Drosten-Dissertation: Prozeß um Nebenkriegsschauplatz?

In Rechtsstreit um Lagerung der Pflichtexemplare der Dissertation von Herrn Christian Drosten wur­de hier über eine juri­sti­sche Auseinandersetzung berich­tet, in der es um den Umgang mit Tatsachen im Zusammenhang mit der Promotion von Christian Drosten geht. Einer der Beteiligten, Dr. Stefan Weber,
Sachverständiger für Plagiatsprüfung in Salzburg und von Dr. Markus Kühbacher Beschuldigter, hat freund­li­cher­wei­se zur Klarstellung geantwortet:

»Herr Kühbacher hat dies auf Twitter ver­brei­tet und u.a. Herrn Drosten in den Zeugenstand geru­fen und Herrn Spahn infor­miert, wie er ja auch auf Twitter doku­men­tiert hat. Ich habe bis­lang kei­nen Hinweis, kei­ne Ladung o.Ä. erhal­ten. Ich wüss­te auch nicht, was mir vor­zu­wer­fen wäre. Offen gesagt fin­de ich die gan­ze Sache nur noch lächer­lich. Welche Tat soll­te ich denn began­gen haben? Bitte klä­ren Sie mich auf!

Es geht ja offen­bar um den Passus, in dem ich geschrie­ben habe, dass Herr Kühbacher „Fake News“ ver­brei­te, weil er ja vie­ler­orts behaup­tet hat, Herr Drosten wür­de sei­nen Doktorgrad zu Unrecht füh­ren. Das stand 1–2 Tage so in mei­nem Blog und das habe ich dann nach sei­ner „Beschwerde“ abge­schwächt (obwohl ich wei­ter der Auffassung bin). Wenn nun ein deut­sches Gericht hier tat­säch­lich auf die­se Sache auf­springt, kann ich nur den Kopf schüt­teln und ich wie­der­ho­le, ich wüss­te nicht, was mir vor­zu­wer­fen wäre. Vielleicht ken­ne ich das deut­sche Rechtssystem da auch zu schlecht und in Deutschland kann mehr oder weni­ger jeder wegen allem geklagt wer­den. Aber wie erwähnt: Ich habe kei­ne Klagsschrift und kei­ne Ladung erhal­ten, bis dato.«

Herr Kühbacher ist ein­ge­la­den, sei­ne Sicht der Dinge darzustellen.

13 Antworten auf „Drosten-Dissertation: Prozeß um Nebenkriegsschauplatz?“

  1. die­sem "Küh"bacher wür­de ich nicht­mal EIN Pfifferling nach­wei­nen: der Mann weiß nich­ma was ein Spitzhackgelbfink ist aber will hier dem Drosten etwas nach­wei­sen ? urko­misch ist das – sonst nix !!!

  2. Das ist ja ver­rückt. Wenn Herr Kühbacher schon ein Aktenzeichen und einen Termin für eine münd­li­che Verhandlung hat, dann muss doch der Beklagte, also Herr Weber, schon wenig­stens die Klageschrift erhal­ten haben. Hat die Post was verschlust?

  3. Hoffentlich wird Herr Dr. Kühbacher die­sem Drosten, Hochstapelei mit fal­schen Doktortitel nach­wei­sen kön­nen. Die Indizien ste­hen ja gut und Herr Dr. Kühbacher hat Ahnung von dem was er tut und das 100% ig.
    Immerhin hat ja die Uni Frankfurt selbst zuge­ge­ben eine Falschaussage zum angeb­li­chen Dr. Titel die­ses Drostens gemacht zu haben.

    Den Streit hier mit Herrn Dr Weber ver­steh ich nicht ganz und bil­de mir da noch kei­ne Meinung.

    1. @Wolfgang: Nach alter Rechtschreibung schon, und die benutzt der Betreiber die­ses Blogs, wie man etwa auch an sei­ner Schreibung des Wortes "daß" erken­nen kann. Die Vorgaben des Duden gel­ten näm­lich nur für amt­li­che Verlautbarungen sowie den Bildungsbereich.

  4. Abgesehen vor der Beurteilung als eher aka­de­mi­schen Nebenschauplatz ist die gan­ze Sache irgend­wie dubi­os bis absurd: Kühbacher bezieht sich ja auf das Spezialproblem der "Lagerung", wäh­rend Herr Weber evi­dent nicht weiß, wie ihm geschieht und warum.

    Weber schreibt
    Viertes Update, 12.10.2020, 10:00 Uhr: Herrn Drosten ist nach heu­ti­gem Stand wahr­schein­lich doch kein schuld­haf­tes Verhalten oder Fehlverhalten vor­zu­wer­fen: Aus der Tatsache, dass bis 2020 kei­ne Exemplare sei­ner Dissertation öffent­lich zugäng­lich waren, folgt offen­bar nicht, dass Herr Drosten anläss­lich sei­ner Promotion 2003 kei­ne Pflichtexemplare an die Universität abge­lie­fert hat. Denn aus der Tatsache, dass er die­se abge­lie­fert hat, folg­te wie­der­um nicht, dass die Universität Frankfurt die­se Exemplare auch ver­öf­fent­li­chen muss­te! Man muss § 12 der PromO so inter­pre­tie­ren: Die drei Exemplare waren nicht für die Veröffentlichung bestimmt, weil die­se ja bereits im Fall von Herrn Drosten durch die Veröffentlichung in den Zeitschriften erfolgt ist! Somit wird auch glaub­haft, dass alle drei Exemplare tat­säch­lich im Archiv des Frankfurter Dekanats lagerten.

    Darauf scheint sich Kühbacher aus irgend­ei­nem Grund in irgend­ei­ner Weise zu bezie­hen, wäh­rend Weber etwas völ­lig ande­res vermutet.

    In bei­den Fällen ist voll­kom­men unplau­si­bel (mir jeden­falls), wozu Drosten als Zeuge aus­sa­gen soll? Er kann ja zur "Lagerung" nichts sagen und ist zudem gem. § 384 ZPO auch nicht ver­pflich­tet, als Zeuge zu erscheinen.

    Langsam ver­ste­he ich, wes­halb Sie "sonst eigent­lich kei­ne" Twittermeldungen für Ihr Blog ohne Prüfung ver­wen­den … dem hier wäre eine vor­he­ri­ge Prüfung auch gut bekom­men.… Kühbacher scheint sich da aus mei­ner Sicht etwas ver­rannt zu haben.

  5. Sehr, sehr ver­ehr­te Damen, mei­ne Herren, Ihr lie­ben Kinderlein,
    irgend­et­was ist doch hier MEGAFAUL ?
    Die west­li­che Welt lässt sich gera­de dar­auf ein, sich mit Hilfe einer aus China stam­men­den Corona-Scheiße bzw. den dar­auf beru­hen­den (ZERSTÖRUNGS-)"Maßnahmen" SELBST von innen her­aus ZUGRUNDE ZU RICHTEN, und die­ser Artur Aschmoneit schwa­dro­niert von irgend­wel­chen undurch­schau­ba­ren Prozessen eines unwich­ti­gen Kühbacher vs. unbe­kann­tem Weber ?
    Hintergrund:
    Dieser Aschmoneit ist offen­bar ein TROCKIST, eines der erbar­mungs­lo­se­ste Menschen der je gab ! Hier geht es offen­bar um chi­ne­sisch gesteu­er­te Entrisierung der Anti-Corona- Bewegung VON INNEN ?

    WER IST EIN "ART(H??!??)UR" ASCHMONEIT UND WILL WAS VON WEM WARUM ?

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