Drosten-Dissertation: An welcher Stelle lügt die Goethe-Universität?

Das unten abge­bil­de­te Dokument, das von dem Investigativ-Journalisten Dr. Markus Kühbacher ver­öf­fent­licht wur­de, müß­te schon eine plum­pe Fälschung sein, wenn sich dar­aus nicht not­wen­dig die Frage ablei­te­te, wo und wann die Goethe-Universität in Frankfurt die Wahrheit sagt in Sachen Promotionsverfahren Christian Drosten.

Denn unab­hän­gig von der "Wasserschaden"-Version erge­ben sich gra­vie­ren­de Widerspüche:

Seit eini­gen Tagen sind nach und nach erst ein, dann zwei Exemplare der Dissertation von Christian Drosten im UB-Katalog geli­stet wor­den, etwas spä­ter wie­der­hol­te sich das mit Einträgen in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB).

Alle die­se Exemplare sind aus­ge­lie­hen und bis auf wei­te­res nicht vor­merk­bar. Sowohl von der UB als auch der DNB wer­den (nicht ganz iden­ti­sche, mit unter­schied­li­chen Datumsstempeln ver­se­he­ne und mit ver­schie­de­nen Auflösungen gescann­te) Inhaltsverzeichnisse als PDF zum Download ange­bo­ten (Links dazu hier).

Diese beschrei­ben in deut­scher Sprache den Inhalt der 122-sei­ti­gen Arbeit.

Die hier vor­lie­gen­de Stellungnahme des Pressesprechers der Universität stellt die Arbeit hin­ge­gen so dar: Herr Drosten habe nachgewiesen,

»… dass die Ergebnisse sei­ner Dissertation in drei Teilaufsätzen publi­ziert wor­den sind… Da die Titel in eng­li­scher Sprache und in eng­lisch­spra­chi­gen Fachorganen publi­ziert wur­den, fal­len sie nicht unter den Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek und sind folg­lich dort auch nicht verzeichnet.«

Sollte dies wahr sein, was zu bezwei­feln ist (s.u. und vgl. Drosten und die Übersetzungen – Doktorvater pro­fi­tiert), wäre dann immer noch zu fra­gen, was da nun in der Bibliothek steht und war­um plötz­lich die DNB einen Eintrag anführt. Hinzu kommt, daß eine hier dar­ge­leg­te kumu­la­ti­ve Dissertation in der sei­ner­zeit gel­ten­den Promotionsordnung der Universität nicht vor­ge­se­hen war.

Und wes­halb hat­te der Sachgebietsleiter Information/Anmeldung/Lesesäle der UB auf die Bitte, das im Katalog befind­li­che Werk als Scan zur Verfügung zu stel­len, einen Tag vor der Erklärung sei­nes Pressesprechers nicht etwa auf die Zeitschriftenaufsätze ver­wie­sen, son­dern mit­ge­teilt:

»Aufgrund des gel­ten­den Urheberrechtes kön­nen wir nur Scans eines kom­plet­ten Werkes vor­neh­men, wenn der Urheber oder die Urheberin bereits über 70 Jahren tot ist.
Das ist bei die­sem Werk nicht der Fall. Daher ist eine voll­stän­di­ge Digitalisierung nicht möglich.

Wir haben 2 Exemplare die­ser Dissertation im Bestand: https://​hds​.hebis​.de/​u​b​f​f​m​/​R​e​c​o​r​d​/​H​E​B​4​6​5​0​7​8​648

Ein Exemplar kann nur an die Lesesäle bestellt und dort genutzt wer­den, das ande­re Exemplar ist nor­mal ausleihbar.
Ebenso sind bei­de Exemplar per Fernleihe bestell­bar.«?

Der Online-Katalog der Goethe-Universität bie­tet eine Suche getrennt nach "Bücher & mehr" und "Artikel & mehr" an. Der Titel der Arbeit von Drosten wird unter den Büchern aufgeführt.

