Dinner im Kanzleramt.
Als die Verfassungsrichter einer Lobrede auf die Corona-Politik lauschten

Zu lesen auf welt​.de am 27.9. (Bezahlschranke):

»Ende Juni lud Kanzlerin Merkel Deutschlands wich­tig­ste Richter zum Dinner ein – trotz lau­fen­der Prozesse in Karlsruhe, die die Bundesregierung betref­fen. Nun kommt her­aus: Justizministerin Lambrecht hielt sogar eine flam­men­de Rede auf die deut­sche Corona-Politik

Am Abend des 30. Juni kamen im Internationalen Konferenzsaal des Bundeskanzleramts die wich­tig­sten Köpfe der Exekutive und Judikative des Landes zusam­men. Auf der einen Seite: das Bundeskabinett mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an der Spitze.

Auf der ande­ren: die Richter des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit ihrem Präsidenten Stephan Harbarth. Es wur­den Antipasti, Rindergeschnetzeltes, Schokoladenmousse und eine Käseplatte ser­viert. Solche Treffen fin­den regel­mä­ßig statt, für gewöhn­lich nimmt kaum jemand Notiz davon. Diesmal aber war das anders.«

Denn es ging um ein Thema,

»… mit dem sich das Bundesverfassungsgericht aktu­ell beschäf­tigt: den Verfassungsbeschwerden gegen das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz, die „Bundesnotbremse“, mit der die Bundesregierung im Kampf gegen Covid-19 weit­rei­chen­de Maßnahmen beschlos­sen hat­te. Also ging es auch hier um ein lau­fen­des Verfahren.

Werben um Verständnis

Aus Unterlagen, die nun WELT AM SONNTAG vor­lie­gen, geht her­vor: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hielt wäh­rend des Abendessens einen Vortrag mit dem Titel „Entscheidung unter Unsicherheiten“. Darin warb sie um Verständnis für poli­ti­sche Entscheidungen in Sachen Corona.

Die Pandemie stel­le alle „Staatsgewalten vor schwie­ri­ge, neue Herausforderungen“, heißt es in dem Entwurf der Rede: „Wir waren mit einem ‚Erkenntnisvakuum‘ kon­fron­tiert. Trotzdem bestand die Notwendigkeit, der Corona-Pandemie ent­schlos­sen ent­ge­gen­zu­tre­ten. Denn nicht zu han­deln hät­te sehr schnell gra­vie­ren­de Folgen gehabt.“…

Es freue sie, „dass heu­te die Gelegenheit besteht, uns mit dem Bundesverfassungsgericht über unse­re jewei­li­gen Perspektiven beim Umgang mit den sich hier stel­len­den recht­li­chen Herausforderungen aus­zu­tau­schen“. Dass man nicht kon­kret über lau­fen­de Verfahren spre­chen kön­ne, sei indes „selbst­ver­ständ­lich“. Das Justizministerium bestä­tigt auf Anfrage, dass die Rede gehal­ten wur­de. Der Wortlaut kön­ne jedoch vom Redemanuskript abge­wi­chen haben.

Handelte es sich womög­lich um ver­such­te Einflussnahme auf die Richter? Diesen Vorwurf weist das Ressort zurück. Lambrecht habe die Wichtigkeit einer „star­ken Verfassungsgerichtsbarkeit“ her­vor­ge­ho­ben und dar­auf hin­ge­wie­sen, dass „tat­säch­li­che Unsicherheiten“ wie in der Corona-Pandemie „kei­nen Blankoscheck“ für die Politik bedeu­ten: „Vor die­sem Hintergrund erscheint der Vorwurf einer unzu­läs­si­gen Einflussnahme … abwegig.“…

Dass die Corona-Politik über­haupt auf die Tagesordnung kam, wur­de indes erst kurz vor dem Treffen ent­schie­den. Auch dies geht aus inter­nen Unterlagen des Gerichts hervor…

„Versuch einer Einflussnahme“

… Kyrill-Alexander Schwarz, Staatsrechtler an der Uni Würzburg, übt Kritik. Der Vortrag Lambrechts lese sich „wie eine Handlungsempfehlung der Exekutive an das Bundesverfassungsgericht“. Er hal­te das für höchst „unschick­lich, da es den Versuch einer Einflussnahme der Politik auf das Gericht ein­deu­tig dokumentiert“.

