Drosten-Dissertation: Frau Ciesek »ergänzt«: Alles ordnungsgemäß

Mit die­ser Erklärung der Goethe-Universität aus dem Oktober 2020 haben wir uns hier mehr­fach beschäf­tigt (u.a. in Drosten-Dissertation: Dementi der Goethe-Uni ist keins). Heimlich, still und lei­se wur­de am 6.3.23 ein Absatz auf eine inter­es­san­te Weise ergänzt.

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Er lau­tet:

»Es bestehen – auch nach sach­li­cher und recht­li­cher Überprüfung durch das Dekanat des Fachbereichs Medizin und das Justitiariat der Goethe-Universität – kei­ne Zweifel dar­an, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wur­de. Mögliche Befangenheiten wur­den stets berück­sich­tigt und ent­spre­chen­de Personen waren von der Prüfung aus­ge­schlos­sen.«

Im Original hieß es kürzer:

»Es bestehen – auch nach mehr­fa­cher Überprüfung – kei­ne Zweifel dar­an, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wur­de.«

Zuständig für den Bereich Forschung im Dekanat ist Sandra Ciesek:

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Neben der Frage, wie unab­hän­gig Frau Ciesek den lang­jäh­ri­gen Partner im NDR-Podcast bewer­ten kann, und abge­se­hen von den bei bei­den glei­chen Sponsoren (s. u.a. Frau Ciesek ist nicht besto­chen. Ihre Forschung wird nur gut dritt­mit­tel­fi­nan­ziert und Spritzen-Professur: Ex-Charité-Chef ver­sorgt Ciesek mit Millionen) stel­len sich die Fragen: Warum jetzt? Und: Wer hat da wie geprüft?

Kühbacher hat es gefunden

Er ver­mu­tet, was nicht unwahr­schein­lich klingt, daß der Vorgang zu tun hat mit dem im April bevor­ste­hen­den Verfahren in die­ser Angelegenheit. Er hat­te am 4.3.23 dem Anwalt von Dr. Weber geschrieben:

»Betreff: Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart – hier: Beiziehung der Verfahrensakten der Überprüfungen des Promotionsverfahrens von Herrn Drosten

Sehr geehr­ter Herr Dr. Strasser,

war­um haben Sie eigent­lich in der von Ihnen unter­zeich­ne­ten Klageerwiderung Ihres Mandanten aus Salzburg, dem renom­mier­ten Plagiatsgutachter und Inhaber einer behörd­li­chen Zulassung für Detektivarbeit Herrn Doz. Dr. Stefan Weber, kei­nen Antrag auf Beiziehung der an der Goethe-Universität Frankfurt a. M. ver­mut­lich im Kellerarchiv des Dekanats des Fachbereichs Medizin was­ser­dicht archi­vier­ten Verfahrensakten der aus­weis­lich der Pressemitteilung* vom 15.10.2020 ver­meint­lich mehr­fach durch­ge­führ­ten Überprüfungen des Promotionsverfahrens von Herrn Drosten gestellt?

Kann es sein, dass Sie sich dar­auf ver­las­sen, dass der Vorsitzende Richter Dr. Schlotz-Pissarek die streit­ge­gen­ständ­li­chen unwah­ren Tatsachenbehauptungen Ihres Mandanten als Meinungsäußerungen bewer­ten möch­te, um eine poli­tisch uner­wünsch­te Beweisaufnahme in der Causa Drosten ver­hin­dern zu kön­nen?«

Am 12.3.23 ergänz­te er:

»Betreff: Bisher geheim­ge­hal­te­ne Aktenzeichen der Verfahrensakten der von Amts wegen an der Goethe-Universität Frankfurt a. M. durch­ge­führ­ten Überprüfungsverfahren bezüg­lich des Promotionsverfahrens von Herrn Drosten

Sehr geehr­ter Herr Dr. Strasser,

haben Sie eigent­lich schon bei der Goethe-Universität Frankfurt a. M. die bis­her geheim­ge­hal­te­nen Aktenzeichen erfragt, unter denen die Verfahrensakten der ver­meint­lich im Jahr 2020 mehr­fach durch­ge­führ­ten Überprüfungen des Promotionsverfahrens von Herrn Drosten archi­viert wor­den sind?

