Wie berichtet liegt nach wochenlangen Bemühungen nunmehr ein Dokument vor, das von der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig in den letzten Tagen als Dissertation von Christian Drosten bereitgestellt wurde. Links zum Download s.u.
Dieses Dokument kann nicht jenes sein, das nach Auffassung der Frankfurter Goethe-Universität die dort eingereichte Dissertation aus dem Jahre 2001 darstellt.
Es gibt einige Umstände, die nicht zueinander passen.
Laut Universität wurden die "Ergebnisse seiner Dissertation in drei Teilaufsätzen… in englischer Sprache und in englischsprachigen Fachorganen publiziert".
Das vorliegende Dokument ist hingegen ein deutschsprachiges Einzelwerk. In seinem Literaturverzeichnis findet sich keiner der drei Teilaufsätze. Die 2001 geltende Promotionsordnung sah eine solche Form der Veröffentlichung zudem nicht vor.
Ehrenwörtliche Erklärung aus 2003
Die Seite 106 des vorliegenden Dokuments enthält eine "Ehrenwörtliche Erklärung" Herrn Drostens (die Promotionsordnung fordert eine "Schriftliche Erklärung") . Sie ist in mehrerlei Hinsicht bemerkenswert.
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- Das dort genannte Datum "Hamburg, im April 2003" irritiert. Nach den Angaben der Hochschule und ausweislich des Titelblatts stellt das Dokument eine im Jahr 2001 eingereichte Dissertation dar. Wie in eine solche Urkunde eine Erklärung aus dem Jahr 2003 gelangen kann, wird schwer zu vermitteln sein.
- Auffällig ist das unpräzise Datum. Würde jemand unbeanstandet unter seine Steuererklärung eine Angabe wie "im Sommer 2020" setzen können?
- Das Fehlen einer Unterschrift unter einer derartigen Erklärung mutet merkwürdig an.
- Die Erklärung entspricht nicht den Vorgaben der Promotionsordnung. Denn weder wird hier der Fachbereich der Hochschule genannt noch gibt es einen Hinweis darauf, daß die Arbeit in anderen Publikationsorganen veröffentlicht wurde – was aber die Universität heute ja angibt.
- Schließlich stammen zwei der drei Aufsätze aus dem Jahr 2000 (siehe Drosten-Diss.: Entlastungsmaterial für Uni Frankfurt?); im April 2003 waren alle drei Aufsätze, die die Hochschule benennt, bereits lange veröffentlicht.
- Woher kommen die Kopien?
Es ist unklar, auf welche Weise die hier vorliegende Kopie von wem und wann erstellt wurde. Das gilt für alle nun einsehbare Exemplare.
In oben erwähnter Erklärung der Hochschule wurde ja doch erläutert, daß wegen "eines Wasserschadens in weiten Teilen des Universitätsklinikums vor wenigen Jahren… keines der damals von Herrn Drosten im Dekanat eingereichten Pflichtexemplare" für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden konnte.
Von wem also wurde das hier vorliegende Dokument wann bezogen? Auf welchem Wege wurde sichergestellt, daß es inhaltlich identisch ist mit den noch in der Hochschule befindlichen nicht mehr ausleihbaren Exemplaren, bevor es als Kopie an die Deutsche Nationalbibliothek gelangte?
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- Keiner der Zeitschriftenaufsätze, die nach Ansicht der Goethe-Universität die Dissertation von Herrn Drosten ausmachen, ist in deren Online-Katalog aufgeführt. Wie ist das zu erklären?
- Die Dissertation wurde 2001 eingereicht. Laut Angaben der Universität war mit der Publikation von drei Aufsätzen der Veröffentlichungspflicht Genüge getan. Warum fand dann die mündliche Prüfung als Abschluß der Promotion erst im Jahre 2003 statt? Auch dieser Vorgang wirkt sehr ungewöhnlich.
Bei all diesen Widersprüchen kann zunächst die Frage zurückgestellt werden, worin die von der Promotionsordnung geforderte "selbständige Leistung des/der Doktorand/in" bestand.
