Dreifach "geimpft": Corona-Ausbruch in Altenheim. Drei Viertel betroffen

»Ausbruch in Altenheim 
Sechs Senioren an Corona gestorben
In einem Seniorenheim in Schleswig-Holstein sind meh­re­re Bewohner nach einer Corona-Infektion gestor­ben. Vorerkrankungen lagen offen­bar nicht vor. Fast alle Bewohner und Mitarbeiter des waren drei­fach geimpft [sic].

Nach einem Corona-Ausbruch in einem Seniorenheim in Tarp (Schleswig-Holstein) sind zwei wei­te­re Bewohner im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gestor­ben – damit gibt es nun sechs sol­cher Todesfälle.«
t‑online.de (15.2.)

Wie stets muß man die Frage stel­len, wel­che Aussagekraft ein posi­ti­ver Test beim Tod von Menschen zwi­schen 82 und 95 Jahren hat. Auch das Verneinen von Vorerkrankungen klingt nicht sehr glaub­wür­dig. Vor allem aber ist ein Zweifel dar­an ange­bracht, war­um man die SeniorInnen einer "Impfung" aus­ge­setzt hat.

Weiter hießt es in dem Bericht:

»Bei PCR-Tests von 86 Bewohnern sowie 87 Beschäftigten der Einrichtung waren Ende ver­gan­ge­ner Woche 65 Bewohner und 19 Beschäftigte posi­tiv auf das Corona-Virus gete­stet wor­den. Nahezu alle Bewohner und Mitarbeiter des Heimes sind den Angaben zufol­ge drei­fach geimpft.«

Wenn drei Viertel der alten Leute sich "infi­zie­ren" und sechs von ihnen ver­ster­ben, dann kann von einem Schutz durch die "Impfung" in kein­ster Weise gespro­chen werden.

9 Antworten auf „Dreifach "geimpft": Corona-Ausbruch in Altenheim. Drei Viertel betroffen“

  1. Dreifach geimpft und gestorben?
    Dann waren sie wenig­stens vor schwe­rer Krankheit geschützt.
    Dass sie jetzt tot sind, ist eine ande­re Sache.
    Das Impf-Narrativ jeden­falls ist nicht beschädigt.

    Manchmal kann man das alles nur noch mit Zynismus ertra­gen – wenn überhaupt.

  2. Schuld dar­an sind die Ungeimpften, oder?
    Das mit den angeb­lich nicht vor­han­de­nen Vorerkrankungen ist eine glat­te Lüge.
    Über 80-jäh­ri­ge ohne Vorerkrankungen gibt es nicht.
    Es scheint, dass die Impfung vor schwe­ren Erkrankungen schützt, aber offen­bar nicht vor dem Tod.

    1. @ Dr. C.

      Ich kann das bestä­ti­gen, zumin­dest was das Altenheim betrifft.

      Alle, die dort lie­gen, haben Vorerkrankungen. Viele, die dort lie­gen, haben Diabetes und Krebs.

      Und im Winter und in den Hitzeperioden des Sommers steht der Krankenwagen mehr­fach täg­lich vor der Tür.

  3. Das ist das Ergebniss, wenn man mit einer nicht ste­ri­li­sie­ren­den Impfung in eine Pandemie hin­ein­impft, Varianten selek­tiert, die die Impfung noch mehr umge­hen (del­ta effek­ti­vi­taet 30%, omi­kron 0) und nun ste­hen die vul­ner­ablen Gruppen ohne Schutz da.

  4. Die Impfpropaganda "zugun­sten" der Risikogruppen erscheint als beson­ders ver­lo­gen, wenn sie nur zu einer sche­ma­ti­schen Abfertigung der Vorerkrankten und Alten ohne indi­vi­du­el­le Abstimmung auf einer zuvor erfass­ten aktu­el­len Status führt. Schon durch die zu erwar­ten­de Stressauslösung kann Impfen mit unpas­sen­der Dosis zum unpas­sen­den Zeitpunkt mehr Schaden als Nutzen auslösen.
    Außerdem ist noch völ­lig unge­klärt, wie vie­le von wel­chen Antikörpern den Vulnerablen wirk­lich nut­zen kön­nen, ohne ihr Immunsystem in noch mehr Fehlreaktionen zu trei­ben. Einfach nur "Antikörper um jeden Preis" und dann den Fehlreaktionen die Schuld geben, das ist weder soli­da­risch noch ethisch.

  5. "Auch das Verneinen von Vorerkrankungen klingt nicht sehr glaubwürdig."

    Das ist ein­fach schlech­te Arbeit bei T‑Online im Einführungstext.

    Weiter unten im Text steht :

    "Angaben zu Vorerkrankungen lagen dem Kreis in alle Fällen zunächst nicht vor. "

    Was natür­lich nicht das­sel­be ist…

    Warum soll­te man auch ohne Vorerkrankungen in einem Pflegeheim sein?

