Drosten-Dissertation: Ein Zwischenstand und neue Fragen

Nach wie vor ist es zur Zeit nicht mög­lich, Einsicht in die Dissertation von Christian Drosten zu neh­men. Zwei Exemplare in der Frankfurter Universitätsbibliothek kön­nen weder aus­ge­lie­hen noch vor­ge­merkt wer­den. Anfragen auf Bereitstellung eines wei­te­ren Scans wer­den abschlä­gig beschie­den oder nicht beantwortet.

Lediglich ein Inhaltsverzeichnis der Arbeit kann als PDF gela­den wer­den. Die Datei trägt merk­wür­di­ger­wei­se das Erstellungsdatum 8.6.2020 08:53:56.

Am 13.7. wur­de ein ande­rer Scan des Inhaltsverzeichnisses auch in die Deutsche Nationalbibliothek ein­ge­stellt. Dort war die Arbeit von 2001/2003 bis­her nicht geli­stet. Hier trägt die PDF-Datei das Erstellungsdatum 13.7.20 18:27:18.

Es wäre ein­fach, Spekulationen den Boden zu ent­zie­hen, indem die UB eine digi­ta­li­sier­te Version zum Download anböte.

So jedoch kann vor­läu­fig die Frage nicht beant­wor­tet wer­den, wie es mit der Anforderung der Promotionsordnung bestellt ist, die vorschreibt

Ȥ 6 Dissertation
(1) Die Dissertation muß wis­sen­schaft­li­chen Ansprüchen genü­gen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf dem Gebiet der Medizin oder Zahnmedizin lie­fern. Sie muß eine selb­stän­di­ge Leistung des/der Doktorand/in sein und bewei­sen, daß diese/ die­ser befä­higt ist, eine wis­sen­schaft­li­che Fragestellung mit ein­wand­frei­er Methodik unter wis­sen­schaft­li­cher Anleitung zu bear­bei­ten und unter Berücksichtigung des Schrifttums ver­ständ­lich darzustellen.«

Eine wei­te­re Frage betrifft die­se Voraussetzung:

Ȥ 3
Voraussetzungen zur Promotion
… (4) Voraussetzungen zur Promotion zum/r Doktor/in der theo­re­ti­schen Medizin (Dr. rer. med.) sind:
… e) Eine min­de­stens ein­jäh­ri­ge, ganz­tä­gi­ge, wis­sen­schaft­li­che Tätigkeit im Fachbereich Humanmedizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität oder einem dem Fachbereich Humanmedizin zuge­ord­ne­ten Akademischen Lehrkrankenhaus. Diese Tätigkeit ist in der Regel bereits bei Annahme als Doktorand/in nachzuweisen…
Von die­ser Regelung kann der Promotionsausschuß in beson­de­ren Fällen abweichen.«

Korrektur 28.7.:

Hier lag ein Denkfehler vor. Das Zitat bezieht sich auf eine Promotion zum Dr. rer. med. und fin­det des­halb kei­ne Anwendung auf Herrn Drosten.

In einem von zwei ver­mut­lich von Herrn Drosten ver­faß­ten Lebensläufen wird falsch sei­ne Promotion in das Jahr 2000 ver­legt, der ande­re nennt 2003. In bei­den ist zu fin­den, daß er ab dem Jahr 2000 am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg beschäf­tigt war, in einem liest man die Angabe "Assistenzarzt". Laut Wikipedia ist dies "ein appro­bier­ter Arzt ohne lei­ten­de Funktion".

Das Hamburger Institut wird kein Akademisches Lehrkrankenhaus der Frankfurter Universität gewe­sen sein. Zwei Möglichkeiten schei­nen zu bestehen:

Entweder hat Herr Drosten bereits vor dem Arbeitsantritt in Hamburg im Jahr 2000 ein Jahr lang ganz­tä­gig wis­sen­schaft­lich in Frankfurt gear­bei­tet. Verträgt sich das mit der Angabe, daß er 2002 die ärzt­li­che Approbation erhal­ten hat? Und wie konn­te er – die Wikipedia-Definition als kor­rekt unter­stellt – bereits 2000 als Assistenzarzt wirken?

Oder der Promotionsausschuß hat Gründe für eine Ausnahme gese­hen. Welche waren das dann?

Gibt es wei­te­re Erklärungen? Vielleicht fin­det sich ein Leser oder eine Leserin, der oder die ver­traut ist mit den Abläufen des Medizinstudiums in die­sen Jahren und hier wei­ter­hel­fen kann. Vielleicht ist das Ganze ja nur ein ein­zi­ges Mißverständnis.

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

4 Antworten auf „Drosten-Dissertation: Ein Zwischenstand und neue Fragen“

  1. Normalerweise müss­te es von der Drosten-Dissertation zwei Exemplare in der Deutschen Nationalbibliothek geben. Sowohl in Frankfurt als auch in Leipzig, unab­hän­gig an wel­cher Universität sie geschrie­ben wur­de (in die­sem Fall wohl an der Uni Frankfurt). Hier ein Link dazu: https://​www​.dnb​.de/​D​E​/​P​r​o​f​e​s​s​i​o​n​e​l​l​/​S​a​m​m​e​l​n​/​s​a​m​m​e​l​n​_​n​o​d​e​.​h​t​m​l​;​j​s​e​s​s​i​o​n​i​d​=​4​0​7​E​A​5​9​1​0​F​7​5​E​4​9​3​3​8​9​E​6​A​D​F​6​0​4​E​5​3​8​7​.​i​n​t​e​r​n​e​t​5​5​1​#​s​p​r​g​2​1​0​124. Da die Dissertation nicht online ver­öf­fent­licht wur­de (2001 bzw. 2003 war das auch noch nicht üblich), muss das Exemplar in Frankfurt eine gedruck­te, gebun­de­ne und voll­stän­di­ge Ausgabe sein. Also, auf nach Frankfurt und die Dissertation in den dor­ti­gen Lesesaal bestel­len! Dies müss­te auch für Tagesgäste ohne Bibliotheksausweis mög­lich sein.
    Aber bes­ser vor­her auf der Homepage der DNB nach­schau­en, ob es wegen der "Corona-Krise" ein extra dafür geschal­te­tes Reservierungssystem gibt. Es könn­te sein, dass der Einlass täg­lich nur für eine bestimm­te Anzahl von Nutzern mög­lich ist.

  2. Gab es nicht damals noch das AiP? Ein Jah oder laen­ger Arzt im Praktikum? Kann es sein, dass das im erwaehn­ten Lebenslauf als "Assistenzarzt" bezeich­net wurde?

    1. EinDoktorDoktor: Ja, es galt das AIP. Damit ist man aber kein Assistenzarzt, oder sehen Sie das anders? Die Approbation setzt den Abschluß der Tätigkeit als AIP voraus.

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