dpa lügt über Impfstoffe – und alle machen mit

"Drei Corona-Impfstoffe im Vergleich" ist die dpa-Meldung vom 29.1. über­schrie­ben, aus der hier nach frei​e​pres​se​.de zitiert wird:

»Berichte über schwe­re uner­wünsch­te Folgen gibt es bei allen drei Vakzinen bis­her nicht.«

In sei­nem Sicherheitsbericht vom 28.1. berich­tet das zustän­di­ge Paul-Ehrlich-Institut:

»Bis zum 24.01.2021 erhielt das Paul-Ehrlich-Institut ins­ge­samt 1.232 Einzelfallberichte zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen (uner­wünsch­te Reaktionen) nach Impfung mit COVID-19- Impfstoffen in Deutschland. Es wur­den 3.404 uner­wünsch­te Reaktionen geschil­dert (im Mittel 2,8 Reaktionen pro Meldung). In 182 Fällen wur­de über schwer­wie­gen­de uner­wünsch­te Reaktionen berichtet.«

Auch in den Wochenberichten zuvor war von schwer­wie­gen­den uner­wünsch­ten Reaktionen die Rede. Das hin­dert auch die FAZ nicht, am 28.1. unter Berufung auf dpa zu behaup­ten: "Berichte über schwe­re uner­wünsch­te Folgen gibt es bei allen drei Impfstoffen bis­her nicht." Ähnlich am 28.1. die "Welt", nwzon​line​.de und vie­le andere.

4 Antworten auf „dpa lügt über Impfstoffe – und alle machen mit“

  1. Stiko aktua­li­siert Impfempfehlung am 29.1.2021

    Erste Disclaimer wer­den ein­ge­baut .… NorwegenKlausel, Überwälzung der Haftung an ande­re "Verantwortliche" .…

    Neu ein­ge­füg­te Passagen:

    ▶Auch bei sehr alten Menschen oder Menschen mit pro­gre­di­en­ten Krankheiten, die sich in einem schlech­ten Allgemeinzustand befin­den, muss die Impffähigkeit gege­ben sein. Bei die­sen Gruppen soll­te ärzt­lich geprüft wer­den, ob ihnen die Impfung emp­foh­len wer­den kann. [Norwegenklausel]

    ▶ Bei der Priorisierung inner­halb der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO kön­nen nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen expli­zit genannt wer­den. Es obliegt daher den für die Priorisierung in den Bundesländern Verantwortlichen, in Einzelfällen Personen, die nicht aus­drück­lich im Stufenplan genannt sind, ange­mes­sen zu prio­ri­sie­ren. [Abwälzung der Haftung!] Dies betrifft z.B. Personen mit sel­te­nen, schwe­ren Vorerkrankungen oder auch schwe­ren Behinderungen, für die bis­her zwar kei­ne aus­rei­chen­de wis­sen­schaft­li­che Evidenz bzgl. des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vor­liegt, für die aber ein deut­lich erhöh­tes Risiko ange­nom­men wer­den muss. Dies trifft auch für Personen zu, die zu einem spä­te­ren Zeitpunkt nicht
    mehr oder nicht mehr gleich wirk­sam geimpft wer­den kön­nen (z.B. bei unmit­tel­bar bevor­ste­hen­der Chemotherapie). Darüber hin­aus sind Einzelfallentscheidungen mög­lich, wenn beruf­li­che Tätigkeiten bzw. Lebensumstände mit einem nach­voll­zieh­ba­ren, unver­meid­bar sehr hohen Infektionsrisiko ein­her­ge­hen. Diese Öffnungsklausel darf nicht miss­braucht wer­den, um unge­recht­fer­tig­ter­wei­se eine Impfung durch­zu­füh­ren und somit stär­ker gefähr­de­ten Personen die Impfung vorzuenthalten

    https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​e​k​t​/​E​p​i​d​B​u​l​l​/​A​r​c​h​i​v​/​2​0​2​1​/​A​u​s​g​a​b​e​n​/​0​5​_​2​1​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​ile

  2. »Berichte über schwe­re uner­wünsch­te Folgen gibt es bei allen drei Vakzinen bis­her nicht.«

    Für mich läßt das nur den Schluß zu: die Berichte sind Berichte über schwe­re erwünsch­te Folgen.

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