  6. Werbeslogan der Regierungen im Namen der "Impf"-Hersteller:

    Die Impfung schützt vor schwe­rem Verlauf.

    Stimmt! Nur wen schützt sie? Was genau schützt sie?

    Sie schützt das Krankenhaus (!) und das Heim (!) vor schwe­rem Verlauf, vor lan­ger Krankheit der "geimpf­ten" alten gebrech­li­chen Patienten.

    Mit der "Impfung", mit den gif­ti­gen Spike-Proteinen ster­ben die alters­mä­ßig schwä­cher wer­den­den Menschen schnel­ler, sie neh­men in den Krankenhäusern und Altenheimen nicht so viel Bettenkapazität weg.

    Die Impfung schützt das Gesundheitssystem vor dem schwe­ren Verlauf der Kranken, es geht ein­fach schnel­ler mit dem Sterben.

    Sie geben alle mitt­ler­wei­le zu: die "Impfung" schützt nicht vor Ansteckung, sie wirkt nicht lan­ge, sie lässt nach, sie ist nicht steril.

    Das ein­zi­ge Narrativ, das sie noch ver­kün­den, ist der Werbe-Slogan:

    Die Impfung schützt vor schwe­rem Verlauf.

    Manchmal, je nach Charge, geht es ganz schnell, das "Impf"-Opfer hat sofort einen Herzstillstand oder 5 Wochen nach "Impfung" tritt der Tod durch Schlaganfall ein. 

    Auch die­se Fälle bestä­ti­gen den Slogan: die Impfung schützt (näm­lich das Krankenhaus und das Gesundheitswesen) vor schwe­rem Verlauf der "Geimpften". Wer tot ist, ver­ur­sacht kei­ne Kosten, kei­nen Personalauwand mehr, weder für die Krankenhäuser noch für die Krankenkassen.

    >>>> Die Impfung schützt vor schwe­rem Verlauf. <<<<

  7. Wesentliche Information für alle, die an der Einrichtung / Umsetzung einer Impfpflicht betei­ligt sind – TEIL 2
    ❓Widerlegen "Real-Life" Geschehnisse ent­schei­dungs­er­heb­li­che Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts BvR 2649/21❓

    https://www.t‑online.de/nachrichten/panorama/id_91670318/tid_amp/tarp-schleswig-holstein-sechs-senioren-nach-corona-infektion-gestorben.html

    Von 86 Bewohnern und 87 Beschäftigten der Einrichtung wur­den 65 Bewohner und 25 Beschäftigte durch PCR-Test posi­tiv getestet
    zwi­schen­zeit­lich sind 6 Bewohner gestorben.

    Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in die­sem Zusammenhang:

    Randnummer 18:
    "bb) Erginge dage­gen die bean­trag­te einst­wei­li­ge Anordnung und hät­te die Verfassungsbeschwerde kei­nen Erfolg, sind die Nachteile, die sich aus der Nichtanwendung der ange­grif­fe­nen Regelungen erge­ben, eben­falls von beson­de­rem Gewicht. Hochaltrige Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwäch­ten Immunsystem oder mit Behinderungen (vul­nerable Gruppen) wären dann in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einer deut­lich grö­ße­ren Gefahr aus­ge­setzt, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zu infi­zie­ren und des­halb schwer oder gar töd­lich zu erkranken."

    Randnummer 19:
    "Würde die ein­rich­tungs- und unter­neh­mens­be­zo­ge­ne Nachweispflicht nun vor­läu­fig außer Vollzug gesetzt, gin­ge dies aber mit einer gerin­ge­ren Impfquote in den in § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG genann­ten Einrichtungen und Unternehmen und damit einer erhöh­ten Gefahr ein­her, dass sich die dort Tätigen infi­zie­ren und sie dann das Virus auf vul­nerable Personen über­tra­gen. In der Folge müss­te damit gerech­net wer­den, dass sich auch in der begrenz­ten Zeit bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde mehr Menschen, die den vul­ner­ablen Gruppen zuzu­rech­nen sind, irrever­si­bel mit dem Virus infi­zie­ren, schwer an COVID-19 erkran­ken oder gar ver­ster­ben, als wenn die einst­wei­li­ge Anordnung nicht erlas­sen würde."

    Fragen, die sich stellen:

    Lassen sich die­se Ausführungen mit dem Inhalt des T‑Online Berichts vereinbaren?

    Könnte es not­wen­dig sein, die Ausführungen der ange­hör­ten Sachverständigen in Frage zu stellen?

    Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
    seit 30 Jahren spe­zia­li­siert im deut­schen und euro­päi­schen Arzneimittelrecht
    Autorin und Herausgeberin von Büchern zur EU-Zulassung und zahl­rei­cher Veröffentlichungen zum deut­schen und euro­päi­schen Arzneimittelrecht in deut­scher und eng­li­scher Sprache
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