Drosten-Dissertation: Noch mehr Merkwürdigkeiten

Frau Giffeys Doktorarbeit muß von ihrer Hochschule noch ein­mal geprüft wer­den, nach­dem zwei Rechtsgutachten Verstöße bemän­gelt haben. Über die Dissertation von Christian Drosten hält die Goethe-Universität noch ihre schüt­zen­de Hand. Offenbar ist das dar­um errich­te­te Gebäude aus Falschinformationen der­ar­tig eng ver­bun­den mit Seilschaften aller Art, daß wei­ter­hin Druck von außen nötig ist, um die Wahrheit zu erfahren.

Inzwischen wer­den die Merkwürdigkeiten erkenn­ba­rer. Eine betrifft den an ein Hütchenspiel erin­nern­den Umgang mit ver­schie­den­sten "Exemplaren" der Doktorarbeit. Eine ande­re die feh­len­de Erwähnung eines Patents.

In der Erklärung der Goethe-Universität "Falschbehauptungen zum Promotionsverfahren von Prof. Dr. Christian Drosten" vom 15.10. heißt es:

»Die Dissertation, die Ende 2001 als Monografie fer­tig­ge­stellt wur­de und am 6. Februar 2002 mit dem Gesuch zur Zulassung zur Doktorprüfung als Monografie im Dekanat ein­ge­reicht wur­de, datiert auf das Jahr 2001…

Die zur Zulassung ein­ge­reich­ten Exemplare der Dissertation waren als Korrekturexemplare aus­schließ­lich für die Gutachter bestimmt und unter­la­gen nicht der archi­va­li­schen Dokumentationspflicht.«

Will die Hochschule damit sagen, daß sie selbst kein ein­zi­ges Exemplar der ein­ge­reich­ten Arbeit besitzt? Wie paßt das zu der Aussage:

»Im Universitätsarchiv befin­det sich eine all­ge­mein zugäng­li­che "Originalkopie" der Dissertation. Das Original, das zwei­fels­frei vor der Verleihung des Doktorgrades ein­ge­reicht wur­de, lagert zusam­men mit der Promotionsakte im Universitätsarchiv.«

Welches Exemplar ist welches?

Was immer eine "Originalkopie" sein mag, so kann es sich dabei also nur um eines der nach der Prüfung zur Veröffentlichung ein­zu­rei­chen­den Exemplare han­deln. Was aber hat es mit die­sem Exemplar auf sich – das Interesse war das von 2020:

»Um die­ses Interesse so schnell wie mög­lich zu befrie­di­gen, wur­de das zu die­sem Zeitpunkt ein­zi­ge im Fachbereich ver­blie­be­ne Originalexemplar der Dissertation zunächst dar­auf geprüft, ob es für den Leihverkehr noch geeig­net war. Da einer­seits dar­an aus kon­ser­va­to­ri­schen Gründen Bedenken bestan­den, man ande­rer­seits die bestehen­den Anfragen jedoch mög­lichst rasch befrie­di­gen woll­te, hat die Goethe-Universität Herrn Drosten per­sön­lich dar­um gebe­ten, ihr ein wei­te­res Exemplar der Dissertation für den Leihverkehr und zur Anfertigung wei­te­rer Papierkopien zur Verfügung zu stellen.«

Neben dem Exemplar im Universitätsarchiv ("Originalkopie") gibt es also ein wei­te­res aus dem Fachbereich. Nun hat­te der Pressesprecher aber am 10.7. erklärt:

»Aufgrund eines Wasserschadens in wei­ten Teilen des Universitäts­klinikums vor weni­gen Jahren, von dem auch das Archiv des Promotionsbüros betrof­fen war, konn­te kei­nes der damals von Herrn Drosten im Dekanat ein­ge­reich­ten Pflichtexemplare dafür noch her­an­ge­zo­gen werden.«

Zusammengefaßt: Keines der zur Prüfung ein­ge­reich­ten Exemplare wur­de archi­viert. Im Universitätsarchiv befin­det sich (seit wann?) eine "Originalkopie". Doch auch im Fachbereich konn­te 2020 ein "Originalexemplar" ermit­telt wer­den, das hin­ge­gen nicht kopier­fä­hig war. Das wie­der­um konn­te nichts mit dem Wasserschaden zu tun haben, der das "Archiv des Promotionsbüros" betraf. Welches der hier behaup­te­ten Schriftstücke war jenes, das Dr. Kühbacher foren­sisch unter­su­chen konn­te und das kei­ner­lei Wasserschäden oder son­sti­ge Beeinträchtigungen auf­wies? Womit wur­de von wem die von Herrn Drosten 2020 bereit­ge­stell­te Kopie verglichen?

Was in der Dissertation fehlt: Patent mit Doktorvater

Verschiedentlich wur­de hier dar­über berich­tet, daß Drosten und sei­ne Arbeitgeber ger­ne dar­auf ver­zich­te­ten, Patente auf Entdeckungen anzu­mel­den, die Drosten in ihren Diensten mach­te. Statt des­sen wur­den die Erkenntnisse früh­zei­tig aus­ge­wähl­ten Partnerfirmen zur Verfügung gestellt, damit die­se als Erste an die wirt­schaft­li­che Verwertung gehen konn­ten. Das war so bei SARS (»Weil kei­ne Patentverfahren die Arbeit behin­der­ten, konn­te die Firma artus, die 1998 von Mitarbeitern des BNI gegrün­det wur­de, sofort einen Schnelltest ent­wickeln.« Siehe dazu Wirtschaftliche Interessen des Prof. Drosten) wie bei Corona (sie­he Drosten-Landt-Connection: Geld schef­feln mit Pandemien (I)).