Vorläufige Zusammenfassung
Die Lesart der Goethe-Universität ist die:
2001 legte Herr Drosten eine Dissertation in Form von drei Teilaufsätzen in englischsprachigen Fachzeitschriften vor. Diese Form der Publikation sei bei der Deutschen Nationalbibliothek nicht meldepflichtig gewesen. Auch eine Aufnahme in den Katalog der Universitäts-Bibliothek erschien entbehrlich. Aufgrund zahlreicher Nachfragen im Jahr 2020 habe man sich entschlossen, zuerst ein Exemplar nur für den Lesesaal, dann ein zweites für die Ausleihe bereitzustellen. Dabei habe man festgestellt, daß ein Wasserschaden sämtliche vorhandene Exemplare für diesen Zweck ungeeignet gemacht habe. Nunmehr wurde auch entschieden, die Dissertation der DNB nachzumelden.
De facto konnten die nun zur Verfügung gestellten Exemplare wochenlang nicht eingesehen oder vorgemerkt werden, weil sie langfristig als ausgeliehen galten.
Das der Deutschen Nationalbibliothek überlassene und hier als Kopie vorliegende Schriftstück ist eine deutschsprachige Einzelarbeit. In ihr deutet nichts auf die genannten drei Teilaufsätze hin. Es ist unklar, was als Original für diese Kopie herangezogen wurde. In zahlreichen Punkten werden die Vorgaben der Promotionsordnung nicht eingehalten. Insbesondere die "Ehrenwörtliche Erklärung" vom April 2003 in einer Urkunde aus dem Jahr 2001 wirft Fragen auf.
Vorliegende Kopie nicht vollständig
- Die Deutsche Bibliothek sah sich nur in der Lage, eine Kopie im Umfang von 75% zuzulassen. Deshalb sind die hier zur Verfügung gestellten Daten nicht vollständig. Sie werden wegen ihrer Größe (je ca. 8 MB) in drei Teilen als PDF bereitgestellt:
Drosten-Diss Leipzig 75 Prozent 1, Drosten-Diss Leipzig 75 Prozent 2, Drosten-Diss Leipzig 75 Prozent 3
Danksagung
Ein besonderer Dank geht an Benjamin Gollme (s. Foto) von der Redaktion "Basta Berlin"/sputniknews.com, der die Reise nach Leipzig auf sich genommen hat, um die Arbeit zu kopieren. Hier gibt es einen Podcast von der Aktion und etwas später ein Video.
Neben zahlreichen weiteren Menschen, die an der Recherche beteiligt waren, ist Dr. Markus Kühbacher zu danken, der sich sehr früh und beharrlich auf die Suche nach der Doktorarbeit gemacht hat. Nach vielen ergebnislosen Wochen war er verwundert, warum der preisgekrönte Wissenschaftskommunikator die Dissertation nicht wenigstens jetzt im Internet veröffentlichte. Es ist Prof. Dr. Christian Drosten selbst, der an anderer Stelle maximale Transparenz im Umgang mit wissenschaftlichen Daten fordert:
»Doch Drosten bleibt bei seiner Forderung nach maximaler Transparenz. Dass die Patientin trotz Erkrankung noch Vorträge habe halten und Kollegen habe infizieren können, zeige, dass das Virus sich leichter verbreite als zunächst vermutet. Aber die Panne mit dem Artikel im NEJM belege eine andere bedenkliche Entwicklung. "Die Journale machen heute aktiv Druck auf die Geschwindigkeit und wollen Sensation." Und das gelte auch für die hochrangigen Publikationen.
Drosten veröffentlichte die allererste Arbeit über das neuartige Coronavirus in Eurosurveillance, der wissenschaftlichen Fachzeitschrift des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten. "Wir hätten das auch im NEJM publizieren können", sagt er, "haben das aber absichtlich nicht getan." Ihm war es wichtiger, dass alle Daten vollständig online verfügbar gemacht werden, damit sie jeder lesen kann.«
Wie aber die in mehreren Beiträgen hier zitierte E‑Mail-Korrespondenz von Dr. Kühbacher mit der Universität Frankfurt belegt (siehe z.B. Drosten-Dissertation: An welcher Stelle lügt die Goethe-Universität?, Weiteres wird folgen), ist im Fall der Dissertation des Herrn Prof. Dr. Drosten alles andere als ein Bemühen um "Transparenz" erkennbar.
