Frau Giffeys Doktorarbeit muß von ihrer Hochschule noch einmal geprüft werden, nachdem zwei Rechtsgutachten Verstöße bemängelt haben. Über die Dissertation von Christian Drosten hält die Goethe-Universität noch ihre schützende Hand. Offenbar ist das darum errichtete Gebäude aus Falschinformationen derartig eng verbunden mit Seilschaften aller Art, daß weiterhin Druck von außen nötig ist, um die Wahrheit zu erfahren.
Inzwischen werden die Merkwürdigkeiten erkennbarer. Eine betrifft den an ein Hütchenspiel erinnernden Umgang mit verschiedensten "Exemplaren" der Doktorarbeit. Eine andere die fehlende Erwähnung eines Patents.
In der Erklärung der Goethe-Universität "Falschbehauptungen zum Promotionsverfahren von Prof. Dr. Christian Drosten" vom 15.10. heißt es:
»Die Dissertation, die Ende 2001 als Monografie fertiggestellt wurde und am 6. Februar 2002 mit dem Gesuch zur Zulassung zur Doktorprüfung als Monografie im Dekanat eingereicht wurde, datiert auf das Jahr 2001…
Die zur Zulassung eingereichten Exemplare der Dissertation waren als Korrekturexemplare ausschließlich für die Gutachter bestimmt und unterlagen nicht der archivalischen Dokumentationspflicht.«
Will die Hochschule damit sagen, daß sie selbst kein einziges Exemplar der eingereichten Arbeit besitzt? Wie paßt das zu der Aussage:
»Im Universitätsarchiv befindet sich eine allgemein zugängliche "Originalkopie" der Dissertation. Das Original, das zweifelsfrei vor der Verleihung des Doktorgrades eingereicht wurde, lagert zusammen mit der Promotionsakte im Universitätsarchiv.«
Welches Exemplar ist welches?
Was immer eine "Originalkopie" sein mag, so kann es sich dabei also nur um eines der nach der Prüfung zur Veröffentlichung einzureichenden Exemplare handeln. Was aber hat es mit diesem Exemplar auf sich – das Interesse war das von 2020:
»Um dieses Interesse so schnell wie möglich zu befriedigen, wurde das zu diesem Zeitpunkt einzige im Fachbereich verbliebene Originalexemplar der Dissertation zunächst darauf geprüft, ob es für den Leihverkehr noch geeignet war. Da einerseits daran aus konservatorischen Gründen Bedenken bestanden, man andererseits die bestehenden Anfragen jedoch möglichst rasch befriedigen wollte, hat die Goethe-Universität Herrn Drosten persönlich darum gebeten, ihr ein weiteres Exemplar der Dissertation für den Leihverkehr und zur Anfertigung weiterer Papierkopien zur Verfügung zu stellen.«
Neben dem Exemplar im Universitätsarchiv ("Originalkopie") gibt es also ein weiteres aus dem Fachbereich. Nun hatte der Pressesprecher aber am 10.7. erklärt:
»Aufgrund eines Wasserschadens in weiten Teilen des Universitätsklinikums vor wenigen Jahren, von dem auch das Archiv des Promotionsbüros betroffen war, konnte keines der damals von Herrn Drosten im Dekanat eingereichten Pflichtexemplare dafür noch herangezogen werden.«
Zusammengefaßt: Keines der zur Prüfung eingereichten Exemplare wurde archiviert. Im Universitätsarchiv befindet sich (seit wann?) eine "Originalkopie". Doch auch im Fachbereich konnte 2020 ein "Originalexemplar" ermittelt werden, das hingegen nicht kopierfähig war. Das wiederum konnte nichts mit dem Wasserschaden zu tun haben, der das "Archiv des Promotionsbüros" betraf. Welches der hier behaupteten Schriftstücke war jenes, das Dr. Kühbacher forensisch untersuchen konnte und das keinerlei Wasserschäden oder sonstige Beeinträchtigungen aufwies? Womit wurde von wem die von Herrn Drosten 2020 bereitgestellte Kopie verglichen?
Was in der Dissertation fehlt: Patent mit Doktorvater
Verschiedentlich wurde hier darüber berichtet, daß Drosten und seine Arbeitgeber gerne darauf verzichteten, Patente auf Entdeckungen anzumelden, die Drosten in ihren Diensten machte. Statt dessen wurden die Erkenntnisse frühzeitig ausgewählten Partnerfirmen zur Verfügung gestellt, damit diese als Erste an die wirtschaftliche Verwertung gehen konnten. Das war so bei SARS (»Weil keine Patentverfahren die Arbeit behinderten, konnte die Firma artus, die 1998 von Mitarbeitern des BNI gegründet wurde, sofort einen Schnelltest entwickeln.« Siehe dazu Wirtschaftliche Interessen des Prof. Drosten) wie bei Corona (siehe Drosten-Landt-Connection: Geld scheffeln mit Pandemien (I)).
