Doppelt "Geimpfte" haben ab dem 1.10. oft keinen gültigen "Impfnachweis" mehr.
Genesen ist man nur 90 Tage lang

Wofür so ein Krieg doch gut ist. Weitgehend unbe­merkt hat Karl Lauterbach am 1.3. die "Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung" erlas­sen. Dort heißt es:

»Im Sinne die­ser Verordnung ist:..

8. Genesenennachweis
ein Nachweis hin­sicht­lich des Vorliegens eines durch vor­he­ri­ge Infektion erwor­be­nen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 in deut­scher, eng­li­scher, fran­zö­si­scher, ita­lie­ni­scher oder spa­ni­scher Sprache in ver­kör­per­ter oder digi­ta­ler Form, wenn

a) die vor­he­ri­ge Infektion durch einen direk­ten Erregernachweis nach­ge­wie­sen wur­de und 

b) die Testung zum Nachweis der vor­he­ri­gen Infektion min­de­stens 28 Tage und höch­stens 90 Tage zurückliegt…

10. Impfnachweis
ein Nachweis hin­sicht­lich des Vorliegens eines voll­stän­di­gen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARSCoV‑2 in deut­scher, eng­li­scher, fran­zö­si­scher, ita­lie­ni­scher oder spa­ni­scher Sprache in ver­kör­per­ter oder digi­ta­ler Form. Ein voll­stän­di­ger Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 liegt vor, wenn

a) die zugrun­de­lie­gen­den Einzelimpfungen mit einem von der Europäischen Union zuge­las­se­nen Impfstoff, mit ver­schie­de­nen von der Europäischen Union zuge­las­se­nen Impfstoffen oder mit äqui­va­len­ten Impfstoffen erfolgt sind, 

b) ins­ge­samt drei Einzelimpfungen erfolgt sind und 

c) die letz­te Einzelimpfung min­de­stens drei Monate nach der zwei­ten Einzelimpfung erfolgt ist.

Abweichend von Satz 2 Buchstabe b liegt ein voll­stän­di­ger Impfschutz bis zum 30. September 2022 auch bei zwei Einzelimpfungen vor und ab dem 1. Oktober 2022 bei zwei Einzelimpfungen nur vor, wenn 

a) seit der zwei­ten Einzelimpfung nicht mehr als 270 Tage ver­gan­gen sind, 

b) die betrof­fe­ne Person einen bei ihr durch­ge­führ­ten spe­zi­fi­schen posi­ti­ven Antikörpertest in deut­scher, eng­li­scher, fran­zö­si­scher, ita­lie­ni­scher oder spa­ni­scher Sprache in ver­kör­per­ter oder digi­ta­ler Form nach­wei­sen kann und die­ser Antikörpertest zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betrof­fe­ne Person noch kei­ne Einzelimpfung gegen COVID-19 erhal­ten hatte, 

c) die betrof­fe­ne Person mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 infi­ziert gewe­sen ist, sie die­se Infektion mit einem Testnachweis über einen direk­ten Erregernachweis nach­wei­sen kann und die dem Testnachweis zugrun­de­lie­gen­de Testung 

aa) auf einer Labordiagnostik mit­tels Nukleinsäurenachweis (PCR oder wei­te­re Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht sowie 

bb) zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betrof­fe­ne Person noch nicht die zwei­te Impfdosis gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 erhal­ten hat, oder 

d) die betrof­fe­ne Person sich nach Erhalt der zwei­ten Impfdosis mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 infi­ziert hat, sie die­se Infektion mit einem Testnachweis über einen direk­ten Erregernachweis nach­wei­sen kann und die dem Testnachweis zugrun­de­lie­gen­de Testung 

aa) auf einer Labordiagnostik mit­tels Nukleinsäurenachweis (PCR oder wei­te­re Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht sowie 

bb) seit dem Tag der Durchführung der dem Testnachweis zugrun­de­lie­gen­den Testung 28 Tage ver­gan­gen sind. 