Na dann hoffen wir mal das die Sache nicht in einer "Badewanne" im Genfer Hotel Beau-Rivage per "Ehrenwort" mit Quitscheentchen und Medikamentenvergiftung endet!
Alleine die Verbindungen zu Landt sollten jedoch schon reichen um die hehren Absichten zu offenbaren.
In diesem Fall wird es wohl eine Corona-Infektion sein, die sich Herr Prof. Drosten in heldenhafter Aufopferung für sein Vaterland bei seiner täglichen Arbeit mit den so tödlichen Viren zugezogen hat.
Jetzt!
Ist es Zeit Klage zu erheben. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte ist: Die Stärke des gigantischen Kapitals siegte in der Vergangenheit meistens. Wie könnten die neuen Tricks von David aussehen im Kampf gegen Goliath?
Recht einfach: David war gläubig!
Nach Durchsehen dieser Arbeit stelle ich fest: Das ist Zweifellos eine Arbeit die einer Doktorwürde entspricht. Für eine Arbeit in Medizin ist sie sogar überaus gehaltvoll. Da hätte die halbe Mühe gereicht, wie ich mich an früher gelesene Arbeiten erinnere. Bei der Ehrenwörtlichen Erklärung von Herrn Drosten von 2003 muss zum offensichtlich falschen Datum natürlich weiter nachgefragt werden.
Das sind aber Kleinigkeiten, da die Veröffentlichung seiner Arbeit offensichtlich fehlt.
Eine Veröffentlichung bedeutet nicht zwei Exemplare oder ähnliches in eine Bibliothek zu stellen. Sonst ist das aber eine sehr seltsame Promotionsordnung.
Zitat:
"1.3 Aufgabenstellung
Aufgabe dieser Arbeit war die Entwicklung und Validierung von NAT-Testsystemen, die zur Massentestung von Blutspenden auf HIV‑1 und HBV geeignet sind.
Die Systeme sollten dabei den FD-approbierten industriellen Verfahren für HCV entsprechen, insbesondere in Bezug auf die analytische Sensitivität, die Hochdurchsatzfähigkeit und die interne Kontrolle der Validität."
Diese Aufgabenstellung kann niemals für eine Promotion ausreichend sein. Die Arbeit ist offensichtliche Routine-Arbeit für einen Laboranten. Um das zu erkennen muss man die Arbeit auch nicht "durchsehen". Die Aufgabenstellung reicht vollauf. Selbst wenn man annimmt, dass Herr Drosten im Zuge dieser Laborarbeiten neuartiges entdeckt hätte, würde das einer Promotion nicht genügen. Es müsste dann eine separate Studie zu dieser Entdeckung gefertigt werden.
Also egal, was als Ergebnis bei der Studie rauskam: der Abfasser ist aufgrund dieser Arbeit nicht promotionswürdig geworden.
Das sehe ich genauso. Was bisher vorliegt, ist eine Hausaufgabe aus dem Labor – zu einer Promotion keineswegs ausreichend.
Ich glaube, daß der "Chefvirologe" der BRD jetzt von überallher unbedingt mit allen nur erdenklichen (unglaubwürdigen) Argumenten geschützt werden muß, um die Blamage der Regierung, des RKI, der Charite u.a. zu vermeiden.
Neben der sehr dürftigen Aufgabenstellung, die ein Laborant durchführen kann und die ohne jeden wissenschaftlichen Gehalt ist, ist auch seltsam, dass es nur eine Zusammenfassung in englischer Sprache gibt – bei einer deutschsprachigen Arbeit.
Interessant wäre, worin die "New strategies … have been worked out …" bestehen, was darin so neu sein soll, und inwiefern sie sich von den üblichen Methoden, solche Strategien auszuarbeiten, abhebt.
Auch stellt sich mir die Frage, auf welche Weise gesichert wurde, dass das "diagnostische Fenster" (diagnostic window period")) um "17, 10 und 11 Tagen … oder 9 und 12 Tage" "reduziert wurde".
Und aufgrund seiner Methode wurden als 6 HBV-Positive und 2 HIV-1-Positive gefunden – innerhalb von wie viel Blutspendern eigentlich?
Wir können nicht ausschließen, daß in den nicht zur Verfügung gestellten 25% der Arbeit eine deutschsprachige Zusammenfassung vorhanden ist.