Gerhard Strate, einer der bekann­te­sten deut­schen Strafverteidiger und Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, erklärt: „Der Abend war aus­ge­rich­tet auf einen inof­fi­zi­el­len Meinungsaustausch über ein Thema, zu dem 424 Verfassungsbeschwerden anhän­gig waren.“

Damit sei der Abend mehr als nur eine per­sön­li­che Begegnung zwei­er Verfassungsorgane und beinhal­te die „freu­di­ge Wiederbegegnung der Regierungschefin mit einem ihrer ehe­mals treue­sten Parteisoldaten: Stephan Harbarth ist als Präsident des Bundesverfassungsgerichts ein ech­ter Glücksfall für die Regierung.“…

Und nach dem Treffen schick­te Harbarth einen Brief an Merkel, in dem er sich für die „sehr herz­li­che Gastfreundschaft“ und den „sehr frucht­ba­ren Gedankenaustausch“ bedank­te. Das anson­sten com­pu­ter­ge­tipp­te Anschreiben ver­sah Harbarth noch durch eine hand­schrift­li­che Ergänzung in der Anrede: „Liebe Angela“…«

Wie gut, daß die­se Information erst am Tag nach der Bundestagswahl erscheint…

Update: Gedruckt gab es den Artikel schon am Sonntag.

(An die­ser Stelle ein Gruß an eine ehe­ma­li­ge Kollegin, die den Artikel mit­ver­faßt hat!)

23 Antworten auf „Dinner im Kanzleramt.
Als die Verfassungsrichter einer Lobrede auf die Corona-Politik lauschten“

    1. Heute war ich bei mei­ner Ärztin, die gestern gegen 17:00 wäh­len ging.
      Sie konn­te nicht wäh­len, weil das Wahllokal kei­ne Wahlunterlagen mehr hat­te und man bat sie, um 18:00 wiederzukommen.
      Das tat sie, aber es war wohl 1 oder 2 Minuten nach 18:00.
      Man ließ sie nicht mehr wählen.
      Sie hat bereits eine E‑mail an den Senat geschrieben.
      Auf mei­ner Heimfahrt sprach ich mit einer Busfahrern, der es eben­so ging und die kein 2. Mal ins Wahllokal gegan­gen ist, weil sie Dienst hatte.
      Was sind das für Luschen, die wir da sit­zen haben. Man soll­te sie alle in Müllsäcke ver­packen und auf einer Deponie abladen.

      1. Vielleicht sind die­se "Wahlpannen" sowie die Einschränkung der Freiheit der Wahl (Einhaltung der Maskenpflicht als Vorbedingung ist kei­ne Freiheit, ich wur­de des­halb am Wählen gehin­dert) vor­beu­gen­de Maßnahmen, für den Fall, dass die Wahl wegen unlieb­sa­men Ergebnis als ungül­tig erklärt wer­den müsste.

        Da jetzt das Ergebnis wohl stimmt, küm­mern die­se ekla­tan­ten Verstösse natür­lich kei­nen mehr …

  1. Das ist doch jetzt wohl nicht wahr?! Soviel zum Thema Unabhängigkeit, poli­ti­sche Landschaftspflege mal anders.
    Selbst wenn das vor der Wahl publik gewor­den wäre, hät­te es nichts geändert.

  2. Die Macher und die Befürworter der Corona-Maßnahmen gehö­ren alle vor ein Kriegsgericht ! So etwas ist Krieg gegen die eige­ne Bevölkerung und zum Teil gegen sich selbst . Es sind ja schon eini­ge an ihrer Überzeugung gestor­ben . Das Urteil wird lau­ten : "nicht schul­dig!" Weil sie geimpft sind , sind sie schuld­un­fä­hig ! Die Impfung hat das Gehirn vernichtet !

