Drosten-Dissertation: Uni muß reagieren

Diese Erklärung ist heu­te auf der Webseite der Goethe-Universität zu lesen. Die Kommentierung wird nicht nur hier folgen.

»Falschbehauptungen zum Promotionsverfahren von Prof. Dr. Christian Drosten

Seit Ende Juni 2020 wer­den ins­be­son­de­re im Internet gezielt Falschbehauptungen gestreut, die Ende 2001 fer­tig­ge­stell­te und am 6. Februar 2002 am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität ein­ge­reich­te Dissertation "Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV‑1 und HBV zur Blutspendertestung" von Prof. Dr. Drosten wäre nicht auf­find­bar, bzw. die­se sei vor 2020 nicht zugäng­lich gewe­sen und dem­entspre­chend nicht ord­nungs­ge­mäß ver­öf­fent­licht wor­den. Es wird gefol­gert, das Promotionsverfahren von Herrn Drosten wäre nicht rechts­kon­form durch­ge­führt wor­den. Diese frei erfun­de­nen Behauptungen sind eben­so unzu­tref­fend wie die hier­aus gezo­ge­nen Schlussfolgerungen:

Es bestehen – auch nach mehr­fa­cher Überprüfung – kei­ne Zweifel dar­an, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wurde.

Vorhandene Exemplare der Dissertation

Im Universitätsarchiv befin­det sich eine all­ge­mein zugäng­li­che "Originalkopie" der Dissertation. Das Original, das zwei­fels­frei vor der Verleihung des Doktorgrades ein­ge­reicht wur­de, lagert zusam­men mit der Promotionsakte im Universitätsarchiv. Die Einreichung von "Pflichtexemplaren" beim Fachbereich Medizin war als Verfahrensbestandteil erfor­der­lich, um über­haupt die Promotionsurkunde aus­ge­hän­digt zu bekommen.

Zusätzliche Exemplare der Originaldissertation von Prof. Drosten sind des­halb seit 2020 in der Frankfurter Universitätsbibliothek sowie in Kopien in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) ver­füg­bar, da es im Verlauf des Jahres 2020 auf­grund der stark gestie­ge­nen Prominenz von Herrn Drosten in der Universitätsbibliothek ver­mehrt zu Anfragen nach sei­ner Dissertation kam. Um die­ses Interesse so schnell wie mög­lich zu befrie­di­gen, wur­de das zu die­sem Zeitpunkt ein­zi­ge im Fachbereich ver­blie­be­ne Originalexemplar der Dissertation zunächst dar­auf geprüft, ob es für den Leihverkehr noch geeig­net war. Da einer­seits dar­an aus kon­ser­va­to­ri­schen Gründen Bedenken bestan­den, man ande­rer­seits die bestehen­den Anfragen jedoch mög­lichst rasch befrie­di­gen woll­te, hat die Goethe-Universität Herrn Drosten per­sön­lich dar­um gebe­ten, ihr ein wei­te­res Exemplar der Dissertation für den Leihverkehr und zur Anfertigung wei­te­rer Papierkopien zur Verfügung zu stel­len. Dieser Bitte ist Herr Drosten dan­kens­wer­ter­wei­se umge­hend nach­ge­kom­men, ohne dazu ver­pflich­tet gewe­sen zu sein. Beide Exemplare erwie­sen sich nach Prüfung als inhalt­lich iden­tisch. Das noch im Fachbereich befind­li­che Originalexemplar wur­de in die Promotionsakte über­nom­men, die sich im Universitätsarchiv befin­det. Dass von abge­ge­be­nen Dissertations-Pflichtexemplaren letzt­lich jeweils nur ein Exemplar im Archiv des Fachbereichs ver­bleibt, ent­spricht archi­va­li­schen Standards.

Zur Klarstellung: Nach der damals gel­ten­den Promotionsordnung war kei­ne Abgabe von Pflichtexemplaren an die Universitätsbibliothek sowie die DNB erfor­der­lich. Für die Erfüllung der gel­ten­den Regularien der Promotionsordnung war die Abgabe von Pflichtexemplaren im Dekanat des Fachbereichs Medizin aus­rei­chend. Der frist­ge­rech­ten Abgabe von Pflichtexemplaren ist Herr Drosten nach­weis­lich nach­ge­kom­men. Auch sei­tens des Fachbereichs bestand zu kei­nem Zeitpunkt eine Verpflichtung zur Abgabe von Exemplaren an die Universitätsbibliothek und DNB.