"Und aufgrund seiner Methode wurden also 6 HBV-Positive und 2 HIV-1-Positive gefunden – innerhalb von wie viel Blutspendern eigentlich?"
Und die noch wichtigere Frage: wie viele wurden auch mit diesem zusätzliche Mittel NICHT gefunden? Und wie viele waren falsch-positiv?
Wissenschaftlich wäre, die Zuverlässigkeit der Methode zu ermitteln und anzugeben. Also wie bei den PCR-Tests ja in aller Munde: Sensitivität und Selektivität.
Kann es sein, dass man hier durchgängige Methode erkennt: trotz medizinischer Fragestellungen fehlen die klinischen Tests zur Validierung? Sowohl beim Drosten-NAT-System als auch beim Drosten-PCR-Test.
Kennt Filipp Piatov von Bild, der die Artikel über die Drosten-Kinderstudie geschrieben hat, Ihre Recherchen? Ist ein unfeines Blatt, die Bild, aber mit Reichweite…
Bei besagtem Bild-Artikel ist eher anzunehmen, dass es sich um eine Falsche Flagge – Strohmann – Geschichte handelt.
ist euch aufgefallen, dass auf diesem Exemplar KEINE Seitenzahl auf der ersten Seite ist, jedoch aber in der einen Veröffentlichung, welche nur das Inhaltsverzeichnis enthält.
@Mimimo
Die "erste" Seite der Leipziger Kopie ist wohl der Pappumschlag des Einbandes, der nicht paginiert wird. Üblicherweise ist dessen Layout auf der folgenden ersten Papierseite noch einmal wiedergegeben und hier mit 1 paginiert. ( siehe erste Seite des "Inhaltsverzeichnis")
Auf deren Rückseite (S. 2) werden normalerweise die Namen des Gutachters bzw. Referenten und des Kogutachters bzw. Koreferenten sowie das Datum der mündlichen Prüfung verzeichnet. Lezteres wird erst nach erfolgter positiver Begutachtung von der Prüfungsstelle festgelegt.
S. 3 bleibt leer oder ist für eine Widmung gedacht. Da die Seiten 2 und 3 bei dem "Inhaltsverzeichnis" als auch der Leipziger Kopie fehlen, kann das hier nur gemutmaßt werden. Die fehlenden Seiten 4 und 5 der Leipziger Kopie sollten den Seiten 4 und 5 des "Inhaltsverzeichnis" entsprechen.
Da die "Ehrenwörtliche Erklärung" vom April 2003 nicht unterschrieben ist, kann angenommen werden, dass es sich bei der Leipziger Kopie um ein (vorläufiges) Exemplar handelt, das nicht der Prüfungsstelle vorgelegt wurde.
Wichtig wäre es, das Datum der mündlichen Prüfung zu erfahren, dessen Jahreszahl dann auch auf dem Umschlag und ersten Seite der begutachteten Exemplare angegeben sein müsste.
Die Diskrepanz zwischen den Jahreszahlen 2001 auf Deckblatt und erster Seite sowie 2003 der ehrenwörtlichen Erklärung in der Leipziger Kopie ist zumindest "merkwürdig".
Liebe Nutzer,
ich bin Benjamin Gollme vom Youtube-Podcast Basta Berlin von Sputniknews.
Ich habe die Kopie von Leipzig erstellt und Herrn Aschdomeit zur Verfügung gestellt.
Zu Ihren Anmerkungen:
Die Auswahl der 75% war für mich nicht einfach. Ich habe darum Seiten nicht gescant und kopiert, die den wissenschaftlichen Teil betrafen. Auch das Inhaltsverzeichnis habe ich weggelassen da dies vorher abrufbar schien.
Das in den nicht vorhandenen 25% eine Zusammenfassung ist kann ich nach bestem Gewissen ausschließen.
Da es in Leipzig keine Kontrollen gab hätte ich 100% für Sie sichern können- habe ich aber nicht. Darüber habe ich mich bereits geärgert aber ich halte es dennoch für richtig.
Ich werde Ihre Einschätzungen und Recherchen mit großem Interesse verfolgen. Gerne können Sie mich über bastaberlin at sputniknews.com kontaktieren.