Der Antrag auf Beiziehung die­ser Verwaltungsakten wird dem LG Stuttgart dem­nächst zuge­hen.«

Womöglich kommt hier ähn­lich wie im Falle Lauterbach end­lich etwas in Bewegung.

Zur Behauptung der Universität, "Befangenheiten wur­den stets berück­sich­tigt und ent­spre­chen­de Personen waren von der Prüfung aus­ge­schlos­sen" sie­he u.a. den fol­gen­den Beitrag, der sich mit Projekten Drostens und sei­nes Doktorvaters beschäf­tigt – ein schon vor der ver­meint­li­chen Dissertation gemein­sam ein­ge­reich­ter Patentantrag ist dabei noch gar nicht behan­delt worden:

Drosten und die Übersetzungen – Doktorvater profitiert

5 Antworten auf „Drosten-Dissertation: Frau Ciesek »ergänzt«: Alles ordnungsgemäß“

  1. Frau Prof. Dr. Sandra Ciesek wäre als Vorsitzende des Promotionsausschuss des Fachbereichs Medizin der Goethe-Universität Frankfurt a. M. von Amts wegen mit der Überprüfung des Promotionsverfahrens von Herrn Drosten zustän­dig gewe­sen und nicht das „Dekanat“. Hätte sie sich damals tat­säch­lich für befan­gen erklärt, hät­te ihr Stellvertreter die Prüfung lei­ten müssen:

    https://​www​.uni​-frank​furt​.de/​6​0​4​6​7​4​7​6​/​P​r​o​m​o​t​i​o​n​s​a​u​s​s​c​h​uss

    „Das Gesetz kennt kei­ne insti­tu­tio­nel­le Befangenheit, son­dern nur eine indi­vi­du­el­le Befangenheit ein­zel­ner Personen (Schmitz, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 21 Rn. 2 i.V.m. § 20 Rn. 8). Eine Besorgnis der Befangenheit ver­langt einen gegen­ständ­li­chen, ver­nünf­ti­gen Grund, der die Beteiligten von ihrem Standpunkt aus befürch­ten las­sen kann, dass der Amtsträger nicht unpar­tei­isch sach­lich, ins­be­son­de­re nicht mit der gebo­te­nen Distanz, Unbefangenheit und Objektivität ent­schei­den, son­dern sich von per­sön­li­chen Vorurteilen oder son­sti­gen sach­frem­den Erwägungen lei­ten las­sen könn­te; nicht aus­rei­chend ist die „Ahnung“ oder das „Gefühl“ eines Beteiligten oder rein que­ru­la­to­ri­sches Vorbringen; erfor­der­lich ist viel­mehr ein in der Person oder in der Art der Sachbehandlung lie­gen­der, benenn­ba­rer, ratio­na­ler Grund, der an Tatsachen anknüpft, die nach objek­ti­ven und ver­nünf­ti­gen Erwägungen geeig­net sind, Zweifel an der unpar­tei­ischen Tätigkeit des Bediensteten zu wecken (Schmitz, a.a.O., § 21 Rn. 10 m.w.N.).“, VG Hamburg, Urteil vom 24.06.2016 – 2 K 2209/13

    Wer waren denn die Personen, denen jetzt im Nachhinein Befangenheit "zuge­bil­ligt" wird?

    https://​www​.hes​sen​schau​.de/​g​e​s​e​l​l​s​c​h​a​f​t​/​c​i​e​s​e​k​-​u​n​d​-​n​g​u​y​e​n​-​k​i​m​-​a​l​s​-​c​o​r​o​n​a​-​e​r​k​l​a​e​r​e​r​i​n​n​e​n​-​a​u​s​g​e​z​e​i​c​h​n​e​t​,​h​e​s​s​i​s​c​h​e​r​-​k​u​l​t​u​r​p​r​e​i​s​-​v​e​r​l​i​e​h​e​n​-​1​0​0​.​h​tml

  2. Hochstapler in Hochkonjunktur (kurz vor dem frei­en Fall)

    Drosten
    Lauterbach
    Ciesek
    Wieler

    … und es hat "platsch" gemacht. Zumindest bald, so hof­fe ich.

    (Hochstapler sind oft sehr net­te Menschen die ein­fach Gelegenheiten ergrei­fen und sich oft genug sel­ber wun­dern, war­um sie mit ihren Geschichten durch- und hochkommen.)

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