Allerdings gibt es durch­aus Patente, an denen Drosten zumin­dest betei­ligt ist. Eines davon ist die­ses*:

»Oligonucleotide pri­mers and pro­bes, for the detec­tion of hepa­ti­tis B virus, are used to ampli­fy, by poly­me­ra­se chain reac­tion, a sec­tion of the hepa­ti­tis B virus genome
DROSTEN, CHRISTIAN ; ROTH, W. KURT 2000«

Sollte man nicht anneh­men, daß ein der­ar­ti­ges Patent in sei­ner Arbeit erwähnt wür­de? Wäre das allein nicht schon ein "sum­ma cum lau­de" wert?

War er viel­leicht zu beschäf­tigt mit der Einreichung wei­te­rer Patente, zum Beispiel dem am 11.10.2001 ein­ge­reich­ten zur "REAL-TIME DETECTION OF DNA AMPLIFICATION PRODUCTS", das eben­falls kei­ne Erwähnung findet?

Jetzt hier zu finden.

9 Antworten auf „Drosten-Dissertation: Noch mehr Merkwürdigkeiten“

  1. Also mit den Patenten von Hr. Drosten ist es wirk­lich nicht weit her.

    Eines wur­de erteilt: DE10150121, zusam­men mit dem Nocht-Institut 2001 ein­ge­reicht, ist aber seit Mitte 2011 erlo­schen. Die dazu­ge­hö­ri­ge WO-Anmeldung wur­de nir­gends nationalisiert.

    Das ande­re, DE19835856, zusam­men mit Roth 1998 ein­ge­reicht, wur­de nie erteilt.

    Also Patent-mäßig ist da nicht viel. Was man höch­sten noch frag­wür­dig fin­den könn­te, ist, dass die­ses zusam­men mit Roth ein­ge­reich­te Patent zur Zeit der Promotion von Drosten noch anhän­gig war, also zu dem Zeitpunkt ein gemein­sa­mes Interesse von Drosten und Roth bestand. Inwiefern so etwas nicht unüb­lich ist bei Doktorant und Doktorvater oder viel­leicht tat­säch­lich anrü­chig ist, kann ich nicht beurteilen.

  2. Falls die Möglichkeit nicht bekannt, für eige­ne Recherchen:

    https://​depa​tis​net​.dpma​.de/​D​e​p​a​t​i​s​N​e​t​/​d​e​p​a​t​i​s​n​e​t​?​a​c​t​i​o​n​=​e​i​n​s​t​e​i​ger

    Such aus­füh­ren, ind er Ergebnisliste auf das gewünsch­te Dokument klicken, dann auf der neu­en Detail-Seite "Registerauszug" (DPMA od. INPADOC) für wei­te­re Einzelheiten.

  3. Was fehlt eigent­lich, um das Gebäude zum Einsturz zu bringen?
    Was ist die Hürde im Vergleich zu den ein­schlä­gi­gen Fällen eini­ger Politiker? Ist der Unterschied die Tatsache, dass die Universität nicht bei der Aufklärung mitspielt?
    Was wäre eigent­lich der Schritt, der den Stein wirk­lich ins Rollen brin­gen wür­de? Passiert dies im Rahmen einer Anklage bezie­hungs­wei­se eines Gerichtsprozesses? 

    Ich konn­te auch salopp fra­gen: "Was brau­chen wir noch an Beweisen?"

    1. Und was sagt die Uni Franfurt: Seit Ende Juni 2020 wer­den ins­be­son­de­re im Internet gezielt Falschbehauptungen gestreut, die Ende 2001 fer­tig­ge­stell­te und am 6. Februar 2002 am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität ein­ge­reich­te Dissertation „Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV‑1 und HBV zur Blutspendertestung“ von Prof. Dr. Drosten wäre nicht auf­find­bar, bzw. die­se sei vor 2020 nicht zugäng­lich gewe­sen und dem­entspre­chend nicht ord­nungs­ge­mäß ver­öf­fent­licht wor­den. Es wird gefol­gert, das Promotionsverfahren von Herrn Drosten wäre nicht rechts­kon­form durch­ge­führt wor­den. Diese frei erfun­de­nen Behauptungen sind eben­so unzu­tref­fend wie die hier­aus gezo­ge­nen Schlussfolgerungen:

      Es bestehen – auch nach mehr­fa­cher Überprüfung – kei­ne Zweifel dar­an, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wurde.

  4. Gerne Herr Aschmoneit. Ich bin sehr froh, zu erfah­ren, dass es weitergeht.

    Falls Sie in die­ser Sache noch in irgend­ei­ner Weise Unterstützung durch einen sehr erfah­re­nen Softwareentwickler benö­ti­gen, bie­te ich ger­ne mei­ne Kräfte an.

    Viel Erfolg.

  5. Ich habe kürz­lich mit einem Professor der Biologie gespro­chen. Er meint, dass es durch­aus mög­lich ist, dass eine Dissertation nicht ver­öf­fent­licht wird, wenn eine Patentfrage noch nicht geklärt ist. Das wür­de ja dann alles erklä­ren. Die Patentfrage wur­de nie geklärt und die Arbeit muss­te somit unter Verschluss bleiben.

    1. Nun, wenn das die glas­kla­re, all­um­fas­sen­de und abso­lut aus­rei­chen­de Begründung für all die Merkwürdigkeiten ist:
      Warum haben weder der gute Dr.Osten noch die G‑Uni dar­auf hingewiesen?
      Dieser Biologie-Prof. soll bit­te bei sei­nem Fachgebiet bleiben!

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