»Ausbruch in Altenheim
Sechs Senioren an Corona gestorben
In einem Seniorenheim in Schleswig-Holstein sind mehrere Bewohner nach einer Corona-Infektion gestorben. Vorerkrankungen lagen offenbar nicht vor. Fast alle Bewohner und Mitarbeiter des waren dreifach geimpft [sic].
Nach einem Corona-Ausbruch in einem Seniorenheim in Tarp (Schleswig-Holstein) sind zwei weitere Bewohner im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gestorben – damit gibt es nun sechs solcher Todesfälle.«
t‑online.de (15.2.)
Wie stets muß man die Frage stellen, welche Aussagekraft ein positiver Test beim Tod von Menschen zwischen 82 und 95 Jahren hat. Auch das Verneinen von Vorerkrankungen klingt nicht sehr glaubwürdig. Vor allem aber ist ein Zweifel daran angebracht, warum man die SeniorInnen einer "Impfung" ausgesetzt hat.
Weiter hießt es in dem Bericht:
»Bei PCR-Tests von 86 Bewohnern sowie 87 Beschäftigten der Einrichtung waren Ende vergangener Woche 65 Bewohner und 19 Beschäftigte positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Nahezu alle Bewohner und Mitarbeiter des Heimes sind den Angaben zufolge dreifach geimpft.«
Wenn drei Viertel der alten Leute sich "infizieren" und sechs von ihnen versterben, dann kann von einem Schutz durch die "Impfung" in keinster Weise gesprochen werden.
Dreifach geimpft und gestorben?
Dann waren sie wenigstens vor schwerer Krankheit geschützt.
Dass sie jetzt tot sind, ist eine andere Sache.
Das Impf-Narrativ jedenfalls ist nicht beschädigt.
Manchmal kann man das alles nur noch mit Zynismus ertragen – wenn überhaupt.
Schuld daran sind die Ungeimpften, oder?
Das mit den angeblich nicht vorhandenen Vorerkrankungen ist eine glatte Lüge.
Über 80-jährige ohne Vorerkrankungen gibt es nicht.
Es scheint, dass die Impfung vor schweren Erkrankungen schützt, aber offenbar nicht vor dem Tod.
@ Dr. C.
Ich kann das bestätigen, zumindest was das Altenheim betrifft.
Alle, die dort liegen, haben Vorerkrankungen. Viele, die dort liegen, haben Diabetes und Krebs.
Und im Winter und in den Hitzeperioden des Sommers steht der Krankenwagen mehrfach täglich vor der Tür.
Das ist das Ergebniss, wenn man mit einer nicht sterilisierenden Impfung in eine Pandemie hineinimpft, Varianten selektiert, die die Impfung noch mehr umgehen (delta effektivitaet 30%, omikron 0) und nun stehen die vulnerablen Gruppen ohne Schutz da.
Die Impfpropaganda "zugunsten" der Risikogruppen erscheint als besonders verlogen, wenn sie nur zu einer schematischen Abfertigung der Vorerkrankten und Alten ohne individuelle Abstimmung auf einer zuvor erfassten aktuellen Status führt. Schon durch die zu erwartende Stressauslösung kann Impfen mit unpassender Dosis zum unpassenden Zeitpunkt mehr Schaden als Nutzen auslösen.
Außerdem ist noch völlig ungeklärt, wie viele von welchen Antikörpern den Vulnerablen wirklich nutzen können, ohne ihr Immunsystem in noch mehr Fehlreaktionen zu treiben. Einfach nur "Antikörper um jeden Preis" und dann den Fehlreaktionen die Schuld geben, das ist weder solidarisch noch ethisch.
"Auch das Verneinen von Vorerkrankungen klingt nicht sehr glaubwürdig."
Das ist einfach schlechte Arbeit bei T‑Online im Einführungstext.
Weiter unten im Text steht :
"Angaben zu Vorerkrankungen lagen dem Kreis in alle Fällen zunächst nicht vor. "
Was natürlich nicht dasselbe ist…
Warum sollte man auch ohne Vorerkrankungen in einem Pflegeheim sein?
