DNB-Sprecher: Drosten-Dissertation keine drei Aufsätze

Dafür ist pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com dann doch wie­der gut. Dort wird der Pressesprecher der Deutschen Nationalbibliothek so zitiert:

»Auf mei­nen Hinweis, dass die Dissertation nicht aus den drei Einzelveröffentlichungen bestehe, son­dern eine eigen­stän­di­ge Schrift sei, prä­zi­sier­te der Pressesprecher:

"Sie haben Recht und ich bit­te inso­weit um Entschuldigung: Es han­delt sich aus­weis­lich des gescann­ten Inhaltsverzeichnisses der bei uns in den Bestand auf­ge­nom­me­nen Veröffentlichung anschei­nend nicht um drei Aufsätze. Ich habe heu­te früh nicht in das Inhaltsverzeichnis hin­ein­ge­schaut, das aber jetzt nach­ge­holt. Auch die UB Frankfurt hat übri­gens das Inhaltsverzeichnis gescannt. Sie fin­den es auch dort am Katalogeintrag: https://​hds​.hebis​.de/​u​b​f​f​m​/​R​e​c​o​r​d​/​H​E​B​4​6​5​0​7​8​648
Eine ver­öf­fent­lich­te Dissertation fällt grund­sätz­lich unter die Ablieferungspflicht an die Deutsche Nationalbibliothek.

Sie wird, wie jede Veröffentlichung, bei uns kata­lo­gi­siert in den Bestand auf­ge­nom­men und zur Nutzung in den Lesesälen bereit gestellt.
Wir haben, als wir im Frühjahr das Nichtvorliegen einer Dissertation bemerk­ten, von der Universität erfah­ren, es habe kei­ner geson­der­ten Veröffentlichung bedurft. Von der dann in der UB kata­lo­gi­sier­ten und als Dissertation gekenn­zeich­ne­ten Schrift haben wir je eine Kopie in unse­ren Bestand in Leipzig und Frankfurt auf­ge­nom­men und damit die Lücke in unse­rer Sammlung geschlossen.
Zu den Details des Promotionsverfahrens haben wir kei­ne Kenntnis. Aus unse­rer Sicht konn­te die Bestandslücke geschlos­sen wer­den."«

Damit wird noch unver­ständ­li­cher, wie von pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com geschlos­sen wer­den konn­te: "Herrn Drosten ist kein schuld­haf­tes Verhalten oder Fehlverhalten vor­zu­wer­fen."

Denn nun ist klar: Die Behauptung der Goethe-Universität, die Dissertation sei eigent­lich in drei Aufsätzen erfolgt, ist falsch. Sie ist der Ablieferung­spflicht erst 17 Jahre nach Ausstellung der Promotionsurkunde nach­ge­kom­men. Eine Veröffentlichung der inzwi­schen der DNB vor­lie­gen­den Schrift erfolg­te erst im Jahr 2020. Damit greift § 12 der Promotionsordnung, in dem es heißt:

»(4) Der/die Doktorand/in ist ver­pflich­tet, späte­stens ein Jahr nach der Disputation (münd­li­che Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vor­zu­neh­men. Wird die Frist schuld­haft ver­säumt, so erlö­schen alle durch die Prüfung erwor­be­nen Rechte und die Gebühren verfallen.

Siehe auch Drosten-Dissertation: Zusammenfassung des Standes.

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

11 Antworten auf „DNB-Sprecher: Drosten-Dissertation keine drei Aufsätze“

  1. Frage an AA, weil ich noch nicht ganz durchblicke:: 

    Hat nun die Goethe-Universität die Veröffentlichungsfrist ver­säumt, oder war es Prof. Drosten?

    1. @Ehrlicher Handwerker: Nach gegen­wär­ti­gem Kenntnisstand hat Drosten die Frist ver­säumt. Die Veröffentlichung war sei­ne Pflicht, nicht die der Uni. Die Hochschule hät­te aber die Promotionsurkunde nicht aus­stel­len dür­fen. Das kann auch nicht 17 Jahre spä­ter mit einer Veröffentlichung geheilt wer­den. Die Tatsache, daß die Dissertation über eine so lan­ge Zeit nir­gend­wo (!) vor­han­den war, also nicht nur ver­se­hent­lich nicht an die DNB geschickt wur­de, spricht Bände. Über die Abgründe will ich gar nicht spekulieren.

      1. Nein, das stimmt nicht, weil gemäß „Frankfurter Publikationslogik“ die Veröffentlichung der Dissertation bereits durch die (Vor-)Veröffentlichung in den drei Aufsätzen geschah, wes­halb eine ori­gi­nä­re wei­te­re Veröffentlichung nicht mehr not­wen­dig war. Herr Drosten hat sei­ne deutsch­spra­chi­ge Promotionsschrift qua­si fürs Kellerarchiv geschrie­ben, bis 2020 das Interesse an sei­ner Vita aufkam.