Allerdings gibt es durchaus Patente, an denen Drosten zumindest beteiligt ist. Eines davon ist dieses*:
»Oligonucleotide primers and probes, for the detection of hepatitis B virus, are used to amplify, by polymerase chain reaction, a section of the hepatitis B virus genome
DROSTEN, CHRISTIAN ; ROTH, W. KURT 2000«
Sollte man nicht annehmen, daß ein derartiges Patent in seiner Arbeit erwähnt würde? Wäre das allein nicht schon ein "summa cum laude" wert?
War er vielleicht zu beschäftigt mit der Einreichung weiterer Patente, zum Beispiel dem am 11.10.2001 eingereichten zur "REAL-TIME DETECTION OF DNA AMPLIFICATION PRODUCTS", das ebenfalls keine Erwähnung findet?
* Jetzt hier zu finden.
Also mit den Patenten von Hr. Drosten ist es wirklich nicht weit her.
Eines wurde erteilt: DE10150121, zusammen mit dem Nocht-Institut 2001 eingereicht, ist aber seit Mitte 2011 erloschen. Die dazugehörige WO-Anmeldung wurde nirgends nationalisiert.
Das andere, DE19835856, zusammen mit Roth 1998 eingereicht, wurde nie erteilt.
Also Patent-mäßig ist da nicht viel. Was man höchsten noch fragwürdig finden könnte, ist, dass dieses zusammen mit Roth eingereichte Patent zur Zeit der Promotion von Drosten noch anhängig war, also zu dem Zeitpunkt ein gemeinsames Interesse von Drosten und Roth bestand. Inwiefern so etwas nicht unüblich ist bei Doktorant und Doktorvater oder vielleicht tatsächlich anrüchig ist, kann ich nicht beurteilen.
Falls die Möglichkeit nicht bekannt, für eigene Recherchen:
https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=einsteiger
Such ausführen, ind er Ergebnisliste auf das gewünschte Dokument klicken, dann auf der neuen Detail-Seite "Registerauszug" (DPMA od. INPADOC) für weitere Einzelheiten.
Was fehlt eigentlich, um das Gebäude zum Einsturz zu bringen?
Was ist die Hürde im Vergleich zu den einschlägigen Fällen einiger Politiker? Ist der Unterschied die Tatsache, dass die Universität nicht bei der Aufklärung mitspielt?
Was wäre eigentlich der Schritt, der den Stein wirklich ins Rollen bringen würde? Passiert dies im Rahmen einer Anklage beziehungsweise eines Gerichtsprozesses?
Ich konnte auch salopp fragen: "Was brauchen wir noch an Beweisen?"
@David Hartmann: Bitte noch ein paar Tage Geduld…
Und was sagt die Uni Franfurt: Seit Ende Juni 2020 werden insbesondere im Internet gezielt Falschbehauptungen gestreut, die Ende 2001 fertiggestellte und am 6. Februar 2002 am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität eingereichte Dissertation „Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV‑1 und HBV zur Blutspendertestung“ von Prof. Dr. Drosten wäre nicht auffindbar, bzw. diese sei vor 2020 nicht zugänglich gewesen und dementsprechend nicht ordnungsgemäß veröffentlicht worden. Es wird gefolgert, das Promotionsverfahren von Herrn Drosten wäre nicht rechtskonform durchgeführt worden. Diese frei erfundenen Behauptungen sind ebenso unzutreffend wie die hieraus gezogenen Schlussfolgerungen:
Es bestehen – auch nach mehrfacher Überprüfung – keine Zweifel daran, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
@Albert Steltzer: Dann ist die Sache doch wohl mindestens so klar wie bei Frau Giffey.
Gerne Herr Aschmoneit. Ich bin sehr froh, zu erfahren, dass es weitergeht.
Falls Sie in dieser Sache noch in irgendeiner Weise Unterstützung durch einen sehr erfahrenen Softwareentwickler benötigen, biete ich gerne meine Kräfte an.
Viel Erfolg.
Ich habe kürzlich mit einem Professor der Biologie gesprochen. Er meint, dass es durchaus möglich ist, dass eine Dissertation nicht veröffentlicht wird, wenn eine Patentfrage noch nicht geklärt ist. Das würde ja dann alles erklären. Die Patentfrage wurde nie geklärt und die Arbeit musste somit unter Verschluss bleiben.
Nun, wenn das die glasklare, allumfassende und absolut ausreichende Begründung für all die Merkwürdigkeiten ist:
Warum haben weder der gute Dr.Osten noch die G‑Uni darauf hingewiesen?
Dieser Biologie-Prof. soll bitte bei seinem Fachgebiet bleiben!