Werbeslogan der Regierungen im Namen der "Impf"-Hersteller:
Die Impfung schützt vor schwerem Verlauf.
Stimmt! Nur wen schützt sie? Was genau schützt sie?
Sie schützt das Krankenhaus (!) und das Heim (!) vor schwerem Verlauf, vor langer Krankheit der "geimpften" alten gebrechlichen Patienten.
Mit der "Impfung", mit den giftigen Spike-Proteinen sterben die altersmäßig schwächer werdenden Menschen schneller, sie nehmen in den Krankenhäusern und Altenheimen nicht so viel Bettenkapazität weg.
Die Impfung schützt das Gesundheitssystem vor dem schweren Verlauf der Kranken, es geht einfach schneller mit dem Sterben.
Sie geben alle mittlerweile zu: die "Impfung" schützt nicht vor Ansteckung, sie wirkt nicht lange, sie lässt nach, sie ist nicht steril.
Das einzige Narrativ, das sie noch verkünden, ist der Werbe-Slogan:
Die Impfung schützt vor schwerem Verlauf.
Manchmal, je nach Charge, geht es ganz schnell, das "Impf"-Opfer hat sofort einen Herzstillstand oder 5 Wochen nach "Impfung" tritt der Tod durch Schlaganfall ein.
Auch diese Fälle bestätigen den Slogan: die Impfung schützt (nämlich das Krankenhaus und das Gesundheitswesen) vor schwerem Verlauf der "Geimpften". Wer tot ist, verursacht keine Kosten, keinen Personalauwand mehr, weder für die Krankenhäuser noch für die Krankenkassen.
>>>> Die Impfung schützt vor schwerem Verlauf. <<<<
Sorry: Personalaufwand, Tippfehler
Wesentliche Information für alle, die an der Einrichtung / Umsetzung einer Impfpflicht beteiligt sind – TEIL 2
❓Widerlegen "Real-Life" Geschehnisse entscheidungserhebliche Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts BvR 2649/21❓
https://www.t‑online.de/nachrichten/panorama/id_91670318/tid_amp/tarp-schleswig-holstein-sechs-senioren-nach-corona-infektion-gestorben.html
Von 86 Bewohnern und 87 Beschäftigten der Einrichtung wurden 65 Bewohner und 25 Beschäftigte durch PCR-Test positiv getestet
zwischenzeitlich sind 6 Bewohner gestorben.
Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in diesem Zusammenhang:
Randnummer 18:
"bb) Erginge dagegen die beantragte einstweilige Anordnung und hätte die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg, sind die Nachteile, die sich aus der Nichtanwendung der angegriffenen Regelungen ergeben, ebenfalls von besonderem Gewicht. Hochaltrige Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder mit Behinderungen (vulnerable Gruppen) wären dann in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einer deutlich größeren Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zu infizieren und deshalb schwer oder gar tödlich zu erkranken."
Randnummer 19:
"Würde die einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht nun vorläufig außer Vollzug gesetzt, ginge dies aber mit einer geringeren Impfquote in den in § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG genannten Einrichtungen und Unternehmen und damit einer erhöhten Gefahr einher, dass sich die dort Tätigen infizieren und sie dann das Virus auf vulnerable Personen übertragen. In der Folge müsste damit gerechnet werden, dass sich auch in der begrenzten Zeit bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde mehr Menschen, die den vulnerablen Gruppen zuzurechnen sind, irreversibel mit dem Virus infizieren, schwer an COVID-19 erkranken oder gar versterben, als wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen würde."
Fragen, die sich stellen:
Lassen sich diese Ausführungen mit dem Inhalt des T‑Online Berichts vereinbaren?
Könnte es notwendig sein, die Ausführungen der angehörten Sachverständigen in Frage zu stellen?
Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
seit 30 Jahren spezialisiert im deutschen und europäischen Arzneimittelrecht
Autorin und Herausgeberin von Büchern zur EU-Zulassung und zahlreicher Veröffentlichungen zum deutschen und europäischen Arzneimittelrecht in deutscher und englischer Sprache
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