    1. man muss neu anfan­gen mit die­sem Staat. zu vie­le Ratten Vereine, Stiftungen wer­den finan­ziert, mit Gender Ga,Ga Leuten und für die Asyl Mafia von der Justiz gedeckt

  3. Es begrüßt die Vorsitzende des Politbüros die Richter des Obersten Gerichts. Die Rede im Original:
    Spritz.
    "Liebe Genossinnen und Genossen, die Teilnahme des Viehs an den gen­tech­ni­schen Experimenten ist so was von alternativlos."
    Spritz, spritz.
    "Wer sich auf den Nürnberger Kodex von 1947 oder das Grundgesetz der impe­ria­li­sti­schen BRD beruft, ist ein Nazi, Reichsbürger oder Klassenfeind."
    Spritz, spritz.
    "Nur gemein­sam mit Ihnen, den Richtern des Obersten Gerichts, wer­den wir volks­ei­ge­ne Güter schaf­fen können."
    Spritz, spitz.
    "Zum Wohl!"
    (Sekt)
    Spritz, spritz.

  4. Wie prak­tisch, dass der "Souverän" bei dem Thema nicht nur unter Erkenntnis‑, son­dern auch unter grund­sätz­li­chem Verständnis-Vakuum leidet.
    Sollte das besin­nungs­lo­se Volk doch irgend­wann der Dimensionen die­ser der­zeit ablau­fen­den Ungeheuerlichkeit gewahr wer­den erle­ben wir hof­fent­lich kein Mäßigungs-Vakuum bei der Rechnungsbegleichung.

  5. Dabei wur­de (ver­se­hent­lich) die­se Meldung dazu weg gelassen: 

    https://​de​.rt​.com/​i​n​l​a​n​d​/​1​2​4​6​7​8​-​f​r​e​i​e​-​w​a​e​h​l​e​r​-​a​n​w​a​l​t​-​h​a​e​r​t​i​n​g​-​s​t​e​l​lt/

    Die Rechtsanwaltskanzlei Härting, die Abgeordnete der Partei Freie Wähler bei ihrer Klage gegen die Bundesnotbremse vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ver­tritt, hat Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit gegen zwei der Richter eingereicht.

    Die Befangenheitsanträge rich­te­ten sich gegen den Präsidenten des BVerfG Stephan Harbarth und die Richterin Susanne Baer, teil­te Niko Härting, Partner der Kanzlei, am Samstagabend auf sei­nem Twitterkonto mit.

  6. “Wir waren mit einem ‚Erkenntnisvakuum‘ kon­fron­tiert.“ – Aber „nicht zu han­deln hät­te sehr schnell gra­vie­ren­de Folgen gehabt“. – die­se Erkenntnis hat­ten sie?
    Merkt da eigent­lich irgend­wer noch irgendwas?

    Ach ja und eine Frage an Juristen: Kann man einen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ablehnen?

    1. Es gab bei einem Verfahren zu den GEZ Beiträgen
      eine Diskussion oder gar Anträge (wohl erfolglos).

      Beim Bundesverfassungsgericht muss man wissen
      a.) es kann sich belie­big lan­ge Anträge lie­gen lassen.
      b.) es kann Anträge ableh­nen und ist nicht zu einer Begründung
      verpflichten
      c.) gegen a und b gibt es kei­ne höhe­re Instanz, die man
      anru­fen kann. (ich mei­ne höhe­re gericht­li­che Instanz)

      Bei unte­ren Gerichten kann man es mit Befangenheitsanträgen
      pro­bie­ren, lehnt man eine Kammer ab, ent­schei­det schonmal
      die Kammer selbst, ob der Befangenheitsantrag gerecht­fer­tigt ist.

      Noch Fragen?

      PS: bin kein Jurist, viel­leicht mag jemand mei­nen Kommentar bestä­ti­gen oder kommentieren?

  7. Und nach dem Treffen schick­te Harbarth einen Brief an Merkel, in dem er sich für die „sehr herz­li­che Gastfreundschaft“ und den „sehr frucht­ba­ren Gedankenaustausch“ bedank­te. Das ansons­ten com­pu­ter­ge­tipp­te Anschreiben ver­sah Harbarth noch durch eine hand­schrift­li­che Ergänzung in der Anrede: „Liebe Angela“…

    Der Konzernanwalt und Nebenverdienst-Spezi Harbarth, hat die ein­zi­ge Institution geka­pert, die uns vor die­ser völ­lig inkom­pe­ten­ten und ver­bre­che­ri­schen Politik noch hät­te schüt­zen können.

    Wäre Befangenheit ein Holzhammer, hät­ten sei­ne Kollegen alle gro­ße Beulen.

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