        1. Hr. Weber, laut dem Pressesprecher der DNB, Zitat:

          "Es han­delt sich aus­weis­lich des gescann­ten Inhaltsverzeichnisses der bei uns in den Bestand auf­ge­nom­me­nen Veröffentlichung anschei­nend nicht um drei Aufsätze. "

          han­delt es sich eben nicht um drei Aufsätze. Wie kom­men Sie also zu Ihrer absur­den Behauptung einer Vorveröffentlichung? Und wie kann es ange­hen, dass über­haupt nicht ersicht­lich ist, wel­chen Anteil an den Vorveröffentlichungen Hr. Drosten gelei­stet hat, also die­se für eine Dissertation von Hr. Drosten irgend­wie geeig­net wären? Sie klä­ren nicht auf son­dern Vernebeln nur. Und zwar gleich meh­re­re Sachverhalte. Welche Interessen ver­fol­gen Sie? Redlichkeit und kla­re Sachverhalte in der Wissenschaft wohl nicht!

          Ihre Webseite (zum Thema) glänzt übri­gens auch durch maxi­ma­le Verwirrung und Unklarheit.

  2. Lieber AA!

    1) Warum folgt aus dem Wissen, dass die Universität Frankfurt die Dissertation 17 Jahre lang nicht an die DNB abge­lie­fert hat, die Schlussfolgerung, dass Herr Drosten es schuld­haft ver­säumt hat, inner­halb eines Jahres Exemplare an die Universität Frankfurt abzugeben?

    2) Der dama­li­ge Promotionsausschuss ent­schied offen­bar, dass die Veröffentlichung der Promotionsschrift nicht not­wen­dig sei, wenn eine Veröffentlichung (kor­rek­ter­wei­se: von Teilen dar­aus) bereits in einer Zeitschrift (kor­rek­ter­wei­se: in meh­re­ren Zeitschriften) erfolgt sei. Ich hal­te die­se Vorgangsweise für Unsinn, denn dann könn­te man sich die Mühen einer deutsch­spra­chi­gen Dissertation gleich spa­ren. Aber offen­bar hat man es so betrach­tet. Man müss­te wei­te­re Fälle fin­den – oder eben nicht.

    3) Solange wir nicht wis­sen, ob sich die zen­tra­len empi­ri­schen Befunde/Inhalte der Dissertation in den drei Papers wie­der­fin­den, ist jede Spekulation dar­über, ob die­se drei Papers im Wesentlichen eine Veröffentlichung der Diss dar­stel­len oder nicht, über­flüs­sig. Für mich wäre das die näch­ste Forschungsfrage.

    4) Weder Sie noch Herr Kühbacher haben ver­stan­den, dass die Uni Frankfurt die Promotionsschrift (genau­er: die 3 Exemplare) gemäß der zuge­ge­ben son­der­ba­ren Auslegung von § 12 gar nicht als Veröffentlichung ansah.

    1. @Stefan Weber: "In dubio pro reo" oder "in dubio pro empto­re"? Die Dissertation ist erst­mals 2020 ver­öf­fent­licht wor­den. Da hilft es nicht, sie im "Kellerarchiv" zu bun­kern und sie dann – in wel­cher Verson? – 17 Jahre spä­ter her­vor­zu­ho­len. Eine Veröffentlichung in drei Aufsätzen war nach der Promotionsordnung nicht mög­lich. Wenn denn ein Promotionsausschuß (nach münd­li­cher Prüfung an einem Samstag) ent­schie­den haben soll­te (was nie­mand defi­ni­tiv weiß, die Unterlagen dazu müß­te die Uni zur Verfügung stel­len), dann hat er gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen. Man muß da kei­ne "wei­te­ren Fälle" suchen. Was wol­len Sie mit Punkt 4) sagen?

      1. Sehr geehr­ter Herr Aschmoneit,
        um wel­che drei Aufsätze han­delt es sich denn im Einzelnen und wo und wann wur­den die­se ver­öf­fent­licht? Dazu soll­te es doch Linkverweise bzw. kom­plet­te Scans geben. Wenn Ihnen die­se bekannt sind, wäre es schön wenn sie hier noch ein­mal den Bezug her­stel­len könn­ten, damit man sich einen Eindruck ver­schaf­fen kann.