Abweichend von Satz 3 liegt in den in Satz 3 Buchstabe b bis d genann­ten Fällen ein voll­stän­di­ger Impfschutz bis zum 30. September 2022 auch bei einer Einzelimpfung vor; an die Stelle der zwei­ten Einzelimpfung tritt die erste Einzelimpfung,..«


Bei der nach­fol­gen­den Formulierung ist nicht von der Zahl der Spritzen die Rede: »In § 5 Absatz 1 und 2 sowie in § 9 Absatz 2 Satz 1 zwei­ter Halbsatz wird jeweils das Wort „sech­ste“ durch das Wort „zwölf­te“ ersetzt.«

17 Antworten auf „Doppelt "Geimpfte" haben ab dem 1.10. oft keinen gültigen "Impfnachweis" mehr.
Genesen ist man nur 90 Tage lang“

  1. https://​www​.waz​-online​.de/​W​o​l​f​s​b​u​r​g​/​V​o​r​s​f​e​l​d​e​/​K​o​n​t​o​-​v​o​n​-​R​e​n​t​n​e​r​i​n​-​g​e​p​l​u​e​n​d​e​r​t​-​P​o​l​i​z​e​i​-​W​o​l​f​s​b​u​r​g​-​s​u​c​h​t​-​E​C​-​K​a​r​t​e​n​-​B​e​t​r​u​e​ger

    Und nun noch mal zum Thema von gestern (Hannover Video):
    (Maskierte, bewaff­ne­te Bedrohung von schwarz geklei­de­ten Personen auf harm­lo­se Fußgänger in Hannover.)

    Jetzt guckt mal das an:

    Hier ist der näch­ste mas­kier­te Überfall. Auf den Fahnungsfotos sieht man einen Dieb, der kor­rekt eine FFP2-Maske trägt. Ganz nach "Corona"-Verordnung, der Ministerpräsident des Landes freut sich. Ich kann den Dieb auf den Fotos aber nicht erken­nen. Das kann jeder sein!! 

    Sofort die Maskenpflicht abschaf­fen in Niedersachsen und ganz Deutschland!!!

    Was soll der sinn­lo­se "Maskenbefehl"?

    ~

  2. Bis man von einer von einer Auslandsreise zurück­kom­men möch­te, kann ohne­hin von gestern auf heu­te schon wie­der alles neu ver­ord­net sein: erkenn­bar will­kür­lich und wis­sen­schafts­ent­ho­ben und skru­pel­los. Auch bei dies­be­züg­li­chen Gerichtsurteilen wird wohl mit einem immer schnel­le­ren Verfallsdatum zu rech­nen sein.
    Solange in der Regierung mit IQ nur noch das Wort Impfquote abge­kürzt wird, ist das nicht wirk­lich überraschend.

  3. Das muß so sein, denn:

    Gericht: Verkürzung des Genesenenstatus wohl rechtswidrig

    Neuer Corona-Wirbel: Bayerns Verwaltungsgerichtshof hält die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate für "vor­aus­sicht­lich rechts­wid­rig". Der Beschluss gilt aller­dings nur für den Antragsteller, einen unge­impf­ten Mann aus Augsburg.

    Konkret geht es um eine Passage in der soge­nann­ten Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (Fassung vom 14.01.22). Bayerns höch­stes Verwaltungsgericht hält es für unwirk­sam, dass dar­in dem Robert-Koch-Institut (RKI) die Entscheidung über­tra­gen wird, die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus zu bestim­men – unter ande­rem, weil nur auf die RKI-Webseite ver­wie­sen wird.

    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​b​a​y​e​r​n​/​c​o​r​o​n​a​-​g​e​n​e​s​e​n​e​n​-​s​t​a​t​u​s​-​v​e​r​k​u​e​r​z​u​n​g​-​l​a​u​t​-​g​e​r​i​c​h​t​s​b​e​s​c​h​l​u​s​s​-​w​o​h​l​-​r​e​c​h​t​s​w​i​d​r​i​g​,​S​z​1​T​8Hl

  4. Na end­lich wer­den die Chinesischen Impfstoffe auch offi­zi­ell anerkannt:
    10. Impfnachweis
    ein Nachweis hin­sicht­lich des Vorliegens eines voll­stän­di­gen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARSCoV‑2 in deut­scher, eng­li­scher, fran­zö­si­scher, ita­lie­ni­scher oder spa­ni­scher Sprache in ver­kör­per­ter oder digi­ta­ler Form. Ein voll­stän­di­ger Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 liegt vor, wenn

    a) die zugrun­de­lie­gen­den Einzelimpfungen mit einem von der Europäischen Union zuge­las­se­nen Impfstoff, mit ver­schie­de­nen von der Europäischen Union zuge­las­se­nen Impfstoffen oder mit äqui­va­len­ten Impfstoffen erfolgt sind, 

    Äquivalent soll­te dann wohl min­de­stens alles sein, was von der WHO die sel­be Zulassung wie der RNA-Sondermüll hat.