Ich bin jedoch zwei Wochen im Urlaub (schlechte Zeit für Urlaub, ich weiß).
Alles Gute und danke für Ihre Arbeit
Benjamin Gollme
Hier wird deutlich, wie absurd die 75%-Regel ist. Herr Gollme könnte mit seinem Jahresausweis einfach ein zweites Mal die Arbeit ausleihen und die restlichen 25% kopieren.
Warum eine Dissertation, deren ausdrücklicher Zweck es ist, die wissenschaftliche Welt zu bereichern, nicht vollständig vervielfältigt werden darf, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar und juristisch fragwürdig. Bei digitalisierten Werken werden auch nicht irgendwelche 25% weggelassen.
@Benjamin Gollme: Ihr alten Russen solltet Euch mal die Namen merken! Aschmoneit heißt das, nicht Aschdomeit. War wohl der Urlaubs-Abendschoppen…
Zur besseren Nachvollziehbarkeit könnte man mal das Urheberrecht heranziehen:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
Juristisch fragwürdig ist das umfangreiche Kopieren und vor allem online verbreiten:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
Mal sehen, wie schnell der Kommentar wieder gelöscht wird.
Man sollte davon ausgehen, daß die Seite 103 die deutschsprachige Zusammenfassung enthält. Gewissen hin oder her.
@Schulze: "Die Diskrepanz zwischen den Jahreszahlen 2001 auf Deckblatt und erster Seite sowie 2003 der ehrenwörtlichen Erklärung in der Leipziger Kopie ist zumindest 'merkwürdig'."
Mir erscheint das nicht nur als merkwürdig, sondern sogar als "smoking gun". Hier sollte wegen Urkundenfälschung ermittelt werden..
Was ich an der ganzen Sache nicht so ganz verstehe, mir fehlen allerdings auch ein paar Informationen, ist der Umstand, das das Thema der Dissertation doch genau das gleich ist, wie das wofür sein Doktorvater und dessen Team in Frankfurt einen Preis bekamen?
Ich hab zwar "nur" einen Magister Abschluss, aber ich finde das schon die größte Merkwürdigkeit überhaupt.
Oder irre ich mich vollkommen?
Eine nette Luxus-Diskussion. Ach, der achso böse Dr. Dortsten …
Worum geht es ?
Weltweite Massen-Arbeitslosigkeit droht.
50% aller Jobs fallen auf ewig weg. Die Innenstädte veröden.
@Eugene Walche:
Worum es geht? Es geht darum, die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und herauszufinden, was hier tatsächlich im Gange ist. Alle öffentlich verfügbaren Zahlen ergeben zusammengenommen ein ganz klares Bild: es gibt bis heute, und es gab zu keinem Zeitpunkt vorher, eine große gesundheitliche Gefahr für die Menschheit. Es handelt sich in keiner Weise um ein winziges Ding, dass in der Lage sein könnte, die Menschheit in Gänze in Gefahr zu bringen, so, wie es uns, angeführt von G+M, täglich ins Hirn suggeriert wird. Im Gegenteil zeigt sich eindeutig, dass unser Immunsystem bereits nach zwei Wochen dem Ding den Garaus gemacht hat – genau so, wie 2009 und wie bei allen anderen hoch gejubelten, ach so schrecklich gefährlichen Belästigungen vorher. Es geht darum, dass irgendetwas anderes hinter all dem stecken muss – das, was wirklich gefährlich für uns alle werden könnte, wenn wir es nicht bald zu Tage fördern.
An dieser Stelle abermals meinen Dank an alle, die aufopferungsvoll dafür einstehen, den Dingen auf den wahren Grund zu gehen und sich nicht unterkriegen lassen von der Hetze von ganz oben und dem süffisanten, überheblichen Grinsen eines selbsternannten Weisen…
Dankeschön für diese ehrlichen Worte
Hoffentlich ist der ganze Spuk bald vorbei. Diese Figuren, gesteuert vom Kapital, (Quandt, Gates etc) müssen zur Verantwortung gezogen werden. Vielleicht haben sie vor Gericht den Mut, reichlich auszupacken, damit die eigentlichen Verbrecher, festgesetzt werden können! Die Wahrheit wird siegen!!!