In einem Beitrag auf heise.de unter diesem Titel ist heute zu lesen:
»Das am Mittwoch von Bundestag und Bundesrat verabschiedete "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" (kurz auch: "Drittes Bevölkerungsschutzgesetz") sieht eine nie zuvor dagewesene Konsolidierung von Patientendaten bei einer Bundesbehörde vor.
In den weitreichenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die von der Großen Koalition umgesetzt wurden, wird unter anderem eine neue zentrale Sammelstelle für digitale Personendaten beim Robert-Koch-Institut (RKI) eingerichtet. Das RKI wird neben Meldedaten zu SARS-CoV-2-Infektionen demnach auch Patientendaten zu allen Impfungen gegen das Coronavirus und über die Reisebewegungen deutscher und ausländischer Bürger erhalten.
Die neue RKI-Pandemie-Cloud
Das deutsche elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) ist laut RKI eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems zur Verarbeitung von Krankheitsmeldungen nach dem IfSG. Mit dem neuen Gesetz werden nun alle meldepflichtigen Stellen veranlasst, ihre Daten an dieses System zu übermitteln.
Neben den üblichen Patienten- und Kontaktdaten müssen jetzt auch die lebenslange Arztnummer (LANR) des behandelnden Arztes und die Betriebsstättennummer (BSNR) seiner Gesundheitseinrichtung übermittelt werden. Zusätzlich wird die Ortsangabe bei der Übermittlung der Daten von Infizierten präzisiert…
Besonders geschützte personenbezogene Daten
Laut der angestrebten Gesetzesänderung liegt die Kontrolle dieser Maßnahmen nach datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten allein beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber (SPD). Datenschutzbeauftragte der Länder sind somit außen vor.
Als Antwort auf eine Anfrage von heise online mit Bitte um Stellungnahme zu den Gesetzesänderungen verwies Kelber auf eine generische Stellungnahme zu dem Thema von Anfang vergangener Woche. Darin heißt es: "Erneut werden mit dem Gesetz verschiedene Meldepflichten oder Übermittlungen personenbezogener Daten eingeführt oder erweitert, ohne zu berücksichtigen, dass die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, also besonders geschützten personenbezogenen Daten, einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt und daher sorgfältig zu begründen und zu rechtfertigen ist und besondere flankierende Maßnahmen zum Schutz der sensiblen Daten vorzusehen sind."
Regierung ignoriert den Bundesdatenschützer
Der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert außerdem die Hast, mit der das Gesetz vorgelegt und verabschiedet wurde. Das habe es kaum möglich gemacht, zu prüfen, ob es datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Eine ganze Reihe von Vorschlägen Kelbers, die Datensammlung einzuschränken oder etwa die Nutzung der Daten und deren Empfänger zu präzisieren, scheint nicht berücksichtigt worden zu sein. Weiter heißt es in der Stellungnahme zur Erhebung von Pandemiedaten durch das RKI: "Allgemein sehe ich mit Besorgnis, dass die Gewinnung von Erkenntnissen zunehmend gesetzlich vorgesehen und bundesweit zwingend durch staatliche Stellen vorgesehen wird. Dies übergeht die in Deutschland durchaus vorhandenen Möglichkeiten klinischer und wissenschaftlicher Forschung, die einwilligungsbasiert erfahrungsgemäß zuverlässige Ergebnisse liefert."…
Das Robert-Koch-Institut erhält in Zukunft die Daten hunderttausender, wenn nicht sogar von Millionen von Bundesbürgern. Die neue Gesundheits-Cloud DEMIS wird zur Speicherung und Analyse dieser Daten vom RKI betrieben und zusammen mit der Gesellschaft für Telematik (Gematik) entwickelt, die auch für die elektronische Patientenakte (ePA) zuständig ist. Ob DEMIS technisch gesehen unbedenklich ist und sicher implementiert wurde, wird man sehen müssen. Bisher scheint es dazu kaum Erkenntnisse zu geben. Auf der datenschutzrechtlichen Seite sprechen die Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten eine klare Sprache. Und schließlich könnte die verstärkte Datensammelei des RKI wohl auch an der von Experten teilweise postulierten Verfassungswidrigkeit des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes scheitern.«
Na ist doch prima. Dann haben wir bald die gleichen Möglichkeiten wie China. Ist schon ne Weile her, aber vielleicht sollte ich mal wieder 1984 lesen. Und dann noch der Held in Holland, der die Nicht-Geimpften restriktiver „handhaben“ will. Reisen ja, aber wo ist ihre Impfung? Ups, leider nicht bei uns im System. Wie kann ein normal denkender Mensch diesen ganzen Sch… immer noch glauben? Lemminge auf dem Kreuzzug.
@ Boris – ,,Lemminge auf dem Kreuzzug. "
"Der" war echt gut – ' hab' Tränen gelacht …
Also ich habe immer noch keine "Elektronische Gesundheitskarte". Damals wurde ich schief angeschaut, dass ich mir die nicht habe aufnötigen lassen; mit allen Konsequenzen. Auch die jetzt Aufgewachten hätten die Zeichen eigentlich viel früher erkennen müssen.