  5. Hilfe ich bin dumm, aso­zi­al und unso­li­da­risch oder ein­fach nur zu faul zu denken.
    Was will mir die­ser Satz sagen?
    "b) die betrof­fe­ne Person einen bei ihr durch­ge­führ­ten spe­zi­fi­schen posi­ti­ven Antikörpertest.…."

    Wenn ich Antikörper habe und mich dann "zur Sicherheit noch" imp­fen las­se brau­che ich mir zur Belohnung auch nach dem 1. Oktober nur 2 statt 3 Schüsse set­zen? Ist das so gemeint? Und ist da nicht gefähr­lich für die Impfstoffhersteller, wenn man in einer Verordnung offi­zi­ell zugibt, das es über­haupt Antikörpertest geben tun in der BRD? Ich mei­ne als näch­ste könn­te man ja auch noch behaup­ten wer Antikörper hat ist geschützt und das sogar gegen Schnupfen.

  6. Die Schutzheiligen der Philantropie (auf dem Foto rechts Lauterbach, Gates links) wol­len es so und mei­nen, sie kämen damit durch:

    Die Dauer-Vergewaltigung der Menge durch Dauerabspritzen, weil es ihr Portefolio so will.

    Im Ganzen ein Witz der Versuch, eine Dauerralley für Pfizer ver­an­stal­tet zu bekommen.

    Ich muss­te gera­de an die wild­frem­den Leute den­ken, die klei­nen Kindern die Bonbons anbie­ten und noch etwas mit ihnen vorhaben.

    Im Übrigen ist mir auf­ge­fal­len, dass der Gates böse Augen hat.

  7. Die sind doch nicht ganz dicht – sor­ry, mehr fällt mir dazu nicht mehr ein!

    Menschen, die die­se juri­sti­sche Sprache nicht ver­ste­hen, kön­nen ja auch gene­rell auf Auslandsreisen ver­zich­ten – oder sich alter­na­tiv alle mög­li­chen Impfdosen und noch eine zur Reserve, falls sich bis zu Ihrer Einreise doch noch etwas ändern soll­te, recht­zei­tig ver­ab­rei­chen lassen.

  8. @aa

    Bei der nach­fol­gen­den Formulierung ist nicht von der Zahl der Spritzen die Rede: »In § 5 Absatz 1 und 2 sowie in § 9 Absatz 2 Satz 1 zwei­ter Halbsatz wird jeweils das Wort „sech­ste“ durch das Wort „zwölf­te“ ersetzt.«

    und was heißt/bedeutet das dann??

  9. Man könn­te sich zurück­leh­nen und schrei­ben: Ist ja nur die "Coronavirus-Einreiseverordnung".
    Aber das erscheint mir etwas zu optimistisch.
    Der Plunder ist schließ­lich bestellt und alles muss raus!

  10. Die hirn­lo­sen Idioten, die den Mist immer noch glau­ben (ja, die sind jetzt auch gera­de auf Russen-Jagd), sehen ver­mut­lich auch nicht das völ­lig sinn­be­frei­te Datum 1.10.22. Warum nicht der 17.06.22, hät­te noch etwas Symbolcharakter. Aber was schrei­be ich, Perlen vor die Säue.
    Vermutlich erle­be ich den 1.10. eh nicht, bin schon drei Tage über Verfallsdatum. Und ich mei­ne, es kratzt ein biss­chen im Hals….

    1. Der 01.10. hat durch­aus Sinn. Dann ist Herbst und man hat wie­der einen Vorwand um durch zusätz­li­che Tests von Reisenden mehr "Fälle" zu generieren.

  11. Ja was will man den mit die­ser Verordnung erreichen?
    Ich kapie­re es nicht.
    Dadurch lässt sich über­haupt nicht ver­hin­dern das das Virus ein­reist. Impfung schützt doch gar nicht davor.
    Was soll also der Käse?

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