Veröffentlichung

Der kon­stru­ier­te Widerspruch der ver­meint­lich unter­schied­li­chen Publikationsdaten 2001 und 2003 ist eben­so halt­los. Die Dissertation, die Ende 2001 als Monografie fer­tig­ge­stellt wur­de und am 6. Februar 2002 mit dem Gesuch zur Zulassung zur Doktorprüfung als Monografie im Dekanat ein­ge­reicht wur­de, datiert auf das Jahr 2001. Die Arbeit basiert auf drei zuvor (2000 sowie 2001) in Fachmagazinen ver­öf­fent­lich­ten Zeitschriftenartikeln, in denen Herr Drosten zwei­mal Erstautor ist und ein­mal in mitt­le­rer Position. Es han­delt sich dabei um fol­gen­de Beiträge:

        • Drosten C, Weber M, Seifried E, Roth WK. Evaluation of a new PCR assay with com­pe­ti­ti­ve inter­nal con­trol sequence for blood donor scree­ning. Transfusion 2000 Jun; 40(6): 718–24.
        • Roth WK, Buhr S, Drosten C, Seifried E. NAT and viral safe­ty in blood trans­fu­si­on. Vox Sang 2000; 78 Suppl 2:257–9.
        • Drosten C, Seifried E, Roth WK. TaqMan 5′-nuclease human immu­no-defi­ci­en­cy virus type 1 PCR assay with pha­ge-packa­ged com­pe­ti­ti­ve inter-nal con­trol for high-through­put blood donor scree­ning. J Clin Microbiol 2001 Dec;39(12):4302–4308."

Diese Beiträge waren seit Veröffentlichungsdatum unun­ter­bro­chen in öffent­li­chen Bibliotheken frei ver­füg­bar. Die zur Zulassung ein­ge­reich­ten Exemplare der Dissertation waren als Korrekturexemplare aus­schließ­lich für die Gutachter bestimmt und unter­la­gen nicht der archi­va­li­schen Dokumentationspflicht.

Zur Verfahrensdauer

Die eben­so unbe­rech­tigt skan­da­li­sier­te Verfahrensdauer resul­tiert aus­schließ­lich aus der kor­rek­ten Durchführung des Verfahrens: Da die Erst- und Zweitgutachter jeweils für die best­mög­li­che Bewertung "sum­ma cum lau­de" plä­dier­ten, wur­de – den gül­ti­gen Standards ent­spre­chend – ein drit­tes Gutachten ange­for­dert. Der zusätz­li­che Begutachtungsprozess nahm meh­re­re Monate in Anspruch, eben­so die danach noch erfor­der­li­che, ord­nungs­ge­mä­ße Herbeiführung eines ein­stim­mi­gen Beschlusses des Fachbereichsrates zur Bestätigung die­ser Bewertung.

Ordnungsgemäßer Abschluss

Nach Abschluss der münd­li­chen Prüfung (22. März 2003) gab Herr Drosten am 30. Juni 2003 sei­ne Pflichtexemplare im Fachbereich Medizin ab und kam damit auch sei­ner Veröffentlichungspflicht nach. Am 4. September 2003 hat der Fachbereichsrat Medizin in sei­ner tur­nus­mä­ßi­gen Sitzung Herrn Drosten die Bewertung sei­ner Promotion mit "aus­ge­zeich­net" (sum­ma cum lau­de) zuer­kannt und Herrn Drosten wur­de die Verleihungsurkunde aus­ge­stellt. Seitdem ist er berech­tigt, den Titel Dr. med. zu führen.

Dokumentation 

Der Ablauf des Promotionsverfahren von Prof. Dr. Drosten ist durch eine im Archiv lagern­de Promotionsakte voll­stän­dig doku­men­tiert.«
aktu​el​les​.uni​-frank​furt​.de

2 Antworten auf „Drosten-Dissertation: Uni muß reagieren“

  1. Fragt sich jetzt nur noch, wie eine ehren­wört­li­che Erklärung vom April 2003 in eine Doktorarbeit kommt, die schon "am 6. Februar 2002 mit dem Gesuch zur Zulassung zur Doktorprüfung als Monografie im Dekanat ein­ge­reicht wurde" …

  2. "Im Universitätsarchiv befin­det sich eine all­ge­mein zugäng­li­che "Originalkopie" der Dissertation."

    Hmmm, was soll die­ser Begriff "Originalkopie" uns sagen? Und was sol­len uns die Anführungszeichen sagen? Dass da eben doch was nicht stimmt? Sonst wäre es ja das _Original_ (und eben auch ohne Anführungszeichen)!

    Und was heißt "all­ge­mein zugäng­lich"? Wäre sehr schön, wenn da mal jemand in der Goethe-Uni vor­bei­schau­en könn­te. Gibt es eine(n) Vertrauensmann/frau in der Nähe? Es müss­te auf Textgleichheit mit aktu­ell aus­leih­ba­ren Versionen geprüft werden.

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