www​.mer​kur​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​f​r​a​n​k​f​u​r​t​-​p​o​l​i​z​e​i​-​a​m​o​k​l​a​u​f​-​a​m​o​k​-​t​a​t​-​r​e​i​c​h​s​b​u​e​r​g​e​r​-​w​a​f​f​e​n​-​s​c​h​w​e​r​t​e​r​-​f​e​s​t​n​a​h​m​e​-​9​0​8​7​2​7​7​8​.​h​tml
    Die Kommentare dazu sind spannend.

    Auf jeden Fall wer­den JETZT, über ein Jahr spä­ter, alle Frankfurter Schulräume mit einem "Kommunikationssystem" zu Polizei und Feuerwehr aus­ge­rü­stet, mit der Begründung, es könn­te zu einem Amoklauf kommen. 

    Eine ziem­lich siche­re Methode, in der Bevölkerung Angst und Panik zu schüren.

  9. Er hat die Funktion des Bundesverfassungsgerichts nicht ver­stan­den: Es soll die Regierung kon­trol­lie­ren, nicht mit ihr dinieren.

    Ein "regel­mä­ßi­ger Austausch" scheint den Richtern zu gefal­len. Für mich als Bürger ist die­se Kumpanei inak­zep­ta­bel, die feh­len­de Einsicht des Gerichts ein Desaster. Harbarth ist eine Katastrophe.

    Die Richter sind ein­deu­tig befan­gen und insti­tu­tio­nell kom­pro­mit­tiert. Ich tei­le die Ansicht von Jessica Hamed: Es hat kei­nen Sinn mehr, sich an die­ses Gericht zu wenden.

  10. "Der wehr­haf­te Verfassungsstaat muss sich den Feinden von Recht und Rechtsstaatlichkeit kon­se­quent entgegenstellen."
    Wow, was für ein Satz. Ist der Herr in irgend­ei­nem Krieg stecken­ge­blie­ben ? Hat er sich bei Lallerbach & Co. 'infi­ziert' ?
    Und wenn er die­sen Satz nicht nur als blo­ße Propaganda-Worthülse
    benut­zen wür­de, müss­te er sich selbst unmit­tel­bar ins Gefängnis
    (wahl­wei­se die geschlos­se­ne Psychiatrie) ein­wei­sen lassen.
    "Eine Beschränkung von Freiheitsrechten kön­ne dar­um legi­tim sein." Und an die­sem Satz kann man sehr schön able­sen, daß der
    Herr sei­ne eige­ne beruf­li­che Tätigkeit nicht mal im Ansatz ver­stan­den hat. Halt auch wie­der nur einer der heu­te lei­der so
    häu­fig anzu­tref­fen­den 'Machtmenschen', die glau­ben, daß sie
    sich beneh­men kön­nen, wie sie wol­len und nie­man­dem Rechenschaft schul­dig sind.

  11. Ja, der Verfassungsstaat soll­te sich den Feinden von Recht und Gesetz ent­ge­gen­stel­len. Fragt sich nur, in wel­chen Reihen die­se sitzen.

  12. Abgelehnt (Eine Krähe hackt der ande­ren kein Auge aus): 

    Einflussnahme auf Bundesrichter? Ein heik­les Dunkelfeld – Auszug: „Nebeneinkünfte von Abgeordneten wer­den seit Langem ver­öf­fent­licht. Ganz anders sieht es bei Bundesrichtern aus. Dabei ist die Gefahr unbot­mä­ßi­ger Einflussnahme real. Zwar müs­sen Richter eine etwa­ige Befangenheit anzei­gen – aber wo die­se Pflicht beginnt und endet, ist oft schwam­mig. – ‚Der Deutsche Juristentag for­dert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Justiz die sinn­ge­mä­ße Erstreckung des Lobbyregistergesetzes auf die Justiz ein­schließ­lich des Bundesverfassungsgerichts. Das beinhal­tet die Offenlegung der Gutachten für aka­de­mi­sche Titel, um ver­deck­te Dritteinflüsse zu ver­hin­dern. Bei Nebeneinkünften ist ins­be­son­de­re die Mittelherkunft offen­zu­le­gen, eben­so wie Tätigkeiten nach Ausscheiden aus dem Richteramt einer Kontrolle zu unter­wer­fen sind, ob es sich um nach­träg­lich gezahl­te Vergütungen für frü­he­res Verhalten han­delt.‘ So lau­tet einer der Beschlussvorschläge, die beim Deutschen Juristentag (DJT), einer tra­di­ti­ons­rei­chen Tagung pro­mi­nen­ter Vertreter der deut­schen Rechtslehre, Anwalt- und Richterschaft, unlängst zur Abstimmung stan­den. Viel mit­be­kom­men hat man davon in der Öffentlichkeit nicht, und auch beim DJT fand der mit acht zu 39 Stimmen abge­lehn­te Vorstoß wenig Anklang. Das ist erstaun­lich, wenn man bedenkt, wie kon­tro­vers mit der Ernennung Stephan Harbarths zum Richter und spä­ter Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts noch vor Kurzem eine Personalie dis­ku­tiert wur­de, deren Werdegang von eben jenen Transparenzfragen gekenn­zeich­net ist, auf die der Antrag abzielt. Man erin­nert sich: Wenige Monate vor sei­ner Wahl nach Karlsruhe im November 2018 war Harbarth von der Universität Heidelberg eine Honorarprofessur ver­lie­hen wor­den. Das ist an sich kein unge­wöhn­li­cher Vorgang; schließ­lich hat­te er dort seit Jahren Lehraufträge über­nom­men. Doch die Universität hält die Namen der für die Verleihung des Titels maß­geb­li­chen Gutachter bis heu­te geheim und hat die Zulassung zur Berufung gegen ein Urteil bean­tragt, das sie zur Auskunft ver­pflich­tet. So bleibt vor­erst offen, ob die Spekulationen über wirt­schaft­li­che Verflechtungen der mut­maß­li­chen Gutachter mit der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz zutref­fen, bei der Harbarth bis zu sei­ner Wahl nach Karlsruhe als Partner tätig war. Ebenfalls unge­klärt ist die Frage: Wie soll es Harbarth neben sei­nem Beruf als Bundestagsabgeordneter und stell­ver­tre­ten­der Vorsitzender der Unions-Bundestagsfraktion mög­lich gewe­sen sein, bei SZA in einem Ausmaß mit­zu­ar­bei­ten, das ein regel­mä­ßi­ges Einkommen von mehr als 250.000 Euro und – nach Schätzungen anhand der öffent­lich ver­füg­ba­ren Informationen – bis zu einer Million Euro pro Jahr gerecht­fer­tigt hätte?“ 
    (Bezahlschranke)

    Da wird der schwar­ze Harbarth auf­at­men. Wir wis­sen immer noch nicht, wo er sei­ne Rekord-Nebeneinkünfte als Abgeordneter inve­stiert hat, und von wem der dafür Rendite bezieht. Als "Konzern-Anwalt" bewahrt er die sicher nicht im Sparstrumpf auf. Was sei­ne Richterkollegen noch so alles ein­sacken, und von wem, wäre sicher auch nicht uninteressant.

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