Bei einer Suche nach Artikeln bis zum Jahr 2001 kennt der Katalog die­se 4 Titel, die wohl eher nicht in Betracht kom­men für die Aussage des Pressesprechers, die drei zur Dissertation gehö­ren­den Teilaufsätze sei­en "in den mei­sten deut­schen Universitätsbilbiotheken nach­ge­wie­sen". Oder soll­te aus­ge­rech­net die Frankfurter Bibliothek kei­nen die­ser Titel besitzen?

Es scheint, das Krisenmanagement von Frankfurter Uni und Deutscher Nationalbibliothek sei noch nicht ausgereift.

So geht es wei­ter: Drosten-Diss.: Entlastungsmaterial für Uni Frankfurt? und Drosten-Dissertation: Wenigstens den Wasserschaden gab es.

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

3 Antworten auf „Drosten-Dissertation: An welcher Stelle lügt die Goethe-Universität?“

  1. Das bezwei­fel ich aber, dass das Verwursten einer deut­schen Dissertation in drei eng­lisch­spra­chi­ge Artikel (mit jeweils wei­te­ren Autoren + Peer-Review) die Veröffentlichungspflicht nach §12 I lit. b Promotionsordnung erfüllt.

  2. Die Aussage, dass die Ergebnisse der Dissertation in drei Teilaufsaetzen publi­ziert wur­den, bedeu­tet NICHT auto­ma­tisch, dass es sich um eine kumu­la­ti­ve Promotion han­delt. Eine kumu­la­ti­ve Promotion besteht aus einer gewis­sen Zahl von wis­sen­schaft­li­chen Artikeln plus even­tu­ell einer Zusammenfassung – das haengt von der jewei­li­gen Promotionsordnung ab. Eine Monographie kann auf ver­oef­fent­lich­ten Arbeiten beru­hen, wenn die­se dann der jewei­li­gen Promotionsordnung ent­spre­chend ange­ge­ben wur­den. Mich inter­es­siert, ob die Goethe-Universitaet jemals schrift­lich oder muend­lich hat ver­lau­ten las­sen, dass es sich hier um eine kumu­la­ti­ve Promotion handelt.
    Wenn dem nicht so ist, dann besteht kein Widerspruch zwi­schen der Aussage, dass die Ergebnisse in Veroeffentlichungen vor­lie­gen, und dem Vorliegen einer Monographie.
    Interessant blie­be aber in die­sem Fall die Frage, war­um sich in der der Nationalbibliothek zur Verfuegung gestell­ten Version kein Hinweis auf die Artikel findet.
    Das koenn­te ich mir dadurch erklae­ren, dass die Goethe-Univeristaet – und das wae­re wirk­lich ein schwe­rer Fehler – irgend­wel­che vor­laeu­fi­gen Fassungen der Deutschen Nationalbibliothek zur Verfuegung gestellt hat. Das ist aber rei­ne Spekulation. Auch bleibt natuer­lich unklar, wie­so trotz frueh ein­set­zen­der Digitalisierung bei der Universitaetsbibliothek kein Exemplar der Dissertation zur Verfuegung steht und angeb­lich ein Wasserschaden die­se ver­nich­tet haben soll.
    Auf was es mir ankommt: Wurde irgend­wo von irgend­wem zu irgend­ei­nem Zeitpunkt wirk­lich von einer kumu­la­ti­ven Arbeit gere­det? Wenn nicht, dann liegt hier zumin­dest kein Widerspruch vor.

    1. @DerDoktorDoktor: Der Begriff der kumu­la­ti­ven Arbeit kommt nicht vor. Eine sol­che sah die Promotionsordnung auch nicht vor. Wozu dient der Universität die Erwähnung von drei Teilaufsätzen, die in der Monographie nicht erwähnt wer­den und die in der UB nicht zur Verfügung stehen?

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