        1. Das hät­ten Sie zwar auch leicht selbst machen kön­nen, aber hier bitte:

          Hier steht's

          https://​pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com/​b​l​o​g​/​u​n​s​i​n​n​i​g​k​e​i​t​-​d​e​s​-​m​e​d​i​z​i​n​i​s​c​h​e​n​-​p​r​o​m​o​t​i​o​n​s​w​e​s​e​ns/

          "Evaluation of a new PCR assay with com­pe­ti­ti­ve inter­nal con­trol sequence for blood donor screening"

          "NAT and viral save­ty in blood transfusion"

          "TaqMan 5'-nuclease human immu­n­ode­fi­ci­en­cy virus type 1 PCR assy wiwth pha­ge-packa­ged com­pe­ti­tio­ve inter­nal con­trol for high-through­put blood donor screening"

          laut Angaben in sei­ner Diss.

          Einfach Titel kopie­ren und Gockeln bei Interesse

  3. Und ich als ein­fa­cher Mensch dach­te immer, eine Doktorarbeit muss man allei­ne schrei­ben, zwar mit etwas Hilfe, aber dann doch am Ende allei­ne. So wie die Steuererklärung, die man beim Steuerfachmann machen lässt, dann aber selbst unter­schrei­ben muss und auch dafür die Lorbeeren ein­heimst oder gera­de ste­hen muss.

    Ich bin schon ziem­lich ver­wirrt, dass die drei Aufsätze (sind Aufsätze ech­te Arbeiten im Sinne einer DoktorARBEIT?) von ca. 4 Co.Autoren ver­fasst und ver­öf­fent­licht wur­den, dann aber das Nesthäkchen dafür die Dokrotwürde erlangt…an einem Samstag, wo kei­ner sonst im Hause ist..

    mmmhhh… Herr Weber, Herr Weber… viel­leicht soll­ten Sie sich ein­fach auf ihre Spezialgebiet zurück­zie­hen und ein­fach nur prü­fen, wer bei wem abge­schrie­ben hat und ob der Drosty über­haupt eine Zeile selbst ver­fasst hat oder alles bereits vor­her schon mal geschrie­ben stand? Beim Doktorvater viel­leicht? Das müss­te Ihnen doch leicht fal­len, dies her­aus­zu­fin­den – als Plagiatsgutachter

  4. da fällt mir gera­de noch einen Anekdote ein: neu­lich bei neben​an​.de (übri­gens auch so ein schein­hei­li­ger Laden, dem es nur ums Geld geht, aber so tut er sei sozi­al, und alles über eine Stiftung lau­fen lässt, etc…)

    Jedenfalls wur­de ich Zeuge davon, dass eine pro­fe­sio­nel­le, ange­heu­er­te Journalistin als soge­nann­te "Chat-Nanny" fungierte…also hin­ter einer Maske ver­deckt ermit­tel­te und genau­so wie Sie es gera­de tun, Herr Weber, mit schnell erlang­tem Halbwissen, als Kontrapunkt zu allen Kritischen Stimmen fungierte…bis sie aufflog…dann war sie schnell weg… Jetzt schreibts sie wahr­schein­lich für die Faktenchecker bei Facebook..

  5. Der Sinn, war­um es ver­öf­fent­licht wer­den muss­te, ist mir nicht klar. Da muss doch jemand, der Prof. Drosten als Promovierten kennt und der sei­ne Arbeit lesen will die Möglichkeit haben, die­se Arbeit zu fin­den. Warum soll er sonst gera­de sei­ne Diss. ver­öf­fent­li­chen und nicht unbe­dingt nur ande­re eige­ne Werke? So wie es kam, konn­te man zwar die Artikel, Aufsätze lesen, wuss­te aber nicht, dass es sich um eine Diss. han­delt, auch nicht um sei­ne – aber auch nur wenn man zufäl­lig alle drei kom­bi­niert. Es sieht aus wie die Absicht zum einen das deut­sche Dokument zu ver­stecken und zwei­tens die eng­li­schen Aufsätze auch unauf­fäl­lig zu hal­ten (weil nichts dar­auf ver­weist). Auch die Zeitschriften sind sehr unbekannt.

    Ich ken­ne als arbeits­lo­ser FH-Informatiker etwas ähn­li­ches: Die heim­li­chen Stelleninserate. Firmen suchen auf der eige­nen Homepage wie ver­rückt – nur nicht bei der Arbeitsagentur. Einmal ging ich zur Arbeitsagentur/AG-Service und woll­te die Aufnahme eines heim­li­chen Stelleninserates in die Jobsuche erzwin­gen, flog dort aber unver­rich­te­ter Dinge raus.

    Nach der "inne­ren Gedankenwelt" der Uni bestand die Diss. ja aus den drei Aufsätzen. Das hat wohl schon jemand geschrie­ben: Warum macht er dann 122 Seiten in deutsch. Hätte er doch ein­fach eine Seite mit den drei Quellen gemacht, aus den drei Zeitschriften mit der Rasierklinge die Seiten raus­ge­schnit­ten, ein­ge­klebt und es so abge­ge­ben. Er hät­te es in English (INGLISCH) ver­tei­di­gen können!

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